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IGNORED

Waffen-Abel Frankfurt / Main


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Geschrieben

Das wäre nach so einem Zirkus, "bei einem Büxer liegt eine Waffe auf der Werkbank, oh weh" nur verständlich, wenn man sich aus dem Geschäft vollends zurück zieht. Nicht das die kleinen Gewerbebetriebe eh schon die Melkkuh der Finanzämter sind, muss man sich noch mit reichlich Bürokratie und Papier herum schlagen, um dann so abgefertigt zu werden ? Ich kann jeden verstehen, der da hinschmeißt und sich a) als Angestellter verdingt oder b) gleich aufs Altenteil zurück zieht. Schade wenn solche alteingesessenen Betriebe wegen solcher Pillepalle vom Erdboden verschwinden. Eine Verwarnung mit Frist zur Nachbesserung, wenn man schon was ablassen muss von Amts wegen, hätte hier sicher auch 10x gereicht.

Geschrieben

Es kommt drauf an, was das Ziel war. Wenn man gewollt hätte, daß der "Mangel" abgestellt wird, dann ja. Wenn man aber ganz andere, politische Ziele verfolgt, dann muß man wie geschehen vorgehen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

En Frankfurter Rechtsanwalt und überregional bekannter Jäger bietet gerade in seinem Bekannten-/Freundeskreis jede Menge gebrauchte Langwaffen aus einer Geschäftsauflösung an.

Wie das genau geht, weiss ich nicht, aber als Anwalt wird er das sicher legal machen.

Geschrieben

Wie wollten die liefern, wenn die Waffen noch beschlagnahmt sind? Bisweil scheint sich noch nicht einmal wer dafür zuständig zu fühlen, mit den Eigentümern der Waffen zu kommunizieren.

Geschrieben

Sorry das es so lange mit einer Antwort gedauert hat aber wir sind immernoch dabei den Schaden den die P. im Haus und im Laden veranstaltet hat zu erfassen. das geht über kaputt getretene Brillen , Optiken bis hin zu den Freien Waffen die sie aus den Orginal verpackungen gerissen haben und einfach in Ihren Bus geschmissen haben.

Peter hat seit gestern zwar den laden wieder offen aber nervlich leider am ende.

Was jetzt mit allen Waffen passiert ist noch unklar da die ermittlung noch läuft.

Wir haben auch noch keine Mitteilung der Behörden wann wir alle freien Waffen holen können.

Ein offizelles Statement von Peter ist in arbeit und werden wir die Tage hier veröffentlichen

Danke

Geschrieben (bearbeitet)

Jetzt mal bloß aus Neugierde, gibt es ein Möglichkeit, angerichteten Kollateralschaden bei den Behörden geltend zu machen ? Ich meine, OVP aufreißen, Inhalt und anderes Material zerstören usw., das hat doch nichts mit einer Durchsuchung zu tun, wenn man wie ein Elefant im Porzellanladen die halbe Einrichtung zam haut. Das zahlt doch auch keine Versicherung.

Weil, wenn man dann da was abholt, kann man denen ja gleich eine Rechnung in die Hand drücken.

Bearbeitet von BigMamma
Geschrieben

wir werden auf jeden fall schadenersatz fordern, nur ob wir was bekommen glaube ich nicht. alleine wenn ihr gesehen hättet wie die mit den Waffen umgegangen sind schlimm!!!

Jetzt mal bloß aus Neugierde, gibt es ein Möglichkeit, angerichteten Kollateralschaden bei den Behörden geltend zu machen ? Ich meine, OVP aufreißen, Inhalt und anderes Material zerstören usw., das hat doch nichts mit einer Durchsuchung zu tun, wenn man wie ein Elefant im Porzellanladen die halbe Einrichtung zam haut. Das zahlt doch auch keine Versicherung.

Weil, wenn man dann da was abholt, kann man denen ja gleich eine Rechnung in die Hand drücken.

Geschrieben

Jetzt mal bloß aus Neugierde, gibt es ein Möglichkeit, angerichteten Kollateralschaden bei den Behörden geltend zu machen ? ...

Ja!

Dazu ist es notwendig, den Zustand vor der Beschlagnahme zu dokumentieren oder wenigstens glaubhaft zu machen (Neuware) sowie den Zustand bzw den Wert danach von einem Sachverständigen schätzen zu lassen.

Geschrieben

Den Einsatz hätte (da ich ihn schon nicht verhindern konnte) gern beobachtet: In Abels Laden kann man eigentlich nur vorwärts rein und rückwärts wieder raus, und zwei Leute auf den zwei m2 Verkaufsfläche können schon kaum nebeneinander stehen. Das Aufreißen von Originalverpackungen kann man sicher nicht mit der Hektik bei "Gefahr im Verzug" rechtfertigen.

Bei allen Schadenersatzklagen, aufgesprengten Tresortüren (weil der Besitzer erst 15 Minuten später von der Arbeit kommt und das SEK nicht auf den Schlüssel warten will) und anderen Schäden stößt man immer wieder vor diese Argumentationswand, dass man Waffen ja eh nur mit spitzen Fingern anfassen darf und sie daher auch völlig berechtigt beschädigt werden oder in der Asservatenkammer rosten dürfen. Bescheuert und hoblophob, dieses Verhalten.

Geschrieben

... und zwei Leute auf den zwei m2 Verkaufsfläche können schon kaum nebeneinander stehen. ...

Nun übertreibe nicht ganz so wild! Für einen Wiener Walzer hätte es eindeutig nicht gelangt, aber einen Klammerblues hätten selbst wir da schon noch tanzen können - bei geschlossener Türe ;)

Geschrieben

Ok. DAS hätte ICH dann wieder gerne sehen wollen.

Und filmen mit Live Upload nach Youtube.

Dagegen wäre die Anzahl der Klicks auf die Videos des dicken südkoreanischen Zappelmenschen ein Klacks gewesen ......

Sorry wegen OT.

Geschrieben

Ok. DAS hätte ICH dann wieder gerne sehen wollen.

Und filmen mit Live Upload nach Youtube.

Dagegen wäre die Anzahl der Klicks auf die Videos des dicken südkoreanischen Zappelmenschen ein Klacks gewesen ......

Sorry wegen OT.

also Ihr hättet lieber filmen sollen wie 13 P. da drin rum sind....

Geschrieben

an alle die noch eine Waffe bei peter hatten

die sind beim K15

leitender Beamter Herr Schweigert

fragt Ihn wo sie ist und wenn Ihr sie habt genau anschauen und beschädigungen sofort da melden.

Peter hat bei jeder kundenwaffe den Beamten gesagt das es " eine Kundenwaffe ist" trotzdem wurde diese einfach aus den schutzhüllen genommen und ins auto geschmissen.

weitere fragen beantworten wir gerne

Geschrieben

Ich falle fast vom Glauben ab wenn ich das hier lese. Womit begründet sich das Recht unserer Staatsmacht (Aufbewahrung hin, Aufbewahrung her) mit fremden Eigentum derart umzugehen, dass Beschädigungen billigend in Kauf genommen werden. Jede Haftpflichtversicherung würde bei einer Privatperson in solchen Fällen den Schadenverursacher wegen Vorsatz in Regreß nehmen.

Mit tun die Kunden leid die jetzt mit Sicherheit beweisen müssen, dass ihr Eigentum vorher in einem einwandfreien Zustand war.

Manfred

Geschrieben

Womit begründet sich das Recht unserer Staatsmacht (Aufbewahrung hin, Aufbewahrung her) mit fremden Eigentum derart umzugehen, dass Beschädigungen billigend in Kauf genommen werden.

Gib den Menschen eine Uniform und trichtere ihnen lange genug ein, dass sie etwas besseres als der Rest sind. Dann kommt sowas bei raus.

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