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IGNORED

Notwehr


Michael_He

Empfohlene Beiträge

Godix hat Recht , die meisten kennen sich mit Notwehr nicht 100 % aus und stehen im Ernstfall mit beiden Beinen im Knast .

Das Problem ist, dass man sich auch 100% auskennen kann und trotzdem mit beiden Beinen im Knast steht, wenn man an die falsche Kombination aus Richter, Staatsanwalt und Verteidiger gerät.

Man macht nur alles richtig, wenn den Rat der Berliner Polizei befolgt: Singen und sterben. Tote Leute werden keinesfalls eingeknastet.

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Ich glaube es ist unstrittig was ist, wenn die Einbrecher plötzlich in der Schlafzimmertür stehen und man zufälligeriwese eine Waffe hat.

Das ist so Nah...... da gibt es nur eine Möglichkeit. Keine Diskussionen..... Wenn ich so die Urteile und Juristenmeinungen lese , glaube ich nicht das da was nachkäme.

Ich glaube auch, das bei mir alle durch die Alarmanlage abgeschreckt werden. Entweder durch den Anblick, oder nachher durch die Wirkung, wie diese mal eben.

Und ohne zuviel zu verraten, ich kann mir kaum eine Möglichkeit vorstellen, die Anlage zu überlisten. Dazu wäre soviel technischer - oder Arbeitsaufwand nötig.......

Dennoch besteht eben die Möglichkeit, dass sich die leute nach Alarmauslösung z.B. verstecken oder in den nachbargarten flüchte. Der ist nur durch meinen oder eben das Nachbarhaus zu erreichen. Und geht die Anlage los, schaue ich wo ausgelöst wurde und schaue ob Fehlalarm oder Ernst. heißt aber auch, das ich evtl. raus gehe und mal in den Garten leuchte.

Und das ist eben der Knackpunkt...... Da sehe ich eben das größte Risiko jemanden zu begegnen. und je nachdem stehe ich dann zwischen ihm und Fluchtweg......

Warum ist eigentlich meine Formatierung so komisch wenn ich auf der Arbeit schreibe....????? :diablo:

Meine Intention ist sicher nicht nen Einbrecher "zu erlegen" aber ich lasse sicher auch nicht zu das er sich einen Schritt auf mich zubewegt.

Oder soll ich ihn auf mich zulaufen lassen um zu schauen ob er nur um mich rum laufen will um zum Fluchtweg zu gelangen ???

Ich kann aber ja auch nicht bei jedem Alarm direkt die Polizei rufen. Gerade in der Anfangsphase hat man ja viele Fehlalarme, bis alles Sensoren ordentlich eingestellt sind usw.

Kleines Update zu meiner Story. Wir haben noch eine selbstgedreht Kippe am Ort gefunden, welche das KK noch mit genommen hat.

Außerdem hatte in der Nacht noch ein nachbar die Polizei angeurfen, weil er die Sirene gehört hat. Eine Zivielstreife hat in der unmittelbaren Nähe eine, so wörtlich, seltsamen Typen angetroffen, der keine schlüssigen Angaben machen konnte.

Angeblich hat er 1,5km entfernt auf einem Wald Autobahnparkplatz sein Auto abgestellt und wollte mal zu Fuß in die Stadt gehe über die Felder/Wälder um den Weg von da aus kennen zu lernen....... Klar um 0345....

Obwohl auf dem Parkplatz auch Schwulenstrich ist..... aber zu der Uhrzeit....????

Warum ist eigentlich meine Formatierung so komisch wenn ich auf der Arbeit schreibe....????? :diablo:

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Klar,wenn man es gelernt hat u. mit dem Tod auf DU u. Du ist,ist man sicherer,läuft dann mechanisch ab.

Obwohl es bei der eigenen Familie ggf. wieder anders sein könnte ?

Mit dem Tod auf DU und Du sind in Deutschland die wenigsten. Höchstens SEKèn trainieren so. Und grade bei der Familie ist es anders. Da setzt ein Instinkt ein der tief in jedem steckt, das verteidigen des "Nachwuchses"......und da hört jeder Spaß auf und die Konsequenzen vor Gericht im Nachgang verschwinden komplett vom Schirm. Wurde nach einem Theaterbesuch von mehreren zwielichtigen Typen im Beisein meiner Frau angemacht, da steigt das Adrenalin bis in die Haarspitzen. Ziehst du da den Schwanz ein hast du verloren und kannst dich im Nachgang mit deiner Unfall-, Lebens- oder Krankenversicherung beschäftigen....dann lieber zum Richter gehen als zur eigenen Beerdigung getragen werden....................

Mein Grundsatz zu Notwehr: Recht braucht Unrecht nicht zu weichen...........bin ich bisher gut mit gefahren .Wer einen Hund reizt brauch sich nicht wundern wenn er zubeißt..

Friedliche Grüße

Peter

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Kannst du nicht von oben aus dem Fenster leuchten?

(Die Flinte kannst du ja auf das Fensterbrett legen ;-) )

In case of emergency: 1911

Ich habe ne Freundin....die hatte auch freie Hand bei der Gestaltung der meisten Räume. Weißt du wie dann die Fensterbänke und Fenster aussehen ????

DEKO.....!!!!!!

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Die meisten "Wurfgeschosse" werden jedoch beim Öffnen des Fensters zu Boden geworfen.

Außerdem sind Styroporkügelchen mit Strass beklebt nicht so der Bringer.......

Allerdings hatte der Vorfall den Vorteil, dass Freundin mir jetzt zustimmt das jeder vernünftige Bürger die Erlaubnis für eine Waffe zum Selbstschutz haben sollte ........

Und will auch eine Verteidungungswaffe haben. Vielleicht keine Glock oder so, aber zumindest doch Markierer mit Pepperballs oder sowas.

Da schauen wir noch mal nach was Schönem.....

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Langsam dürfte es sich aber wohl herumgesprochen haben, dass Selbstverteidigung mit oder durch LWB nicht gewollt ist und wohl auch nicht wirklich geduldet wird!

Dass ein Rocker ungestraft durch die geschlossene Tür einen Beamten erschießt und freigesprochen wird, naja, ist ein anderes Thema!

Obwohl ich Dauerwaffenträger bin, würde ich wohl lieber die Axt ergreifen als zu schießen, kommt aber immer wieder auf die konkrete Situation und das jeweilige Bundesland an!

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Oder soll ich ihn auf mich zulaufen lassen um zu schauen ob er nur um mich rum laufen will um zum Fluchtweg zu gelangen ???

Obwohl auf dem Parkplatz auch Schwulenstrich ist..... aber zu der Uhrzeit....????

Wie wärs mit seitwärts / rückwärts gehen,damit sein Fluchtweg frei wird ?

Wenn da Strich ist,natürlich zu jeder Zeit,wenn der "seltsame Typ" da wirklich was gesucht hat,muß er es ja nicht

unbedingt zugeben,obwohl es einfacher für ihn wäre.

Natürlich nicht,wenn Familie auf Papa wartet,der immer so spät von der Geschäftsreise zurückkommt,u. Papas

Personalien aufgenommen wurden.

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P.S. Bei mir herrscht Ratlosigkeit über die Blödheit und das Möchtegern-Rambotum, dass regelmäßig in Notwehr-Threads zu lesen ist. Ich werde einfach das Gefühl nicht los, dass die Leute die sich eine Glock kaufen auch gerne mal etwas anderes als nur Pappe lochen möchten.

Godix at his best. Egal was Du nimmst, nimm weniger. :acute:

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Hallo Uwe, das Problem ist man bewegt sich im Kreis.......

Die Zivilstreife die Nachts noch durch unseren Ortsteil gefahren ist sagte etwas vowurfsvoll, sie haben uns ja Nachts nicht angerufen.

Klar, ich bin ich auch nicht sofort raus zum Nachsehen, sondern erst morgens um 0600.

Also verlangt man von mir direkt die Lage zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Das kann ich aber ja nur, wenn ich mich entsprechend absichern kann (Eigensicherung) und der Meinung bin einen taktischen Vorteil zu haben.

Bei mir als LWB ist das easy. Je nachdem wie ich Lust und Laune habe in Unterhose und Glock oder direkt mit Plate carrier und AR....

Aber was du wenn du nichts hast ? Echt rausgehen und überall nachsehen ???? Da hätte ich auch kein Bock drauf.

Aber anders kannst du ja in dem Moment nicht die Lage einschätzen und ggf. anrufen.

Der Alarm innen, dazu außen und Benachrichtigung auf 2 Handys ist so laut und "stressig" das du eben eh nicht mehr hörst was drauße abgeht.

Zumindest nicht solange keiner die Scheibe einschlägt.

Blöderweise war es auch noch ein neuer Sensor der noch nicht in der Liste vermerkt war, der angesprochen hatte. Somit konnte ich das nicht genau zuordnen.

Also Anlage resetten. und im Bett noch 15min. lauschen...... nichts zu hören also wieder einpennen.....

Ganz ehrlich muß man ja sagen, dass das rausgehen dann eher ein "Machtdemonstration" wäre so ala schau hin, willste wirklich hier noch mal wieder kommen ?

Aber was wäre Deine Vorgehensweise ?

Oder was würdest Du dir im Dienst vom Bürger wünschen ???

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Wie wärs mit seitwärts / rückwärts gehen,damit sein Fluchtweg frei wird ?

Wenn da Strich ist,natürlich zu jeder Zeit,wenn der "seltsame Typ" da wirklich was gesucht hat,muß er es ja nicht

unbedingt zugeben,obwohl es einfacher für ihn wäre.

Natürlich nicht,wenn Familie auf Papa wartet,der immer so spät von der Geschäftsreise zurückkommt,u. Papas

Personalien aufgenommen wurden.

Ne, dann versperre ich den Fluchtweg nur noch mehr, oder gebe den Zugang vom Haus frei. (Immer so wie ich mir gerade die Situation vorstelle udn mein Grundstück beschaffen ist)

Ich habe ihn nicht dahin gebracht. Ist er in ner Zwangslage ist das SEIN Problem. Und er wird dann nicht mehr in eine Richtung gehen oder eine Handlung tun, die ich nicht möchte, weil ich mich dadurch bedroht fühle.

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Aber was wäre Deine Vorgehensweise ?

Oder was würdest Du dir im Dienst vom Bürger wünschen ???

Kein Wort ohne meinen Anwalt!

Ist eben ein schwieriges Thema und ich werde mit Sicherheit hier nicht öffentlich darstellen, wie ich handeln würde. Wäre ja auch dumm wenn es im Ernstfall vor Gericht genutzt werden würde!

Es wird immer gerne vergessen dass ich hier als privater LWB schreibe, eben mit dem Wissen eines PVB und da fängt eben die Zwickmühle an.

Gilt nachher vor Gericht aber sehr wahrscheinlich als einziges adäquates Verteidigungsmittel.

Naja Wattebällchen sind eben doch noch ein milderes Mittel!

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Bei mir als LWB ist das easy.

"Machtdemonstration"

Na wenn das alles so "easy" ist,hoffe ich,das Du mit Deinen "Machtdemonstrationen" (im gesetzlichen Rahmen) die gewünschten Erfolge hast.

Ist nicht ironisch gemeint,Jeder wie er kann u. möchte.

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Na wenn das alles so "easy" ist,hoffe ich,das Du mit Deinen "Machtdemonstrationen" (im gesetzlichen Rahmen) die gewünschten Erfolge hast.

Ist nicht ironisch gemeint,Jeder wie er kann u. möchte.

Ne, das sind die Leute im Gerichtsflur mit den geröteten weinerlichen Augen und den hektischen Anwälten die irgendetwas außerhalb der Verhandlung regeln zu wollen!

Ist spannender als irgendeiner von diesen "beschissenen" neuen Tatorten im Fernsehen!

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Obwohl ich Dauerwaffenträger bin, würde ich wohl lieber die Axt ergreifen als zu schießen, kommt aber immer wieder auf die konkrete Situation und das jeweilige Bundesland an!

@unwitteburg

Hi,

kommt auf die Ausbildung an die man genossen hat. Außerdem ist man in einer Notwehrsituation als Privatperson meistens allein. Im Dienst, wenigstens zu zweit. Wohl dem der noch einen Diensthund dabei hat. Auf der anderen Seite ist es nicht mehr möglich dem Agriff auszuweichen. So ist das mit dem Strafverfolgungszwang.

Greetings Pete

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Kein Wort ohne meinen Anwalt!

Ist eben ein schwieriges Thema und ich werde mit Sicherheit hier nicht öffentlich darstellen, wie ich handeln würde. Wäre ja auch dumm wenn es im Ernstfall vor Gericht genutzt werden würde!

Es wird immer gerne vergessen dass ich hier als privater LWB schreibe, eben mit dem Wissen eines PVB und da fängt eben die Zwickmühle an.

Naja Wattebällchen sind eben doch noch ein milderes Mittel!

Naja ein mal wird ja offiziell gesagt nichts tun und nur 110 rufen. Andereseits hörte man schon gestern ein wenig Enttäuschung raus, das ich nicht direkt (also bei der Tat direkt) informiert habe mit genauem Lagebericht und Beweismitteln.

Das war eben eben dem Umstand geschuldet, dass die Anlage halbwegs neu ist und man durch viele Fehlalarme zu Anfangs in der Installations- und Einstellphase etwas ......müde geworden ist.

Na wenn das alles so "easy" ist,hoffe ich,das Du mit Deinen "Machtdemonstrationen" (im gesetzlichen Rahmen) die gewünschten Erfolge hast.

Ist nicht ironisch gemeint,Jeder wie er kann u. möchte.

Hmmm, mir ist schon klar das in 99,9999% der Fälle wenn die Alarmanlage keiner mehr draussen ist, wenn man nach abstellend er Anlage, Hose anziehen, Waffe raus holen usw. raus kommt. Natürlich ist das eine Eigensicherung. Dennoch weiß ich das ich die eben zu 99,9999% nur mit raus nehme um zu zeigen. Wie soll ich es dann sonst nennen.

Dennoch möchte ich das Ding in dem 0.0001% der Fälle nicht missen. Das direkt im Schrank lassen wäre töricht. oder eben entscheiden, nicht raus zu gehen und erst am nächsten Morgen nach schauen. Ist aber nicht meine Vorgehensweise und so wie ich raus gehört habe nicht von der Polizei erwünscht.....oder wie soll ich sagen. Man möchte eben (ich und Polizei) sofort wissen was Sache ist.

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Wie sieht es aber aus wenn ich die Leute (...) anspreche und unmittelbar mit einem Schuß in den Rasen warne ?

Schusswaffengebrauch ist, sofern situationsabhängig zumutbar, i.d.R. verbal oder auch konkludent, etwa durch Vorzeigen der Schusswaffe, anzudrohen. Ein Warnschuss ist gemäß einer solchen (idealtypischen) Eskalationsschiene erst "erforderlich" i.S.d. § 32 II StGB, wenn die (verbale) Androhung keinen Erfolg zeigt.

In diese Richtung explizit der (im Vergleich mit der Spruchpraxis der Instanzgerichte tendenziell notwehrfreundliche) BGH

Grundsätzlich muß der Verteidiger - wenn eine bloß verbale Androhung von vornherein aussichtslos erscheint - vor dem tödlichen Schuß einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz wie etwa einen ungezielten Warnschuß versuchen.

http://www.hrr-straf...01/1-48-01.php3

Praktische (strafrechtliche) Relevanz kommt dem allerdings i.d.R. nur dann zu, wenn jemand tatsächlich liegen bleibt...

Dass darüber hinaus der eine oder andere Instanzrichter den 110-Anruf als allerersten Schritt, noch vor einer lediglich verbalen Waffendrohung, als quasi mildestes Mittel, fordert, stellt ein reales Risiko dar.

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