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IGNORED

BVerwG: Verwahrung geladener Waffen nun grundsätzlich unzulässig


baer42

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Auf dem Stand ist es aber - je nach Sportordnung - erlaubt, sich mit geladener und geholsterter Waffe zu bewegen oder zumindestens zu stehen :-)

Das geben die Sicherheitsregeln her.

Geschrieben

Ich war heute mal wieder auf einer RIVZA schiessen und es hat richtig Spass gemacht.

Meine Waffen liegen trotzdem ungeladen im Tresor und ich habe immer noch unbewaffnet in der Innenstadt keine Angst.

Geschrieben

Ich war heute mal wieder auf einer RIVZA schiessen und es hat richtig Spass gemacht.

Meinst Du "rechnerunterstützte interaktive Video-Zieldarstellungs-Anlage" (siehe http://www.planet-wissen.de/natur_technik/erfindungen/schusswaffen/reportage_schiessausbildung_polizei.jsp) ?

Interessant finde ich den Absatz:

"Das Training hebt die Hemmschwelle eher, als dass es sie senkt", ist Klaus Niestadtkötter überzeugt. "Hier werden jedenfalls keine Killer ausgebildet."

Ich hätte jetzt eher gedacht, dass, analog zum Boxtraining, die Hemmschwelle auf einen Menschen zu schießen mit viel Training eher niedriger wird. Vielleicht meint die Aussage aber auch, dass mit mehr Training die Situation besser abgeschätzt werdem kann und daher weniger Gebrauch von der Schusswaffe gemacht wird.

Geschrieben

Meinst Du "rechnerunterstützte interaktive Video-Zieldarstellungs-Anlage"....

Vielleicht meint die Aussage aber auch, dass mit mehr Training die Situation besser abgeschätzt werdem kann und daher weniger Gebrauch von der Schusswaffe gemacht wird.

Ja, auf der gibt es auch Drückjagdsituationen und nicht nur die Polizei hat so eine.

Netter Bericht, kannte ich nicht.

Ich bin kein Killer und werde auch keiner werden, daher ist die zweite Aussage wirklich die richtige Aussage zu der Anlage.

Geschrieben

Auf dem Stand ist es aber - je nach Sportordnung - erlaubt, sich mit geladener und geholsterter Waffe zu bewegen oder zumindestens zu stehen :-)Das geben die Sicherheitsregeln her.

Ja, Du darfst da sogar mit gespannter schußberieiter Waffe rennen.

Aber unterladen im Tresor? Macht Dich unzuverlässig bis zum Beweis des Gegenteils.

Geschrieben

Ich bin auch kein Fan von fertig- oder teilge-/unterladen im Waffenschrank.

Was ich mich allerdings frage, ist, wo das Ganze mal endet.

Auch bei denen, die in ihrem 0er/1er-Schrank die Waffe eindeutig nicht geladen haben, sind natürlich weitere Varianten möglich...

- IPSC-Schütze X hat das befüllte Magazin im Schrank neben der Pistole liegen

- Westernschütze Y hat die losen Patronen auf einer Ablage in der Nähe seines SAA-Revolvers liegen

- Jäger Z hat Büchsen- und Schrotpatronen im Schaftetui am Hinterschaft der Bockbüchsflinte stecken.

Und ähnliches.

Das nächste Urteil, aus welchem verhandelten Extrem-Sachverhalt auch immer veranlasst, beschert uns dann nur noch "Munition in Originalverpackung" als Lagerform... vielleicht mit Klebeband und Banderole drumherum... obwohl das Gesetz wirklich nichts dazu hergibt.

Geschrieben

Ich persönlich finde es Unsinn geladene Waffen zu lagern! Wozu?

Es ist mir in Fleisch und Blut übergegangen, die Waffe zu entladen und die Sicherheit zu überprüfen, das gleiche wenn ich

die Waffe aus dem Schrank entnehme!

Immer nach dem Grundsatz: "Finger weg vom Abzug und jede Waffe erst einmal als geladen zu betrachten!"

Geschrieben

Ich bin auch kein Fan von fertig- oder teilge-/unterladen im Waffenschrank.

Was ich mich allerdings frage, ist, wo das Ganze mal endet.

Auch bei denen, die in ihrem 0er/1er-Schrank die Waffe eindeutig nicht geladen haben, sind natürlich weitere Varianten möglich...

- IPSC-Schütze X hat das befüllte Magazin im Schrank neben der Pistole liegen

- Westernschütze Y hat die losen Patronen auf einer Ablage in der Nähe seines SAA-Revolvers liegen

- Jäger Z hat Büchsen- und Schrotpatronen im Schaftetui am Hinterschaft der Bockbüchsflinte stecken.

Und ähnliches.

Das nächste Urteil, aus welchem verhandelten Extrem-Sachverhalt auch immer veranlasst, beschert uns dann nur noch "Munition in Originalverpackung" als Lagerform... vielleicht mit Klebeband und Banderole drumherum... obwohl das Gesetz wirklich nichts dazu hergibt.

Genau darum geht es mir auch.

Geschrieben

Ich persönlich finde es Unsinn geladene Waffen zu lagern! Wozu?

Es ist mir in Fleisch und Blut übergegangen, die Waffe zu entladen und die Sicherheit zu überprüfen, das gleiche wenn ich

die Waffe aus dem Schrank entnehme!

Immer nach dem Grundsatz: "Finger weg vom Abzug und jede Waffe erst einmal als geladen zu betrachten!"

Du hast Deine Dienstwaffe doch auch geladen, wenn Du zum Dienst gehst - oder? Aus genau dem gleichen Grund ist es für einen Waffenbesitzer sinnvoll, zumindest die rechtliche Option zu haben, eine geladene Waffe in einem Tresor zu lagern. Weil eventuell Sekunden zählen. Ob Du dies nun nachvollziehen kannst, oder nicht, ist irrelevant. Lass die Menschen entscheiden. Es würde mich sehr wundern, wenn es in irgendeiner Weise deliktrelevant wäre, ob die Waffe im Tresor nun geladen ist oder nicht.

Geschrieben

Nur mal für mich zum Verständnis,

ich darf zu Hause meine Waffe schussbereit führen, aber nicht schussbereit im Tresor lagern? Das soll der Wille des Gesetzgebers sein?

Um das zu verstehen bin ich zu doof....

Mats

Geschrieben

Du hast Deine Dienstwaffe doch auch geladen, wenn Du zum Dienst gehst - oder? Aus genau dem gleichen Grund ist es für einen Waffenbesitzer sinnvoll, zumindest die rechtliche Option zu haben, eine geladene Waffe in einem Tresor zu lagern. Weil eventuell Sekunden zählen. Ob Du dies nun nachvollziehen kannst, oder nicht, ist irrelevant. Lass die Menschen entscheiden. Es würde mich sehr wundern, wenn es in irgendeiner Weise deliktrelevant wäre, ob die Waffe im Tresor nun geladen ist oder nicht.

Ich hatte meine Waffe fast immer auf der Dienststelle, obwohl ich sie ständig hätte führen können(außer im Urlaub)!

Nun bin ich Pensionär und habe keine Dienstwaffe mehr, nur meine eigene.

Aber warum sollte ich sie geladen lagern? Bis ich den Schlüssel an mich genommen und den Schrank und das Innenfach geöffnet habe, brauche ich die Waffe zur Verteidigung nicht mehr.

Das gehört ja aber auch nicht zum Bedürfnis des Waffenbesitzes.

Ich werde mich auch hüten meine private Waffe auf meinem Grundstück geladen zu führen, obwohl iches dürfte.

Habe ich mit der Dienstwaffe ja auch nicht getan!

Geschrieben

Nur mal für mich zum Verständnis,

ich darf zu Hause meine Waffe schussbereit führen, aber nicht schussbereit im Tresor lagern? Das soll der Wille des Gesetzgebers sein?

Um das zu verstehen bin ich zu doof....

Mats

Nein, das liegt an diesem WaffG, was kaum noch einer versteht und es eben so interpretiert wie er es versteht, egal ob LWB, Staa, Richter, Polizist u.s.w.!

Bist Du in der Mühle, wird eben gemahlen und keiner weiß was dabei rauskommt!

Dabei ist es durchaus möglich dass bei 20 gleichartig gelagerten Fällen mindestens 10 unterschiedliche Anwendungen

vorkommen können.

Geschrieben

Aber warum sollte ich sie geladen lagern? Bis ich den Schlüssel an mich genommen und den Schrank und das Innenfach geöffnet habe, brauche ich die Waffe zur Verteidigung nicht mehr.

Der Einwand ist im Prinzip richtig... allerdings kann es durchaus Situationen geben, in denen die Zeit ausreichen würde...

Geschrieben

Das gehört ja aber auch nicht zum Bedürfnis des Waffenbesitzes.

Sagen wir's mal so:

In Deutschland (anders als z.B. in Österreich) begründet der Einsatz zur Selbstverteidigung kein Bedürfnis.

Andererseits "hindert" das Bedürfnis des Waffenerwerbs und Besitzes im schlimmsten Fall nicht den legalen Einsatz. Es hat mit diesem Einsatz im Grunde gar nichts zu tun.

Geschrieben

Ich werde mich auch hüten meine private Waffe auf meinem Grundstück geladen zu führen, obwohl iches dürfte.

Um das mal im Beamten-Jargon zu formulieren:

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, eine schussbereite Waffe zur Abwehr rechtswidriger Angriffe sei sinnvoll, ist das Führen auf dem eigenen Grundstück oder in den eigenen Geschäftsräumen sicherlich nicht verwerflich.

Geschrieben

Der Einwand ist im Prinzip richtig... allerdings kann es durchaus Situationen geben, in denen die Zeit ausreichen würde...

Klar doch, da reicht auch die Zeit das geladene Magazin einzuführen und zu laden!

Da bin ich doch aber näher an meiner Schrotflinte als am B-Fach!

Geschrieben

Um das mal im Beamten-Jargon zu formulieren:

Wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, eine schussbereite Waffe zur Abwehr rechtswidriger Angriffe sei sinnvoll, ist das Führen auf dem eigenen Grundstück oder in den eigenen Geschäftsräumen sicherlich nicht verwerflich.

Wenn Du das einem Richter auch so erklärst und er das akzeptiert, ist doch nichts dagegen einzuwenden!

Für Berlin bezweifle ich das jedoch aus mehreren Gründen!

Geschrieben

Ich habe so was unverschlossen zugriffsbereit: http://www.engelbert-strauss.de/Betriebsbedarf/Bauzubehoer/Schaufeln_Spaten/Kreuzhackenstiel-7200210-514200-0-0.html. :keule:

Außerdem lagern in meiner Werkstatt, wo auch meine Waffentresore stehen, diverse Werkzeuge, wie Beile, Spaltaxt, Machete, Spaten, Mistgabel, Sense die m.M.n schon ein gewisses Abschreckungspotential haben. In der Holzsaison sind meine Motorsägen ebenfalls "geladenen" und startbereit. Muss da immer an Crocodile Dundee denken "Er hat ein Messer!" :wink:

Zugegeben, wenn jemand eine Schusswaffe hat... aber wie groß ist die Wahrscheinlichkeit eines bewaffneten Einbruchs oder Raubüberfalls in einem Einfamilienhaus. Da gibt es bestimmt lohnendere Ziele.

Geschrieben

Wenn Du das einem Richter auch so erklärst und er das akzeptiert, ist doch nichts dagegen einzuwenden!

A) Aus welchem Grund sollte er die Wahrnehmung dieser Befugnis, welche sich aus dem WaffG ergibt, einem Richter erklären?

B) Und (verbunden mit oben) - welchem Gericht? VG? Strafkammer LG??

Geschrieben

Ich habe so was unverschlossen zugriffsbereit: http://www.engelbert-strauss.de/Betriebsbedarf/Bauzubehoer/Schaufeln_Spaten/Kreuzhackenstiel-7200210-514200-0-0.html.

Außerdem lagern in meiner Werkstatt, wo auch meine Waffentresore stehen, diverse Werkzeuge, wie Beile, Spaltaxt, Machete, Spaten, Mistgabel, Sense...

Ich habe im auch diverse Werkzeuge im Gartengerätebereich...Darüber hinaus weiterhin die erwähnte Saufeder, einen Bogen mit passenden Pfeilen etc. Eben Dinge, die sich im Grunde jedermann/frau zulegen kann (und auch mehr oder weniger massenhaft in den Haushalten sind).

Die Ideologen interessiert das natürlich alles nicht. Die interessieren sich für die bösen, erlaubnispflichtigen Feuerwaffen, welche die Verkörperung des Üblen in der Welt schlechthin sind...

Geschrieben

A) Aus welchem Grund sollte er die Wahrnehmung dieser Befugnis, welche sich aus dem WaffG ergibt, einem Richter erklären?

B) Und (verbunden mit oben) - welchem Gericht? VG? Strafkammer LG??

Täter erstatten gerne Gegenanzeigen und wenn dann wegen einer angeblichen Bedrohung mit Waffe eine Strafanzeige gefertigt

wird, landet der Vorgang beim LG, manchmal auch vor dem AG!

Ich war eben nur für Straftaten zuständig und da gab es reichlich zu tun.

Früher war es einfacher, da gab es spezielle Staatsanwälte und Richter die sich nur mit dem WaffG zu tun hatten, heute

macht jeder alles, wie eben nach meiner Pensionierung, da gibt es keine speziellen Sachbearbeiter, jeder macht alles.

Ob das sinnvoll ist, möchte ich nicht weiter bewerten.

Eine gewisse Spezialisierung ist wichtig, jeder kann nicht alles wissen und können.

So kommt es eben vor dass eine handelsübliche Patrone als hoch gefährlich eingestuft und ein "Polenböller" per Briefpost

übersandt wird!

Geschrieben

Täter erstatten gerne Gegenanzeigen und wenn dann wegen einer angeblichen Bedrohung mit Waffe eine Strafanzeige gefertigt

wird, landet der Vorgang beim LG, manchmal auch vor dem AG!

Soso. Wie kann ich mir das vorstellen... Der Täter dringt in ein Grundstück bzw. Haus ein, trifft dort auf Bewohner, verlässt das Anwesen auch auf ausdrückliche Aufforderung nicht, sondern stiehlt oder beschädigt Dinge, bedroht vielleicht noch die Bewohner... Und wenn ihm dann einer seiner Opfer eine (wie auch immer geartete) "Überzeugungsverstärkung" vor die Nase hält, geht er zum nächsten Polizeirevier und erstattet Anzeige, weil er bedroht wurde?

Ich habe ja Respekt vor deiner Polizeikarriere (und auch eigene Verwandtschaft mit solcher)... Aber sorry, da komme ich nicht mit.

Geschrieben

Soso. Wie kann ich mir das vorstellen... Der Täter dringt in ein Grundstück bzw. Haus ein, trifft dort auf Bewohner, verlässt das Anwesen auch auf ausdrückliche Aufforderung nicht, sondern stiehlt oder beschädigt Dinge, bedroht vielleicht noch die Bewohner... Und wenn ihm dann einer seiner Opfer eine (wie auch immer geartete) "Überzeugungsverstärkung" vor die Nase hält, geht er zum nächsten Polizeirevier und erstattet Anzeige, weil er bedroht wurde?

Sicher geht er nicht selbst zur Polizei!

Wenn ich einen Einbrecher stelle übergebe ich ihn der Polizei und der lässt einen Anwalt für sich sprechen.

Er hat doch nur angeblich Hilferufe gehört und wollte Deiner Ehefrau helfen, weil Du ja so gewalttätig bist und dann hast Du ihn noch beschimpft, weil er einen Migrationshintergrund hat!

Denkst Du dass ich hier etwas erfinde?

Ich habe keinen Alkohol und auch keine Drogen vor mir!

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