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IGNORED

Waffen-Abel Frankfurt / Main


Roter-Baron

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Imo wird die Rechtsschutzversicherung (die allgemeinen VerwaltungsRS enthalten muß, was richtig Geld kostet) erst leisten, wenn die Schergen die Herausgabe des Eigentums nachweislich verweigert haben.

Kann von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.

Ich habe jedenfalls eine Deckungszusage, nachdem der Sachverhalt (oder ist es ein Tatbestand?) der Versicherung dargelegt wurde.

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wenn du an die sichergestellten Waffen rankommst...

Vielleicht versucht es ja einer der von den Frankfurtern ge******* Staatsbürger und läßt uns am Ergebnis Teil haben? Mir ist ein Fall bekannt, in welchem die sichergestellte Waffe (erfolgreiche Notwehr) gereinigt werden konnte zur Vermeidung weiteren Schadens. BW, vor rotem Innenminister von grünen Gnaden.

Man könnte auch vernünftig sein und den Rechtsweg nutzen. Als Kunde sowieso.

Als Kunde sowieso würde bedeuten, dem Peter Abel damit auch noch auf die Bude zu rücken? Das wäre ja wohl sehr unfein!

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Indem du einem Rechtsanwalt das Mandat übergibst.

Bin zwar kein Anwalt, aber falls kein Versicherer für die Anwaltskosten eintritt (was ganz sicher viel schneller spielt als ohne Anwalt) und Selbstzahler nicht geht, ich könnte mir das so vorstellen: Netter freundlicher Brief an alle möglicherweise befassten Stellen (Ordnungsamt, Polizei, Stawa, Gericht) mit angemessener Frist z.B: 10 Tage zur Herausgabe, vorzugsweise an dem Ort, wo sie meinten, anderer Leute Eigentum einsammeln zu müssen. Dann ab zum Verwaltungsgericht. Den Petitionsausschuß hat Mäusebär ja schon empfohlen. Und falls, was die Berichte hier ja andeuten, mutwillig was kaputt gemacht wurde: kleine SA wg. Sachbeschädigung im Amt - oder wie nennt sich das bei Juristen? Falls tatsächlich dann das Eigentum zurück gegeben wird: sofort Zustand dokumentieren, Foto plus Zeuge mit etwas mehr Hintergrundwissen als ein KinderWS.

Ob's für die Dauer des Besitzentzugs ein Ersatzbedürfnis gibt? :AZZANGEL:

Oder doch lieber ein Bedürfniswegfall und Widerruf wegen nicht genutzter Waffe? Grüne Farbe ist gerade aus.

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... aber mein Vertragspartner war und ist Peter Abel. Damit ist er Ansprechpartner für alle meine vertraglichen Ansprüche. :closedeyes: Gegen des Land Hessen könnte ich nur versuchen Ansprüche aus dem Eigentum- und Besitzverhältnis geltend zu machen. Die Waffen, auch die Kundenwaffen, sind nun einmal als Beweise Bestandteile des Verfahrens gegen Herrn Abel. Damit sieht es baw erst einmal mau aus mit Herausgaben. Wenn das Land wollte, dann könnte es auch anders - aber Abweichungen vom 08/15-Vorgehen machen Extraarbeit und sind ein Extrarisiko. Also warum sollte man sich dort Extraarbeit machen und ein Extrarisiko eingehen wollen? :rolleyes:

Dein

Mausebaer

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Die Waffen, auch die Kundenwaffen, sind nun einmal als Beweise Bestandteile des Verfahrens gegen Herrn Abel.

Solange der genaue Vorwurf unbekannt ist, wäre ich mit dieser Aussage zurückhaltend.

. aber mein Vertragspartner war und ist Peter Abel. Damit ist er Ansprechpartner für alle meine vertraglichen Ansprüche

Diesen genauen Sachverhalt sollen Juristen bewerten.

Ich hatte Anspruch auf Leistung ordnungsgemäßer Reparaturarbeit.

Hierzu hatte er mein Eigentum in Verwahrung. Durch die Sicherstellung ist eine neue Situation eingetreten, er selbst kann also die Verwahrung nicht mehr durch Herausgabe beenden. Die Sachlage dürfte sich auch anders darstellen als bspw. bei einem Einbruchdiebstahl. Aber s.o.

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Liebe deutsche Kollegen,

ich hoffe, dass wir in Österreich nie solche Zustände bekommen, wo waffenmässig tägige Gewerbetreibende derart schikaniert und ruiniert werden.

Meine Solidarität ist mit euch und ich hoffe, ihr alle bekommt eure Waffen noch in halbwegs gutem Zustand zurück.

Herrn Peter Abel möchte ich meine Mitgefühl ausdrücken und ich wünsche ihm die Kraft, aus dieser Schweinerei aufrecht herauszukommen.

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Diesen genauen Sachverhalt sollen Juristen bewerten.

Ich hatte Anspruch auf Leistung ordnungsgemäßer Reparaturarbeit.

Hierzu hatte er mein Eigentum in Verwahrung. Durch die Sicherstellung ist eine neue Situation eingetreten, er selbst kann also die Verwahrung nicht mehr durch Herausgabe beenden. Die Sachlage dürfte sich auch anders darstellen als bspw. bei einem Einbruchdiebstahl. Aber s.o.

Ich habe keinen Vertrag mit dem Land Hessen. Also gibt es da nicht viel Sachverhalt zu bewerten.

Ein Werkvertrag beinhaltet auch das Recht auf (termingerechte) Rückgabe. Ist eine Rückgabe nicht (rechtzeitig) möglich, könnte eine Schadensersatzpflicht bestehen. Die Voraussetzung dafür wären, dass einem ein Schaden entstanden ist, die Unmöglichkeit der rechtzeitigem Rückgabe Herrn Abel zurechnen wäre und er dabei grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Vorsatz ist sicher absurd. Aber wenn das laufende Verfahren gegen ihn ausginge, dürfte das kaum ein Richter in einem Zivilverfahren anders sehen.

Bezüglich eventueller Schäden an den vielleicht einmal zurückgegebenen Waffen ist das Spiel lustiger, weil zu beweisen wäre, ob die Waffen bereits bei Herrn Abel oder erst in der Obhut des Landes Hessen Schaden nahmen (Zurechenbarkeit). Dass da keiner "Hier" schreien wird, wäre anzunehmen. :closedeyes:

Dein

Mausebaer

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Zunächst einmal ist es richtig, dass hier unterschiedliche Rechtsgrundlagen betroffen sind und ineinanderwirken - Verwaltungsrecht, Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht und ZiviIrecht. Der betroffene Büchsenmacher und Händler hat inzwischen eine gute und einschlägig kompetente Verteidigung (nein, nicht mich - diesmal kein Eigenlob ;-) ), mindestens ein anderes hier im Thread postendes Forumsmitglied hat auch rechtliche Vertretung, und die Erfahrung lehrt, dass

a) jetzt erst einmal nicht viel geschehen kann, weil der Verteidiger sich gundsätzlich nicht vor der beantragten Gewährung von Akteneinsicht äußert, und es Akteneinsicht eben erst nach dem Abschlussvermerk der Polizei gibt - was sicherlich noch einige Wochen dauern Kann (frühestens !), oder auch Monate;

b) von vielen Vorwürfen gegen Gewerbetreibende am Schluss häufig sehr wenig übrigbleibt, und vieles eingestellt wird.

Waffen und Waffenteile könnten bei einem etwaigen Vorwurf Beweismittel sein. Da § 54 WaffG aber *nicht* auf § 52a WaffG verweist, und auch die Polizei ihrerseits (K 15) nichts gegen legale Waffenbesitzer hat, werden die zuordenbaren Waffen an die Berechtigten zurückkommen. Ob das schon vor dem Gesamtverfahrensabschluss geschehen kann und geschieht, hängt von der Kooperation der Justiz (StA) ab.

Bearbeitet von carcano
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  • 4 Wochen später...

Hallo,

ich bin Stolz heute ein längeres persönliches Gespräch mit Herrn Abel geführt zu haben.

( ein brillanter Mensch, mit Weitblick und Sachverstand )

Ich kann jeden nur sagen, ein ganz toller Mensch !!!

Einer der sich nie versteckt hat und "uns" egal ob Waffenhändler, Jäger, Sammler, Erbe oder Sportschütze" verteidigt hat und weiterhin verteidigen wird.

Auch wenn ein Politiker noch so groß war, nahm er sich kein Blatt vor dem Mund um (wenn es sein musste auch mal lautstark) die Aussagen oder sonstigen Mist den manch einer verzapfte "sachlich" klarzustellen !

Ein Musterbeispiel eines mündigen Bürger, den man nun unnötig (in meinen Augen sogar absolut unfair) das Leben schwermachen will !!!!

Hier sollte Loyalität und :respekt: gegenüber ihn erbracht werden, den was er sagt und macht hat "Hand und Fuß".

Sehr geehrter Herr Abel, bitte halten Sie durch und lassen Sie sich nicht unterkriegen !

Ich drücke Ihnen fest die Daumen !

Zu den Herrschaften, die diese Aktion der Beschlagnahme und Durchsuchung initiiert haben !!!!

Sie sollten sich schämen, alleine die Vorgehensweise gegenüber Herrn Abel, seiner Familie und seinem Eigentum, bzw. auch mit den Kundenwaffen ist tiefste Schublade.

Das ganze Gebäude wurde kopfgestellt und Waffen einfach ohne Rücksicht auf Verluste in den Transporter geworfen und fremdes Eigentum zerstört.

Museale Einzelstücke und oder Neuwaffen einfach zusammengewürfelt, so geht man mit einen unbescholtenen Bürger bzw. mit fremden Eigentum nicht um.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und halten Sie dagegen !!!!!

Bearbeitet von Sonnengott
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...ich kennen Herrn A. auch, als einen kompetenten BüMa und einen Quer-Denker.

Ich möchte ihn in der Szene der Frankfurter Jagd- und Waffengeschäfte nicht missen.

Meine Aufträge hat er immer gewissenhaft ausgeführt und sich auch an Abmachungen gehalten (was heute nicht selbstverständlich ist).

Aber...

Dennoch möchte ich die Polizei auch mal in Schutz nehmen (auch weil hier viele Polizisten im Forum sind, bzw. Schützen und Jäger sind) und mal einen Gedanken in den Raum stellen: "Eventuell war an der Polizeiaktion ja doch etwas dran...".

Es wird da ein einwandfreies Gerichtsverfahren geben, da wird die Schuld/Nichtschuld von Herrn A. geklärt, solange sollte man sich mit "Meinungen" zurückhalten.

Zumal ja bis heute weder die versprochene große Stellungnahme von ihm hier gedruckt ist noch das weitere Erkenntnisse vorliegen (damit meine ich offiziell) "was dort gelaufen ist".

Es geht ja wohl nicht um das alte Gebäude an sich, da sind ja wohl noch andere Dinge im Busch.

Gr. Kane

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Selbst wenn "was dran" ist, rechtfertigt das noch lange nicht den immer wieder vorkommenden Umgang mit Schusswaffen, die einfach auf einen Haufen geschmissen und dabei beschädigt werden. Das ist gezielte Zerstörung von Eigentum.

Man stelle sich einen solchen Umgang mit der vermeindlichen Raubkunst im Fall Gurlitt vor. Aber bei Waffen ist das ja egal, die sind per Definition schlecht, wenn die sich in der Hand der Untertanen befinden. Gute Waffen gibt es ja nur bei denen, die auf die Untertanen schiessen und sich dann auf "Befehle" von oben berufen. Mich wundert eigentlich nur, das ihm nicht die GSG9 oder ein anderes Überfallkommando die Tür eingetreten hat.

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Es wird da ein einwandfreies Gerichtsverfahren geben, da wird die Schuld/Nichtschuld von Herrn A. geklärt, solange sollte man sich mit "Meinungen" zurückhalten.

Es geht ja wohl nicht um das alte Gebäude an sich, da sind ja wohl noch andere Dinge im Busch.

Genau das, was du im ersten Satz forderst, machst du im zweiten Satz selbst.

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Selbst wenn "was dran" ist, rechtfertigt das noch lange nicht den immer wieder vorkommenden Umgang mit Schusswaffen, die einfach auf einen Haufen geschmissen und dabei beschädigt werden. Das ist gezielte Zerstörung von Eigentum.

Wo sind die Beweise dafür?

Wer sagt das?

... außer der Seite von Herrn A.?

Wo sind die Kunden die das bestätigen?

Ich wäre da mal vorsichtig, nicht das es bei (bzw. nach) dem Verfahren dann die "große Überraschung" gibt!

Bearbeitet von Will Kane
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Wo sind die Beweise dafür?

Wer sagt das?

... außer der Seite von Herrn A.?

Wo sind die Kunden die das bestätigen?

Ich wäre da mal vorsichtig, nicht das es bei (bzw. nach) dem Verfahren dann die "große Überraschung" gibt!

Habe ich geschrieben das es so bei ihm passiert ist? Nein.

Lies nochmal genau was ich geschrieben habe. Lediglich der letzte Satz meines Posts bezieht sich direkt auf den Vorfall um den es hier geht. Hätte ich ein wenig besser trennen sollen, ok.

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Es wird da ein einwandfreies Gerichtsverfahren geben,

Ein FAIRES Gerichtsverfahren als LWB in diesem Staat? Na da bin ich mal gespannt und drücke dem Opfer dieser Behördenmaßnahmen mal die Daumen. Sicherlich leistet ein Großteil der deutschen Richter korrekten Dienst. Aber es gab auch schon ganz andere deutsche Richter, mir fallen da ein: ein Herr Filbinger, ein Herr Freißler, eine Frau Benjamin, ein kleiner württembergischer Amtsrichter der die Entscheidungen in Bußgeldsachen in unterbrochener Sitzung mit dem Strafzettelschreiber bespricht / von diesem hat diktieren lassen (er ist ist afaik just im Pensionierungsalter verstorben, Gott ist doch gerecht) oder ein kleiner bayerischer Amtsrichter, der sich die Sachlage von der Urkundsbeamtin in öffentlicher Sitzung erklären läßt, weil er für einen Ortstermin zu faul ist und google maps selber nicht kapiert hat. Andere Juristen sind Gott sei Dank nicht Richter geworden, ich denke da an die verurteilten oder auch nur mutmaßlichen Waffenschmuggler aus Stammheim die heute in Berlin unsere Steuern verjubeln.

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Wo sind die Beweise dafür?

Wer sagt das?

... außer der Seite von Herrn A.?

Wo sind die Kunden die das bestätigen?

Ich wäre da mal vorsichtig, nicht das es bei (bzw. nach) dem Verfahren dann die "große Überraschung" gibt!

Obwohl ich mich im laufenden Verfahren zurückhalten muss:

Du kannst deine Verdächtigungen einstellen.

Ich habe Teile einer meiner Waffen, die dort zur Reparatur waren, höchstselbst nach der Aktion "bewundern" dürfen. Sie waren aus dem Kasten, in dem die zerlegte Waffe auf die Reparatur wartete herausgeworfen worden und nur die wesentlichen Teile beschlagnahmt.

Außerdem habe ich zerstörte Sachen gesehen, die mit Waffen rein nichts zu tun hatten, aber kaputt gemacht wurden.

Mehr gehört nicht hierher. Ich habe aber keinerlei Zweifel, dass die Schilderungen von ihm, die ich naturgemäß nicht überprüfen kann, nicht der Wahrheit entsprächen.

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zum thema stellungnahme von ihm selbst - auch wenn er vielleicht gern würde bzw. er auch vor hatte, seine position ausführlich darzustellen:

das hier ist ein laufendes verfahren. jede detaillierte äußerung birgt das risiko, dass sich teile davon von der gegenseite verdreht gegen ihn verwenden lassen. ich unterstelle, dass nicht zuletzt sein anwalt ihm geraten hat, sich in öffentlichen äußerungen zurückzuhalten bis zum ende des verfahrens.

das sollte man respektieren.

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Kleine Anmerkungen:

- An Is: Das Angebot der Stellungnahme von Herrn A. kam von ihm, bzw. seiner Verwandtschaft. Es war keine Forderung von mir.

Das dies nicht sehr schlau ist ist klar, dann sollte es aber auch nicht angeboten werden.

- An He: Du schreibst "bewundern nach der Aktion", woher willst Du dann wissen das es "bei der Aktion" passiert ist.

Das ist doch ein Verhalten eines "Knall-Zeugen", wie die Psychologen sagen...

- An VP: Dein vergleich mit den Nazi-Richtern ist sowas von unpassend, sowas von un-reif und ist genau das Wasser auf die Mühlen der Anti-Waffen-Lobby.

Mit solchen Postings verdirbt man sich alles und gibt ein Bild ab, was die Antis zeichnen...

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