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IGNORED

Rentner aus Sittensen vor Gericht.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das OLG führt ja selbst aus: ...

Sorry, die Ausführungen des OLG zum hier relevanten Tatgeschehen hatte ich nicht auf dem Schirm.

Meine schlanke Anmerkung bezog sich ausschließlich auf eine möglich Fortdauer des Angriffs in Bezug auf den von Dir zitierten extensiven Notwehrexess i.S.d. § 33 StGB.

CM :blush:

Geschrieben

die Ausführungen des OLG zum hier relevanten Tatgeschehen hatte ich nicht auf dem Schirm.

Ich ja ebenfalls nicht. Abstrakt betrachtet sind die Ausführungen in Beitrag #195 zwar zutreffend, aber dennoch neben der Sache, da ohne Bezug zum konkreten Tatgeschehen...

Geschrieben (bearbeitet)

........ja und zwar schoss er einem Täter in den Rücken, als dieser bereits auf der Flucht war und das Haus längst verlassen hatte. (Quelle RTL Nachrichten)

Da kann ich beim Besten Willen keine Notwehr mehr erkennen, so ungerecht das auch aussehen mag.

Und sogar im "Wilden Westen" schon, waren Schüsse in den Rücken keine Notwehr. .....

BTW: ich hege keinerlei Sympathie für die Einbrecher, im Gegenteil. .....

Gruss

Jotha

....mit Samsung Mobile gesendet

So kann man vermeiden, dass jemand umkehrt und doch noch mehr schaden anrichtet.

Grüße

Schorni

Bearbeitet von Schorni
Geschrieben

Alles Einzelfälle, gefunden bei PI: www.bild.de/regional/bremen/oyten/arzt-im-eigenen-haus-ueberfallen-und-gefesselt-38123108.bild.html

Geschrieben (bearbeitet)

. zum Glück hat er nur einen der Geiselnehmer niedergestreckt..Aber der Stress der Verfahren etc. wird auch am Opfer ( Rentner) nicht spurlos vorrübergegangen sein.

Zum Glück für die überlebenden Verbrecher, ja. Alles andere wissen wir nicht, oder?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Das weißt Du schon vor der Urteilsverkündung?

Nö, aber aus dem Zeitungsartikel. Und die werden wohl die Informationen aus dem Prozess haben, das ist ja nicht immer völlig intransparent.

Außerdem wollte ich hier nur einen Diskussionsanlass geben, aber das machst du anscheinend nicht gerne :-)

Geschrieben

Hä?

Seit wann muß irgendwas irgendwie aufbewahrt werden, wenn der Berechtigte zu Hause ist? :confused:

Immer dann, wenn du nicht unmittelbaren Einfluss hast, z.B. im Schlaf.

Aber war es nicht so, dass die Einbrecher den Rentner gezwungen hatten den Tresor zu öffnen und er dann an die Waffe kam?

Geschrieben

Für mich ist es Notwehr und wird es auch immer bleiben.. und ich würde 0,9 Sekunden zögern mich und mein Hab und Gut ebenso zu verteidigen.

Außerdem: die netten neuen Mitbürger hatten afaik doch kooperativ alles Gewünschte bekommen und fangen dann beim Verlegen in eine bessere Deckung, den man später als Rückzug deklariert, an zu schießen. Das kann eigentlich nur bedeuten, daß keine Zeugen erwünscht sind. Und es nicht mehr "nur" um Sachwerte geht. Und das Märchen von der schußfähigen Waffe nur im Auto und vor Ort angeblich nur eine Anscheinswaffe... ja ja, der Beschuldigte darf lügen, und das ist sogar gut so, aber wahr wird es dadurch nicht.

Geschrieben

Außerdem: die netten neuen Mitbürger hatten afaik doch kooperativ alles Gewünschte bekommen und fangen dann beim Verlegen in eine bessere Deckung, den man später als Rückzug deklariert, an zu schießen. Das kann eigentlich nur bedeuten, daß keine Zeugen erwünscht sind. Und es nicht mehr "nur" um Sachwerte geht. Und das Märchen von der schußfähigen Waffe nur im Auto und vor Ort angeblich nur eine Anscheinswaffe... ja ja, der Beschuldigte darf lügen, und das ist sogar gut so, aber wahr wird es dadurch nicht.

Dass die Täter geschossen habe, dafür gibt es keine Nachweise. Ist aber auch irrelevant für den Fall, der Mann konnte nicht erkennen, ob es eine Softair war oder nicht.

Geschrieben

Da man beim Mittel welches man zur Verteidung nutzt nicht einegschränkt ist, ist es egal was der Täter in der Hand hat oder ob er ne Gaspistole oder was auch immer dabei hatte.

Einige Intensivstraftäter schlagen auch so einen Rentner tot, ohne Waffen.

Geschrieben (bearbeitet)

Interessanter ist vielmehr, dass es -anders als zuerst diskutiert- KEINE Notwehr ist. Die Überlegungen gingen ja zum Teil dahin, dass die Notwehrsituation noch Bestand hatte, weil das Geld geklaut wurde.

Es war ganz klar eine notwehrfähige Situation. Anerkannt wurde sie deshalb nicht, weil - wie aus den teils dümmlichen Einlassungen hervorging - dem Rentner dies gar nicht bewusst war und er sich demnach auch nicht darauf berufen könne. Ärgerlich das ganze...

Bearbeitet von Andrè1
Geschrieben

Weil es im gegenwärtigen politischen Klima nicht angehen kann, dass sich ein Opfer mit Waffengewalt wehrt. Erst recht nicht, wenn hierbei ein Deutscher auf Migranten schießt.

Das ist mittlerweile ein politischer Schauprozess, mehr nicht. Mich überrascht auch nicht wo das stattfindet. In einigen anderen Bundesländern wäre die Sache längst vom Tisch.

Geschrieben

Mit seinem ersten Satz (s.o.) liegt Chief Wiggum aber m.E. richtig. Ein solches sich-Wehren muss im Rechtsstaat natürlich nach juristischen Maßstäben aufgearbeitet werden. Man bekommt jedoch zunehmend den Eindruck, es sei in dieser Gesellschaft schlicht "nicht opportun".

Und trotz aller formalen Unabhängigkeit der Justiz: Im sozusagen "gesellschaftlich luftleeren Raum" agiert die rechtsprechende Gewalt nicht.

Geschrieben

Deshalb wehre ich mich ja nur dagegen, das als "politischen Schauprozeß" zu bezeichnen.

Das ist er nämlich nicht.

Man sieht das daran, daß sich Staatsanwaltschaft und Landgericht mit Händen und Füßen dagegen gewehrt haben.

Sie waren eben nicht williges Werkzeug der Politik!

Man muß es auch nicht übertreiben.

Sonst wird man nämlich in der Argumentation unglaubwürdig.

Geschrieben (bearbeitet)

Als politischen Schauprozeß will ich das nicht bezeichnen.

Denn die Eltern des Getöteten mußten den Prozeß erst erzwingen.

Weder Staatsanwalt noch Gericht wollten anklagen.

Und was soll ein solches Kuschen der Justiz vor einem kleiner aber um so lauteren Mob dann bitte sein?

Bearbeitet von Gast

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