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IGNORED

ZDF Neo "Wild Germany" - Thema WAFFEN


MB4EVER

Empfohlene Beiträge

Donnerstag, 7.3.2013 um 23:30 auf Neo

Ich hoffe, es ist noch nicht erwähnt, da ich die Suchfunktion nicht genutzt habe :

http://www.zdf.de/ZD...affen---Trailer

Falls es Unfug wird, kann man sich trösten, dass der kleine Spartensender um die Zeit kaum geguckt wird.

Hmm, wenn H.Sch. etwas "sprechen" darf, kann es nicht ganz gut werden.

edit : ....sorry, im Eifer nicht gesehen, dass schon gepostet.

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Ne das kann ich mir nicht geben. Der HS zum Anfang reicht mir schon um den Puls in ungeahnte Höhen zu treiben. Die letzte Szene zeigt schon, wohin die Reise gehen soll. Es ist nicht einfach eine illegale Waffen zu beschaffen, deshalb sind Schützenvereine eine viel bequemere Art...oder so ähnlich.

Aber vieleicht habe ich ja Unrecht.

Gruss

Roger

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Falls es Unfug wird, kann man sich trösten, dass der kleine Spartensender um die Zeit kaum geguckt wird.

Egal, auch wenn nur 500 Zuschauer mit dem Mist erreicht werden: auch ZDFNeo als kleiner Spartenkanal gehört zum "Mutterhaus" einer öffentlich-rechtlichen Sendeanstalt (die Betonung liegt hierbei auf ...anstalt!) und wird damit aus der "Demokratieabgabe" (früher GEZ-Gebühren) finanziert. Sollte hier wiederum, nach bekanntem Vorbild des "investigativen Journalismus", ein Beitrag in der gewohnt hetzerischen Manier mit gröblich verfälscht dargestellten Fakten gesendet werden, dann gibts nur eins - sofortige Beschwerde an den Rundfunkrat! Nur so werden sie irgend wann begreifen, dass nicht nur medien-verblödete Zuschauer aus bildungsfernen Schichten vor der Glotze sitzen, die alles für bare Münze nehmen.

CM

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Massakertäter sind praktisch nie psychisch akut krank im engeren Sinne.

Sonst wären sie von der Komplexität ihrer Tat überfordert.

Sie haben oftmals Persönlichkeitsstörungen, wie man sie aber auch in der Breite und Masse der Bevölkerung findet und man sie niemandem wirklich anmerken kann.

H.Sch. aber hat seine "Trauerarbeit" mittlerweile auch in einen Bereich ausgeweitet, den man als "fremdgefährdend" bezeichnen könnte.

Seine Vorstellungen von der pöhsen Waffenlobby haben für mich auch den Charakter eines paranoiden Weltbildes.

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Reporter eben, völlig naiv. Dabei lässt sich das auf Alles umlegen was illegal ist. Egal um welchen Gegenstand oder Dienstleistung es sich handelt (zB. Sprengstoff, vollautomatische Waffe, Steuerhinterziehung,Geldwäsche oder auch Bestechung) . Wenn ich jetzt und sofort was illegales haben, oder verlangen würde, käme ich ebenso wenig zum Erfolg.

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Hi,

also ich fand es nicht soooo schlimm,

war klar das der HS eine betroffene Miene machen muss,bei dem was ihm wiederfahren ist.

Was mir allerdings missfiel war das der Schützenchef aus Dortmund seinen Mega-Tresor Klasse 6 nicht aufmachen wollte.

Wenn ich doch einen termin mit dem kamerateam habe kann man doch rechtzeitig alles aufräumen und vorzeigeparat machen, event

GK-Waffen auslagern und nur LG und KK waffen drinhaben , stolz die Wettkampfgewehre zeigen und etwas erklären. Dies würde einen besseren Eindruck hinterlassen als diese Geheimnisskrämerei " Da sind Waffen drin, JAAA Gewehre, die zeige ich Ihnen nicht .

Was soll das ????

Der kiezvogel war schon cool, denke der der hatte sowiewso ne Kanone im Gürtelbund , oder ist selbst Zwischenhändler ;-))

CU

rainer

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Der Höhepunkt überhaupt war die Aussage des AAW-"Experten" :D Sinngemäß lautete sie:

Sehr viele Ehefrauen von aktiven Schützen senden mir Briefe zu, in welchen diese die Szene schildern in welcher ihr Mann die Waffe auf den Tisch legt mit den Worten: Wenn du nicht das tust was ich dir sage dann knall ich dich ab!

Das ist schon sehr sehr sehr weit hergeholt.

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Sehr viele Ehefrauen von aktiven Schützen senden mir Briefe zu, in welchen diese die Szene schildern in welcher ihr Mann die Waffe auf den Tisch legt mit den Worten: Wenn du nicht das tust was ich dir sage dann knall ich dich ab!

Mal ne fragen an die Rechtsexperten:

Der beschriebene Vorgang läuft doch unter Erpressung zumindest aber Nötigung.

Würde sich das AAW da nicht strafbar machen wenn diese Taten nicht angezeigt werden, sprich Strafvereitelung?

Andersrum, wenns nicht stimmt wär das doch Vortäuschen einer Straftat, oder?

Grüsse,

Colti

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Würde sich das AAW da nicht strafbar machen wenn diese Taten nicht angezeigt werden, sprich Strafvereitelung?

Anscheinend tun sie das: Jeder Bürger ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene Straftaten zur Anzeige zu bringen. Tut er dies nicht, kann er nach § 258 StGB wegen Strafvereitelung belangt werden. Auch ist jeder, der eine Straftat beobachtet zur Hilfeleistung verpflichtet.

§ 258

Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

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Anscheinend tun sie das: Jeder Bürger ist verpflichtet, ihm bekannt gewordene Straftaten zur Anzeige zu bringen. Tut er dies nicht, kann er nach § 258 StGB wegen Strafvereitelung belangt werden. Auch ist jeder, der eine Straftat beobachtet zur Hilfeleistung verpflichtet.

Falsch, eine Strafvereitelung nach § 258 wäre erst einschlägig, wenn die Polzei in einem konkreten Fall wegen Nötigung ermittelt, bei HS auftauchen würde und die Herausgabe einer solchen email verlangen würde und HS diese daraufhin vorsätzlich vernichtet. Vorausgesetzt die email wäre überhaupt ein relevantes Beweismittel.

im Übrigen:

Grundsätzlich kann die Strafanzeige durch jeden gestellt werden. Diese beinhaltet die Information über möglicherweise strafrechtlich relevante Handlungen mit dem Ersuchen, diese zu prüfen ggf. Maßnahmen für die weitere Verfolgung einzuleiten.

Eine grundsätzliche Pflicht zur Erstattung einer Strafanzeige besteht nicht.

Allerdings kann sich eine solche Anzeigeverpflichtung ergeben, wenn man im Vorfeld hiervon Kenntnis erlangt oder die Ausführung bzw. der Erfolg noch abgewendet werden kann.

Nach § 138 StGB ist die Nichtanzeige geplanter Straftaten unter Strafe gestellt. Welche Straftaten im einzelnen hierunter fallen ist in der Vorschrift im einzelnen benannt.

Eine weitere Ausnahme kann sich auch für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Polizeibeamte oder Staatsanwälte ergeben. Sie begründet sich aus der Verpflichtung, Straftaten aufzuklären und ggf. zu verfolgen.

Die Strafanzeige wird regelmäßig schriftlich oder mündlich bei einer Polizeidienststelle gestellt. In Betracht kommen aber auch die Staatsanwaltschaft oder die Amtsgerichte.

Von der Strafanzeige zu unterscheiden ist der Strafantrag gem. § 77 StGB. Dieser wird von einem Verletzten bzw. sonst hierzu Berechtigten mit dem Ziel gestellt, dass für eine Tat, die nach dem Gesetz nur auf Antrag verfolgt wird, die Strafverfolgung erfolgen soll. Dabei ist zu beachten, dass der Antrag innerhalb von 3 Monaten gestellt werden muss. Anderenfalls wird die Tat nicht verfolgt (§ 77 b StGB). Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages, an dem der Berechtigte von der Tat und der Person des Täters Kenntnis erlangt.

http://www.ra-blueme...Strafrecht#n148

Wenn man mal das Betroffenheitsgeplapper des Journalisten außer acht lässt, fand ich den Filmbericht jetzt nicht unangemessen, er hat Pro und Kontra im gleichen Umfang zu Wort kommen lassen, falsche Aussagen von HS sogar korrigiert, insgesamt das gemacht was zu den Aufgaben eines Journalisten zählt.

Also relativ wenig zum aufregen.

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Falsch, eine Strafvereitelung nach § 258 wäre erst einschlägig, wenn die Polzei in einem konkreten Fall wegen Nötigung ermittelt, bei HS auftauchen würde und die Herausgabe einer solchen email verlangen würde und HS diese daraufhin vorsätzlich vernichtet. Vorausgesetzt die email wäre überhaupt ein relevantes Beweismittel.

Wenn das so ist, dann könnte man ja aufgrund des Beitrages Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Nötiung, Verstoß gegen das WaffG etc. stellen - dann muß der "AAW-Expete" ja Butter bei die Fische tun. Dann wird sich zeigen, ob es wirklich diese Briefe gibt, wenn ja, ob sie echt sind ...

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Wenn das so ist, dann könnte man ja aufgrund des Beitrages Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Nötiung, Verstoß gegen das WaffG etc. stellen - dann muß der "AAW-Expete" ja Butter bei die Fische tun. Dann wird sich zeigen, ob es wirklich diese Briefe gibt, wenn ja, ob sie echt sind ...

Vielleicht, aber ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass da irgend ein Staatsanwalt tätig wird.
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