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IGNORED

HILFE ! Ich eben wegen "angeblicher" Preismanipulation festgehalten worden...


HessieJames

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Wir dürfen gespannt sein wie es ausgeht, wenn der erste Detektiv irrt, festnimmt, der Festgenommene sich im Wissen um seine Unschuld und im festen Glauben an die Vortäuschung einer Straftat durch den Detektiv wehrt und die Sache eskaliert.

Es ist halt ein Problem wenn Lehre und Praxis auseinanderdividieren.

Nein, das ist überhaupt kein Problem. Es haben mit Sicherheit schon jede Menge LD´s oder auch ganz einfache Bürger geirrt.

Es ist ziemlich eindeutig, was dann passiert.

Denn der LD bedroht den (möglicherweise zu Unrecht) Festgenommenen NICHT an Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum. Er bedroht lediglich 15min. seiner Zeit.

Wenn er sich entsprechend äußert: "Warten Sie bitte, bis die Polizei hier ist....ich fordere Sie auf, stehen zu bleiben...." usw.

Hat er genau und exact dargelegt, worum es ihm geht.

Jede weitere Eskalation ist (hier) allein die Schuld des Festgenommenen, es liegt keinerlei Grund für Widerstand vor, es droht lediglich Zeitverlust.

Das ist im übrigen auch keine neue Entwicklung, dass sog "Jederman-Recht" ist Jahrhunderte alt.

In dem Fall, den A9 hier schildert, hat der LD den Fehler gemacht, seinen guten Grund für das Festhalten der Frau, nicht kund zu tun.

Daraufhin sah A9 eine Frau bedroht und schritt ein, sein gutes Recht (wie das jeden Bürgers).

Hier befand sich also A9 im Irrtum, was den Vorwurf der Körperverletzung bzw.der Mittäterschaft entkräftet.

Hätte der LD sich rechtzeitig entsprechend geäußert....

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Also bitte! Jetzt hört doch einfach mal wenn Gloeckner und Uwe euch was verklickern. Man muss sich doch nicht immer noch was zurechtbiegen und was anderes ausdenken. Der eine kennt die Gedruckten Sachen sehr gut und der andere hat ausreichend praktische Erfahrungen. "Hatten wir in der Sachkunde" ist da ein ganz schwaches Argument.

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Verhältnismässigkeit ist hier das Stichwort! Wegen einem möglichen Schaden von ein paar Cent oder wenigen Euro darf mit Sicherheit niemand durch jemand anderes mit körperlicher Kraft oder gar Gewalt festgehalten werden.

Das Rechtsgut der körperlichen Unversehrtheit wiegt sicher schwerer als als der mögliche, kleine Vermögensschaden.

Sowas lernt (lernte?) man übrigens in der Waffensachkunde, wo immer wieder gern die Frage gestellt wird, ob ich mit Waffe in der Hand den Eindringling auf meinem Grundstücke stellen und bis zum Eintreffen der Polizei festhalten darf. Antwort: Wenn er nur eine Rose geklaut hat: NEIN. Wenn er das Auto demoliert hat und tausende Euro Schaden angerichtet hat: JA. Das ist im Grunde nichts anderes als bei der Ladendieb-Frage.

Das Problem ist nur: Was "verhältnismässig" ist, bestimmt letztendlich erst der Richter. Es gibt keine Tabelle, wo man das nachschlagen kann.

Aber Recht muss Unrecht nicht weichen.

Es ist völlig egal, ob dir jemand deinen Geldbeutel mit 10€ oder 1000€ klaut oder klauen will, du darfst dich wehren.

Zur Abwägung einer Verhältnismäßigkeit käme es ja hier auch erst, wenn der Festgenommene sich (körperlich) der Festname widersetzt.

Somit von sich aus eine Eskalation in Gang setzt und dann darfst du ihn, genau so verhältnismäßig festhalten, schlägt er auf dich ein, darfst du zurückschlagen usw...

Ob du dich wegen 10Cent schlagen möchtest, steht auf einem anderen Blatt....

In deinem Beispiel müsstest du ja sonst, den angerichteten Schaden zunächst aufsummieren, wie soll das gehen????

Woher willst du wissen, ob der gestellte Einbrecher (Schon das eine Straftat) nur die Rose geklaut hat, die er in der Hand hält???

Vielleicht hat er in der Tasche deine goldene Uhr?

Vielleicht war er auch nicht bloß auf deinem Grundstück, sondern in deinem Haus?

Wie willst du das in dem, von dir skizzierten Szenario, abschätzen?

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Nein, das ist überhaupt kein Problem. Es haben mit Sicherheit schon jede Menge LD´s oder auch ganz einfache Bürger geirrt.

Exakt. Mehr oder weniger Gerichtsalltag und keineswegs ein fiktiver Lehrbuchfall, der seiner tatsächlichen Realisierung harrt.

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Ernsthaft gemeint? :o

§ 34 StGB sagt da was anderes...

Nein, tut er nicht!

Es hilft, wenn man nicht nur den ersten Absatz eines Gesetzes liest.

§ 34

Rechtfertigender Notstand.

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden

Auf der einen Seite haben wir die Verhinderung eines Verbrechens, bzw. das Dingfestmachen des Täters und das Recht am Eigentum des Opfers.

Auf der anderen haben wir zwar eine Einschränkung der pers. Freiheitsrechte, aber nur für einen sehr begrenzten Zeitraum, bis die Polizei da ist.

Zudem greifen die bereits genannten §§.

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Nein, das ist überhaupt kein Problem. Es haben mit Sicherheit schon jede Menge LD´s oder auch ganz einfache Bürger geirrt.

Es ist ziemlich eindeutig, was dann passiert.

Denn der LD bedroht den (möglicherweise zu Unrecht) Festgenommenen NICHT an Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum. Er bedroht lediglich 15min. seiner Zeit.

Wenn er sich entsprechend äußert: "Warten Sie bitte, bis die Polizei hier ist....ich fordere Sie auf, stehen zu bleiben...." usw.

Hat er genau und exact dargelegt, worum es ihm geht.

Jede weitere Eskalation ist (hier) allein die Schuld des Festgenommenen, es liegt keinerlei Grund für Widerstand vor, es droht lediglich Zeitverlust.

Ok, er fordert also zum bleiben auf. Bis hier kein Problem. Wenn nun aber der Verdächtigte einfach an dem Detektiv vorbeigeht und aus dem Laden raus, was dann?

Dann müsste ja der Detektiv den Verdächtigten körperlich festhalten. Die Eskalation ginge dann also alleine vom Detektiv aus. Dann geht's nicht mehr um 15min Zeit sondern um sehr viel höhere Rechtsgüter.

Vorbeigehen wenn einem ein wildfremder Mann grundlos "blöd von der Seite anmacht", das darf man ja wohl noch. (ich sags mal bewusst übertrieben).

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Dann müsste ja der Detektiv den Verdächtigten körperlich festhalten.

Und stell dir vor (es mag dir ungeheuerlich erscheinen): er darf es im Rahmen des § 127 I1 StPO sogar ;-) Was man im Ansatz bereits daran erkennen kann, dass es für das bloße Ansprechen einer Person oder das Äußern einer Bitte keiner gesetzlichen Regelung in Form eines Rechtfertigungsgrundes bedarf.

M.a.W. das "Festnahmerecht" erlaubt schon ein wenig mehr ;-)

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Exakt. Mehr oder weniger Gerichtsalltag und keineswegs ein fiktiver Lehrbuchfall, der seiner tatsächlichen Realisierung harrt.

Die Frage ist nicht wieviele irrende LD's freigesprochen werden, die Frage die sich mir stellt ist wieviele unschuldig angehaltene Bürger wurden verurteilt weil sich der LD in den Weg stellte, zufasste und plötzlich am Boden lag.

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Ok, er fordert also zum bleiben auf. Bis hier kein Problem. Wenn nun aber der Verdächtigte einfach an dem Detektiv vorbeigeht und aus dem Laden raus, was dann?

Dann müsste ja der Detektiv den Verdächtigten körperlich festhalten. Die Eskalation ginge dann also alleine vom Detektiv aus. Dann geht's nicht mehr um 15min Zeit sondern um sehr viel höhere Rechtsgüter.

Vorbeigehen wenn einem ein wildfremder Mann grundlos "blöd von der Seite anmacht", das darf man ja wohl noch. (ich sags mal bewusst übertrieben).

Nein, denn wenn er schlau ist, macht er den Verdächtigen nicht "blöd von der Seite an", sondern sagt, was er will (siehe oben).

Und wenn der Verdächtige dann versucht zu fliehen (wie auch immer), darf er ihn (verhältnismäßig) daran hindern.

Er darf natürlich nicht direkt auf ihn einschlagen, oder auf ihn Schießen...Aber er muss sich auch nicht auf die Nase hauen lassen.

Man kann jetzt natürlich noch 1000 Tatbestände erfinden....Was ist z.B. wenn der Verdächtige gehörlos/blind ist, oder kleine grüne Mänchen ihn fernsteuern?

Was ist, wenn ein Zwilligspärchen flieht, aber nur einer ist ein Dieb?

....das führt alles am Sachverhalt vorbei....

Jeder, erstrecht jeder LWB, ist gut beraten, sich zunächst schlau zu machen, bevor er sich auf irgendwelche Rechte beruft, ohne die Rechte eines anderen zu kennen (die hier auch die eigenen sind).

Sonst ist man schneller die Zuverlässigkeit los, als ein tatsächlicher und verurteilter Ladendieb.

Losgelöst von diesen Vorgängen, ist es vielleicht auch einfach klug, zunächst zu erfahren, was denn jemand will, der einen anpricht, oder sogar auf die Schulter fasst,...und zwar bevor man zuschlägt.

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Die Frage ist nicht wieviele irrende LD's freigesprochen werden, die Frage die sich mir stellt ist wieviele unschuldig angehaltene Bürger wurden verurteilt weil sich der LD in den Weg stellte, zufasste und plötzlich am Boden lag.

Die wurden wegen räuberischen Diebstahl angeklagt und verurteilt!

Kann ich Dir aktuelle Beispiele benennen!

Ich denke mal, dass Du Dich mit anderen Rechtsthemen befassen solltest, denn Du bist hier auf dem "Holzweg" wie schon oft und das Schlimme ist einfach dass Du das nicht einmal merkst!

Du warst auf meiner Igno-Liste und ich bereue es schon fast, dass ich Dich runtergenommen habe, weil Du doch manchmal den Anschein erweckt hast, dass bei Dir auch noch Verstand vorhanden ist!

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Nein, denn wenn er schlau ist, macht er den Verdächtigen nicht "blöd von der Seite an", sondern sagt, was er will (siehe oben).

Und wenn der Verdächtige dann versucht zu fliehen (wie auch immer), darf er ihn (verhältnismäßig) daran hindern.

Ok, d.h. also, ich darf Leute auf der Strasse ansprechen und sie bitten, mal stehen zu bleiben bis die Polizei da ist, weil ich ihnen irgendwas vorwerfe, z.B. könnte

ich behaupten, ich hätte gesehen, dass sie einen Bettler beklaut haben.

Wenn sie nicht stehen bleiben, darf ich sie mit sanfter Gewalt daran hindern, wegzulaufen, also z.B. am Arm festhalten.

Und wenn dann die Polizei da ist und sich herausstellt, dass ich mich "geirrt" habe, dann passiert mir gar nichts?

Und ich kann das wiederholen, so oft ich will?! Klasse, das ist ja ein witziges Spiel. :-)

Man kann auf jeden Fall schöne Fälle konstruieren, die natürlich schon irgendwie unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen sind:

z.B.:

- Der vermeintliche Ladendieb spricht kein Deutsch. Der Detektiv spricht ihn an und hält ihn fest, nachdem der Verdächtigte

kommentarlos weitergeht. Der befreit sich dann mit den notwenigen und verhältnismässigen "Massnahmen".

- Der vermeintliche Ladendieb hält sich ein Handy ans Ohr und geht telefonierend, den Detektiv ignorierend, aus dem Laden usw. usw.

Ich stelle mir gerade bildlich vor, wie mein Kumpel (Personenschützer, gut 140-150kg Masse, davon kein Fett... ) telefonierend aus einem Laden geht, wo er selbstverständlich nichts geklaut hat und dann schwätzt ihn jemand an. Er bekommt nicht mit, was der Fremde will weil er ja telefoniert und geht genervt weiter. Der Fremde hält ihn fest. Der Kumpel reisst seinen Arm mit einem Ruck los und geht genervt weiter. Der Fremde stellt sich ihm in den Weg und wendet stärkere Gewalt an. Der Fremde liegt winselnd am Boden.... Was sollte dem festgehaltenen Kumpel nun juristisch passieren? Er hat in Notwehr oder zumindest Putativ-Notwehr gehandelt.

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Ich stelle mir gerade bildlich vor, wie mein Kumpel (Personenschützer, gut 140-150kg Masse, davon kein Fett... ) telefonierend aus einem Laden geht, wo er selbstverständlich nichts geklaut hat und dann schwätzt ihn jemand an. Er bekommt nicht mit, was der Fremde will weil er ja telefoniert und geht genervt weiter. Der Fremde hält ihn fest. Der Kumpel reisst seinen Arm mit einem Ruck los und geht genervt weiter. Der Fremde stellt sich ihm in den Weg und wendet stärkere Gewalt an. Der Fremde liegt winselnd am Boden.... Was sollte dem festgehaltenen Kumpel nun juristisch passieren? Er hat in Notwehr oder zumindest Putativ-Notwehr gehandelt.

Es soll ja auch schlaue Detektive geben, die sich nicht "verbeißen"!

Ich habe meine eigene Meinung zu Detektiven, gerade in Warenhäusern, einer ist mal die ganze Zeit hinter mir hergeschlichen und ich war kurz davor ihm freundlich mit der Faust seine Gesichtsfalten zu glätten, muß er wohl gemerkt haben, war wohl doch nicht so dumm!

Nein, ich hätte mich von dem auch nicht festnehmen lassen, außer sein 2. mann wäre in der Nähe gewesen und das war er meistens!

Ja, alles graue Theorie!

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Die wurden wegen räuberischen Diebstahl angeklagt und verurteilt!

[...]

Die von irrenden LD's angehaltenen, unschuldigen Bürger wurden wegen räuberischen Diebstahls angeklagt und verurteilt!?

Bitte setz mich wieder auf Deine Ignoliste, damit ich Deine Antworten nicht lesen muss. Danke!

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Die von irrenden LD's angehaltenen, unschuldigen Bürger wurden wegen räuberischen Diebstahls angeklagt und verurteilt!?

Bitte setz mich wieder auf Deine Ignoliste, damit ich Deine Antworten nicht lesen muss. Danke!

Gerne!

Was ist ein irrender LD's?

Ein sich irrender Detektiv wird seinen Irrtum nicht zugeben und das weißt Du!

Meine Tochter ist verurteilt worden, also ich weiß von was ich spreche!

Weißt Du das, hast Du die Praxiserfahrung?

Bezweifle ich, ich denke Du bist gespickt mit grauer Theorie!

Theoretisch kann ich jeden Fall durchspielen, aber Recht bekommen?

Nein, Du musst meine Antworten nicht lesen und genau das disqualifiziert Dich!

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Das ist falsch, Pfefferspray welches zur Tierabwehr ordnungsgemäß gekennzeichnet ist, unterliegt keinerlei Einschränkungen!

Ach ja stimmt ja na dann um so besser :icon14:

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Ich stelle mir gerade bildlich vor, wie mein Kumpel (Personenschützer, gut 140-150kg Masse, davon kein Fett... ) telefonierend aus einem Laden geht, wo er selbstverständlich nichts geklaut hat und dann schwätzt ihn jemand an. Er bekommt nicht mit, was der Fremde will weil er ja telefoniert und geht genervt weiter. Der Fremde hält ihn fest. Der Kumpel reisst seinen Arm mit einem Ruck los und geht genervt weiter. Der Fremde stellt sich ihm in den Weg und wendet stärkere Gewalt an. Der Fremde liegt winselnd am Boden.... Was sollte dem festgehaltenen Kumpel nun juristisch passieren? Er hat in Notwehr oder zumindest Putativ-Notwehr gehandelt.

Ob das so einfach ist? daß Gericht (sollte es zu einer Verhandlung kommen) würde ihm sicherlich vorwerfen das er

als (ausgebildeter) Personenschützer in seiner Ausbildung lernt wie man sich in best. Situationen verhält und dann bei der

Körpermasse und der Detektiv ist vielleicht ein Spargeltarzan ein unsportlicher untrainierter Student würde

er kaum mit Notwehr durchkommen. Von ausgebildeten Zeitgenossen die auch nur im entferntesten in der Sicherheitsbranche arbeiten egal ob PB oder privat wird einfach verlangt das sie noch stärker die Verhältnismäßigkeit der Mittel berücksichtigen

als bei einen Normalbürger der völlig untrainiert ist.

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um nochmal zurück zu thema zu kommen ;)

ich hab morgen einen termin mit einem alten hasen aus dem strafrecht, der einen sehr guten ruf hat und mir empfohlen worden ist. er wird mir beistehen, denn wie ich gesehen habe, bin ich wohl augenblicklich nicht auf der höhe, um mich allein gegen unrecht zu behaupten.

allen bisher soweit vielen dank und an die die so meinen, ey ich als LWB ich würd ja den dicken machen und wissen, was zu tun ist, etc: es gibt hunderttausende LWB, querbeet durch alle sozialen und kulturellen schichten mit diversen erfahrungen oder eben nicht. das gibt es wohl sicher auch ein paar, die wie ich reagiert hätten.

das hat rein gar nichts mit meiner eignung als LWB zu tun oder mit dem wie ich reagiert hätte, wenn ich fit wäre!

eskommt halt alles zusammen, aber: lebbe geht waider !

HJ

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Ok, d.h. also, ich darf Leute auf der Strasse ansprechen und sie bitten, mal stehen zu bleiben bis die Polizei da ist, weil ich ihnen irgendwas vorwerfe, z.B. könnte

ich behaupten, ich hätte gesehen, dass sie einen Bettler beklaut haben.

Wenn sie nicht stehen bleiben, darf ich sie mit sanfter Gewalt daran hindern, wegzulaufen, also z.B. am Arm festhalten.

Und wenn dann die Polizei da ist und sich herausstellt, dass ich mich "geirrt" habe, dann passiert mir gar nichts?

Und ich kann das wiederholen, so oft ich will?! Klasse, das ist ja ein witziges Spiel. :-)

Theoretisch, zunächst....sicherlich. Ähnlich, wie wenn du meinst es würde brennen und die Feuerwehr rufst.

1 bis zweimal würde man dir sogar glauben...vielleicht.

Es gibt natürlich einen großen Unterschied zwischen Irrtum und Vorsatz.

Wird dir der vosätzliche Missbrauch dieses Rechtes nachgewiesen..., folgt der ganze Rest...Verleudmung, Körperverletzung, Nötigung...da hast du deine Begriffe dann endlich...

Man kann auf jeden Fall schöne Fälle konstruieren, die natürlich schon irgendwie unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen sind:

z.B.:

- Der vermeintliche Ladendieb spricht kein Deutsch. Der Detektiv spricht ihn an und hält ihn fest, nachdem der Verdächtigte

kommentarlos weitergeht. Der befreit sich dann mit den notwenigen und verhältnismässigen "Massnahmen".

- Der vermeintliche Ladendieb hält sich ein Handy ans Ohr und geht telefonierend, den Detektiv ignorierend, aus dem Laden usw. usw.

Ich stelle mir gerade bildlich vor, wie mein Kumpel (Personenschützer, gut 140-150kg Masse, davon kein Fett... ) telefonierend aus einem Laden geht, wo er selbstverständlich nichts geklaut hat und dann schwätzt ihn jemand an. Er bekommt nicht mit, was der Fremde will weil er ja telefoniert und geht genervt weiter. Der Fremde hält ihn fest. Der Kumpel reisst seinen Arm mit einem Ruck los und geht genervt weiter. Der Fremde stellt sich ihm in den Weg und wendet stärkere Gewalt an. Der Fremde liegt winselnd am Boden.... Was sollte dem festgehaltenen Kumpel nun juristisch passieren? Er hat in Notwehr oder zumindest Putativ-Notwehr gehandelt.

Ja, konstruieren kann man ne Menge. Man könnte auch konstruieren, dass der LD gar nix macht, weil er kurz vor der Handlung einen Herzinfarkt erleidet, oder ihm ein Ziegel auf den Kopf fällt....

Es war auch irgendwie klar, dass der "Personenschützer-Freund" hier irgendwann auftaucht, es hätte aber auch der KSK/Mossat/Fremdenlegion-Kumpel sein können.

Allerdings sagt ein normaler Mensch, wenn er, telefonierend, angesprochen wird, "Ja, bitte... oder Moment, was ist denn".

Ein geistig normaler Mensch sollte, wenn er (während er telefoniert) angesprochen oder sogar angefasst wird, schon davon ausgehen, dass man ihm etwas wichtiges mitteilen möchte und sein hochwichtiges Telefonat ggf. unterbrechen, um zu erfahren, was denn los ist...unabhängig von der Sprache.

Genauso wie das Recht auf Notwehr, kann auch das "jederman Recht" missbraucht werden.

Du könntest dir sicher auch 1000 Konstruktionen einfallen lassen, in denen jemand dieses Recht missbraucht..., z.B. einen Mord als SV tarnt.

Ist Notwehr deswegen schlecht?

Diese Rechte stehen dem Bürger, als Abwehrrechte gegen Übergriffe/Verbrechen zur Verfügung, wenn der Staat gerade nicht greifbar ist (stark vereinfacht).

Sind sie, deiner Meinung nach, also abzuschaffen? Soll der Staat alles regeln?

Eigendlich wird hier immer das Gegenteil gefordert, daher wundere ich mich ein wenig....

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Ja, konstruieren kann man ne Menge. Man könnte auch konstruieren, dass der LD gar nix macht, weil er kurz vor der Handlung einen Herzinfarkt erleidet, oder ihm ein Ziegel auf den Kopf fällt....

Es war auch irgendwie klar, dass der "Personenschützer-Freund" hier irgendwann auftaucht, es hätte aber auch der KSK/Mossat/Fremdenlegion-Kumpel sein können.

Sorry, aber der einzige Bekannte in der genannten Gewichtsklasse ist tatsächlich Personenschützer. Das spielt aber bei dem Konstrukt keine Rolle. Er ist übrigens ein ganz normaler, sogar sehr gemässigter Mensch, der in der "Praxis" sicherlich lieber zwei mal nachfragt bevor er irgendetwas eskalieren lassen würde. Aber darum ging es nicht. Es ging um eine Kontruktion einer Situation die vielleicht unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist, um ein Gesetz oder die Anwendung eines solchen zu hinterfragen.

Allerdings sagt ein normaler Mensch, wenn er, telefonierend, angesprochen wird, "Ja, bitte... oder Moment, was ist denn".

Ein geistig normaler Mensch sollte, wenn er (während er telefoniert) angesprochen oder sogar angefasst wird, schon davon ausgehen, dass man ihm etwas wichtiges mitteilen möchte und sein hochwichtiges Telefonat ggf. unterbrechen, um zu erfahren, was denn los ist...unabhängig von der Sprache.

Genauso wie das Recht auf Notwehr, kann auch das "jederman Recht" missbraucht werden.

Du könntest dir sicher auch 1000 Konstruktionen einfallen lassen, in denen jemand dieses Recht missbraucht..., z.B. einen Mord als SV tarnt.

Ist Notwehr deswegen schlecht?

Diese Rechte stehen dem Bürger, als Abwehrrechte gegen Übergriffe/Verbrechen zur Verfügung, wenn der Staat gerade nicht greifbar ist (stark vereinfacht).

Sind sie, deiner Meinung nach, also abzuschaffen? Soll der Staat alles regeln?

Eigendlich wird hier immer das Gegenteil gefordert, daher wundere ich mich ein wenig....

Nein, es geht rein um juristisches Interesse.

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Nein, es geht rein um juristisches Interesse.

Aha. Kein Gesetz dieser Welt, egal in welchem Land. Kann jeden Eventualfall abdecken, keines!

Deswegen gibt es ja (z.B.) Gerichte, wo Menschen den Fall prüfen und bewerten und zwar unter Würdigung der Einzelumstände.

Das bedeutet, dass, nach Beleuchtung aller Umstände, Befragung der Zeugen etc..., ein Richter durchaus zu dem Schluss kommen könnte, das dein Personenschützer-Kumpel zu Recht, oder auch zu Unrecht gehandelt hätte.

Genauso wie in jedem SV-Fall, oder auch der 08/15-Kneipenschlägerei.

Gerade in solchen Fällen gibt es wenig bis keine Sachbeweise, deswegen sollte man, z.B.im SV-Fall, dafür sorgen, dass allen Umstehenden klar ist, wer hier Täter und wer Opfer ist.

Denn Zeugen sind oft das Einzige, was der Richter hat.

Es schadet auch nichts, selber mal 2 Sekunden zu überlegen und zu werten, bevor man handelt.

Es ist nämlich, auf den ersten Blick, nicht immer klar zu erkennen, ob (z.B.) gerade 4 Jugendliche Gangster einen anderen Jugendlichen verprügeln, oder ob 4 Jugendliche einen Taschendieb festhalten...

Generell schadet es überhaupt nichts, kurz mal nachzudenken, bevor man zuschlägt. Nicht nur aus juristischen Gründen...

Aber mit Rechten ,dem ausüben von Rechten und ganz besonders dem "Rechthaben" hat es der Deutsche halt schwer, besonders mit der Erkenntnis, das auch andere Bürger (nicht nur der Staat) Rechte haben könnten...

Deswegen wird hier sogern auf "Rechten" geharrt,nicht wegen der "Sache", sondern aus Prinzip.

Rechte haben, Rechte nutzen, Rechte verteidigen, Rechte nicht missbrauchen und Rechte klug anwenden, oder es klug lassen, ist etwas für Bürger nicht für Untertanen.

In der Schweiz habe ich mal jemandem die Vorfahrt genommen, hab ihn einfach übersehen. Nur durch seine schnelle Reaktion, wurde ein Unfall vermieden.

Ich wollte mich gerade entschuldigen, da schlug es mir, in diesem unvergleichlichen Schweizer-Dialekt, entgegen:"Das macht doch nichts, dass kann doch jedem passieren, einen schönen Tag noch..."

In Berlin wäre ich (zumindest verbal) gesteinigt worden, vermutlich wäre es aber eh zum Unfall gekommen, weil der andere ja ein "Vorfahrtsrecht" gehabt hätte.

Auf jeden Fall wäre er ja "im Recht" gewesen.

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Daraufhin sah A9 eine Frau bedroht und schritt ein, sein gutes Recht (wie das jeden Bürgers).

Hier befand sich also A9 im Irrtum, was den Vorwurf der Körperverletzung bzw.der Mittäterschaft entkräftet.

Hätte der LD sich rechtzeitig entsprechend geäußert....

Die Sache war mir im Nachhinein auch recht peinlich.

Ich würde aber jederzeit wieder so handeln.

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