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IGNORED

Legale Enteignung


Grossmaulkaliber

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In dem vorliegenden Fall können wohl 150 Euro für einen A-Schrank aus dem Baumarkt nicht das Problem sein.

Mein Gedanke beim Lesen des Threadanfangs war:

Glaubte der Betroffene, demgegenüber (s.o.) bei der gewerblichen Fremd-Aufbewahrung irgendetwas zu "sparen"?

Was für eine Milchmädchenrechnung.

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...Wenn Du deine Waffen nicht einsperren möchtest.....

Hier geht es um das gesetzeskonforme Aufbewahren. Diese immer häufiger paranoide Züge annehmende Wegsperrorgie geht mir gegen den Strich wenn sie als die "richtige" Lösung präsentiert wird.

Bearbeitet von golem-0815
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Wegsperrorgien, Drei- und Vierfach-Lösungen und Cheops-Pyramidenforderungen gehen auch mir gegen den Strich. Ja, richtig, es wird in D langsam wirklich etwas paranoid beim Thema Aufbewahrung...

Aber, nochmal zur Erinnerung:

Hier wäre in Wirklichkeit ein schmaler A-Schrank (für einen erschwinglichen Baumarkt-Selbstabholer-Preis) gefragt gewesen... und die Sache wäre keine geworden.

Viel Stress also für nahezu nichts.

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Mein Gastvater hat sich, als sein Sohn geboren wurde, auch Gedanken über die sichere Aufbewahrung der Jagdwaffe gemacht. Er hat sie dann im Schlafzimmer auf den Kleiderschrank gelegt.

Da alle noch leben war das nachweislich sicher genug.

Allerdings ist das auch nicht Deutschland, sondern Südstaaten... scheinbar sind die Menschen dort weniger mordlüstern.

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... Läuft doch sauber ab. Ich will nicht das jeder Idiot ne Knarre zu Hause hat. ...

Und da ist sie wieder, die verdrehte Denke vom "besseren" Menschen, der meint, er wäre irgendwie was besonderes, nur weil er mit Plazet vom Staat etwas haben darf, was jeder andere sowieso haben kann... wenn er denn nur scharf genug drauf ist...

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Nur so zur Kenntnisnahme; jüngst in meinem Bekanntenkreis vorgekommen:

Altbesitz .22er Büchse, irgendwann mit WBK registriert.

Letztes Jahr angeschrieben vom Amt (Ingolstadt) zwecks ordnungsgemäßer Aufbewahrung, diese lag nicht vor.

Waffe vom Besitzer zur Aufbewahrung an einen gewerblichen Waffenaufbewahrer (wie nennt man sowas in offiziell?) und von diesem eine entsprechende Bestätigung erhalten.

Mit dem Schrieb zum Amt, dieses zeigt sich zufrieden und behält die WBK mit der (sinngemäßen) Begründung ein: "...brauchen sie jetzt ja nicht mehr..."

Fazit: Waffe weg, WBK weg, kein Weg zurück. Und geschickt einen ahnungslosen Bürger über den Tisch gezogen.

Nach 5 Seiten Thread wundert sich offenbar immer noch keiner, weshalb der Betroffene - wenn er sich denn über den Tisch gezogen fühlte - gegen die Einbehaltung der WBK mit Widerspruch bzw. Klage vorgegangen ist. Und auch der TS hat sich nicht veranlasst gesehen, dazu zu raten oder dem Betroffenen die Verfahrenskosten zu sponsern.

Fazit für mich: eine Menge heißer Luft resp. Einstimmen in allfälliges Gegreine "Wie böse ist doch die Politik"

Liest ein Außenstehender diesen oder ähnliche Theads, kann man sich nicht wirklich wundern, dass wir als Waffenfestischisten /WaffenNARREN wahrgenommen werden.

Man kann sich ja über geltendes Recht echauffieren und es fürblödsinnig halten. Aber dann sollte man versuchen, etwas zu ändern. Alles andere ist Jammern um des Jammernd willen.

Just my 2 cents

Teddy

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Die WBK ist und bleibt Eigentum der Behörde!

Trennst Du Dich von der einzigen Waffe, ist die WBK einzuziehen!

Nö, gerade die gelbe "gehört" dem Erlaubnisinhaber, solange er die Voraussetzungen erfüllt, was ja hier nicht so ganz der Fall war.

Die grüne verkörpert nach dem letzten Austrag keine Erlaubnis mehr, ....außer für die ganz Schlauen, die jetzt mit Leihe kommen ;)

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Nur so zur Kenntnisnahme; jüngst in meinem Bekanntenkreis vorgekommen:

Altbesitz .22er Büchse, irgendwann mit WBK registriert.

Letztes Jahr angeschrieben vom Amt (Ingolstadt) zwecks ordnungsgemäßer Aufbewahrung, diese lag nicht vor.

Waffe vom Besitzer zur Aufbewahrung (wann???) an einen gewerblichen Waffenaufbewahrer (wie nennt man sowas in offiziell?) und von diesem eine entsprechende Bestätigung erhalten.

Mit dem Schrieb zum Amt, dieses zeigt sich zufrieden und behält die WBK mit der (sinngemäßen) Begründung ein: "...brauchen sie jetzt ja nicht mehr..."

Fazit: Waffe weg, WBK weg, kein Weg zurück. Und geschickt einen ahnungslosen Bürger über den Tisch gezogen.

Um das mal zusammenzufassen:

Der Altbesitzer wurde vor längerer Zeit angeschrieben die sichere Aufbewahrung der in seiner WBK eingetragenen Waffe nachzuweisen. Vermutlich wurde jetzt vom Amt reklamiert.

Er lagert die Waffe angeblich, natürlich nicht umsonst, bei einem "Gewerblichen" ein und bekommt dieses bescheinigt.

Darauf hin zieht die Behörde trotzdem die WBK ein.

Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wurde die Waffe nicht eingelagert, sondern wegen der fehlenden Absicht eines Tresorkaufs für eine möglicherweise wertlosen Waffe überlassen. Hätte er dem Amt jetzt den Kauf eines kleinen A-Schranks nachgewiesen, wäre die "Einlagerung" überflüssig gewesen und er noch im Besitz der Waffe samt WBK. Es ist ebenso wahrscheinlich, dass die Behörde jetzt die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen (man hat auf das Schreiben vom Vorjahr erst jüngst reagiert) und die Überlassung an einen Berechtigten angeordnet hat. So wird das Bild etwas klarer.

Die Erfahrung lehrt, dass hier immer nur Teile der Wahrheit gepostet werden.

Manfred

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Oha, da hab ich ja was losgetreten.

Um auf ein paar Dinge der letzten 5 Seiten zu antworten:

Ich habe den Betroffenen im Vorfeld ausführlichst auf die ganze Problematik hingewiesen.

Gegen meinen Ratschlag, die einfachste Lösung zu wählen, wollte er sich partout keinen Tresor kaufen, eben weil der Wert der Büchse bei nahezu null liegt.

Letztlich trifft ihm das Abhandenkommen der Waffe auch nicht sonderlich.

Dann könnte man jetzt sagen, wozu die Aufregung.

Aber: die Einlagerung war keineswegs zwangsangeordnet, sondern hatte eigentlich den Sinn, dass der Beitzer sagen wir ein zwei mal die Woche zum Aufbewahrer gehen kann, seine Waffe holt, schießen geht, das Ding zurück bringt. (Über die unsinnigkeit/umständlichkeit dieses Vorgehens brauchen wir nicht diskutieren.)

Aber der Besitz wäre erhalten geblieben. So war eigentlich auch die Vereinbarung mit dem Amt, wobei ich bei den Gesprächen nicht mit anwesend war.

Mir persönlich erscheint daher der Entzug der WBK als nicht gerechtfertigt.

Bearbeitet von Grossmaulkaliber
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Oha, da hab ich ja was losgetreten.

Um auf ein paar Dinge der letzten 5 Seiten zu antworten:

Ich habe den Betroffenen im Vorfeld ausführlichst auf die ganze Problematik hingewiesen.

Gegen meinen Ratschlag, die einfachste Lösung zu wählen, wollte er sich partout keinen Tresor kaufen, eben weil der Wert der Büchse bei nahezu null liegt.

Letztlich trifft ihm das Abhandenkommen der Waffe auch nicht sonderlich.

Dann könnte man jetzt sagen, wozu die Aufregung.

Aber: die Einlagerung war keineswegs zwangsangeordnet, sondern hatte eigentlich den Sinn, dass der Beitzer sagen wir ein zwei mal die Woche zum Aufbewahrer gehen kann, seine Waffe holt, schießen geht, das Ding zurück bringt. (Über die unsinnigkeit/umständlichkeit dieses Vorgehens brauchen wir nicht diskutieren.)

Aber der Besitz wäre erhalten geblieben. So war eigentlich auch die Vereinbarung mit dem Amt, wobei ich bei den Gesprächen nicht mit anwesend war.

Mir persönlich erscheint daher der Entzug der WBK als nicht gerechtfertigt.

Da fällt einem nichts mehr ein.

Da haben wir den ersten Fan der zentralen Waffenaufbewahrung gefunden, alle anderen sind ja dagegen. Unsere Politiker werden begeistert sein von deinem Bekannten.

Wie lange hätte er sein Gewehr wohl einlagern können bis er die paar Euro die der Tresor gekostet hätte dem Aufbewahrer bezahlt müsste?

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Ich wollte für ne Urlaubsreise meine Waffen einlagern lassen, sollte mich 50€ pro Waffe und Monat kosten. Kein billiger Spass. Hintergrund war eine Einbruchsserie in meiner Wohngegend. Hab dann auch nen Kl1 Schrank mit 500kg gekauft, kam mich billiger. Klar geht der Irgendwann auch zu knacken, aber nicht so einfach im vorbeigehen.

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Gegen meinen Ratschlag, die einfachste Lösung zu wählen, wollte er sich partout keinen Tresor kaufen, eben weil der Wert der Büchse bei nahezu null liegt.

Letztlich trifft ihm das Abhandenkommen der Waffe auch nicht sonderlich.

Dann könnte man jetzt sagen, wozu die Aufregung.

....

Na also, was gibt's dann da Seitenlang zu diskutieren? Der Herr weigert sich die Aufbewahrungs-Vorschriften zu erfüllen und ist somit nicht zum Besitz einer Waffe geeignet!

Gruß

Hunter

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... Einbruchsserie... Klar geht der Irgendwann auch zu knacken, aber nicht so einfach im vorbeigehen.

Was hat das mit einander zu tun ? Der Rotz in deinem Schrank interessiert eh keinen Gelegenheitseinbrecher, selbst wenn du dem den Rotz auf dem Silbertablett darbieten würdest, er würde es links liegen lassen und statt dessen das nehmen, was er leicht transportieren und schnell zu Geld machen kann. Schon mal eine geklaute Knarre auf ebay vercheckt ? Mit einem geklauten Eierfon xyz ist das idR kein Problem.

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... Ich will nicht das jeder Idiot ne Knarre zu Hause hat.

...

In Teilaspekten könnte man sogar zustimmen - nur, wo fängt man an und wo hört man auf?!?

Nachdem sie auch nur einen plusminus repräsentativen Durchschnitt der Bevölkerung darstellen, müßtest Du mit derselben Argumentation einem Gutteil Uniformierter (egal welcher Farbe und welchen Musters) die Zugriffsmöglichkeit auf Waffe(n) absprechen!

Grüße

Iggy

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