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IGNORED

Heute 18.10.12: ARD Monitor, 21:45 Uhr


chief wiggum

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Frage: Sind Panzer Schusswaffen? Müssen Panzer zum Beschussamt?

Solange die Kriegswaffe Kriegswaffe ist, muss sie nicht zum Beschussamt weil sie keine Schusswaffe i.S. des WaffG auf dessen Definition das BeschG abstellt ist und wenn die Kriegswaffe keine Kriegswaffe mehr ist auch nicht, weil keine Vorschrift es vorschreibt.

Panzer?

Das BeschG regelt die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen. Es beschränkt sich dabei nicht. Wer eine Schusswaffe unbrauchbar machen will muss §9 BeschG einhalten. Eine Ausnahme oder Einschränkung ist nicht formuliert.

Und ich wiederhole es gern noch einmal:

Es ist abschleißend im KrWaffKG geregelt

Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen sind Kriegswaffen, die durch technische Veränderungen endgültig die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Einsatz verloren haben und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können

Festgeschrieben in Gesetzestext. Weiter festgeschrieben im Gesetz ist

1) Wer

...

2.

unbrauchbar gemachte Schusswaffen oder aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände

eines bestimmten Modells gewerbsmäßig erstmals herstellen oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen will, hat dies der zuständigen Stelle zwei Monate vorher schriftlich anzuzeigen und den Gegenstand zur Prüfung und Zulassung einzureichen.

Eine Dekokriegswaffe tauch nicht aus dem Replikator auf. Sie wird entweder hergestellt oder verbracht.

Die Regelung im KrWaffKG ist bereits ausreichend.

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[...]Festgeschrieben in Gesetzestext. Weiter festgeschrieben im Gesetz ist[...]
Es ist kein guter Stil aus zwei gesetzen zu zitieren und nicht kenntlich zu machen, aus welchem man gerade zitiert hat.

Wo steht dass eine unbrauchbargemachte Kriegswaffe keine Kriegswaffe mehr ist, ihre Kriegswaffeneigenschaft verliert?

Wo steht dass eine unbrauchbargemachte Kriegswaffe dem WaffG oder dem BeschG unterfällt?

Bitte fantasiere dir nichts zusammen sondern zitiere mit Quellenangabe.

Danke.

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Wo steht dass eine unbrauchbargemachte Kriegswaffe keine Kriegswaffe mehr ist, ihre Kriegswaffeneigenschaft verliert?

Kriegswaffeneigenschaftenblafasel..... was soll das...?

Tauchen irgendwo in Deutschland haufenweise Dekowaffen auf die wesentlich weniger aufwendig schußunfähig gemacht wurden als andere Waffen, nur weil sie eben mal Kriegswaffen waren und es ja angeblich irgendwo eine ach so gefährliche Gesetzeslücke gibt....?

NEIN !

Aber um nix anderes geht es.

Waffen die in Deutschland als Dekowaffen in Umlauf gebracht werden müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen unbrauchbar gemacht werden und das passiert auch, egal ob ehemals Kriegswaffe oder nicht.

Deine Gesetzeslücke existiert also wenn überhaupt nur auf dem Papier, also wozu der Affentanz...?

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@ Beitrag#102

Vielleicht nicht vollkommen eindeutig, dennoch bereits oft genug wiederholt. Die Quellen sind vorab aufgeführt. Die Fantasieunterstellung überlese ich mal. Ich denke wir können unsere Standpunkte sachlich darstellen.

Erstes Kästchen §13a KrWaffKG

Zweites Kästchen §9 Beschussgesetz.

Jedes Gesetz beschreibt seinen Anwendungsbereich in §1.

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[...]

Deine Gesetzeslücke existiert also wenn überhaupt nur auf dem Papier, also wozu der Affentanz...?

Deine Tonart gefällt mir nicht. Sie ist unhöflich und laut.

Es ist nicht *meine* Gesetzeslücke, so wenig wie es *meine* Gesetze sind. Bisher konnte hier keiner aufzeigen, dass es die Regelungslücke (eine konkrete Regelung zur Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen analog dem WaffG) geschlossen ist. Die Regelungslücke existiert, ein paar nützen sie aus, Monitor hat es aufgegriffen und publik gemacht - na und. Bedauerlich ist, dass der Bund Deutscher Kriminalbeamter mal wieder zu Wort kommen durfte. Bedauerlich ist auch, dass die Sach- und Rechtskenntnis vieler die beim WDR oder hier dazu posteten nicht größer ist als die der Monitor-Redaktion und auch beim Falschinformieren und bei einseitiger Darstellung begegnet man sich auf Augenhöhe.

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Deine Tonart gefällt mir nicht. Sie ist unhöflich und laut.

Bisher konnte hier keiner aufzeigen, dass es die Regelungslücke (eine konkrete Regelung zur Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen analog dem WaffG) geschlossen ist.

§13a Kriegswaffenkontrollgesetz

Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen sind Kriegswaffen, die durch technische Veränderungen endgültig die Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Einsatz verloren haben und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können.

Durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, kann bestimmt werden, auf welche Weise Kriegswaffen unbrauchbar zu machen sind und in welcher Form ihre Unbrauchbarmachung nachzuweisen ist

Im ersten Satz steht eine allgemeine Definition, wie unbrauchbar zu machen ist.

allgemein gebräuchlichen Werkzeugen ist ebenfalls festgelegt. Ich finde leider die Zitatstelle nicht mehr. Ist u.a. eine Liste, die sich mit der Verfügbarkeit von Maschinen und Preiseentwicklung im Fachhandel ändern kann.

Die Rechtsverordnung ist eine Kann Bestimmung. Sie kann erlassen, muss es aber nicht. Insofern liegt keine Regelungslücke vor. Sie würde das wie für die Praxis konkretisieren. Es gibt dazu eine alte Regelung bzw. das Waffengesetz mit seinen Ausführungen in Anlage 1 zu Dekowaffen, welches im Analogieschluss herangezogen werden kann. Es werden ja auch nach wie vor Panzer demilitarisiert. Das wäre dann ja auch nicht mehr möglich, trotz internationaler Verträge. Da werden die alten Bestimmungen doch auch weiter angendet.

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[...]

1. Die Rechtsverordnung ist eine Kann Bestimmung.

2. Sie kann erlassen, muss es aber nicht.

3. Insofern liegt keine Regelungslücke vor.

4. Sie würde das wie für die Praxis konkretisieren.

5. Es gibt dazu eine alte Regelung bzw. das Waffengesetz mit seinen Ausführungen in Anlage 1 zu Dekowaffen, welches im Analogieschluss herangezogen werden kann.

6. Es werden ja auch nach wie vor Panzer demilitarisiert. Das wäre dann ja auch nicht mehr möglich, trotz internationaler Verträge. Da werden die alten Bestimmungen doch auch weiter angendet.

zu 1. Die Rechtsverordnung nicht aber siehe 2.

zu 2. richtig

zu 3. Es fehlt an der Konkretisierung

zu 4. Das ist es was fehlt

zu 5. Es gibt dazu *viele* Regelungen, alte und aktuelle. Welche soll nun angewendet werden, wenn das Gesetz das nicht vorschreibt? Nach welcher Regel soll ein Umbau überpürft werden?

zu 6. Vielleicht existieren für Panzer ja Regeln - ich weiß es nicht.

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Warum erachtest du es als notwendig, dass die Einzelschritte aufgeführt werden? Mir reicht, dass das Ergebnis festgelegt ist. Wie das erreicht wird ist mir egal.

Das Gesetz sagt, es darf " nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können". Monitor behauptet, das es geht und das nicht geregelt ist. Das stimmt eben nicht, weil das Gesetz bereits das Gegenteil fordert.

Als Bonus gibts noch eine amtliche Prüfinstanz, die das bestätigt.

Persönlich meine ich noch: Ist ein Rechtsbegriff einmal definiert, ist er in gleicher Definiton auf andere Rechtsbereiche anwendbar, sofern dort keine eigene Regelung besteht.

Gruß

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Eben hat sich der Redaktionsleiter von Monitor im Forum zu Wort gemeldet.

Er sieht den gesendeten Monitor Bericht als vollkommen korrekt an.

Na bei dem Unbehagen gegenüber privatem Waffenbesitz auch kein Wunder.

Zumindest klammert er Sportschützen und Jägern (und evtl auch Sammler?) aus:

Liebe Forumsteilnehmer,

zugegeben: Mit Unbehagen nehme ich zur Kenntnis, dass einige hier im Forum das Tragen einer Waffe offenbar als demokratisches Grundrecht für jedermann begreifen. Andere empfehlen, die US-Gesetze zum privaten Waffengebrauch gleich für Deutschland zu übernehmen. Ganz ehrlich: Ich bin da entschieden anderer Meinung. Je mehr Waffen sich im Besitz von Privatpersonen (und ich rede hier nicht von Sportschützen und Jägern!) befinden, umso höher das Risiko, dass Menschen durch diese Waffen zu Schaden kommen. Die in den USA weit verbreitete Vorstellung von schusswaffenbewehrter Selbstjustiz ist mir jedenfalls zutiefst zuwider. Dies als Vorbemerkung.

Nun nochmals zu einigen Kritikpunkten im Detail, um die Diskussion zu versachlichen:

1.) Interne Richtlinien oder Anhänge zu Gesetzen entfalten keinerlei Außenwirkung. Von daher ist eine Rechtsverordnung auf Basis des Waffengesetzes die einzige gesetzliche Möglichkeit, Kriterien festzulegen, die konkret und allgemeinverbindlich regeln, ab wann eine sog. Deko-Waffe als unschädlich zu begreifen ist. Auch wenn hier immer wieder das Gegenteil behauptet wird, es wird dadurch nicht richtiger. Der Gesetzgebungsbedarf an dieser Stelle wird von keinem vernünftigen Menschen bestritten - auch deshalb wurde ja das Waffengesetz geändert. Eine solche Verordnung würde übrigens auch nicht dazu führen, dass Sportschützen ihrem Hobby oder Jäger ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können.

2.) Um die Gefährlichkeit dieser Waffen zu beurteilen, ist zu differenzieren: Handelt es sich um eine schussfähige Kriegswaffe, unterliegt sie dem Waffenrecht und ist damit in den Händen von Privatpersonen schlicht illegal. Handelt es sich um eine demilitarisierte Deko-Waffe, bleibt die Frage, mit welchem Aufwand diese wieder schussfähig gemacht werden kann. Hierum kreist der größte Teil der Debatte hier. Nie haben wir behauptet, dass unbedarfte Laien ohne entsprechende Kenntnis dazu in der Lage sind. Allerdings gibt es in Deutschland offenbar genügend "Fachleute", die darüber verfügen; anders wären die im Bericht angesprochenen Razzienfunde wohl kaum zu erklären. In diesen Fällen war der Umbau vormals demiltarisierter Kriegswaffen offensichtlich naheliegender (oder einfacher) als der illegale Erwerb einer schussfähigen Kriegswaffe. Auf diese Tatsache hinzuweisen, halten wir für unsere journalistische Pflicht. Dass es darüber hinaus auch andere Möglichkeiten gibt, illegal in den Besitz von (Kriegs-)Waffen zu kommen, verringert das Problem in unseren Augen keineswegs. Im Gegenteil!

3.) Interessant (und beängstigend) in diesem Zusammenhang bleibt, dass Anbieter, Käufer und Menschen mit genügend Know How (und möglicherweise auch krimineller Energie) auffallend oft aus dem rechtsextremistischen Milieu kommen. Auch dies ist unbestritten (Quellen: Verfassungsschutzberichte, diverse Ermittlungsverfahren). Wer diesen Zusammenhang negiert, verharmlost das Problem und muss sich fragen lassen, ob er Kriegswaffen in den Händen von Neonazis wirklich für wünschenswert hält.

4.) Die Heftigkeit, mit der auf unseren Bericht reagiert wird, überrascht uns nicht. Wann immer in Deutschland über strengere Waffengesetze berichtet wird, fühlen sich offenbar einige Waffenliebhaber auf den Schlips getreten. Wir können Ihnen versichern: Die im Bericht dargestellten Fakten sind in der Redaktion mehrfach überprüft worden. Wer uns unseriösen Journalismus vorwirft, hält offenbar auch Rainer Hofius, Oberstaatsanwalt in Mainz und einer der unbestrittenen Kenner der Materie, die Experten der Landeskriminalämter, die Vertreter der Polizeiverbände und viele andere mehr für unkundige Laien, die nicht wissen, worüber sie reden.

Wir hoffen, damit einige Missverständnisse ausgeräumt zu haben, und freuen uns auch weiterhin über eine rege und sachliche Diskussion hier im Forum.

Georg Restle

Redaktionsleiter

MONITOR

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Einige Beiträge vorher stellte ich die Frage ob es sinnvoll wäre, sich hier Interpretationen von Gesetzestexten um die Ohren zu hauen. Wenn wir uns schon wegen der Auslegungen fetzen, wie soll es dann ein auf Quote bedachter Redakteur auf Anhieb begreifen und fachlich korrekt einem uninformierten Publikum verständlich vermitteln?

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Irgendwie habe ich immer den Eindruck solche Redakteure sind stolz darauf wenn sie von der "Waffenlobby" Gegenwind bekommen. Ist wie ein Skalp am Gürtel. Sendungsbewußtsein gepaart mit der Unfähigkeit rationale Argumente zu akzeptieren ist anscheinend heute eine Voraussetztung für den Job. Insofern ist alles was wir hier schreiben nichts anderes als die Bestätigung für solche Leute, das sie recht haben.

Das es sich bei der Nummer um eine konzertierte Aktion diverser Journalisten handelt ist auch offensichtlich. Der BR fängt am Morgen im Radio an, gegen die"unzureichenden" Kontrollen zu wettern, fährt am Abend im Fernsehen weiter damit fort und dann kommt Monitor mit seiner "brutalst möglichen" Enthüllung. Wer jetzt noch glaubt das es ein paar einzelne Wirrköpfe sind die da agieren irrt meiner Meinung nach. Nur was man dagegen tun kann? Da hab ich leider keine Ahnung......

Mats

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Warum erachtest du es als notwendig, dass die Einzelschritte aufgeführt werden? Mir reicht, dass das Ergebnis festgelegt ist. Wie das erreicht wird ist mir egal. [...]

Wie wird geprüft ob ein Waffenschrank einen best. Widerstandsgrad hat? Es wird eine Probe genommen und es wird versucht ihn mit vorbestimmten Werkzeugen in vorbestimmter Zeit zu knacken.

Die einzige wirkliche sichere Prüfung, ob eine Deko-Waffe mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen (das ist schon wieder ein unbestimmter Rechtsbegriff , eine Liste des BKA ist keine verbindliche Vorschrift und wer die Deutungshoheit hat ist auch nicht festgelegt - bleibt also beim Gericht) wieder schussbereit gemacht werden kann, ist es zu versuchen die Schussbereitschaft wiederherzustellen. Dabei geht es auch nur um die Schussbereitschaft, nicht um die komplette Funktion z.B. als Mehrlader oder Halbautomatik und auch die Haltbarkeit (Wärmebehandlung etc.) spielt keine Rolle.

Bei der Waffenaufbewahrung hatte man vor 2003 ein ähnliches Problem. Egal welcher Schrank, es war kaum zu beanstanden solange nichts passierte. Wenn aber eine Waffe abhanden kam, konnte man Vorkehrungen haben wie man wollte und das Anwesen wie eine Festung gesichert sein, durch das Abhandenkommen war klar, es war nicht sicher genug verwahrt worden. Seit 2003 nimmt man einen entsprechenden Schrank mit Zertifikat und hat Rechtssicherheit.

Bei Deko-Waffen die dem WaffG unterliegen ist die Prüfung der Unbrauchbarmachung recht einfach. Man zählt und mißt Löcher, Bolzen, Schnitte und Schweißpunkte, vergleicht das mit den Vorgaben und fertig. Selbst wenn es dann einem besonders findigen "Kunden" gelänge den Rückbau vorzunehmen, besteht für den Büchsenmacher, den Händler, das Beschussamt, den Käufer, den Staatsanwalt und am Ende den Richter Rechtssicherheit. (Wobei das auch wieder nur für Deko die ab 1. April 2003 hergestellt wurde gilt - siehe Scholzen a.a.O.)

Heute kann jeder den Umbau von best. Kriegswaffen nach eigenem Gusto gestalten und solange das nicht völlig abwegig ist, kommt er damit durch. Bei dem in Monitor gezeigten MG waren z.B. die Gurtzuführung und der Abzugsmechanismus intakt, ein Verschluss konnte in die vorderste Position gebracht und das Rohr konnte gegen ein Ersatzteil ausgetauscht werden. Das verwendete Werkzeug war wohl ein Dremel zum abschleifen von ein paar Schweisspunkten. Nach den Kriterien von 1999 hätte das so nicht sein dürfen.

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[...]

Persönlich meine ich noch: Ist ein Rechtsbegriff einmal definiert, ist er in gleicher Definiton auf andere Rechtsbereiche anwendbar, sofern dort keine eigene Regelung besteht.[...]

Hier gibt es aber keine Definition. Es gibt historisch bedingt verschiedene technische Zustände die das WaffG für Deko gelten läßt. Welchen dieser verschiedenen technischen Zustände möchtest du denn analog anwenden und wie gehst du mit dem Analogieverbot im Strafrecht um?

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Wo liegt ein Mangel? Seit fast 10 Jahren sind die Bestimmungen zur Abänderung verschärft worden inclusive Abnahme durch ein Beschussamt mit schriftlichem Testat

über die Unbrauchbarmachung.

Offensichtlich besteht eine einvernehmliche Lösung mit dem Wirtschaftsministerium und den waffenrechtlich zuständigen Behörden mit dem Resultat einer Umbrauchbarmachung.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass diese Abänderungen beseitigt werden können. Der Personenkreis; der Zugriff auf einen Maschinenpark hat, zum Rückbau in de Lage ist und die kriminelle Enefgie dazu aufbringt; kann auch die Teile komplett neu fertigen bzw. die komplette Waffe neu fertigen. Dies dürfte ohnehin der wirtschaftlich sinnvollere Weg sein.

Viele, auch heute noch gängige Modelle, sind vor dem 1. oder 2. WK produziert worden. Heute haben wir CNC gesteuerte Werkzeugmaschinen.

Nach dem 2. weltkrieg sind zahlreiche moderne Waffen im Umlauf gekommen. Beispielhaft die Waffenlieferungen während des Kalten Krieges, den Balkankriegen

währen der 90er-Jahre, der Plünderung Albanischer Militärdepots, dem Arabischen Frühling (insbesondere Libyen) sowie zahllosen globalen Regionalkonfkten.

Die Problematik lässt sich nicht mir überschäumender Bürokratie lösen oder der exemplarischen Bestrafung der Nichtbeteiligten. Ebenso wenig wie die Drogenproblematik mit reiner Verbotsmanie.

Vor Jahren wurde die NVA Bestände aufgelöst. Die Kriterien zur Abänderung wurden im Einzelfall festgelegt. Die Systeme und Typen KWKG sind so weitläufig und Individuell, dass man dies wohl nur eim Einzelfalle festlegen kann. Bei den leichten Rohrwaffen könne man auf eine weitere Detailregelung vollständig verzichten, da dies im Waffengesetz festgesetzt ist.

In vielen Nachbarstaaten Deutschlands gibt es trotz liberaler Waffengesetze keinen Weltuntergang. Auch die oftmals zitierten "Amerikanischen Verhältnisse" sind Resultat jahrzehntelanger einseitiger Meinungsbildung und Untätigkeit der Verbände und Produkt neuzeitlicher Ablenkung von den reellen Fakten.

Es ist verwunderlich, dass sich Forenteilnehmer benehmen, als kämen sie aus der "Desinformationsabteilung" der Grünen.

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Die in den USA weit verbreitete Vorstellung von (schusswaffenbewehrter) Selbstjustiz ist mir jedenfalls zutiefst zuwider.

Das allerschönste ich doch dass die Monitor-Redaktion jegliche Form der Notwehr mit Selbstjustiz gleichsetzt!

Ob schusswaffenbewehrt oder mit anderen Mitteln ist egal, "schusswaffenbewehrt" ist hier ja nur ein Adjektiv....

Grüsse,

Colti

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Ein guter Deutscher hatt sich nicht zu wehren! Weder mit Tatan noch mit Worten!!!

Stimmt so nicht ganz!

Lautet nicht irgend so eine Empfehlung sich auf den Boden zu legen und zu singen?

Da sind doch dann Worte explizit erlaubt. Oder habe ich das falsch verstanden?

GKBubi

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Irgendwie wird der Monitor Beitrag jetzt wieder zu einer Grundsatzdebatte bzgl. Erwerb von Waffenteilen.

Aber warum? Der Gesetzgeber hat doch eindeutig gesagt, was wesentliche Teile einer Schusswaffe sind.

Lauf und Verschlüsse gibt es legal nur auf WBK !!!!!!!!!!!!!

Die Feder in meinem Kugelschreiber kann ich auch als Schlagbolzenfeder für eine Waffe nehmen

- ist aber waffenrechtlich nicht relevant. Genau wie ein Griffstück, Schulterstütze, Gasabnahme,

Schaft, Magazin, usw. usw. Einige Teile kann ich ja sogar bei den Herstellern selbst bestellen!

Geht es Monitor jetzt wirklich nur um die Gehäuse evtl. Kriegswaffen oder den Verkauf aller Waffenteile?

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Eigentlich ist es ja ganz simpel. Dekowaffen sind Gegenstände die keine Waffen indem Sinne mehr sind, also nicht mehr schussfähig und daher als Schusswaffe nicht zu gebrauchen. Deswegen darf man sie ja in Deutschland auch frei kaufen. Monitor hat nur so ein tam-tam wegen Dekowaffen gemacht, weil es sie wahrscheinlich persönlich stört, dass man sowas in Deutschland (noch frei) erwerben darf. Gründe dafür dürften wohl bei den Machern von Monitor zu suchen sein.

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Mit Unbehagen nehme ich zur Kenntnis, dass einige hier im Forum das Tragen einer Waffe offenbar als demokratisches Grundrecht für jedermann begreifen. Andere empfehlen, die US-Gesetze zum privaten Waffengebrauch gleich für Deutschland zu übernehmen. Ganz ehrlich: Ich bin da entschieden anderer Meinung. Je mehr Waffen sich im Besitz von Privatpersonen (und ich rede hier nicht von Sportschützen und Jägern!) befinden, umso höher das Risiko, dass Menschen durch diese Waffen zu Schaden kommen. Die in den USA weit verbreitete Vorstellung von schusswaffenbewehrter Selbstjustiz ist mir jedenfalls zutiefst zuwider. Dies als Vorbemerkung.

Was soll uns das eigentlich sagen?

1. Ist das lediglich eine persönliche Meinung

2. Ist sie inhaltlich falsch.

Auf dieser (täglich aktualisierten) Karte könnt ihr nämlich sehen, dass die USA mit zu den sichersten Ländern der Welt zählen und als dunkel Grün (westeuropäischer Standard) gekennzeichnet sind.

Reisewarnungen

Die Schweiz und die scandinavischen Länder wurden dieses Jahr sogar zu den Top5 der sichersten Ländern der Welt gekürt (obwohl diese Länder relativ lockere Waffengesetze haben) . Und für viele sicherlich interessant: England mit seinem tollen Waffenverbot ist mit der Sicherheitswarnstufe Hellgrün (Aufmerksam sein) gekennzeichnet.

Haut den Leuten diese Fakten um die Ohren!

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Ein Erklärungsversuch der MONITOR-Redaktion im ARD-Forum:

Nun, die Erklärung ist schlichtweg falsch, denn es ist sehr wohl gestzlich geregelt, was unter einer unbrauchbar gemachten Waffe zu verstehen ist, nämlich:

1.4.5

bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel nicht

- mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder

- andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist,

Zitat aus Anlage 1 zum WaffG "Begriffsbestimmung" zu §1 Abs. 4

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@valentin mikula

Diesen Punkt habe ich in diesem Thread auch schon gebracht. Das Argument von Godix in diesem Thread ist nach meinem Verständnis, dass das für normale Waffen gilt, nicht für Kriegswaffen. War mir neu, diese Unterscheidung. Ich halte die für ziemlich abstrus und wider den gesunden Menschenverstand, aber vielleicht rechtlich okay (oder nur ein Vorwand, mal wieder einen Neonazi-Informanten zu gewinnen und laufen zu lassen).

Zumal die Monitor-Redaktion auch von Deko-Waffen spricht, für die eben diese Regelung gelten würde, was zumindest sagt, dass der Begriff intuitiv richtig (aber rechtlich falsch) verwendet wird.

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[...] Ich halte die für ziemlich abstrus und wider den gesunden Menschenverstand, aber vielleicht rechtlich okay [...]
Das ist nicht abstrus. Würden tragbare Kriegswaffen sowohl dem WaffG als auch dem KrWaffKontrG unterfallen, hätten wir einen schönen Kuddelmuddel, zwei zuständige Ministerien und würden uns überhaupt nicht mehr auskennen. Genau dieser früher existierende Kuddelmuddel-Zustand wurde mit dem WaffRNeuRegG vom 11. Oktober 2002 (das ist das Gesetz, das das "neue" WaffG von 2003 enthielt) beseitigt.

Zitat aus der Gesetzesbegründung (WaffG 2002 Entwurf Stand 12.07.2001)

Hier zum § 55 (heute § 57) WaffG

"Durch die Beseitigung der bisher in gewissen Fällen vorgesehenen Anwendbarkeit

von Vorschriften sowohl des Waffengesetzes als auch des Kriegswaffenkontrollgesetzes

auf einen einheitlichen Sachverhalt (Gemengelage) wird erreicht, dass Unklarheiten

beseitigt werden, die durch Überschneidungen der beiden Gesetze entstanden

sind."

Und zum § 13a des KrWaffKonrG der im Zuge der Änderungen des WaffG dort eingefügt wurde:

Der § im Entwurf

㤠13a

Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen

Der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen kann durch Rechtsverordnung

des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, die der Zustimmung

des Bundesrates nicht bedarf, beschränkt werden; insbesondere kann der Umgang

verboten oder unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Unbrauchbar gemachte

Kriegswaffen sind Kriegswaffen, die durch technische Veränderungen endgültig die

Fähigkeit zum bestimmungsgemäßen Einsatz verloren haben und nicht mit allgemein

gebräuchlichen Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können. Einzelheiten

können in der in Satz 1 genannten Rechtsverordnung geregelt werden.“

Die Gesetzesbegründung zum Entwurf:

"In Parallele und im Wertungsgleichlauf zur Regelung des neuen Waffengesetzes, die

davon absieht, unbrauchbar gemachte Waffen per se einer Verbotsnorm zu unterstellen,

wird auch im Kriegswaffenkontrollgesetz grundsätzlich davon abgesehen.

Auch Gründe der Systemgemäßheit sprechen dafür, davon abzusehen, das Führen

objektiv ungefährlicher Gegenstände, zu denen unbrauchbar gemachte Kriegswaffen

nicht gehören, von einem Genehmigungstatbestand abhängig zu machen.

Von daher soll der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen – ebenso wie

derjenige mit unbrauchbar gemachten Waffen, die keine Kriegswaffen waren – zunächst

freigestellt werden. Sollte sich herausstellen, dass doch Einschränkungen des

Umgangs mit solchen Gegenständen erforderlich ist, kann von der vorgeschlagenen

Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht werden."

Bis dato wurde von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht.

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Bis dato wurde von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht.

Weil sich vermutlich die von Dir aus der Gesetzesbegründung zitierte Erforderlichkeit einer Einschränkung noch nicht herausgestellt hat.

Tatsache ist doch, dass beim "Reaktivieren" einer unbrauchbar gemachten (Kriegswaffe), so oder so gegen Gesetze verstoßen wird. Wenn keine Herstellungs-/Bearbeitungserlaubnis vorliegt und erst recht wenn illegal "Ersatzteile" beschaft werden.

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