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IGNORED

HILFE ! Ich eben wegen "angeblicher" Preismanipulation festgehalten worden...


HessieJames

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es ist so wie "Gloeckner" geschrieben hat. Es wird nix aber auch gar nix geben!!!

Die Nummer die der LD abgezogen hat, nenne ich "abgewixt"!

Nicht jeder ist immer Herr der Lage. Besonders nicht, wenn er als Unerfahrener in so eine Situation kommt! Dann zahlt man Lehrgeld!

Menschen sind Menschen ob nun LWB oder nicht. Man sollte nicht von sich auf andere schließen.

@HessieJames entspann Dich und haks ab.

Gruß Micha

Geschrieben

Ich persönlich würde in so einem Fall auch im Nachhinein eine Gegenanzeige wegen:

Freieheitsberaubung

Nötigung

Verleumdung

erstatten und meine Seite der Geschichte der Polzei erzählen, noch bevor das Gesindel vom Schrottmarkt dazu kommt irgendwas zu machen. Auch wenn sie 2 Tage vor dir Anzeige erstattet haben, solange du hingehst und deine Version zu Protokoll gibst bevor eine Aufforderung von der Polizei ergeht dazu Stellung zu nehmen..... kommt das immer gut, vor allem wenn deine Geschichte so gar nicht dem Lügenmärchem vom Schrottmarkt entspricht. (Nur meine Laienhafte einschätzung. Jedoch wiegen Anzeigen wegen Freiheitsberaubung, Nötigung etc. meiner Meinung nach auch schwerer als eine wegen Ladendiebstahl oder Preismanipulation)

Und dann wollen wir mal sehen wie schnell so eine Anzeige zurückgezogen wird sofern sie überhaupt aufgegeben wird.

Auch wenn man sich erstmal, verständlich, einschüchtern lässt.

Nicht lang schnakken, Kopf in Nakken und zurückschlagen weil da ist auch nicht alles sauber gelaufen.

Ganz davon abgesehen wird das den Baumarkt wesentlich mehr als 51€ kosten wenn sich das in deinem Bekanntenkreis erstmal rumspricht was für Sch*eine das sind.

Ich würde auch gerne per PM wissen welcher Baumarkt das war damit ich sichergehe dass ich niemals in meinem Leben in den Ars*hlochladen reinspaziere und nur einen müden Cent dort ausgebe. Danke. Weil der ein oder andere Deutsche Baumarkt ist ja auch in AT aktiv.....

Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und dass du heil aus der Sache rauskommst. (bin auch überzeugt dass du das wirst)

lg chokee

Edit: da hat sich doch glatt ein Textteil verschoben

Geschrieben
Ok, aber von einem Waffenbesitzer kann man sehr wohl ein gewisses Maß an Selbstbewusstsein und Eigenverantwortung erwarten.

Normalerweise sind Waffenbesitzer aber auch nicht der Menschenschlag, der die Schuld zuerst beim Opfer und nicht beim Angreifer sucht.

Geschrieben
Normalerweise sind Waffenbesitzer aber auch nicht der Menschenschlag, der die Schuld zuerst beim Opfer und nicht beim Angreifer sucht.

Wer wirklich ein Opfer ist und wer Angreifer ist, das ist in der Tat oft nur schwer zu ergründen (...meist erst in langwierigen Gerichtsverfahren).

Wie gesagt: Ich gehe einfach davon aus, das ein Opfer sich niemals voreilig für schuldig bekennen würde (auch wenn wir hier nicht die Todesstrafe für solche Vergehen haben), sondern einfach aus Ehrgefühl.

Das ist aber meine persönliche Auffassung! (Mit der ich selbst eben immer gut gefahren bin)

Falls sich das inzwischen geändert hat, so wäre das sehr bedauerlich.

Geschrieben
..ehrlich gesagt ERWARTE ich von einem Unschuldigen, dass er soetwas NICHT tut!

Tut mir leid, aber ich kann das nicht nachvollziehen. (Entweder bist du Dumm oder du hast es getan!)

Wer ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein.

Ich weiß nicht, wie ich mich verhalten würde, wenn man mich des vollkommen abstrusen Diebstahls bezichtigen und unter Druck setzen würde. Gerade ehrliche Menschen neigen da zu den unsinnigsten Reaktionen. Echte und erfahrene Schweinehunde sind da cooler und kennen ihre Rechte.

"Ich erwarte" - ja schön. Wir sind aber alle nicht perfekt.

Ich glaube jetzt einfach mal JessieJames, weil ich ihn schon lange online kenne, nämlich daß er nicht wegen 50,- Euros Scheiß macht (Das Umkleben von Etiketten setzt ziemliche kriminelle Energie voraus).

Die Aufgabe ist nicht, HJ fertig zu machen, sondern ihm aus der Patsche zu helfen.

Ich glaube (!), daß der Detektiv einfach schnelle Beute machen wollte. Kaufhausdetektiv ist ein mieser und miesbezahlter Job - sowas macht anfällig und kreativ.

Ich gehe jetzt mal von mir aus. ICH würde, nachdem ich wie HJ festgestellt hätte, daß ich zwar nichts unrechtes, aber Mist gebaut habe, für den andere letztendlich verantwortlich sind, alle Hebel in Bewegung setzen, rehabilitiert zu werden. Und das heißt nicht, Verfahrenseinstellung wg. mangelndem Interesses.

Ich würde mit einen guten Anwalt suchen und mit dem alle Möglichkeiten durchsprechen, wie ich a) straffrei dort rauskomme und B) derjenige, der mich in die Sch...e reiten wollte, dafür bezahlen müßte. Ich hätte da erhrlich gesagt kein Mitleid mit jemandem, der keines mit mir hatte. Ich würde es begrüßen, wenn der, der mir vorsätzlich wehtun wollte, um poplige 100 Euros einzustreichen, sehr viel mehr dafür zahlen müßte. Das wäre mein Nebenziel.

Ich bin villeicht blöd, aber das würde ich mir einfach nicht gefallen lassen - es sei denn, mein Anwalt würde mich vom Gegenteil überzeugen.

Ich wünsche HessiJames alles Gute & viel Erfolg in der Sache. Und außerdem, daß der Krebs ihn nicht zu früh auffrißt. Ich drücke alle Daumen, Finger und Zehen!

PS:

Ohne guten Anwalt ist das aber nicht zu schaffen. Vielleicht gibt es ja im Forum einen solchen, der das im Rahmen der normalen Gebührenordnung für Dich durchzieht.

Geschrieben
....... daß Spray ist wenn drauf steht Tierabwehr ab 14 Jahren zu erwerben unterliegt NICHT

dem Waffengesetz und darf frei geführt werden basta der grund steht auf dem Spray selbst.

Das ist falsch, Pfefferspray welches zur Tierabwehr ordnungsgemäß gekennzeichnet ist, unterliegt keinerlei Einschränkungen!

CS-Gasspray mit amtlichen Prüfzeichen (BKA Raute)darf erst ab 14 Jahren erworben und geführt werden.

Beim Fehlen von Kennzeichnung als Tierabwehrspray, Zulassungs- oder Prüfzeichen handelt es sich dann um verbotene Waffen/Gegenstände!

Geschrieben

Diesmal ist das Kind leider in den Brunnen gefallen.

Aber als Anregung, falls jemand anders mal in eine solche Situation kommt: Einfach kurz und knapp mitteilen, daß man nichts unterschreibt und nichts bezahlt, ohne Polizei. Entweder sie holen die Polizei, oder sie lassen Dich gehen. Zumindest nimmt das aber den Druck aus der Situation.

Geschrieben

Man kann aus dieser Geschichte nur lernen.

Wer unschuldig ist und und von einem Ladendektiv angehalten wird sollte demjenigen sagen

- die Vorwürfe sind unzutreffend

- Sie haben kein Recht mich anzuhalten, festzuhalten oder am Verlassen des Marktes zu hindern.

- Sie haben kein Recht mich oder meine Taschen zu durchsuchen (selbst wenn im Laden Schilder hängen wonach man mit betreten deselben mit einer Durchsuchung einverstanden wäre)

- Wenn Sie mich weiter festhalten werde ich Strafanzeige und Strafantrag aus allen rechtlichen Gründen (insbesondere wegen *Verdachts* der Nötigung und der Freiheitsbraubung gegen sie erstatten bzw. stellen.

Stellt sich der Ladendektektiv in den Weg ruft man unverzüglich die Polizei (es sei denn man ist trainiert mit solchen Hindernissen fertig zu werden ;-) ).

Egal was als gestohlener oder manipulierter Gegenstand "aus dem Hut gezaubert wird", man fasst das nicht (oder nicht mehr) an!!!

Gegenüber den Marktbediensteten macht man keinerlei Anagben, weder zur Sache noch zur Person. Gegenüber der Polizei erklärt man man habe die Tat nicht begangen, macht Angaben zu seinen Personalien, erklärt man wolle Anzeige erstatten und Strafantrag stellen und bittet die Personalien der anderen Beteiligten aufzunehmen und *ganz wichtig* die Gegenstände um die es geht als Beweismittel sichzustellen (mal sehen wessen Fingerabdrücke da drauf sind und wessen nicht).

Man geht nicht mit in die anderen Räume des Marktes. Dort haben die Heimspiel und nur eigene Zeugen.

Niemals unterschreibt man irgend etwas, schon garnicht vom Markt. Wie immer gilt: Sie haben das Recht zu schweigen. Wenn Sie so dumm sind davon keinen Gebrauch zu machen wird alles was Sie sagen gegen Sie verwendet!

Eines zeigt die Geschichte aber auch wieder: Wer nicht die Nerven hat verteidigt zu werden, den kann man nicht erfolgreich verteidigen.

Dem Threadstarter wünsche ich viel Glück, einen guten Ausgang der Geschichte mit möglichst wenig "blaues Auge" und baldige, vollkommene Genesung.

Geschrieben

Moin,

als nehmt mich als warnendes Beispiel, wie man "alles" falsch macht. Und vor allem habe ich gelernt, dass es völlig egal ist, was passiert ist, Recht wird gemacht, deswegen gibt es ja wohl auch soviele Anwälte. Und von denen hab ich jetzt einen, mal sehen was draus wird.

Ich bin bereit Lehrgeld zu zahlen, meine Intention ist das dabei keine Vorstrafe rauskommt, die waffenrechtlich relevant ist. Der Rest ist "halt dumm gelaufen". Und ich werde nie wieder ohne eigene Zeugen in so einer Situation auftreten.

HJ

Geschrieben
Ich gehe jetzt mal von mir aus. ICH würde, nachdem ich wie HJ festgestellt hätte, daß ich zwar nichts unrechtes, aber Mist gebaut habe, für den andere letztendlich verantwortlich sind, alle Hebel in Bewegung setzen, rehabilitiert zu werden. Und das heißt nicht, Verfahrenseinstellung wg. mangelndem Interesses.

Ich würde mit einen guten Anwalt suchen und mit dem alle Möglichkeiten durchsprechen, wie ich a) straffrei dort rauskomme und B) derjenige, der mich in die Sch...e reiten wollte, dafür bezahlen müßte. Ich hätte da erhrlich gesagt kein Mitleid mit jemandem, der keines mit mir hatte. Ich würde es begrüßen, wenn der, der mir vorsätzlich wehtun wollte, um poplige 100 Euros einzustreichen, sehr viel mehr dafür zahlen müßte.

genau so würde ich es auch machen. Alles andere geht mir gegen meinen Gerechtigkeitssinn. Halt durch HessieJames und lass dich von so einem dummdreisten Betrüger nicht unterkriegen!

Geschrieben
Ich persönlich würde in so einem Fall auch im Nachhinein eine Gegenanzeige wegen:

Freieheitsberaubung

Nötigung

Verleumdung

Auf welcher Grundlage bitte???

erstatten und meine Seite der Geschichte der Polzei erzählen, noch bevor das Gesindel vom Schrottmarkt dazu kommt irgendwas zu machen. Auch wenn sie 2 Tage vor dir Anzeige erstattet haben, solange du hingehst und deine Version zu Protokoll gibst bevor eine Aufforderung von der Polizei ergeht dazu Stellung zu nehmen..... kommt das immer gut, vor allem wenn deine Geschichte so gar nicht dem Lügenmärchem vom Schrottmarkt entspricht. (Nur meine Laienhafte einschätzung. Jedoch wiegen Anzeigen wegen Freiheitsberaubung, Nötigung etc. meiner Meinung nach auch schwerer als eine wegen Ladendiebstahl oder Preismanipulation)

1. Es interessiert keinen, wer wie wann zuerst Anzeige erstattet hat...

2. Eine "Gegenanzeige" z.B. wg. Körperverletzung würde wenn dann ein eigenes Verfahren eröffnen. Und im (möglichen) Verfahren gegen den TS keine "Socke" interessieren. Höchstens im Strafmaß.

3. Das Spiel "ich hab ihm zwar das Förmchen weggenommen, aber er hat meine Sandburg kaputtgemacht und außerdem hat er angefangen" interessiert bis max. zur 3.Klasse.

Und dann wollen wir mal sehen wie schnell so eine Anzeige zurückgezogen wird sofern sie überhaupt aufgegeben wird.

Gar nichts wird man dann sehen.

...

Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und dass du heil aus der Sache rauskommst. (bin auch überzeugt dass du das wirst)

Ich auch.

Vielleicht sollten hier einige, damit meine ich nicht nur dich, solche Begriffe wie "Körperverletzung", oder "Nötigung" erstmal googeln.

Desweiteren ist es das gute Recht eines jeden Bürgers (auch eines LD), einen vermeintlichen Einbrecher, Betrüger, Dieb,.... bis zum Eintreffen der Polizei (bzw. der Feststellung der Personalien) am gehen zu hindern. Nachzulesen im §127 StPO.

Kennt man auch als "Jederman-Festnahme".

Gild auch für mich/dich, wenn wir ein Verbrechen beobachten, sind wir befugt, in Grundrechte (Hier: Freiheitsrecht) einzugreifen.

Die ansonsten vorhandene Fluchtgefahr bzw. die Strafentziehung wirkt als Rechtfertigungsgrund für die durch die Festnahme tatbestandliche Nötigung oder Freiheitsberaubung.

Körperverletzungen müssen natürlich mit der Tat in Zusammenhang stehen und selbstverständlich verhältnismäßig sein.

Irren wir uns (oder der LD), kommt die juristische Figur des "Erlaubnistatbestandsirtums" zum tragen.

Das heißt handelt derjenige, der irrtümlich festnimmt, im guten Glauben, geht er auch hier straffrei aus, natürlich in gewissen Grenzen.

Andersherum (wie uwe schon schrieb), kann ein tatsächlicher Ladendieb, indem er sich gegen den LD wehrt, ganz schnell aus einem Diebstahl, einen Raub machen.

Was der LD darf oder nicht darf, deckt sich stark mit dem, was wir hier alle in unseren vier Wänden, oder auch auf der Strasse dürfen, oder nicht dürften, und was wir (zu recht) einfordern.

Das es hier, wie wir alle glauben, zu einem Irrtum des LD (oder Absicht) gekommen ist, ändert daran erstmal nichts.

Jedes Recht kann auch mißbraucht werden, möglicherweise ist das hier der Fall.

Stellt sich der Ladendektektiv in den Weg ruft man unverzüglich die Polizei (es sei denn man ist trainiert mit solchen Hindernissen fertig zu werden ;-) ).

Der zweite Hinweiß (in Klammern) ist so ziemlich der Dümmste, den man einem LWB geben kann.

Nehmen wir mal an, ein LD ist der Meinung, er hätte dich dabei beobachtet, wie du eine CD eingesteckt hast.

Es ist dein gutes Recht, ihm die Durchsuchung deines Rucksacks zu verweigern.

Es ist aber sein gutes Recht, deine Personalien festzustellen, bzw. diese feststellen zu lassen und das Diebesgut zurück zu erlangen.

Zu diesem Zweck darf er dich (verhältnismäßig) bis zum Eintreffen der Polizei am gehen hindern.

Weil du ja aber nun "trainiert bist, mit solchen "Hindernissen" fertig zu werden"...fängst du eine schöne Prügellei an...

Ganz toll, entweder ist er auch "trainiert", oder du haust ihm halt auf die Nase.

Und wenn sich hinterher rausstellt, dass du weder eine CD im Rucksack hast, noch der Typ auf dem Überwachungsvideo bist (nur gleiche Jacke, gleicher Rucksack), beruft sich der LD auf seinen Irrtum (SORRY!!!!). Und du gibst deine Waffen ab, denn deine "Körperverletzung" ist schön auf dem Video.

In dem Fall hast du schön den Helden gespielt, während ein kurzes Warten auf die Polizei. bzw. ein Zeigen des Rucksacks (nein, muss man nicht), die Situation geklärt hätte....

Wie der TS gehandelt hat, war sicher suboptimal, keine Frage. Möglicherweise ist hier auch ein "böses Spiel" im gange gewesen, auch keine Frage.

Aber wenn er auf deinen Rat gehört hätte und eine Schlägerei angefangen hätte....wäre die Zuverlässigkeit futsch.

Geschrieben
Diesmal ist das Kind leider in den Brunnen gefallen.

Aber als Anregung, falls jemand anders mal in eine solche Situation kommt: Einfach kurz und knapp mitteilen, daß man nichts unterschreibt und nichts bezahlt, ohne Polizei. Entweder sie holen die Polizei, oder sie lassen Dich gehen. Zumindest nimmt das aber den Druck aus der Situation.

Genau so! Und mit Polizei wird auch nichts unterschrieben. Personalien feststellen lassen. Dann darf nur noch folgendes kommen: "Ich möchte mich zu diesem Zeitpunkt zum Sachverhalt nicht äußern. Bitte senden sie mir schriftlich zu, was sie mir vorwerfen, ich werde mich dann nach Beratung mit meinem Anwalt schriftlich dazu äußern."

Mein Gott, ihr guckt doch den ganzen Tag Tatort und sonstigen Krimimist. Da fallen solche Sätze doch am laufenden Band. Man muss sich nur innerlich von der Vorstellung lösen, dass alles gut wird, wenn man nur in Wahrheit sagt, was passiert ist. Das setzt objektives Wohlwollen bei Baumarkt und Polizei voraus. Dies ist nicht gegeben. Generell. Wer anders denkt ist naiv.

Munter bleiben!

Hinnerk

Geschrieben
Moin,

als nehmt mich als warnendes Beispiel, wie man "alles" falsch macht. Und vor allem habe ich gelernt, dass es völlig egal ist, was passiert ist, Recht wird gemacht, deswegen gibt es ja wohl auch soviele Anwälte. Und von denen hab ich jetzt einen, mal sehen was draus wird.

Ich bin bereit Lehrgeld zu zahlen, meine Intention ist das dabei keine Vorstrafe rauskommt, die waffenrechtlich relevant ist. Der Rest ist "halt dumm gelaufen". Und ich werde nie wieder ohne eigene Zeugen in so einer Situation auftreten.

HJ

Wegen dem (möglichen) Strafverfahren, sind dir alle Hinweise gegeben worden.

Wegen der Unterschrift bzw. wegen den 100€, musst du sehen, was du machst.

Ich sehe da wenig Chancen.

Aber ob du da (wie hier einige schreiben) wirklich kämpfen willst, kannst du nur mit dir selbst ausmachen.

Das hängt von deinen Möglichkeiten, deiner Zeit und deinem Nervenkostüm ab.

Ob dir die (sehr geringe) Chance auf den "Sieg" das alles wert ist, musst du selbst wissen.

"Hilfreiche" Hinweise wie "das hätte ich mir nicht gefallen lassen..., denen hätt ich´s gezeigt..., mit mir macht das keiner..." Würd ich mir nicht durchlesen, denn.

1. Es ist wie es ist und lässt sich nicht ungeschehen machen.

2. Die waren alle nicht dabei.

3. Geschrieben ist das schnell, handeln ist was anderes.

Zunächst mal hauptsächlich "blöd" geschaut hätten hier (mich eingeschlossen) wohl 90% der Leser.

Und wohl 40% der Leser hätten zunächst gehandelt wie du.

In meiner Berufspraxis erlebe ich fast täglich ganz normale Bürger, die nach Unfällen erstmal alles unterschreiben und sich (noch Tage später) von der gegn. Versicherung alles erzählen lassen.

Keine verwirrten Senioren oder Halbidioten, sondern ganz normale Leute, die einfach noch nie in solch einer Situation waren und zunächst erstmal einfach nur "raus" aus der Lage wollen.

Kopf hoch!

Geschrieben
[...]

Nehmen wir mal an, ein LD ist der Meinung, er hätte dich dabei beobachtet, wie du eine CD eingesteckt hast.

Es ist dein gutes Recht, ihm die Durchsuchung deines Rucksacks zu verweigern.

Es ist aber sein gutes Recht, deine Personalien festzustellen, bzw. diese feststellen zu lassen und das Diebesgut zurück zu erlangen.

Zu diesem Zweck darf er dich (verhältnismäßig) bis zum Eintreffen der Polizei am gehen hindern.[...]

Habe ich die CD eingesteckt - und somit eine Straftat begangen - darf er mich festhalten (§ 127 StPO) und mir die gestohlene CD wegnehmen (§ 859 II BGB).

Habe ich die CD nicht eingesteckt - und somit keine Straftat begangen - so sind die Voraussetzungen von § 127 StPO sind nicht erfüllt, er hat kein Recht mich anzuhalten, mich festzuhalten oder sonstwie mich am Gehen zu hindern, kein Recht auf Durchsuchung oder auf Angabe meiner Personalien und auch sonst keine Handhabe gegen mich außer der Forderung den Bereich seines Hausrechts zu verlassen (was er aber gerade nicht möchte).

Selbst wenn der Detektiv in der Rückschau § 17 StGB zugebilligt bekommt und er folglich schuldlos gehandelt hat, bleibt sein Tun rechtswidrig. Und was steht im § 32 II StGB?

Geschrieben
Du könntest jetzt wenigstens den Meinungsstreit zum "lediglich vorliegender Verdacht" darstellen.

Man könnte auch auf die (allein praxisrelevante) Auffassung der Rechtsprechung (BGH incl.) verweisen, wonach es ausreicht, dass die erkennbaren objektiven Umstände einen dringenden Tatverdacht nahelegen ;)

Geschrieben
Man könnte auch auf die (allein praxisrelevante) Auffassung der Rechtsprechung (BGH incl.) verweisen, wonach es ausreicht, dass die erkennbaren objektiven Umstände einen dringenden Tatverdacht nahelegen ;)

Ist ja lediglich die aktuelle Auffassung. Der BGH vertrat auch mal den rechtmäßigen Schusswaffeneinsatz durch Privatpersonen im Rahmen des 127. Irgendwann kommen alle Meinungen dran...

Geschrieben
Man könnte auch auf die (allein praxisrelevante) Auffassung der Rechtsprechung (BGH incl.) verweisen, wonach es ausreicht, dass die erkennbaren objektiven Umstände einen dringenden Tatverdacht nahelegen ;)

Was aber nicht die Rechtswidrigkeit beseitigt, weder der vorläufigen Festnahme noch der evtl. weiteren begangenen Straftaten.

Geschrieben
Welche Passagen ich wiederfand und was mein Motto heute ist: Ladendetektive und die Geschäftsleiter sind Schweine.

Meine Geschichte (ist aber schon bestimmt 15 Jahre her):

Ist zwar OT aber ich hab auch ne Geschichte...

Ist auch schon ca 7 Jahre her...

Ich ging mit meiner Frau auf der Königstraße in Stuttgart flanieren als ich sah das eine Frau mittlerern Alters von einem jüngeren Herren (20/25)massiv körperlich bedrängt wurde. Die Dame rief um Hilfe und ich als Staatsbürger mit Zivilcourage bin hin (war vielleicht 10m entfernt). Ich forderte den Mann also auf die Frau sofort in Ruhe zu lassen und sie loszulassen (er hatte sie am Arm gepackt).

Er meinte daraufhin nur ich solle mich nicht einmischen (die Frau schrie das ihr ihr der Griff wehtut).

Ich habe dann also "agiert" und den Griff des Mannes "gelöst" und ihn *hust* davon abgehalten weiter die Frau zu bedrängen.Dabei ist er wohl ausgerutscht und hingefallen.

Die Frau hat sich dann aus dem Staub gemacht.

Als der Mann wieder aufgestanden war zückte er seinen Ausweis und wies sich als Ladendetektiv aus und meinte die Frau wäre eine Ladendiebin gewesen...

:wub:

Tja, hätte er mir auch sagen können....

Geschrieben
Was aber nicht die Rechtswidrigkeit beseitigt, weder der vorläufigen Festnahme (...)

Bevor du dich mit juristischen Themen befasst, solltest du deine Defizite im logischen Denken beheben und vor allem die werten Mitleser nicht mit derlei Unsinn verwirren.

Auch wenn nur ein entsprechender (s.o.) Tatverdacht gegeben ist, liegen die Voraussetzungen für eine Festnahme gemäß § 127 I 1 StPO vor. Das ist ja gerade der Witz. Eines Rückgriffs auf die strafrechtliche Irrtumslehre bedarf es insoweit überhaupt nicht.

Das Festhalten des Tatverdächtigen, ggf. auch die dazu erforderliche und im weiteren Sinne verhältnismäßige Gewaltanwendung, ist mithin in einem solchen Fall rechtmäßig.

Es besteht folglich kein Rechtfertigungsgrund für den Festgehaltenen, sich einer solchen Festnahme zu widersetzen.

Das mag man mit guten Gründen als bedenklich erachten (entsprechende Meinungen hierzu werden in der Literatur auch vertreten), die Praxis sieht es gleichwohl anders und jeder LWB ist gut beraten, sich dieser Auffassung anzuschließen.

Geschrieben
Was aber nicht die Rechtswidrigkeit beseitigt, weder der vorläufigen Festnahme noch der evtl. weiteren begangenen Straftaten.

Die wird aber im Verfahren festgestellt und nicht durch irgendjemand vor Ort!

Ich kann nur eindringlich davor warnen, sich gegen eine vorläufige Festnahme auf frischer Tat zu wehren, (auch gegenüber einem Detektiv, oder auch einem Bürger)!

Einige der hier gegebenen wertvollen Hinweise beachten und die Hinzuziehung der Polizei verlangen, es sei denn, jemand wurde zu Recht "ertappt"!

Geschrieben

So, ergänzend zum Thema ein Arbeitsblatt.

Die akademischen Spielereien unter 1. bis 3. kann man getrost ungelesen lassen und sich sogleich den Ausführungen unter 4. widmen.

Sachkundige LWB dürfen sich den Link gänzlich ersparen ;-)

Geschrieben
[...]

Es besteht folglich kein Rechtfertigungsgrund für den Festgehaltenen, sich einer solchen Festnahme zu widersetzen.[...]

Wir dürfen gespannt sein wie es ausgeht, wenn der erste Detektiv irrt, festnimmt, der Festgenommene sich im Wissen um seine Unschuld und im festen Glauben an die Vortäuschung einer Straftat durch den Detektiv wehrt und die Sache eskaliert.

Es ist halt ein Problem wenn Lehre und Praxis auseinanderdividieren.

Geschrieben
Es ist halt ein Problem wenn Lehre und Praxis auseinanderdividieren.

Ja,

das ist das gleiche Problem wie Recht haben und Recht bekommen....

Geschrieben
Bevor du dich mit juristischen Themen befasst, solltest du deine Defizite im logischen Denken beheben und vor allem die werten Mitleser nicht mit derlei Unsinn verwirren.

Auch wenn nur ein entsprechender (s.o.) Tatverdacht gegeben ist, liegen die Voraussetzungen für eine Festnahme gemäß § 127 I 1 StPO vor. Das ist ja gerade der Witz. Eines Rückgriffs auf die strafrechtliche Irrtumslehre bedarf es insoweit überhaupt nicht.

Das Festhalten des Tatverdächtigen, ggf. auch die dazu erforderliche und im weiteren Sinne verhältnismäßige Gewaltanwendung, ist mithin in einem solchen Fall rechtmäßig.

Es besteht folglich kein Rechtfertigungsgrund für den Festgehaltenen, sich einer solchen Festnahme zu widersetzen.

Das mag man mit guten Gründen als bedenklich erachten (entsprechende Meinungen hierzu werden in der Literatur auch vertreten), die Praxis sieht es gleichwohl anders und jeder LWB ist gut beraten, sich dieser Auffassung anzuschließen.

Verhältnismässigkeit ist hier das Stichwort! Wegen einem möglichen Schaden von ein paar Cent oder wenigen Euro darf mit Sicherheit niemand durch jemand anderes mit körperlicher Kraft oder gar Gewalt festgehalten werden.

Das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit wiegt sicher schwerer als als der mögliche, kleine Vermögensschaden.

Sowas lernt (lernte?) man übrigens in der Waffensachkunde, wo immer wieder gern die Frage gestellt wird, ob ich mit Waffe in der Hand den Eindringling auf meinem Grundstücke stellen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten darf. Antwort: Wenn er nur eine Rose geklaut hat: NEIN. Wenn er das Auto demoliert hat und tausende Euro Schaden angerichtet hat: JA. Das ist im Grunde nichts anderes als bei der Ladendieb-Frage.

Das Problem ist nur: Was "verhältnismässig" ist, bestimmt letztendlich erst der Richter. Es gibt keine Tabelle, wo man das nachschlagen kann.

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