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IGNORED

Nach der Morddrohung stürmt das SEK


Henk

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Geschrieben

Fünf erlaubsnispflichtige Waffen und Munition sichergestellt.

36-Jähriger Waffenbesitzer in Landeskrankenhaus eingewiesen, er hatte Verwaltungsmitarbeitern Gewalt angedroht – dann stand das SEK vor der Tür.

Heemsen - Das Einziehen von Schusswaffen führte in den Abendstunden des Montags zu einem größeren Polizeieinsatz in Heemsen.

Der Landkreis als Waffenbehörde hatte gegen den Heemsener ein Verwaltungsverfahren zur Einziehung mehrerer Waffen betrieben, das beim Verwaltungsgericht anhängig war. Wegen Unzuverlässigkeit sollten dem 36-Jährigen dessen legal erworbenen Schusswaffen entzogen werden.

Aufgrund einer von ihm am Montag konkret angedrohten Gewalttat gegen einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung erstattete der Landkreis Strafanzeige und entschied, Waffen und Munition sofort sicherzustellen. Das Amtsgericht Nienburg stellte den erforderlichen Durchsuchungsbeschluss für das Wohnhaus des Betroffenen aus.

Weil der Heemsener in der Vergangenheit in mehreren Fällen wegen aggressiver Übergriffe polizeilich in Erscheinung getreten war, forderte die Polizei Nienburg das Speziale Einsatzkommando (SEK) zur Unterstützung an.

Am späten Montagabend erfolgte durch das SEK der Zugriff. Der Bedroher konnte widerstandslos in Gewahrsam genommen werden. Durch die Mitarbeiter der Waffenbehörde wurden fünf erlaubnispflichtige Waffen und diverse Munition aufgefunden und sichergestellt.

Weiteres z.B. hier:

Weserbergland-Nachrichten

Geschrieben

Bei Bedrohung gibts natürlich kein Pardon. Jedoch stellt sich mir eine ganz andere Frage. Was wäre passiert, wenn er kein LWB gewesen wäre. Hätte man dann auch mit dem vollen Programm (Hausdurchsuchung, SEK, Haft) zugeschlagen? Oder wäre es dann einfach nur eine Anzeige mit üblichem (ewig langen) Verfahren und evtl. Einstellung gekommen?

Bedeutet es mittlerweile, dass nur weil ich LWB bin, bei jeder noch so kleinen Sache das "volle" Programm anläuft?

Fragen über Fragen?

Gruß RNehring

Geschrieben

Fünf erlaubsnispflichtige Waffen und Munition sichergestellt.

...

Weil der Heemsener in der Vergangenheit in mehreren Fällen wegen aggressiver Übergriffe polizeilich in Erscheinung getreten war
,

Weiteres z.B. hier:

Da sollte man sich fragen warum ihm nicht schon zuvor die WBK entzogen worden ist bzw. in Frage gestellt wurde.

Geschrieben
Da sollte man sich fragen warum ihm nicht schon zuvor die WBK entzogen worden ist bzw. in Frage gestellt wurde.

Vielleicht hat man das ja, aber das ist üblicherweise keine Sache von Tagen, eher von Wochen oder Monaten.

Geschrieben

Bei Bedrohung gibts natürlich kein Pardon. Jedoch stellt sich mir eine ganz andere Frage. Was wäre passiert, wenn er kein LWB gewesen wäre. Hätte man dann auch mit dem vollen Programm (Hausdurchsuchung, SEK, Haft) zugeschlagen? Oder wäre es dann einfach nur eine Anzeige mit üblichem (ewig langen) Verfahren und evtl. Einstellung gekommen?

Bedeutet es mittlerweile, dass nur weil ich LWB bin, bei jeder noch so kleinen Sache das "volle" Programm anläuft?

Fragen über Fragen?

Gruß RNehring

du vergisst, dass es nicht in erster Linie um die Morddrohung, sondern um die Sicherstellung der Waffen ging.

Wenn man dann schon weiß, dass Waffen vorhanden sind und noch eine Bedrohung ausgesprochen wurde, tut man gut daran vom schlimmsten Fall auszugehen.

Du würdest aber sicherlich vollkommen ungeschützt vor Ort um die Abgabe der Waffen bitten oder?

Geschrieben

Hallo Tauri,

ich mache mir lediglich Sorgen darüber, ob (hier mal bewußt etwas übertrieben ausgedrückt) zukünftig auch bei jedem derben Spruch gleich das volle Programm abgeht, weil ich ja LWB bin.

Machen wir uns doch mal nichts vor, wer hat Sich in seinem Leben noch nie verbal vergriffen, ohne es wirklich ernsthaft so zu meinen oder umzusetzen.

Gruß RNehring

Geschrieben

Das ist schon ein starkes Stück seine Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde mit Gewalt zu drohen

Hallo Tauri,

ich mache mir lediglich Sorgen darüber, ob (hier mal bewußt etwas übertrieben ausgedrückt) zukünftig auch bei jedem derben Spruch gleich das volle Programm abgeht, weil ich ja LWB bin.

Machen wir uns doch mal nichts vor, wer hat Sich in seinem Leben noch nie verbal vergriffen, ohne es wirklich ernsthaft so zu meinen oder umzusetzen.

Gruß RNehring

Das dürfte stets vom Einzelfall abhängen und der Behörde. Als Waffenbesitzer sollte man sich aber "Drohungen" grundsätzlich verkneifen.

Geschrieben

ich mache mir lediglich Sorgen darüber, ob (hier mal bewußt etwas übertrieben ausgedrückt) zukünftig auch bei jedem derben Spruch gleich das volle Programm abgeht, weil ich ja LWB bin.

Es reicht ja heutzutage schon aus, dass jemand behauptet, dass er bedroht wurde.

Geschrieben

ich mache mir lediglich Sorgen darüber, ob (hier mal bewußt etwas übertrieben ausgedrückt) zukünftig auch bei jedem derben Spruch gleich das volle Programm abgeht, weil ich ja LWB bin.

So war es ja nicht.

Es lief bereits ein Verfahren gegen ihn wegen Unzuverlässigkeit und Entzug der Waffen.

Danach kam es zu der Bedrohung.

Geschrieben
In welcher medialen Quelle steht hier irgend etwas von "Mord"drohung?

Ist doch egal, er ist LWB, also ist jede Drohung automatisch als Morddrohung zu verstehen. Mindestens. Wenn nicht gar als Ankündigung eines Amoklaufs.

Geschrieben

Da kann ja von..bis hinterstecken. Sowohl der ehemalige Wehrsportler, der gedroht hat: "Wenn Ihr mir meine Waffen wegnehmt, dann wird Dein Blut fließen.." bis hin zum Sportschießer, der zu schnell gefahren ist und seine Waffen+WBK abgeben soll, und rumgemault hat.

Meine Indikatoren gehen eher in letztere Richtung:

1. Die Zeitung schreibt die Pressemeldung der Polizei praktisch wortwörtlich ab

2. Die Sicherstellung der Waffen erfolgt widerstandslos

3. Das Verfahren des Waffenentzugs ist noch in der Schwebe vor Gericht

Aber es ist wirklich Kaffeesatz-Deutung.

Geschrieben

Hallo Tauri,

ich mache mir lediglich Sorgen darüber, ob (hier mal bewußt etwas übertrieben ausgedrückt) zukünftig auch bei jedem derben Spruch gleich das volle Programm abgeht, weil ich ja LWB bin.

Machen wir uns doch mal nichts vor, wer hat Sich in seinem Leben noch nie verbal vergriffen, ohne es wirklich ernsthaft so zu meinen oder umzusetzen.

Gruß RNehring

Stimmt, das Recht zu Drohen haben nur heranwachsende jugendliche Schläger

Oder habt ihr schon mal das SEK einen jugendlichen Schläger abführen sehen,

der jemanden krankenhausreif geschlagen hat?

Ich nicht!

Geschrieben

Aber es ist wirklich Kaffeesatz-Deutung.

Nix Kaffeesatz!

Ich weiß wie es war:

Er hatte fünf 4mm M20 Waffen auf der WBK.

Und ca. 5000 Schuss Munition (in einer leeren Ravioli-Dose).

Im Zuge der Abgleiche für das Nationale Waffenregister fiel auf daß eine davon eine umgebaute 6mm Flobert war, für die er kein ursprüngliches Bedürfnis nachweisen konnte.

Als der Sachbearbeiter ihn aufforderte die abzugeben hat er Heston zitiert:"From my cold dead Hands!"

Das löste umgehend einen Code red aus.

Nur der Umsichtigkeit des SEK's ist es zu verdanken daß kein SEK'ler beim Einsatz durch friendly fire verletzt wurde.

(keine Ahnung wie das mit dem grün markieren geht)

Geschrieben

Es reicht ja heutzutage schon aus, dass jemand behauptet, dass er bedroht wurde.

Ja, das ist öfters der Fall. Dann tritt die Staatsmacht nämlich präventiv auf. Da gilt dann keine Unschuldsvermutung mehr. Er wir ja auch nicht bestraft, sondern "nur" vorsichtshalber entwaffnet. in GB wurden sogar schon Verdächtige, die sich im Nachhinein als unschuldig und harmlos herausstellten, vorsichtshalber erschossen aus Gründen der Prävention! Solche Gepflogenheiten sind allerdings eine ziemlich gefährliche Entwicklung.

Zur Erinnerung:

Die "Staatsfeinde", welche 1933/34 in Schutzhaft genommen wurden, wurden ja auch nicht bestraft, sondern nur "beschützt". Deshalb brauchten die auch keinen Rechtsschutz und die Unschuldsvermutung spielte keine Rolle! Wenn man den Präventionsgedanken erst mal akzeptiert hat oder gar gut heist, dann muss man sich auch der Tatsache bewusst sein, dass es von einer präventiven Entwaffnung bis zu einer präventiven Inhaftierung gar kein so großer Schritt mehr ist. Man braucht dann keine Beweise, sondern einfach nur einen mehr oder weniger plausiblen Grund, der sich praktisch immer finden lässt, wenn man es drauf anlegt. Mit der Prävention lässt sich jede Willkürmaßnahme begründen.

Geschrieben
Man braucht dann keine Beweise, sondern einfach nur einen mehr oder weniger plausiblen Grund, der sich praktisch immer finden lässt, wenn man es drauf anlegt.

Bin ja mal gespannt, wie die "Staatsmacht" vorgeht, wenn demnächst wieder die ganze Nordkurve gröhlt:

"Schiri, wir wissen wo Dein Auto steht ..."

CM

Geschrieben

Bin ja mal gespannt, wie die "Staatsmacht" vorgeht, wenn demnächst wieder die ganze Nordkurve gröhlt:

"Schiri, wir wissen wo Dein Auto steht ..."

CM

Das ist von den Ökos abgesegnet, da es sich hier um eine Aufforderung zum Umweltschutz handelt (Fahr' Bus und Bahn! Fahr' Bus und Bahn...)

Geschrieben

Genauso sollte es laufen. Gibts was auszusetzen?

Nicht auf den einen Fall speziell bezogen sehe ich schon kritisch das immer mehr SEK Einsätze gegen Zivilisten stattfinden.

Mittlerweile schon wenn Wohnungsinhaber Zeug aus ihren Fenster rauswerfen sich normal Beamte (unbegründet) nicht reintrauen

noch nicht mal an der Wohnungstür klopfen man ruft zu schnell Einsatzkommandos sicher auch weil bei der gewöhnlichen Polizei

ein ungeheurer Stellenabbau stattgefunden hat.

Mir drängt sich auch der Verdacht zunehmends auf das man am Bürger "üben" möchte.

Wie es auch viele ungerechtfertigte Wohnungstürmungen bei Unbeteiligten bewiesen haben.

Nach 1972 und den Anschlägen von München wurde die GSG9 für die Terrorismusbekämpfung aufgebaut in den 80igern kam

OK und Schwerkriminalität hinzu heute genügt ein "renintenter" Rentner von 78 Jahren der partout nicht seine Wohnung aufgeben will die er 50 Jahre bewohnt hat weil er zwangsgeräumt werden soll, weil der Vermieter luxussanieren will, so weit sind wir schon. :treaten:

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