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IGNORED

Schornsteinfeger zur Feuerstättenschau in Waffenraum lassen?


USA_Urlauber

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Geschrieben

Hallo,

habe heut so nen Terminvorschlag bekommen. Er möchte auch alle Räume im Gebäude betreten, steht zumindest auf dem Zettel.

Kann man den Zutritt zum Waffenraum verweigern???

Ich möchte keinen "Unbekannten" da reinlassen, zumal das den nix angeht.

Geschrieben
Hallo,

habe heut so nen Terminvorschlag bekommen. Er möchte auch alle Räume im Gebäude betreten, steht zumindest auf dem Zettel.

Kann man den Zutritt zum Waffenraum verweigern???

Ich möchte keinen "Unbekannten" da reinlassen, zumal das den nix angeht.

Was sagt denn dein SB dazu? So gesehen ist er ja unbefugt, es sei denn, du hättest nen Ofen für Kohle, Holz etc. da drin. Feuerwehr ja, aber der???

Geschrieben
. Er möchte auch alle Räume im Gebäude betreten, steht zumindest auf dem Zettel.

Kann man den Zutritt zum Waffenraum verweigern???

Ja, ja..."betreten "möchten" kann er viel, "dürfen" tut er nur in deinen Heizungsraum - also meistens Keller oder wie bei mir ins Bad wegen Gas-Etagenheizung....Und in den Waffenraum schon dreimal nicht - es sei denn, du hast deine Kniften und dein Pulver im Heizungsraum :ridiculous:

LG: Steam

Geschrieben
Er möchte auch alle Räume im Gebäude betreten, steht zumindest auf dem Zettel.

Betretungsrecht besteht nur für die Räume, durch die der Kamin geht.

Und wenn von unten keine weiteren Anschlüsse sichtbar sind, braucht er auch nicht weiter zu klopfen.

Fundstelle im Netz:

Ab 1935 haben die Nationalsozialisten deutschlandweit Bezirksschornsteinfeger eingeführt. Seit dieser Zeit akzeptieren die Behörden das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung bezüglich der Bezirksschornsteinfeger nicht.

Es sollte aber ausreichen, dass Sie dem Bezirksschornsteinfeger maximal Zugang zu allen Räumen mit Kaminanschluss gewähren. Genau Auskunft kann Ihnen die Aufsichtsbehörde für Schornsteinfeger (meist bei der Stadtverwaltung bzw. bei der Landkreisverwaltung) geben.

Geschrieben
Ja, ja..."betreten "möchten" kann er viel, "dürfen" tut er nur in deinen Heizungsraum

Na ja - ganz so stimmt das nicht. Räume mit offenen Feuerstellen (Öfen,Kamine usw.) darf er sehr wohl betreten. Ebenso wird der Schornsteinfeger bei Feurstellen, die die Verbrennugsluft aus dem Raum ziehen, ein Auge auf den Abzug über dem Herd (offene Küche) werfen. Dieser darf in diesem Fall nur einschaltbar sein, wenn für genügend Zuluft gesorgt wird (offenes Fenster).

Manfred

Geschrieben
habe heut so nen Terminvorschlag bekommen. Er möchte auch alle Räume im Gebäude betreten, steht zumindest auf dem Zettel.

Kann man den Zutritt zum Waffenraum verweigern???

Ja. Das Schlimmste, was passieren kann, ist dass die Betriebserlaubnis für die Feuerungsanlage erlischt.

Und im Gegensatz zu Waffenschränken sind defekte Feuerungsanlagen richtig gefährlich, deswegen hat eine regelmäßige technische Überprüfung dort auch einen Sinn.

Geschrieben
Na ja - ganz so stimmt das nicht. Räume mit offenen Feuerstellen (Öfen,Kamine usw.) darf er sehr wohl betreten. Ebenso wird der Schornsteinfeger bei Feurstellen, die die Verbrennugsluft aus dem Raum ziehen,

Ok, das ist eine eigendlich verständliche Regelung....ich geh aber jetzt mal davon aus, dass unser USAurlauber keinen offenen Kamin im Waffenraum hat. Wer natürlich meint, er müsste in jedem Zimmer des Hauses noch einen Kamin oder offenen Küchenofen haben kommt um eine Komplettdurchsicht nicht herum. :lol:

Bei mir kommt er ins Badezimmer zur Gastherme, in den Keller zum Schornsteinsockel (warumauchimmer) und aufs Dach zum Schlot - obwohl die alte Esse mit nem Edelstahlrohr ausgekleidet ist... :bb1:

LG: Steam

Geschrieben

Hallo,

bei mir hat unser Schornsteinfeger nur meinen Specksteinofen abgenommen und er schaut sich einmal im Jahr meinen Ölheizung an und er kehrt den Kamin wo die Ölheizung und er Specksteinofen angeschlossen ist und sonst gar nichst. Sonst hat der Schornsteinfeger in deinen Haus nichts verloren.

Geschrieben

ne nen Ofen ist nicht im Waffenraum, net mal nen Heizkörper...

Und ein Kamin geht zwar durch aber der ist nicht mehr im Betrieb, bzw da gehen jetzt andere Leitungen durch angeschlossen ist nichts mehr.

Auf dem Terminvorschlag steht ausdrücklich er will in alle Räume rein können...

Geschrieben

es könnte gut sein, dass die Aussage "er will in alle Räume" schlicht meint "Alle Räume müssen zugänglich sein". Dies macht auch Sinn, da der Schornsteinfeger ohne den Hinweis das er evtl. in alle Räume muss oft vor verschlossener Tür stehen würde.

Wieso sollte der Mann in einen Raum wollen, der ihn aus fachlicher Sicht nicht interessiert? Der hat auch besseres zu tun.

Ich würde hier kein Problem schaffen wo keines ist.

Geschrieben

Ein Schornsteinfeger darf auf seinen Wunsch hin alle Räume eines Hauses betreten.

Der Grund ist dass es Zeitgenossen geben soll die ohne Fachkenntnis irgendwo einen Kaminofen einbauen und dann eventuell den CO-Tod sterben oder das Haus in Brand setzen.

Bezüglich des Tresorraums würde ich den SB ansprechen und um schriftliche Auskunft bitten.

PS.

Wir regen uns darüber auf dass die Kontrolleure unseren Tresor sehen dürfen (und sonst keine Räume betreten dürfen).

Schornsteinfeger und staatlich beauftragte Landvermesser haben schon seit Jahrzehnten Rechte die die Unverletzlichkeit von Wohnung oder Grundstück völlig verneinen.

Geschrieben

Ich sehe keinen Grund warum Du ihn die in einen Waffenraum reinlassen darfst. Wieso sollte das verboten sein?

Die andere Sache ist: Ob du Ihn reinlassen musst.

Vielleicht hilft es ein paar Schilder an die Tür zu machen, dasss er gar nicht erst rein will (klappt bei uns bei Brandschutzüberprüfungen seit Jahren):

- Zutritt erst ab Sicherheitsstufe 2

- Biosafety Level 3. Nur mit Schutzkleidung betreten

- Radiation Area

- Zutritt nur mit Dosimeter

- Zutritt aufgrund polizeilicher Anordnung nur für Inhaber einer Erlaubnis nach ...... (SprengG ?)

- Bei Zuwiderhandlung erfolgt Schusswaffengebrauch

Alles auf einmal wäre unrealistisch. Aber ein oder zwei davon

Geschrieben

Bei einer FEUERSTÄTTENSCHAU darf er den Zutritt in jeden Raum der Wohnung verlangen. Da kann man nix machen. Hatten wohl schon viele gerichtlich abwehren wollen, keine Chance.

Hatte mich vor kurzem erkundigt, weil er auch bei mir rein wollte und ich das nicht will. Der Hammer ist übrigends auch noch daß er keiner besonderen Schweigepflicht unterliegt. Er kann beim Feierabendbier im Wirtshaus also über das Gesehene wild drauf los erzählen ohne daß man ihm an`s Bein pinkeln könnte.

Geschrieben
Schornsteinfeger und staatlich beauftragte Landvermesser haben schon seit Jahrzehnten Rechte die die Unverletzlichkeit von Wohnung oder Grundstück völlig verneinen.

Die für ersteren komischerweise während der dunkelsten Phase Deutschlands anfingen, gelle. Ein Schelm...

Geschrieben
Er kann beim Feierabendbier im Wirtshaus also über das Gesehene wild drauf los erzählen ohne daß man ihm an`s Bein pinkeln könnte.

Dann weißt du aber auch gleich, wo du die Exekutive nach einem möglichen Bruch gleich als erstes hinschicken kannst. ;)

Geschrieben
Bei einer FEUERSTÄTTENSCHAU darf er den Zutritt in jeden Raum der Wohnung verlangen. [...]
Mag sein, damit kenn ich mich nicht aus. Was ich aber weiß ist, dass die Monopole der Schornsteinfeger wegfallen und ich würde ihn schon fragen ob er hofft bei zukünfitigen Aufträgen noch berücksichtigt werden zu wollen.
Geschrieben
Gibt noch mehr eigenartiger "Betretungsrechte".

Jeder darf das Grundstück eines anderen betreten "bei der Verfolgung seine Bienenschwarms"

Selbst Müll-Schnüffler haben ein Betretungsrecht!

Geschrieben
Gibt noch mehr eigenartiger "Betretungsrechte".

Jeder darf das Grundstück eines anderen betreten "bei der Verfolgung seine Bienenschwarms"

Das gibt's auch allgemeiner in §867 BGB.

Und noch lustiger: Das Hammerschlags- und Leiterrecht. Einfach mal googlen.

Geschrieben
Ich sehe keinen Grund warum Du ihn die in einen Waffenraum reinlassen darfst. Wieso sollte das verboten sein?

Die andere Sache ist: Ob du Ihn reinlassen musst.

Lass' ihn doch rein - vielleicht entwickelt sich ja ein interessantes Gespräch daraus...

Geschrieben

Hallo,

wenn der böse schwarze Mann unbedingt in deinen Waffenraum schauen will, dann bitte ihn doch alle Waffen in die Hand zu nehmen und wenn er damit fertig ist dann sagst du das es nicht verkehrt ist noch andere Fingerabdrücke auf den Waffen zu haben... :rotfl2:

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