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IGNORED

Anhörung im BMI zu Schießsportordnungen


Brommy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi !

Ich denke mal, daß es um die Verzögerungstaktik, die das Bundesvermögensamt im Moment bei Änderungen der Sportordnungen an den Tag legt, geht.

Weiß jemand schon was genaueres ?

73 de

Robert.

Geschrieben
Der DSB hat keine Sportordnung??? :-)

Unsinn. Die bisher genehmigte Sportordnung gilt natürlich weiter. Es geht/ging hier darum, dass zahlreiche Änderungen der Sportordnung seit 2010, nicht nur beim DSB, sondern bei allen anerkannten Schießsportverbänden, vom zuständigen Bundesverwaltungsamt mit recht fadenscheinigen Gründen unbearbeitet blieben. Und solange die nichts abnicken, kann es auch keine Änderungen geben. Sozusagen eine Patt-Situation, die durch die Sitzung des Fachbeirats geklärt werden sollte. Nichts genaues weiß ich aber auch nicht über den Ausgang, wie man so sagt.

Geschrieben
...

Weiß jemand schon was genaueres ?

73 de

Robert.

Ich denke mal, daß es zum jetzigen Zeitpunkt eher nicht empfehlenswert ist, Details zu nennen.

Die Vermutung, dasses mit der Blockadetaktik des BVA zusammenhängt, stimmt m.W.

Grüße

Iggy

Geschrieben
Ich denke mal, daß es zum jetzigen Zeitpunkt eher nicht empfehlenswert ist, Details zu nennen.

Die Vermutung, dasses mit der Blockadetaktik des BVA zusammenhängt, stimmt m.W.

Afaik begründet das BVA seine Untätigkeit mit der Begründung "Es gibt kein öffentliches Interesse, das eine Genehmigung der Schießsportordnungen begründet"

Ist das schon zu viel Detail ?

Siehe zum Hintergrund auch die gerichtlichen Entscheid gegen den FSD zur Genehmigung seiner SportOrdnung.

Geschrieben

Von dem Argument haben wir ja leider schon des Öfteren gehört. Ich dachte früher immer, es reicht aus, dass die SpO nicht gegen öffentliche Interessen verstösst.

Mir ist das verhalten insgesamt nicht verständlich. Was soll denn bitte das öffentliche Interesse sein? Eine Unfrage in der Bevölkerung mit Stimmenmehrheit, oder was?

Autonomie des Sports ist die Richtlinie und die Verbände bestimmen selbst was sie schießen, solange eben die Belange der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gefährdet sind. In Deutschland findet das seine gesetzgeberischen Grenzen im sog. Kampfschießen.

Geschrieben
Afaik begründet das BVA seine Untätigkeit mit der Begründung "Es gibt kein öffentliches Interesse, das eine Genehmigung der Schießsportordnungen begründet"

Ist das schon zu viel Detail ?

Siehe zum Hintergrund auch die gerichtlichen Entscheid gegen den FSD zur Genehmigung seiner SportOrdnung.

Soweit MIR bekannt ist, trifft das, wenn überhaupt, nur vordergründig zu bzw. ist wohl eher ein Vorwand.

Grüße

Iggy

Geschrieben
ist wohl eher ein Vorwand.

Nein ! :blink::mega_shok:

Echt ??? :confused:

Ich weiß ja auch nicht mehr als die allermeisten Anderen. Diese Begründung erscheint mir persönlich nicht stichhaltig, über die Motivation der dahintersitzenden Bürokraten HIER zu spekulieren kann nicht förderlich sein, weil ja mehrere Verbände, darunter eben auch der DSB zur Zeit versuchen, Änderungen in ihren Sportordnungen hinzukriegen und das BVA aus seiner Beharrungsstarre herauszulösen. Wenn jetzt dieses Thema mal wieder auch auf WO diskutiert wird, schadet das solchen Diskussionen. Das ist zwar mal wieder Geheimdiplomatie, aber nachdem ein Gericht diese Begründung akzeptiert hat, weiß ich nicht, wie da auf andere Art weiter verfahren werden soll, deshalb will ich keine Bewegungsrichtungen mit lautem Getöse verbauen.

Deshalb versuche ich jetzt gaaaaaaanz LAUT zu denken.

Geschrieben

Ich denke es ist schon ein gewaltiger Unterschied eine Sportordnung eines nicht anerkannten Verbandes nicht anzuerkennen, als die Modifikationen bestehender Sportordnungen anerkannter Verbände nicht zuzulassen.

Daher halte ich die Gerichtsbegründung aus dem einen Fall in den anderen für nicht übertragbar.

Geschrieben

§15a (2)

Sofern das

Bundesverwaltungsamt nicht binnen drei Monaten Änderungen verlangt oder dem Betroffenen

mitteilt, dass die Prüfung aus anderen wichtigen Gründen nicht abgeschlossen werden

kann, gilt die Änderung als genehmigt. Die Frist nach Satz 3 beginnt mit Zugang aller

erforderlichen Prüfunterlagen beim Bundesverwaltungsamt.

Naja, ganz so einfach geht das mit dem Nichtanerkennen ohne gerichstfest zu sein wohl nicht. An die Argumentation der wichtigen Gräünde wird wohl ein etwas höherer Anspruch bestehen als die Behautpunkkt aus Gründen der ÖSuO ohne weitere Details.

Dann sind die Änderungen nämlich qua Gesetz automatisch genehmigt.

Geschrieben
Wenn jetzt dieses Thema mal wieder auch auf WO diskutiert wird, schadet das solchen Diskussionen.

Das tut es in *diesem* konkreten Fall nicht. Obwohl Deine Mahnung in vielen anderen Bereichen begründet ist.

Carcano

Geschrieben
Afaik begründet das BVA seine Untätigkeit mit der Begründung "Es gibt kein öffentliches Interesse, das eine Genehmigung der Schießsportordnungen begründet"

Seit wann ist zur Prüfung eines Antrages durch eine Behörde - in einem normalen, dafür vorgegebenen Verfahren - ein explizites "öffentliches Interesse" erforderlich?

Geschrieben
(2) Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über die Genehmigung der Teile der Sportordnungen von Verbänden und Vereinen, die für die Ausführung dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen erheblich sind. Die Genehmigung einer Sportordnung muss im besonderen öffentlichen Interesse liegen. Änderungen von Sportordnungen sind dem Bundesverwaltungsamt zur Prüfung vorzulegen.

Dies gilt m.M.n. allerdings nur für die Erstgenehmigung, nicht für Änderungen. Leider wissen wir nicht, welche Begründung das BVA vorgibt.

dass die Prüfung aus anderen wichtigen Gründen nicht abgeschlossen werden kann,
Geschrieben

Seit wann ist zur Prüfung eines Antrages durch eine Behörde - in einem normalen, dafür vorgegebenen Verfahren - ein explizites "öffentliches Interesse" erforderlich?

Seitdem das BVA seine Argumente dreht und wendet wie es möchte und die schützenfeindlichen Richter dieser Aktion den Rücken stärken.

Geschrieben
Seitdem das BVA seine Argumente dreht und wendet wie es möchte und die schützenfeindlichen Richter dieser Aktion den Rücken stärken.

Meines Wissens nach ist diesbezüglich noch nirgends verhandelt worden?

Geschrieben

Ich habe öfters mitbekommen, das die Sachbearbeiter des BVA früher sehr freundlich und hilfsbereit waren, wenn es um das Thema Schiesssportordnung ging. Das sich diesselben Leute ganz plötzlich um 180 Grad gedreht haben, kann m.E. nicht mit deren persönlichen Einstellung zum Legalwaffenbesitz begründet werden. Ich gehe eher davon aus, dass das BVA eine Handlungsanweisung zu unseren Ungunsten von der Landesregierung bekommen hat.

Geschrieben

Hallo, ich habe den BuBea SSPo VdRBw angemailt und gestern folgende Antwort erhalten:

"Hallo,

nichts ist dabei rausgekommen. Das BVA mauert bei Änderungen der Schießsportordnung in verschiedenen Bereichen seit ca. 4 Jahren. Das BMI als vorgesetzte Behörde des BVA kommt zu keiner Entscheidung und überlegt weiter." :gaga:

Zum Allgemeinen Verständniss, die SSPo des VdRBw wurde Inhaltlich überarbeitet, es würde EINE Neue Disziplin geben, welche den Erwerb eines HA in KW Kaliber ermöglichen würde.

Alles Klar Herr Kommisar.... :ninja:

Geschrieben
Ich habe öfters mitbekommen, das die Sachbearbeiter des BVA früher sehr freundlich und hilfsbereit waren, wenn es um das Thema Schiesssportordnung ging. Das sich diesselben Leute ganz plötzlich um 180 Grad gedreht haben, kann m.E. nicht mit deren persönlichen Einstellung zum Legalwaffenbesitz begründet werden. Ich gehe eher davon aus, dass das BVA eine Handlungsanweisung zu unseren Ungunsten von der Landesregierung bekommen hat.

Soviel ich weiß ist da jemand in den Ruhestand gegangen.

Geschrieben
Ich gehe eher davon aus, dass das BVA eine Handlungsanweisung zu unseren Ungunsten von der Landesregierung bekommen hat.

Eine Landesbehörde kann einer Bundesbehörde keine Vorschriften machen.

Das gilt insbesondere für das WaffG, welche ausschließlich vom Bund erlassen wird.

Nur die Ausführung liegt bei den Ländern/Kommunen.

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