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IGNORED

Notwehr wird zu Selbstjustiz


bumm

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So schnell macht ein Schreiberling aus Notwehr/Nothilfe Selbstjustiz.

Sicherheitshalber können zu diesem Artikel keine Kommentare abgegeben werden. Währe ja auch schlimm wen dem Schreiberling mal jemand den Unterschied erklären würde.

http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_66492296/familie-befreit-entfuehrte-frau-und-toetet-kidnapper.html

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Wieso? Hast was falsch verstanden.

Notwehr/Nothilfe ist durch das dortige Gesetz sogar fest verankert.

Die erwähnte Selbstjustiz spricht nicht das Töten der Person an, sondern wie steht es dort:

"Doch nachdem die Ermittler keine Fortschritte mehr bei der Suche nach der Entführten machten, ergreifen die Angehörigen selbst die Initiative"

Ist schwer zu verstehen aber aus diesem Grund werden ja auch keine Kommentare zugelassen.

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Nein, das verstehe ich wirklich nicht.

Ich bekomme irgendwie (völlig egal wie) mit wo meine entführte Angehörige ist, ich rase da hin, höre Schreie, trete die Tür auf und der Entführer sticht mit dem Messer auf meine Angehörige ein. Ein Schuß fällt, der Entführer ist tot.

Wo ist hier die Selbstjustiz, ich sehe jedenfalls keine, auch nach Deutschen Recht würde ich hier keine Selbstjustiz sehen. Nach Deutschem Recht dürfte ich vermutlich keine Waffe dabei haben, Selbstjustiz ist es deshalb noch lange nicht.

Das ich selbst versuche heraus zu finden wo sich meine entführten Angehörigen befinden wird zwar von der Polizei vermutlich nicht gerne gesehen aber auch das hat nichts mit Selbstjustiz zu tun.

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Selbstjustiz bezieht sich ja nur darauf dass die Staatsgewalt in diesem Fall von Privatpersonen "übernommen" wurde. Bzw. könnte man so auslegen.

Ich kann nur sagen dass es laut Völkerrecht sogar offiziell kein Mord ist. Habe das die Tage in irgendeinem anderen Zusammenhang gehört. Wenn das "Opfer" von der Person unmittelbar in ihrem Leben bedroht ist und man den Aggressor aus dem Weg zieht dann gilt die Tötungshandlung zumindest aus Völkerrechtlicher Sicht nicht als Mord. Das ist wohl praktisch in jedem Land gleich.

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Kurz gesagt: Am Anfang des Artikels fällt das Wort "Selbstjustiz", was im Zusammenhang schlicht und einfach falsch ist. Der restliche Artiekle beschreibt neutral, was vorgefallen ist. An der Sache an sich sehe ich nichts verwerfliches, Nothilfe, vollkommend legitim.

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...

Sicherheitshalber können zu diesem Artikel keine Kommentare abgegeben werden. Währe ja auch schlimm wen dem Schreiberling mal jemand den Unterschied erklären würde.

http://www.t-online....-kidnapper.html

Naja,

der Redaktion schreiben geht aber.

Dein

Mausebaer

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Naja,

der Redaktion schreiben geht aber.

Dein

Mausebaer

In dieser Art?

Geht es nicht noch reißerischer?

In Ihrem Artikel „Familie befreit entführte Frau“ schreiben sie darüber, daß eine Familie einen Angehörigen aus den Händen eines Entführers befreit. Das ist nach dem Recht jeder zivilisierten Nation dieser Welt erlaubt. So etwas nennt man Notwehr/Nothilfe. Selbst in Deutschland ist die Anwendung von Gewalt erlaubt wenn es gilt einem Unschuldigen das Leben zu retten.

Das Wort „Selbstjustiz“ ist hier absolut fehl am Platz.

Daß der tödliche Zwischenfall für die Familienmitglieder aller Voraussicht nach ohne Strafe enden wird ist nicht irgendwelchen seltsamen Landesgesetzen geschuldet sondern selbstverständlich. Den Eindruck, daß jemand mit dem Tode bedroht wird wenn ein anderer auf ihn einsticht wird wohl jeder klar denkende Mensch bekommen.

Ihre ersten drei Absätze sind nichts als üble Hetze. Bitte sparen sie sich so etwas in Zukunft.

Mit freundlichen Grüßen

Ich hab es versucht, sie lassen mich nicht am Sicherheitscode vorbei.

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Die Familie steht sogar in der Pflicht zu helfen. Das dürfte moralisch und ethisch zwingend geboten sein. In Deutschland wird sie durch Gesetz dazu gezwungen.

Garantenstellung[Bearbeiten]

Wer wann für den Schutz eines Rechtsgutes besonders verantwortlich ist, wurde im Strafrecht nicht gesetzlich geregelt, sondern durch die Rechtsprechung und Wissenschaft entwickelt.

Solch eine Pflicht umfasst bei Beschützergaranten, Gefahren für bestimmte andere Personen abzuwehren. Diese Pflicht besteht in folgenden Beziehungen:

  • aus familiärer Verbundenheit(gegenüber Kindern, (Groß-)Eltern, Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern, Geschwistern)

Die genaue Reichweite der Schutzpflichten kann je nach Garantenstellung variieren, doch müssen z. B. bei familiärer Verbundenheit auf jeden Fall Leben, Leib und Freiheit geschützt werden. Verwandte in gerader Linie sind einander Beistand schuldig, auch wenn sie nicht effektiv zusammenleben. Aus der ehelichen Lebensgemeinschaft ergibt sich keine Pflicht, Straftaten des anderen zu verhindern.

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Fällt mir auch immer häufiger auf, dass in Berichten über Vorfälle im Ausland, insbesondere in den USA von unseren Schreiberlingen immer reißerisch auf "deren merkwürdige" Gesetze hingewiesen wird, ohne zu erwähnen, dass das deutsche Recht auf Notwehr/ Nothilfe fast identisch zum "Stand your Ground" (was ich da mit dem im deutschen geläufigen "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen" treffend übersetz sehen würde) ist, und teilweise gar darüber hinaus geht.

Was gerne verschwiegen wird in derartigen, meist mit Anti Waffen Allüren gespickten, Artikeln dass in den USA gerne mal 30 Minuten vergehen bis der Streifenwagen vor der Tür steht. Dadurch nimmt das Recht auf Notwehr und Selbstverteidigung einen immanent höheren Stellenwert ein, als bei uns.

Nur zögerlich wird in manchem Lokalblatt aber auch mal bei uns berichtet, was schon rechnerisch klar ist: Wenn alle Polizeistationen im Umkreis von 20km um mein Dorf geschlossen wurden bzw. nur bis 17 Uhr besetz sind, kommt binnen 15 Minuten keine Hilfe wenn du anrufst.

Gruß

Adrian

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Da die Polizei sowieso nicht zu deinem Schutz da ist, sondern um die Staatsanwaltschaft bei der nachfolgenden Ermittlung zu unterstützen, ist es eigentlich auch egal.

Wurde irgendjemandem schon einmal durch die Polizei geholfen? Das dürfte äußerst selten sein.

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Wurde irgendjemandem schon einmal durch die Polizei geholfen? Das dürfte äußerst selten sein.

Mir wurde schon mehrfach durch die Polizei geholfen. Im In- und Ausland. Das betraf Auskünfte, "Fahndung" nach verlorenen Dingen etc.

Ich habe auch eine im Grundsatz positive Einstellung zur Polizei (in dem Fall Polizeivollzugsdienst) - und nicht zuletzt zwei Verwandte im Pol.dienst (BP).

Nichtsdestotrotz bin ich von der Geltung des Satzes überzeugt

"When help is a matter of seconds, police are just minutes away".

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Was denn, hat sich das Opfer denn nicht kooperativ und unterwürfig genug dem Täter gegenüber verhalten?

"Doch nachdem die Ermittler keine Fortschritte mehr bei der Suche nach der Entführten machten, ergreifen die Angehörigen selbst die Initiative."

Solche Initiativen werden uns ja gründlich aberzogen...

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Für die Notwehr hat man aber in den meisten Fällen nur sekunden.

Damit ist der Stellenwert der notwehr bei uns eigentlich genau so hoch.

Eine simple und zutreffende Erkenntnis.

Die dir, jenseits offizieller "Verlautbarungen", auch die allermeisten Polizeibeamten bestätigen können.

Allein, die Politik in unserem Land will es nicht wahrhaben, und heuchelt sich bei dem Thema durch...

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Leider wird die bewaffnete Notwehr in D durch die Aufbewahrungsvorschriften effektiv verhindert.

Das liegt ausschließlich an Dir und deiner Umsetzung der Aufbewahrungsvorschriften. Da kannst du den schwarzen Peter nicht weiterschieben.

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Das liegt ausschließlich an Dir und deiner Umsetzung der Aufbewahrungsvorschriften. Da kannst du den schwarzen Peter nicht weiterschieben.

Das würde mich aber jetzt schon mal interessieren, wie man das vorschriftsmäßig UND schnell hin bekommt, ohne dabei zum armen Mann zu werden.

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Nur zögerlich wird in manchem Lokalblatt aber auch mal bei uns berichtet, was schon rechnerisch klar ist: Wenn alle Polizeistationen im Umkreis von 20km um mein Dorf geschlossen wurden bzw. nur bis 17 Uhr besetz sind, kommt binnen 15 Minuten keine Hilfe wenn du anrufst.

Du sollst ja auch nicht "Hilfe ! Räuber !" ins Telefon kreischen, sondern nur ganz cool "Ich hab' 'ne Knarre und leg' den Kerl jetzt um....".

Dann steht die Rennleitung schon vor der Tür, wenn du den Hörer noch in der Hand hast.

Abs4

(Bitte liebe Kinder, nicht nachmachen!)

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Was gerne verschwiegen wird in derartigen, meist mit Anti Waffen Allüren gespickten, Artikeln dass in den USA gerne mal 30 Minuten vergehen bis der Streifenwagen vor der Tür steht. Dadurch nimmt das Recht auf Notwehr und Selbstverteidigung einen immanent höheren Stellenwert ein, als bei uns.

Äh, ne. Im Common-Law-Rechtskreis ist Notwehr üblicherweise nur in sehr, sehr engem Rahmen erlaubt und erst in letzter Zeit gibt es in den USA den Trend zu schärferen Notwehrgesetzen (Castle doctrine, stand your ground laws, u.s.w.).

Im römischen Rechtskreis dagegen gilt das sprichwort vis vim repellere licet, d.h. Gewalt (Angriffe) dürfen mit Gewalt abgewehrt werden.

In den Gesetzestexten wird dies auch deutlich, nur unterscheidet sich die Rechtspraxis ein wenig.

Dann steht die Rennleitung schon vor der Tür, wenn du den Hörer noch in der Hand hast.

Vermutlich sogar mit SEK und allen Sperenzchen.

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...

Was gerne verschwiegen wird in derartigen, meist mit Anti Waffen Allüren gespickten, Artikeln dass in den USA gerne mal 30 Minuten vergehen bis der Streifenwagen vor der Tür steht. Dadurch nimmt das Recht auf Notwehr und Selbstverteidigung einen immanent höheren Stellenwert ein, als bei uns.

...

Und trotzdem gilt im Prinzip in den USA immer noch der Grundsatz, das Notwehr nur dann erlaubt ist, wenn eine Gefahrenabwehr durch Flucht NICHT möglich ist. Relativiert wird das durch die langsam Verbreitung findenden "Stay-Your-Ground-Laws", die gerade einmal "deutsche Rechtsverhältnisse" herstellen. So viel zur Theorie.

In der Praxis geschieht die meiste Gewalt in den USA in Städten, in denen der nächste Streifenwaqen keine zwei Minuten entfernt steht. Aber, wie sagt man so schön:

Braucht man binnen Sekunden Hilfe, ist die Polizei nur Minuten entfernt...

Auf dem "platten Land" sind die USA nicht gefährlicher oder gewalttäiger als Deutschland.

Nachtrag:

Louisiana kennt ein "Stand your ground law", Notwehr und Nothilfe sind erlaubt bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben. Somit hoffe ich, dass den Helfern keine Strafe droht.

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  • 4 Wochen später...

Da die Polizei sowieso nicht zu deinem Schutz da ist, sondern um die Staatsanwaltschaft bei der nachfolgenden Ermittlung zu unterstützen, ist es eigentlich auch egal.

Wurde irgendjemandem schon einmal durch die Polizei geholfen? Das dürfte äußerst selten sein.

Und was machen wir denn da ? Die Polizei abschaffen?

Hier wird dir auf jeden Fall jder Polizist sagen das du in einem Entführungsfall die Polizei rufen sollst.

Notwehr richtet sich in Deutschland erstmal darauf das du dich selbst und natürlich auch deine Familie

verteidigen kannst wenn jemand in dein Haus eindringt.

Aber in einem anderen Ort fahren und dort ein Haus stürmen ist schon etwas ganz anderes.

Wie soll das gehen als 1 Mann SEK Team? Kann ich mir schlecht vorstellen.

Und wenn man nicht weis wieviel Leute sich da aufhalten kann es für den "Befreier" leicht selbst tödlich

enden-das wahr wahrscheinlich eher eine Familienfehde sowas gab es in den USA schon früher selbst

im Tom Sawyer und Huckle Berryfinn Roman das hat mit persönlicher Notwehr,Nothilfe hierzulande nichts zu tun.

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Die Polizei leistet gute Dienste als Ermittlungsbehörde um bei bereits begangenen Taten zu ermitteln und die Verbrecher festzusetzen. Wenn so ein Verbrechen nämlich bereits abgeschlossen ist, ist keine Notwehr mehr erlaubt/möglich. Dann darf tatsächlich NUR die Polizei tätig werden. Alles andere wäre Selbstjustiz.

Bei einem noch andauernden Verbrechen gereift jedoch das Notwehrrecht aber eigentlich voll. So eine 1 Mann SEK Aktion könte man sogar mit dem Notstandsrecht (§34 und 36 StGB) rechtfertigen. Sprich den Einbruch der dabei nötig ist und außerhalb eines Notstandes natürlich eine Straftat wäre. Es ist allerdings zweifelhaft das einer der 68er Richter das recht so auslegen würde. Aber es würde eigentlich gehen.

68iger Richter da hätten wir keine Sicherungsverwahrung und kein HartzIV glaube ich mal.

Und diese ein Mann Aktion wie stellste denn dir das vor das du da mit deiner Sportpistole eindringen kannst.

Der ballert dich über den Haufen so schnell kannste gar nich gucken.

Ist nämlich schon ein Unterschied ob man immer auf eine Scheibe im wohlbehüteten Schützenhaus schießt.

Oder auf ein bewegliches Ziel welches in seiner unmittelbaren Nähe die Geisel hat.

Das erinnert mich an FJS der mit einem Revolver (im angetrunkenen Zustand) (der war wohl dann noch zuverlässig...haha)

Die Bank stürmen wollte man hätte ihn machen lassen sollen... :crazy:

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