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IGNORED

Heute 18.10.12: ARD Monitor, 21:45 Uhr


chief wiggum

Empfohlene Beiträge

Etwas weiter oben als Winkelsdorfs Vorwurf im Monitor-Forum stand mein etwas konkreterer Vorwurf an eine der beteiligten Redakteurinnen, Frau Schayani, die auch geantwortet hatte:

http://www.wdr.de/phorum/live/active/read....3#msg-141604773

Trotz mehrerer Hinweise vorab unsererseits, schriftlich wie telefonisch, dass man das Zusammenwirken mehrerer Gesetze beachten muss (WaffG, Beschussgesetz, KWKG u.a.) und nicht einfach das Fehlen der Richtlinie als gesetzlosen Raum interpretieren darf, ging das Ding so auf Sendung. Ich pack gerne nen Fünfer in die Chauvi-Kasse, aber "Frauen und Technik", das geht nie gut...

Immerhin taugt der Spruch von Frau Hirsch im Livestream wenigstens als Sprachlosmacher für die Signatur:

"Na, so einfach kann man eine Dekowaffe ja nicht umbauen. Dazu braucht man Ersatzteile, die man sich illegal beschaffen muss."

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Immerhin lassen sie auch den Oberstaatsanwalt Hofius von Mainz sprechen, der wiederholt, aws er vor dem Innenausschuß des Bundestags im Frühjahr auch schon gesagt hat.

Da Herr Hofius bisher immer den Eindruck machte, genau zu wissen, von was er redet, halte ich seinen Kurzbeitrag

für zusammengeschnitten.....so dass es wieder in die beabsichtigte Richtung des Gesamtbeitrages passte.

Wer hält dagegen?

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[...]

Trotz mehrerer Hinweise vorab unsererseits, schriftlich wie telefonisch, dass man das Zusammenwirken mehrerer Gesetze beachten muss (WaffG, Beschussgesetz, KWKG u.a.) und nicht einfach das Fehlen der Richtlinie als gesetzlosen Raum interpretieren darf, ging das Ding so auf Sendung. [...]

Das Waffengesetz ist auf Kriegswaffen nicht anzuwenden (§ 57 WaffG).

Das KrWaffKontrG enthält in § 13a die Bestimmung: "Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen

sind Kriegswaffen, die durch technische Veränderungen endgültig die Fähigkeit zum

bestimmungsgemäßen Einsatz verloren haben und nicht mit allgemein gebräuchlichen

Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können."

Eine ähnliche Bestimmung enthält auch das aktuelle Waffengesetz: "dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn

mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die

Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann."

Auch die Vorgänger des WaffG von 2002 enthlaten ähnliche Bestimmungen.

Das am 1. April 2003 in Kraft getretene WaffG präzisiert welche Veränderungen ab eben diesem Datum an Schusswaffen vorgenommen werden müssen, damit sie ihre Waffeneigenschaft verlieren und als Dekowaffen verwendet werden können. Für die vor dem 1. April 2003 hergestellten Dekowaffen verändert sich nichts, sie bleiben "Deko" auch wenn ihre Änderungen nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen.

Es gibt also diverse technische Zustände nach denen eine Schusswaffe als "Deko" gelten kann.

Näheres hat Dr. jur. Hans Scholzen in DWJ 09/12 ab Seite 86 veröffentlicht.

Einen (Zahlwort) allgemeinverbindlichen, technischen Standard der immer und ausnahmlos erfüllt sein muss, damit eine Schusswaffe als "Deko" gelten darf gibt es nicht und weder das WaffG, das BeschG noch das KrWaffKontrG enthalten solch einen Standard.

Wenn es aber diverse technische Zustände gibt aufgrund derer eine Schusswaffe als Deko gelten kann, den diversen Beschreibungen gemein ist, dass der ursprügliche Funktionszustand "nicht mit allgemeingebräuchlichen Werkzeugen" wiederhergestellt werden kann, dies die Grundvoraussetzung nach KrWaffKontrG ist *und* das KrWaffKontrG nicht weiter präzisiert, dann kann man auch nur den "kleinsten gemeinsamen Nenner" - und das sind eben nicht die aktuellen Vorschriften des WaffG - anwenden, wenn man rechtlich beurteilt ob eine Kriegswaffe ordnungsgemäß umgebaut ist.

Frau Schayani hat also Recht.

Für die begrifflichen Erbsenzähler: Das KWKG ist das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz.

Für die WO-Gemeinde: Jetzt werden mal nur die gültigen Bestimmungen herangezogen, wenn es um den Besitz von Ex-Kriegs-Deko geht. Es werden keine (verbotenen) Analogien aus anderen Gesetzen angewendet, Personen werden freigesprochen oder garnicht angeklagt, Eigentum wird zurückgegeben und jetzt ist das auch wieder nicht richtig. Ihr müsst euch schon mal entscheiden; ein bißchen ans Gesetz halten geht so wenig wie ein bißchen Schwanger.

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Schon einmal jemand darüber nachgedacht, dem LKA Bremen eine "Fachaufsichtsbeschwerde" zukommen zu lassen!

Im Gegensatz zu Dienstaufsichtsbeschwerden - die darauf zielen das Verhalten eines Beschäftigten zu rügen - haben Fachaufsichtsbeschwerden das Ziel, das fachliche Vorgehen der Behörde zu prüfen und ggf. zu ändern!

Allerdings sollte eine Fachaufsichtsbeschwerde "sitzen"! Es wäre schade um jeden Schlag der daneben geht.

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Das KrWaffKontrG enthält in § 13a die Bestimmung: "Unbrauchbar gemachte Kriegswaffen

sind Kriegswaffen, die durch technische Veränderungen endgültig die Fähigkeit zum

bestimmungsgemäßen Einsatz verloren haben und nicht mit allgemein gebräuchlichen

Werkzeugen wieder funktionsfähig gemacht werden können."

Ich halte allein das schon für eine vollkommen ausreichende Regelung.

1. endgültiger Verlust der Fähigkeit

2. nicht wieder funktionsfähig

Was braucht es mehr?

Ansonsten kann man zwischen vielen Gesetzen Analogien herstellen, es gibt sogar definierte Rechtsbegriffe dafür.

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Formal mag das durchaus sein......

Es ist aber in der realen Welt nichts weiter als ein herumreiten auf Begrifflichkeiten.

Nee, in der realen Exekutive gilt der Grundsatz: "Kein Handeln ohne Gesetz"!

In sofern haben in der Rechtsprechung die Begrifflichkeiten schon eine nicht unerhebliche Bedeutung!

Auch wenn sie Recht hat, rechtfertigt dies nicht die Falschaussagen aller Beteiligten. So ist der Beitrag jedenfalls beim sachkundigen Zuschauer angekommen!

Bei den Aussagen der Behördenvertreter bin ich mir nicht sicher, ob sie diese Aussagen tatsächlich so gemeint haben wie sie rüber gekommen sind oder die Redaktion die Wortbeiträge aus dem Zusammenhang gerissen und so zusammen geschnitten hat, dass dieses falsche Bild entsteht. Sollte es so gewesen sein, dann scheint es den Redakteuren auch nicht weiter gestört zu haben, dass sie damit die Behördenvertreter als D****n der Nation deklassiert haben!

Ganzheitlich betrachtet - ein unglaublicher Beitrag. An Dreistigkeit und Dummheit nicht zu überbieten!

Eigentlich bleibt der Monitor Redaktion nichts anderes übrig, als das Angebot zur Aufklärung des Sachverhaltes von Lars Winkelsdorf - welches genaugenommen ein Schlichtungsangebot ist - anzunehmen. Anders wird sich die Glaubwürdigkeit von Monitor nicht wieder herstellen lassen!

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Anders wird sich die Glaubwürdigkeit von Monitor nicht wieder herstellen lassen!

Sorry Joe, aber die Glaubwürdigkeit dieser Sendung lässt sich durch gar nichts herstellen. Die war nämlich noch nie glaubhaft. Schon zu Klaus Bednarz' Zeiten war Monitor eine Hetzsendung. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

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Interessant wie lange man sich über so einen Blödsinn aufregen kann. Der Shirstorm im Internet war schon ganz gut, den Intendanten des WDR mit höflichen Briefen mit Hinweis auf die bewusste Fehldarstellung bring mehr als sich hier Spitzfindigkeiten zu Gesetzestexten um die Ohren zu hauen.

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[...]Hinweis auf die bewusste Fehldarstellung bring mehr als sich hier Spitzfindigkeiten zu Gesetzestexten um die Ohren zu hauen.

Welche Fehldarstellung hast du denn gesehen?

Monitor behauptet:

1. Aus Kriegswaffen hergestellte Deko-Waffen gibt es in D zu kaufen. -. stimmt - Ab 18 Jahren bei Internetanbietern möglich - dabei werden funktionierende Abzugseinrichtungen beworben

2. Es fehlt an einer allgemeinverbindlichen, präzisierenden Vorschrift wie Kriegswaffen umzubauen sind, damit sie Dekowaffe gelten - stimmt - Die Vorschrift von 1999 ist nicht mehr anzuwenden und trotz Absichtserklärung ist bisher nichts erlassen.

3. Dekowaffen aus Kriegswaffen werden bei Durchsuchungen bei Rechtsradikalen gefunden - können wir nicht widerlegen

4. Die unter 4. genannten Deko waren in zwei Fälle wieder funktionsfähig gemacht worden - können wir nicht widerlegen

5. In weiteren Fällen gab es Spuren die darauf hindeuten, dass versucht worden ist die Deko wieder funktionsfähig zu machen - können wir nicht widerlegen

6. Ein BKA-Mitarbeiter zeigt eine zur Deko umgebaute Kalaschnikov mit abgeschnittenem Verschlusskopf. Auf die Frage ob dies zurückgebaut werden könne nennt er Auftragschweißen als Möglichkeit. - stimmt wäre möglich, mit großem Aufwand aber auch nicht so groß wie hier behauptet.

7. Ein BKA-Mitarbeiter demonstriert ein zur Deko umgebautes MG bei dem eine Schweissnaht entfernt wurde und das "mit zwei Ersatzteilen" wieder schussfähig gemacht worden ist. - stimmt war so zu sehen, dass die "Ersatzteile vermutlich Lauf und Verschluss waren wird verschwiegen. Es war aber auch schön zu sehen, dass dieser Umbau niemals nach der Richtlinie von 1999 erfolgt sein kann.

Fazit aufgrund mangelnder Rechtsvorschriften ist es möglich in D Dekos aus Kriegswaffen zu verkaufen, deren Umbau nicht den Richtlinien von 1999 oder denen im WaffG entspricht. Deshalb ist es möglich solche Dekos zurückzubauen und funktionsfähig zu machen. Eine Verordnung des BMWi die klare Regelungen schafft und es der Justiz ermöglicht tätig zu werden ist überfällig.

Meine Meinung: Die Forderung danach findet meine volle Zustimmung und für die Foristen die behaupten die Richtlinie von 1999 oder die des WaffG wären anwendbar ändert sich nichts, wenn solche Regeln wiederkommen. Ich habe (außerhalb der Bundeswehr und der NATO) nichts mit Kriegswaffen oder Rechtsradikalen zu tun. Ich distanziere ausdrücklich mich von Leuten die Deko-Waffen illegal zu Schusswaffen umbauen

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Es ist im Gesetz festgeschrieben, dass die "Dekos" funktionsunfähig sein müssen und nicht einfach wieder schußfähig gemacht werden können.

Dann steht im Gesetz weiter das Herstellen von Kriegswaffen verboten ist. Weiterhin müssen alle zum Beschussamt und unterliegen damit einer behördlichen Kontrolle der Tauglichkeit der Maßnahmen.

Damit ist alles geregelt und es gibt keine Lücke.

Die Aussage man könnte mal ebenso nebenbei im dunklen Kämmerlein eine dieser Waffen ganz einfach wieder schußfähig machen, ist und bleibt eine dreiste Lüge und der Gesamtvorgang ist gesetzlich geregelt. Der Beitrag tut so, als ob man einen unwesentlichen Schweisspunkt mit ner Feile entfernt und fertig.

Das Schreiben des BMWI widerspricht zudem der Aussage von Monitor.

Auf die Deliktrelavanz von wieder schußfähig gemachten Dekowaffen wird trotz der Gefahrenwarnung nicht eingegangen.

Das Dekowaffen, bei wem auch immer, gefunden werden ist vollkommen egal. Es werden sicher auch andere Gegenstände gefunden. Eine Dekowaffe ist objektiv ungefährlich.

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Man muss sich nur das Monitor-Thema vor Augen halten: "Kalaschnikow per Mausklick: Wie Rechtsradikale sich im Internet ganz legal mit ehemaligen Kriegswaffen versorgen können."

Monitor bedient sich bestimmter Teaser, die in einen unmittelbaren Kausalzusammenhang gestellt werden: Kriegswaffen (das Wörtchen ehemalig geht da schon fast unter) – legal – per Mausklick – Rechtsradikale.

Das setzt sich in den Köpfen und Gemüt vieler Zuschauer fest und das ist auch so gewollt: Eine extreme Gefahr, verursacht durch eine spezifische Gesetzeslücke. Politischer Journalismus informiert nicht nur, er geht oft darüber hinaus. Er suggeriert und manipuliert auf abgesichertem Terrain. Auf der Grundlage dessen, was durch Recherche eindeutig belegt und gesichert vorgetragen werden kann. Die Manipulation liegt in der Deutung und Gewichtung.

Dass die allermeisten Schusswaffen illegal besessen werden, darunter viele Kriegswaffen; dass sich Individuen aller Couleur und nicht nur Rechtsradikale in Deutschland solche Waffen illegal beschaffen können – spielt alles keine Rolle. Das ist für Politjournalismus a la Monitor nicht entscheidend, da diese Wahrheit zu banal ist. Sie lässt sich nicht zur Sensation zuspitzen und zum Vorwurf gegenüber Staat, Justiz etc. deklarieren.

Monitor stand zu Klaus Bednarz Zeiten im Ruf, das TV-Politmagazin zu sein, das die meisten juristischen Prozesse am Hals habe. Wie es heute aussieht, weiß ich nicht. Auch in Wiki steht nichts darüber. Die Zeiten haben sich geändert, die Polit- und Medienlandschaft ist m. E. viel stärker nach links gerückt.

Auffällig in diesem Beitrag ist die Gewichtung und Deutung durch das Herumreiten auf dem Begriff Kriegswaffe und der fehlenden Richtlinie. Da passt es denn, dass man gerade den Bund deutscher Kriminalbeamter mit seiner bekannten Einstellung zum legalen Waffenbesitz mit als Aushängeschild verwendet. Der Anstrich von Seriosität und vermeintlicher Unangreifbarkeit muss gewahrt bleiben. Diese Fassade aufgrund von Formfehlern eingerissen zu bekommen, davor haben Politjournalisten die meiste Angst.

Real entscheidend ist aber, dass eine vollautomatische Kalaschnikow nicht allein unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, sondern in erster Linie eine Schusswaffe ist, die aufgrund genau festgelegter und tiefgreifender Maßnahmen (Anhang 1.4 zu § 1 WaffG) in Hinblick auf seine "wesentlichen Teile" unbrauchbar gemacht und so zum reinen Dekorationsstück wird.

Damit hat sie die Eigenschaft verloren, eine Schusswaffe zu sein. Das ist im Sinne der angedachten Gefahrenprävention das Entscheidende!

Der Gesetzgeber hat demnach bereits das denkbar Mögliche veranlasst, damit dieses funktionsunfähige Dekometallgebilde nicht wieder funktionsfähig gemacht werden kann.

Ein professioneller Krimineller würde eher den Weg der illegalen Waffenbeschaffung gehen und auch die NSU-Morde wurden nach bisherigen Erkenntnissen mit illegal besessenen, aber nicht mit Kriegswaffen begangen. Schon gar nicht mit Deko-Rückbauten.

Also warum dieser Monitor-Beitrag? Nicht, weil er im Kern wichtig und richtig ist. Das Gegenteil ist der Fall. Insbesondere, wenn man sich das Außerachtlassen aller sonstigen Regelungen in dieser Sendung vergegenwärtigt. Wie die o.g. Maßnahmen für Dekoumbauten im WaffG, Beschussvorschriften, BKA-Vorschriften etc. Sondern weil die Monitor-Redaktion mit dieser selektiert aufbereiteten Sendung ihre eigene Sendbotschaft für wichtig hält. Das folgt den Gesetzen des Eigeninteresses und manchmal auch der aufgesetzten ideologischen Brille.

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[...]

Real entscheidend ist aber, dass eine vollautomatische Kalaschnikow nicht allein unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt, sondern in erster Linie eine Schusswaffe ist, die aufgrund genau festgelegter und tiefgreifender Maßnahmen (Anhang 1.4 zu § 1 WaffG) in Hinblick auf seine "wesentlichen Teile" unbrauchbar gemacht und so zum reinen Dekorationsstück wird. [...]

Das ist der Fehler, vielleicht auch Denkfehler. Die vollautomatische Kalaschnikow unterfällt dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Sie unterfällt eben nicht dem Waffengesetz, dessen Vorschriften sind auf die Kriegswaffe Kalaschnikow nicht anzuwenden.

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Wo steht das?

Hab ich oben schon verlinkt.

Wenn das nicht so sein sollte reicht mir vollkommen aus, dass die Waffen KrWaffKG unbrauchbar zu sein haben und nicht wieder mit einfachen Mitteln schußbereit gemacht werden können.

Das IST eine vollkommen klare Regel.

Wer dagegen verstößt, macht sich ebenfalls nach KrWaffKG strafbar und zwar der Herstellung.

Was soll denn noch geregelt werden?

Ich ganz persönlich denke (abseits der bisher genannten klaren Gesetzeslage), dass die Analogie des Rechtsbegriffs Unbrauchbarkeit aus dem WaffG entnommen werden kann. Er muss nicht jedesmal neu definiert werden. Das kennen wir aus dem gesamten Strafrecht. Beispiel des "verschlossenen Behältnis" aus dem WaffR mit der Definition im StGB.

Darüber brauchen wir aber nicht diskutieren. Das KrWaffKG hat bereits in §13 alles geregelt.

-unbrauchbar

-nicht einfach wieder schussfähig

Verstöße werden im gleichen Gesetz sanktioniert.

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Formal mag vielleicht das Problem einer "fehlenden Richtlinie" bestehen, inwieweit auf Schusswaffen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, explizit die Regelungen des Unbrauchbarmachens im WaffG anzuwenden sind. Also, ob die diesbezüglichen Vorschriften des WaffG auch Kriegswaffen, die die Eigenschaft einer Schusswaffen haben, subsumieren. Eine eher begriffliche Frage der Priorität der Kriegswaffe oder der Schusswaffe in rechtlicher Hinsicht und inwieweit bestehende Vorschriften vom WaffG zum KrWaffKontrG übergreifend angewendet werden können.

Faktisch finden jedoch die Regelungen der Unbrauchbarmachung auf alle Schusswaffen, die zu Dekogegenständen verwurstet werden, Anwendung. Das Problem der Erforderlichkeit und Tauglichkeit zu einer besonderen Richtlinie für Vollautomaten wie die Kalaschnikow stellt sich eigentlich nicht. Denn welche Maßnahmen darüber hinaus erscheinen zielgerichtet, dadurch ein noch höheres Maß an Sicherheit zu erwirken?

Den Gedanken fortgesponnen, landen wir irgendwann wieder beim alten Anscheinsparagraphen, der den Erwerb von Deko-Teilesätzen einer unbrauchbar gemachten Kriegswaffe ermöglichte, aber deren Zusammenbau verbot. Was sich ohnehin nicht kontrollieren ließ, wenn das jemand im stillen Kämmerlein machte. Damals reichte es aus, dass diese Schussattrappe äußerlich den "Eindruck einer Kriegswaffe erweckt", um sich strafbar zu machen.

Der ganze Monitorbeitrag hängt sich an einer untauglichen und nicht zielführenden Formalie – zielgerichtet recherchiert und exakt darauf abgestimmt – auf. Extrakt der Sendung: Es ist für Rechtsradikale mehr oder weniger aufwändig und so ganz einfach möglich, sich aus der Deko-Kalaschnikows oder anderen Deko-MGs und Deko-MPs wieder eine scharfe Kriegswaffe zu basteln bzw. den Umbau rückgängig zu machen und der Gesetzgeber hat auf diese vermeintliche Gesetzeslücke immer noch nicht reagiert. Auf diese raffiniert herausextrahierte "Gefahr" wird das Bewusstsein vieler Zuschauer konditioniert, als handele es sich um eine durch gesetzliche Unterlassung verschuldete, unberechenbare Bedrohung.

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Die Beschussämter nutzen weiterhin Beschussgesetz §9 Abs.1 Nr. 2 in Verbindung mit BeschV Anlage I Nr. 6.1.2 und 6.3

§ 9 Anzeige, Prüfung, Zulassung von sonstigen Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen

(1) Wer

...2.unbrauchbar gemachte Schusswaffen oder aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände eines bestimmten Modells gewerbsmäßig erstmals herstellen oder in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen will, hat dies der zuständigen Stelle zwei Monate vorher schriftlich anzuzeigen und den Gegenstand zur Prüfung und Zulassung einzureichen.

...

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Die Beschussämter nutzen weiterhin Beschussgesetz §9 Abs.1 Nr. 2 in Verbindung mit BeschV Anlage I Nr. 6.1.2 und 6.3

§ 1 Zweck, Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Prüfung und Zulassung von

1. Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition oder hülsenlose

Treibladungen verwendet werden, einschließlich deren höchstbeanspruchten Teilen,

2. Munition und

3. sonstigen Waffen

zum Schutz der Benutzer und Dritter bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

(2) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf

1. Feuerwaffen, die zum Verschießen von Munition bestimmt sind, bei der die Ladung

nicht schwerer als 15 Milligramm ist,

2.veränderte Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.4 des

Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) in der jeweils geltenden

Fassung,

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Du hast nach der Vorlagepflicht an die Beschussämter gefragt. §9 regelt die Vorlage (siehe Zitat oben)Explizit geht es dort um erstmalige Herstellung/Verbringung in den Geltungsbereich. Das BeschG kümmert sich natürlich nicht mehr um die danach vorhandenen Dekos.

Kriegswaffen fallen nach deiner Aussage nicht unter die Norm des WaffG und können demnach auch nicht unter die Norm der Nichtgeltung im BeschG fallen.

Fakten:

1. Waffen müssen unbrauchbar sein,

2. Waffen nicht mit einfachen Mitteln wieder in schussbereiten Zustand versetzbar.

3. Vorlage beim Beschussamt.

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1. PROLEGAL e.V. ist eine Interessengemeinschaft von z.Z. 5000 Mitgliedern, die die Waffenrechte aller gesetzestreuer Bürger schützt. Politisch motivierte oder kriminelle Gewalt lehnt PROLEGAL ab. Sinnvolle Maßnahmen zur Verhinderung dieser Gewalt befürwortet PROLEGAL. Ideologische und manipulativen Berichte, die relevante Fakten unterdrücken und dadurch das Gesellschaftsbild, sowie die Gesetzgebung einseitig beeinflussen, werden von PROLEGAL aufgedeckt, untersucht und angeprangert.

2. PROLEGAL hat Kenntnis, dass die Macher des Monitor-Berichts vom 18. Oktober Fakten trotz Kenntnis unterdrückt haben. Durch diese Form der manipulativen Berichterstattung wird dem Zuschauer suggeriert, dass Dekowaffen ein großes Problem im Bereich des Waffenrechts und der Kriminalität, insbesondere der politisch motivierten Kriminalität sei.

3. Die gefühlte Bedrohung durch den illegalen Rückbau von Dekowaffen zu schussfähigen Waffen ist jedoch größer als die tatsächliche Bedrohung. 4. Dies bestätigen auch die Landeskriminalämter.

5. Auch sind die meisten Besitzer solcher Dekowaffen – entgegen der Annahme von „Monitor“ – keine Kriminellen oder Rechtsradikale, sondern 6. Waffensammler, welche die Auflagen für funktionierende Schusswaffen nicht erfüllen wollen oder können bzw. wegen des Kriegswaffenkontrollgesetz keine funktionierenden vollautomatischen Schusswaffen besitzen dürfen.

7. PROLEGAL hat Beschwerde zur Darstellung eingereicht und ruft dazu auf, sich ebenfalls bei der Redaktion von „Monitor“ sachlich zu beschweren und eine ausgewogene Berichterstattung einzufordern.

Zu 1. Selbstdarstellung von Prolegal. Kann man sehen wie man mag.

zu 2. Wirklich? Welche Fakten sind das? Warum werden sie in der Pressemitteilung nicht genannt? So ist diese Aussage nur nebulös und unbelegt.

zu 3. Wirklich? Woher kennt Prolegal die Gefühlslage der Bürgerinnen und Bürger? Woher kennt Prolegal die "tatsächliche Bedrohung"?

zu 4. Welches Landeskriminalamt hat gegenüber *WEM* *WAS* bestätigt? Leider auch wieder nur nebulös und unbelegt.

zu 5. Ich kann mich nicht erinnern, dass Monitor etwas zur Verteilung von Dekowaffen in der Bevölkerung gesagt hat, ergo wurde auch nichts gesagt wer oder was die meisten Besitzer dieser Dekowaffen sind. Die sinngemäße Monitor Aussage "immer mehr Rechtsradikale besitzen Dekowaffen die aus Kriegswaffen hergestellt sind" oder "Dekowaffen werden bei Rechtsradikalen immer beliebter" ist keine Aussage über die Gesamtverteilung.

zu 6. Waffensammler die die Auflagen [...] nicht erfüllen - Wie unglücklich kann man denn formulieren?

Weitere Kommentierung überflüssig.

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Du hast nach der Vorlagepflicht an die Beschussämter gefragt. §9 regelt die Vorlage (siehe Zitat oben)Explizit geht es dort um erstmalige Herstellung/Verbringung in den Geltungsbereich. Das BeschG kümmert sich natürlich nicht mehr um die danach vorhandenen Dekos.

Kriegswaffen fallen nach deiner Aussage nicht unter die Norm des WaffG und können demnach auch nicht unter die Norm der Nichtgeltung im BeschG fallen.

Fakten:

1. Waffen müssen unbrauchbar sein,

2. Waffen nicht mit einfachen Mitteln wieder in schussbereiten Zustand versetzbar.

3. Vorlage beim Beschussamt.

Frage: Sind Panzer Schusswaffen? Müssen Panzer zum Beschussamt?

Solange die Kriegswaffe Kriegswaffe ist, muss sie nicht zum Beschussamt weil sie keine Schusswaffe i.S. des WaffG auf dessen Definition das BeschG abstellt ist und wenn die Kriegswaffe keine Kriegswaffe mehr ist auch nicht, weil keine Vorschrift es vorschreibt.

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zu 5. Ich kann mich nicht erinnern, dass Monitor etwas zur Verteilung von Dekowaffen in der Bevölkerung gesagt hat, ergo wurde auch nichts gesagt wer oder was die meisten Besitzer dieser Dekowaffen sind. Die sinngemäße Monitor Aussage "immer mehr Rechtsradikale besitzen Dekowaffen die aus Kriegswaffen hergestellt sind" oder "Dekowaffen werden bei Rechtsradikalen immer beliebter" ist keine Aussage über die Gesamtverteilung.

Wodurch untermauert Monitor die Behauptung "immer mehr Rechtsradikale"? Gibt es Zahlen vor und nach einem Stichtag zum Vergleich? Gibt es überhaupt Zahlen? Ist der Besitz von Dekowaffen für eine Gefahr relevant? Gibt es Tatzahlen?

zu 6. Waffensammler die die Auflagen [...] nicht erfüllen - Wie unglücklich kann man denn formulieren?

Schonmal an materielle Auflagen zur Sicherungen gedacht?

Fazit: Monitor legt auch keine Fakten und keine belastbare Zahlen vor. Jedoch falsche Behauptungen wie die simple Herstellung einer Kriegswaffe aus einer Dekowaffe.

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