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Valentin_Mikula

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Über Valentin_Mikula

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  1. Also, der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber hier sind die Ergebnisse meiner Recherche: 1. Als Privatperson ist der Export von Hülsen oder Geschossen kein Problem, lediglich Händler brauchen eine Lizenz. 2. Manche zitieren aus der ITAR (International Traffic in Arms Regulation) und kommen zu dem Schluß daß alle Ausfuhr von Waffen, Munition oder deren Komponenten strafbar ist. Das ist falsch denn die ITAR kommt vom Directorate of Defense Trade Controls, befasst sich also nur mit militärischen Gütern. 3. Die Einfuhr nach Deutschland ist kein Problem, da frei ab 18 Jahren erwerbbar. Die aktuellen Reisefreimengen stehen bei 300€ für sonstige Waren bzw 350€ für Flug-oder Seereisende. Somit gehe ich also zum Cabela's Retail Store in Dundee Michigan und decke mich mit Nosler Geschossen ein, die hier weniger als die Hälfte kosten.
  2. Der Hinweis §4 ist eine gute Idee, damit werde ich ihm erstmal kommen, wenn er mit der Bescheinigung des Vereins und meinen Wettkampfergebnissen der letzten drei Jahre nich zufrieden ist. Erstmal werde ich ihm das schicken und auf seine weitere Forderung einfach nicht eingehen. Dann habe ich wohl meine Pflicht und Schuldigkeit erstmal getan.
  3. OK, jetzt habe ich also bei der Behörde nachgefragt, was denn ein "geeigneter" Nachweis ist. Plötzlich ist nicht mehr die Rede davon daß der Verein entsprechende Stände haben muß, sondern daß ich tatsächlich für jede einzelne Waffe nachweisen soll, daß ich sie noch zur Ausübung des Schießsports benötige. Das ist ja nun völliger Unsinn. Also wenn die mich weiter so ärgern, laß ich das Schreiben von einem Fachanwalt beantworten.
  4. Also um es auf den Punkt bzw die Punkte zu bringen: 1.) Ich führe kein eigenes SChießbuch, denn meine Aktivität läßt sich auch über das Schießbuch des Vereins bzw. meine Wettkämpfe Nachweisen. 2.) Die Häufigkeit ist nicht an eine spezielle Waffe oder Disziplin gebunden. 3.) Außerdem fand ich in der Waffenverwaltungsvorschrift unter 14.4: "Nicht gefordert wird, wie sich aus dem Verzicht auf eine Bezugnahme auf §14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 ergibt, dass die auf gelber WBK zu erwerbende Waffe für eine Disziplin der konkreten Sportordnung des Verbandes oder gar Vereins, in dem der Sportschütze organisiert ist, zugelassen und erforderlich sein muß."
  5. OK, danke für die Antworten, Nachweis vom Verein (und wenn nötig auch Urkunden) ist kein Problem. Ich wollte nur sichergehen, dass das mit den Waffen und den geeigeten Schießstätten des Vereins nicht irgendwo festgecshrieben steht. Aber das ist ja anscheinend nicht der Fall.
  6. Hallo Liebe Gemeinde, ich wurde wegen eines Vereinswechsels (der bereits 7 Jahre zurückliegt) von meiner Behörde angeschrieben, ob ich denn auch im neuen Verein gem §14 WaffG den Schießsport weiterhin ausübe UND (und das erscheint mir Spanisch) ob der Verein denn auch die nötigen Schießstätten besäße um dies zu tun. Da ich z.B. einen Unterhebelrepetierer und einen Schwedenmauser besitze, kann ich das nicht bestätigen, denn unser Verein hat nur KW Bahnen bis 1500 J und 50m Bahnen für .22lfb. Aber die Waffen sind alle für Disziplinen des DSB zugelassen und ich bestreite damit auch Wettkämpfe (nachweislich). Und meines Erachtens reicht das aus, egal ob meine Verein dazu geeignete Stände hat oder nicht. Sehe ich das so richtig?
  7. Das in naher Zukunft Wahrscheinlichste ist wohl der wirtschaftliche Zusammenbruch der Eurozone, mit Geldentwertung und zeitweiser Unterversorgung. Dies ist aber ein Zustand den jede Familie mit etwas Vorräten für 4 bis 6 Wochen überleben sollte. Und mit Vorräten meine ich nicht nur Lebensmittel sonder auch Ersatz-Zahlungsmittel bzw. Tauschwahre (das kann auch Munition sein). In vielen anderen Katastrophenfällen (Chemisch, Biologisch, Atomar) ist man ohnehin auf sich selbst gestellt, der Wohfahrts-Staat Deutschland hält nichts mehr vom Katastrophenschutz. Schutzräume vergammeln, Lebensmittel und medizinische Vorräte werden abgebaut und vernichtet oder vergammeln in den noch vorhandenen Schutzräumen. Außerdem weiß heute sowieso keiner mehr wo in seiner Nähe der nächste Schutzraum ist. Die Schule meiner Kinder hat einen Schutzraum, aber keines der Kinder weiß wo er ist. So ist es wohl das Klügste, sich im Falle einer Krise zu Hause zu "verbunkern" und die Sache auszusitzen bis es draußen wieder ruhiger geworden ist. Zum Thema Waffen: Das Ihr Jäger, Schützen und Sammler Die dann noch zur Verteidigung eurer Familie und eurer Vorräte zur Verfügung habt, könnt ihr getrost vergessen. Irgendwo weiter oben schrieb jemand (sinngemäß):"glaubt ihr, dass die Behörden im Fall von Krawallen alle Waffen am nächsten Tag einsammeln?" Ja, das glaube ich, denn was glaubt ihr, wozu ein zentrales Waffenregister gut ist. Mit den dort entahltenen Informationen kann man sehr wohl in kürzester Zeit die Zivilbevölkerung entwaffnen. Nur eben nicht die Illegalen, denn die sind ja nirgendwo verzeichnet. (ein Schelm, der jetzt weitere Schlüsse zieht ) Mein Maßnahmen: Lebensmittel für min. 4 Wochen; Holzofen und Holz für min. 2 Winter; Werkzeuge; Nägel & Schrauben; Ersatzwährung; Rucksäcke; Stabile Kleidung; freie Waffen wie Armbrust, Bogen usw. Und für den Fall, daß ich meine Waffen behalten darf einen Vorrat von 200 Schuß pro Kaliber. Interessant ist übrigends auch die Amerikanische Sendung "Doomsday Preppers". Einiges davon ist auf Youtube zu sehen. Viele Spinner aber auch manches Nützliche. Noch etwas zum Schluß: Neue Generationen werden zunehmend dahin erzogen, daß für ihre eigenen Fehltritte immer "die Gesellschaft", das soziale Umfeld oder das schlechte Elternhaus als Verantwortliche herangezogen werden können. Niemand bringt ihnen bei, daß sie schlußendlich selbst für ihr Handeln und die daraus entstehenden Folgen verantwortlich sind. Somit haben viele auch bereits verlernt, sich aus eigener Kraft aus einer Notlage zu befreien, weil ihnen ja suggeriert wird: "der Staat hilft immer" und "die Anderen sind Schuld".
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