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IGNORED

SLB auf Jagdschein gekauft, Problem mit Behörde


Plotzki

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Vll.noch zurück zum Thema. Gibt es da was neues von threadstarter? Ist die Behörde mittlerweile zur Einsicht gekommen?

Nein Ich warte noch auf was schriftliches.

Geschrieben

Nein die WBK ist i.O.

Laut ihrer Aussage steht die SL aber mit fest eingebautem Magazain im Register. Und natürlich der falsche Efwp Eintrag.

Aus meiner NWR Auskunft

Modellbezeicnung

T41

Waffenkategorie

Kategorie B

Waffentyp Anlage 1

halbautomatische Lang-Schusswaffe

(Magazinkapazität > 2 Patronen)

Waffentyp Feingliederung

halbautomatische Büchse

Bedürfnisgrund

Jäger

----------------------------

Egal ob Jäger oder Sposchü da steht immer "Magazinkapazität > 2 Patronen" bei SLBüchsen.

Geschrieben

Meinst Du dass jemand weiß dass ein Osterei oval ist?

Ja, ich glaube an das Gute.

Geschrieben

Ja, Flinte nach Kat. D ist sogar bei Leuten aus der Verbieterfraktion bzw. in restriktiven Waffengesetzgebungen sehr hoffähig; ich kann da nur an Joe Bidens "Buy a shotgun!" denken bzw. an die britische Shotgun License, die verhältnismäßig leicht zu bekommen ist.

Das wäre definitiv ein Einstieg. ...

P.S.:

Dass das FWR ein Problem damit hätte, sehe ich nicht.

Also, wenn deas FWR damit kein Problem hätte, dann würde es mich umso mehr freuen! Dann mal los! Am besten auf EU-Schiene so "anleiern", denn mit EL-Flinten hat glaube ich so ziemlich überhaupt kein EU-Staat Probleme.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Aus meiner NWR Auskunft

Modellbezeicnung

T41

Waffenkategorie

Kategorie B

Waffentyp Anlage 1

halbautomatische Lang-Schusswaffe

(Magazinkapazität > 2 Patronen)

Waffentyp Feingliederung

halbautomatische Büchse

Bedürfnisgrund

Jäger

----------------------------

Egal ob Jäger oder Sposchü da steht immer "Magazinkapazität > 2 Patronen" bei SLBüchsen.

Nur bei Kat B !

Geschrieben

Hallo und Moin,

ja sicher sind HA auf der Jagd natürlich erstmal nicht sehr gerne gesehen, vor allem nicht von ALTjägern. Das verstehe ich natürlich auch irgentwo. Hier muss man auch erst sicher... ganz sicher, damit umgehen zu können. Ich habe meinen Jagdschein seit 2009. Und wenn mich mein mein "wissen" aus der Schule nicht im Stich lässt, ist es nur verboten mit einen HA AUF WILD zu schießen. D.h. im Revier während der Jagdausübung. Hier darf ich zum Anfang eine Patrone im Lauf haben, die anderen beiden im Magazin. Desweiteren kann ich alle meine Taschen, die ich frei habe, mit gefüllten 2-Schuß Mags vollmachen. RICHTIG? Auf dem Schießstand, schieße ich wohl kaum auf Wild. :lol2:

Ich schieße nun auch seit ca 2 Jahren bei den RAGs Schießsport mit. OK, hier "nur" mit RepG .308...

Und mal ganz ehrlich, wenn ich dort einen HA schieße, auch wenns meiner wäre, ich schieße nicht auf Wild, noch nichtmal auf Mann-Scheiben... :D

Bedürfniss...hin oder her, ich hab mein Schießbuch(noch keine Sportschützen WBK) Ich habe meinen Jagdschein und die GRÜNE.

Und ich glaube auch, dass, wenn ich bald meine SP.WBK habe, lasse ich meine Jagd-RepB auch auf die Sport WBK eintragen lassen... Das sollte ja wohl machbar sein. Und vielleich später noch ne SL 8. Auf beide WBKs Jagdlich 2-Schuß usw... :rofl:

Geschrieben

At Matthias 308. Im Regelfall passiert so ein ärger ja auch nicht. Aber wenn deine Behörde aus Unkenntnis, Dummheit oder böswilligkeit deine wbk /efwp falsch beschreibt, bist du der angepisste und hast die Arbeit und den ärger am bein.

Geschrieben

...... Hier muss man auch erst sicher... ganz sicher, damit umgehen zu können. Ich habe meinen Jagdschein seit 2009. Und wenn mich mein mein "wissen" aus der Schule nicht im Stich lässt, ist es nur verboten mit einen HA AUF WILD zu schießen. D.h. im Revier während der Jagdausübung.

Och nö, ich mag jetzt nicht mehr.

Du hast da ganz krass etwas nicht (richtig) mitbekommen.

Geschrieben

Sorry, habs auch nicht ganz richtig geschrieben, sicher ist es erlaubt, mit einem HA auf Wild zu schießen, aber halt nur mit einem Mag (max 2 Schuß).

Auf dem Schießstand greift die 2-Schuß-Begrenzung damit also nicht.

Ich hoffe, ich konnte Licht ins Dunkel bringen.

Geschrieben

....Auf dem Schießstand greift die 2-Schuß-Begrenzung damit also nicht....

Siehst du und meine Behörde hat mir die Auflage gemacht immer und egal wo ich bin nur das 2er zu benutzen.

Geschrieben

Sorry, habs auch nicht ganz richtig geschrieben, sicher ist es erlaubt, mit einem HA auf Wild zu schießen, aber halt nur mit einem Mag (max 2 Schuß).

Auf dem Schießstand greift die 2-Schuß-Begrenzung damit also nicht.

Ich hoffe, ich konnte Licht ins Dunkel bringen.

siehst du, und meine hat mir gesagt geh Ich mit der Waffe sportlich schiessen, sind sämtliche Erlaubnisse weg. :-)

Weshalb Jagd und Sport zu trennen sind:

Der Chef meiner SBine beruft sich auf $13,14, 15 und 15a des Waffengesetzes. Hatte er mir Heute am Telefon erklärt. Hatte aber keine Zeit mich ausführlich mit Ihm darüber zu unterhalten.

Gib einem Deutschen was zu sagen und nach seinem dünken zu Entscheiden (glaubt er wohl) und schon drehen Sie durch.

Geschrieben

Weshalb Jagd und Sport zu trennen sind:

Kein Problem, das harmoniert leider nicht mit dem Dogma "sowenig Waffen ins Volk wie möglich". Dann werden eben 4 KW (2x sportlich und 2mal jagdlich) gekauft. Muss man eben nur bei der Disziplin schauen... bei den HA ist dann auch 3HA sportlich + X jagdlich angesagt...

Zum Glück hat mein SB nichts gehen sportliche und jagdliche Nutzung einer Waffe, solange die passenden Magazine bei der Jagdausübung benutzt werden (§19BJ)

Geschrieben

:excl: hola amigo coltdragoon,

wenn es SO, wie Du in Beitrag #105 geschrieben hast, im NWR steht hast Du doch garkein Problem: das ">" bedeutet nähmilch GRÖßER...oder hast Du dich vertippt?

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben

..geh Ich mit der Waffe sportlich schiessen, sind sämtliche Erlaubnisse weg. :-)

Bist du nur Jäger und hast keine sportlichen WBK: Stimmt

Bist du Jäger und hast auch eine sportliche WBK: Blödsinn

Du kannst doch mit einer 12er BDF auf Wurfscheiben schiessen und reale Tauben jagen usw...

Geschrieben

...oder hast Du dich vertippt?

Nein, es ist alles ok so. Das Problem ist die Auflage der örtlichen Behörde und nicht der NWR Eintrag und mehr möchte ich dazu nicht schreiben.

Geschrieben

siehst du, und meine hat mir gesagt geh Ich mit der Waffe sportlich schiessen, sind sämtliche Erlaubnisse weg. :-)

Weshalb Jagd und Sport zu trennen sind:

Der Chef meiner SBine beruft sich auf $13,14, 15 und 15a des Waffengesetzes. Hatte er mir Heute am Telefon erklärt. Hatte aber keine Zeit mich ausführlich mit Ihm darüber zu unterhalten.

Gib einem Deutschen was zu sagen und nach seinem dünken zu Entscheiden (glaubt er wohl) und schon drehen Sie durch.

Dann mach halt jagdliches Übungsschießen am Schießstand.

Oder schieß´ im Revier auf Scheiben. Dann kannst das 30er Fruchtmagazin nutzen,

Geschrieben

Ich mache dieses Jahr diese lächerlichen 18 Pflichttermine klar, dann habe ich die tolle Sportschützen WBK auch... :rtfm:

Und ganz ehrlich, da werde ich meine Howa auch eingetragen bekommen... warum auch nicht?

HA hin oder her... das Problem ist doch nur das Bedürfnis. :lol2: Und falls ich in Zukunft mal nen HA haben sollte und damit auf Pirsch gehe... dann soll mir ein 2er Mag recht sein... Ist doch egal, wenn mich ein Schwarzkittel von oben bis unten aufreißt... Ist dann halt Pech, da muss Jäger halt besser und schneller schießen...

so genug für heute geschwafelt...

Guten Abend, Waidmannsheil und Gut Schuß...

Geschrieben

Ich hatte bei der Eintragung meines ersten HA auf Jagdschein meinen SB gefragt ob denn ich als Jäger mir als Sportschützen den HA zum sportlichen Schiessen ausleihen dürfte?

Er hat etwas irritiert geschaut und mir dann zu verstehen gegeben das das völlig egal ist, solange die einschlägigen Vorschriften nach WaffG und BJG eingehalten werden.Und so lange das gegeben wäre kann ich mit dem HA Samstag morgen sportlich schiessen und Samstag abend einen Fuchs damit erlegen.

Geschrieben

So sieht es aus.

Spätestens mit der Möglichkeit der Entleihe zum vom Bedürfnis gedeckten Zweck ist bei Leuten, die mehrere Bedürfnisse in einer Person vereinigen, diese Diskussion ohnehin eine Geisterdiskussion.

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