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IGNORED

Empfehlung eines Polizeibeamten


Rooster

Empfohlene Beiträge

Einen Feuerwehrmann, der mir sagen würde, dass ich beim Nachhausekommen in mein brennendes Haus, bloß nicht das Feuer löschen soll, sondern eher noch brennbares Material herbeischaffen soll, würde ich für genauso voll nehmen, wie diesen Polizeibeamten.

110 = Männer, die man ruft

112 = Männer, die auch kommen....

Abs4

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Kommt halt auch ein bisschen auf Statur und Kampfgewicht des Einbrechers an - und was man gerade selbst so an "Werkzeug" in Reichweite hat. Von daher sollte man einen Satz "eines" PB in einer "Spielesendung" nicht unbedingt zu hoch hängen ;-)

Täusch dich nicht! Als Justizvollzugsbeamter muss ich mich regelmäßig mit Spargeltarzanen mit Zahnstocherärmchen, die denn aufgrund irgendwelcher "Dachschäden" äußerste Kräfte frei von jeglicher Hemmschwelle entwickeln, rumplackern. Flucht sollte beim Antreffen eines Einbrechers in 99% der Situationen also beste Lösung sein...

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... Was macht man, wenn man nach Hause kommt und ein Einbrecher ist im Haus...

Der Einbrecher ist also im Haus.

Ich - unbewaffnet - komme nach Hause und bemerke das.

Oben im ersten Stock liegen meine Waffen schön vorschriftsmäßig in A- und B-Schrank.

Der Einbrecher ist noch im Erdgeschoß, kann mich also leicht daran hindern, an meine Waffen zu gelangen.

Oder er ist im ersten Stock und ich wäre also im gleichen Stockwerk, wenn ich versuchen sollte, an meine Waffen zu gelangen.

Ist meine Einschätzung falsch, daß jeder, der hier bisher den dicken Maxe markiert hat, die Hosen gestrichen voll hätte?

Na?

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Ich würde, wenn ich nach Hause komme und bemerke das ein Einbrecher (oder mehrere) gerade bei mir zu Gange sind, wie wohl die meisten die Polizei rufen aber meinen Bericht etwas abwandeln. Ich würde auf meine waffenrechtliche Erlaubnis hinweisen berichten, den ersten Einbrecher schon erschossen zu haben.

Und dann aus sicherer Entfernung warten und zugucken, wie innerhalb von wenigen Minuten SEK oder Mannschaftwagen anrollen. Besser als 20-30 Minuten warten, weil der Streifenwagen noch dreimal um den Ort fährt, weil man möchte ja nicht auf Verbrecher treffen. ^^

Oder vielleicht doch besser am Telefon als Nachbar ausgeben von Einbruch beim Waffenbesitzenden Nachbarn berichten, und dass man gerade einen Knall gehört hat …

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da wurde der falschen Person die falsche Frage gestellt... was soll da schon für eine Antwort kommen...?

vielleicht hilft es mal nachzuprüfen was "Polizei" eigentlich ist... definitiv ist die Polizei nicht zum Schutz von irgendwas (insbesondere des Bürgers) da, sondern nur zum Schutz und Durchsetzung der Gesetze, wie schwacchsinnig die auch sind...

wen wundert es also, dass man die Polizei eher dabei antrifft, wie sie irgendwelche Regulationen gegen Bürger durchsetzt die kein Unrecht getan haben, nur weil irgendwelche Leute meinen sie könnten die Geschwindigkeit des freien Reisens von Bürgern per Gesetz regulieren und Verstoß gegen diese Staatsgesetze Sondersteuern verlangen...

wer hat sich schon jemals gefreut auf die Polizei zu treffen und sei es nur im Vorbeigehen oder Vorbeifahren...?

weil immer einem die Frage durch den Kopf geht welches Gesetz, was keinen Sinn aber Gebühren macht bricht man gerade ohne es zu merken...

wer Schutz seiner Rechte durch eine dritte Institution haben will, braucht einen Schutzmann... der wurde aber auf Grund des staatlichen Gewaltmonopols abgeschaft, damit kein Zweifel an dem minderen Schutz, den der Staat dem Bürger noch gibt - "wir werden vom Gesetzesbrecher der dich ausgeraubt hat Sondersteuer für unsere Kasse verlangen, was ihn vielleicht abschreckt bei dir einzubrechen, weil wer zahlt schon gerne Steuern unter Gewaltandrohung"...

und ansonsten kurbelt jeder Einbruch die Konsumwirtschaft an (insbesondere jede dabei zu bruch gegangene Scheibe), für die der Staat wieder Steuern klauen kann... wer hat also ein Interesse daran, nicht beraubt zu werden... außer man selber...?

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@ Wodan:

Auch wenn das Erschießen eines Räubers in Notwehr (!) straffrei ist, so ist es doch eine Straftat. Die eben nur gerechtfertigt ist, und daher nicht bestraft wird.

Das Vortäuschen einer Straftat ist selbst wieder eine Straftat. Dabei ist es egal, ob die vorgetäuschte Straftat eventuell sogar straffrei wäre, da von Notwehr gedeckt.

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....

Ist meine Einschätzung falsch, daß jeder, der hier bisher den dicken Maxe markiert hat, die Hosen gestrichen voll hätte?

Na?

Da hätten alle die Hosen gestrichen voll.. das gelaber hier ist nur Schau.. wenn's dann so weit ist suchen allen das Heil in der Flucht und selbst die Dauerwaffenträger in Uniform (oder auch ohne solche) verstecken sich bis ein SEK, MEK oder sonst was kommt..

Gruß

Hunter

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Ich würde, wenn ich nach Hause komme und bemerke das ein Einbrecher (oder mehrere) gerade bei mir zu Gange sind, wie wohl die meisten die Polizei rufen aber meinen Bericht etwas abwandeln. Ich würde auf meine waffenrechtliche Erlaubnis hinweisen berichten, den ersten Einbrecher schon erschossen zu haben.

Ach.. erzähl doch hier keine Märchen. Du würdest das gleiche tun wie alle anderen auch.. ab durch die Mitte und in sicherer Entfernung nach dem zusammen gestotterten Nortuf warten bis die Bullerei kommt..

Gruß

Hunter

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Ach.. erzähl doch hier keine Märchen. Du würdest das gleiche tun wie alle anderen auch.. ab durch die Mitte und in sicherer Entfernung nach dem zusammen gestotterten Nortuf warten bis die Bullerei kommt..

Gruß

Hunter

Ist bestimmt auch das Beste, was man tun kann...

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Wenn kein übersichtlicher / sicherer Rückzug möglich ist o. noch Verantwortung für andere Personen übernommen werden

muß.hat man natürlich alles auszuschöpfen.

Man hat ja in der Regel keine Zyankalikapsel um den Hals zu hängen u. die Kinder darauf trainiert,man will leben.

Und dieser Wille ist stark,wenn man gesund ist...?

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Bei der 110 hing ich schon in der Warteschleife. :sad:

Das geht ja fast noch und ist auch nachvollziehbar, wenn irgendwas

besonderes passiert ist und jeder Hans und Franz mit seinem Handy

dort anruft.

Versuch das mal in den USA, da ist das Standard; erst die Bandansage

mit der Frage nach der Sprache, die Du im Menü wählen kannst, dann die Frage, ob

es sich um einen medizinischen oder polizeilichen Notfall handelt ( wieder Menü drücken )

und dann die Ansage, daß Du auf Platz 24 der Warteliste bist, bis du dann irgendwann drankommst...

Aber das haben wir hier auch bald...

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@ Wodan:

.......

Das Vortäuschen einer Straftat ist selbst wieder eine Straftat. Dabei ist es egal, ob die vorgetäuschte Straftat eventuell sogar straffrei wäre, da von Notwehr gedeckt.

Steckt hinter dieser Aussage besonderes Wissen oder tätigst Du die "ins Blaue hinein"? In meiner Version des 145d StGB ist nämlich die Rechtswidrigkeit der (gemeldeten) Tat Tatbestandsvoraussetzung. Und die fehlt ja wohl bei der Notwehr oder wie sehe ich das?

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...

wer hat sich schon jemals gefreut auf die Polizei zu treffen und sei es nur im Vorbeigehen oder Vorbeifahren...?

weil immer einem die Frage durch den Kopf geht welches Gesetz, was keinen Sinn aber Gebühren macht bricht man gerade ohne es zu merken...

...

Ich!

Ich war nämlich schon in durchaus ähnlichen Situationen. Und auch in Situationen, in denen ich sehr froh war, dass die kamen, sonst hätte ich (in letzter Konsequentz) wohl schiessen müssen...

Aber auch in (durchaus störenden) Kontrollsituationen, hat sich mir gegenüber bisher jeder PVB überaus korrekt und freundlich verhalten...

Um konkreter zu Antworten: Nein, mir läuft nicht die Angspisse aus der Hose, wenn mir ein Streifenwagen hinterher fährt....

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Und trotzdem eine schöne, wenn auch überspitzte, Darstellung von teilweise tatsächlichen Zuständen.

...wenn du meinst... aus eigener Erfahrung? Oder vom Hörensagen?

In allen Fällen, in denen ich je direkt/indirekt die Polizei rufen musste, was sie stets innerhalb kurzer Zeit vor Ort.

In einem Fall (siehe oben) war sie innerhalb von 8 Minuten (die dann allerdings sehr lang sind) mit 4 Fahrzeugen und ca. 10 Mann vor Ort. Da ich die Situation am Telefon beschrieb...kamen sie ohne Blaulicht...die Täter wurden gestellt, bevor sie mir (und damit meiner Familie) so nah kamen, dass ich gezwungen gewesen wäre "anders" zu handeln...

Alle PVB zeigten volles Verständnis für mein Handeln, es wurde (viel später) pro Forma nach dem Waffenschrank gefragt (gefragt!), das war es... Ach nee, das Kind bekam noch eine Teddy...

In allen Fällen, in denen ich beruflich mit der Polizei zu tun hatte, bin ich ebenfalls nur freundlichen und korrekten PVB begegnet...

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Ich weiss aber immer noch nicht so genau wie ich mich im Fall der von dem Polizeibeamten geschilderten Situation richtig verhalten soll.

Ich soll den Einbrecher bei seiner "Arbeit" nicht stören. OK, das habe ich verstanden. Danach darf ich auch nicht im Weg rumstehen. Wie sieht es mit kleinen Handreichungen aus? Muß ich ihm auch eine Sackkarre zur Verfügung stellen. Ich darf ihn ja schließlich nicht verärgern und ggf. einen Zornesausbruch provozieren.

Ich soll also die Anwesenheit des Einbrechers dulden. Darf ich ihn wenigstens um einen Stift und ein Blatt Papier bitten, um gleich mitschreiben zu können welche Gegenstände den Eigentümer wechseln. Die Polizei legt aud eine solche Liste für ihr Protokoll doch außerordentlichen Wert. Man will ja nichts falsch machen. Ist der Einbrecher eigentlich verpflichtet diese Liste zu unterschreiben (halt wegen möglicher blöder Fragen von der Versicherung).

Manfred

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Ist der Einbrecher eigentlich verpflichtet diese Liste zu unterschreiben (halt wegen möglicher blöder Fragen von der Versicherung).

Nein, eine Pflicht gibt es nicht und wird innerhalb des Berufsstandes allgemein abgelehnt weil die Gefahr, mit seinem richtigen Namen zu unterschreiben, einfach zu groß ist.

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leuchtet ein.

von einem so ehrenwerten Berufszweig sollte man aber eine gewisse freiwillige Selbstverpflichtung in diese Richtung erwarten können.

dann könnten sie auch wieder ganz offen, mit Stolz und ehrenhaft ihrer Betätigung nachgehen!

ich fände das klasse! endlich wieder Ganoven, die zu ihren Taten stehen! das könnte auch zu einer Legalisierung und sozialen Anerkennung, nebst staatlicher Bestätigung dieser in Form von Einkommsteuer, Kranken- und Rentenversicherung und dergleichen führen. bei der Prostitution hat das doch auch geklappt.

da baucht auch kein Beraubter oder Bestohlener mehr Angst zu haben, viele wäre da sogar wirklich viel zuvorkommender und rücksichtsvoller diesem Berufsstand gegenüber. evtl. wird daraus ja auch mal ein echter Lehrberuf, oder gar ( um Managementkomponenten bereichert) ein eigener Studiengang, mit Bafög-Förderung. Zusatzqualifikationen über die VHS?

alzi

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