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IGNORED

Große Anfrage der Grünen


Michael Grote

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Na sind doch viel zu wenig! Lange Zeit hieß es immer 10 Millionen dann wurde schon abgelassen. Und jetzt sind es gerade mal 5,4 Millionen.

Umso weniger legale Waffen und legale Waffenbesitzer umso leichter werden es die Antis haben.

Geschrieben
Das sind nach Adamriese ca 5,35 Millionen Waffen in Deutschland in Privatbesitz?!. Weniger als die kleinsten Schätzungen. :peinlich:

Deutschland ist erfolgreich entwaffnet worden (legale Waffen versteht sich).

Joker

Geschrieben

Also nach dem Studium der Lektüre ist man genau so schlau als wie zuvor...

War eigentlich alles gekannt. Sieht in meinen Augen nach stochern mit dem Stöckchen aus. Salamietaktik bis wieder ne Scheibe von der Wurst abfällt.

Viel vermeiden hilft viel! Wo sterben nochmal mehr Menschen als durch die LWB's? Ach ja, fast über all. Nosokomiale Infektionen (~20.000 Tote/a) zB, aber da traut sich der Grüne wieder nicht...

Geschrieben
Na sind doch viel zu wenig! Lange Zeit hieß es immer 10 Millionen dann wurde schon abgelassen. Und jetzt sind es gerade mal 5,4 Millionen.

Umso weniger legale Waffen und legale Waffenbesitzer umso leichter werden es die Antis haben.

Sind in den 10 Millionnen vielleicht die "freien" Waffen enthalten?

Geschrieben

Das ist mir auch aufgefallen.

Die Fragen sind zum Teil frei von jeglicher (Sach- und Fach-) Kompetenz und binden nur jede Menge Kapazität,

die dann für wirklich wichtige Sachen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Gruß

Michael

Geschrieben

:s82:

"Ob ein generelles Verbot von großkalibrigen Handfeuerwaffen in Privatbesitz in diesem Zusam-menhang automatisch einen Sicherheitsgewinn bedeutet, erscheint fraglich. So mag zwar vermutlich die Anzahl der Waffen- und Waffenbesitzer durch ein solches Verbot kurzfristig sinken. Allerdings ist ebenso zu vermuten, dass sich der überwiegende Teil der dann ehemaligen Besitzer großkalibriger Waffen alsbald ersatzweise mit erlaubten kleinkalibrigen Waffen ausstatten wird. Damit würde das besagte Verbot langfristig nur zum Entfallen einer Kaliberart, nicht jedoch zu einer Reduzierung des privaten Waffenbestandes in Deutschland führen. Dass hierdurch ein erheblicher Sicherheitsgewinn für die Bevölkerung unseres Landes entsteht, ist daher eher zu bezweifeln. "

Geschrieben
Aber immer wieder interessant, mit welchen Detailmüllfragen man die Verwaltungen gängeln kann.

TD

sehe ich anders, die fragen sind durchaus mit bösen hintergedanken gestellt. zumindest ist das mein persönlicher eindruck.

fragen nach der anzahl der produzierenden betriebe, der anzahl der beschäftigten mitarbeiter - das sind zahlen, die man beim nächsten verbotsantrag zur abwehr von gegenargumenten sammelt. da geht es dann z.b. darum, den wirtschaftlichen schaden durch ein verbot auf der produzentenseite kleinzureden, weil es nur so wenige betroffene (nur einige klein(st)betriebe in niedriger zweistelliger zahl und auch nur teilweise betroffen ... blahblah) ...

für die zahl der gk-schützen gilt das gleiche.

möglich, dass ich die welt um "unsere" politiker zu schwarz sehe und ihnen nur schlimmes zutraue. meiner persönlichen erfahrung nach ist das aber gerechtfertigt und meine schlimmste befürchtung ist, dass ich an die schlimmsten winkelzüge noch gar nicht gedacht habe. meiner langen rede kurzer sinn:

imo ist da NICHTS ohne hintergedanken angefragt - wenn auch sicher einiges in unserem sinne (weil eben wahrheitsgemäß) beantwortet und damit für die gegenseite schlecht verwertbar.

Geschrieben
sehe ich anders, die fragen sind durchaus mit bösen hintergedanken gestellt. zumindest ist das mein persönlicher eindruck.

fragen nach der anzahl der produzierenden betriebe, der anzahl der beschäftigten mitarbeiter - das sind zahlen, die man beim nächsten verbotsantrag zur abwehr von gegenargumenten sammelt. da geht es dann z.b. darum, den wirtschaftlichen schaden durch ein verbot auf der produzentenseite kleinzureden, weil es nur so wenige betroffene (nur einige klein(st)betriebe in niedriger zweistelliger zahl und auch nur teilweise betroffen ... blahblah) ...

für die zahl der gk-schützen gilt das gleiche.

möglich, dass ich die welt um "unsere" politiker zu schwarz sehe und ihnen nur schlimmes zutraue. meiner persönlichen erfahrung nach ist das aber gerechtfertigt und meine schlimmste befürchtung ist, dass ich an die schlimmsten winkelzüge noch gar nicht gedacht habe. meiner langen rede kurzer sinn:

imo ist da NICHTS ohne hintergedanken angefragt - wenn auch sicher einiges in unserem sinne (weil eben wahrheitsgemäß) beantwortet und damit für die gegenseite schlecht verwertbar.

Gebau den Eindruck hatte ich beim Lesen ebenfalls. Da waren schon strategische Fragen mit Tiefgang dabei!

Geschrieben
Allerdings ist ebenso zu vermuten, dass sich der überwiegende Teil der dann ehemaligen Besitzer großkalibriger Waffen alsbald ersatzweise mit erlaubten kleinkalibrigen Waffen ausstatten wird. Damit würde das besagte Verbot langfristig nur zum Entfallen einer Kaliberart, nicht jedoch zu einer Reduzierung des privaten Waffenbestandes in Deutschland führen. "

Ich wäre da nicht so sicher. Ich denke eher, dass ein Grossteil der dann ehemaligen GK-Besitzer entnervt mit dem Schützensport aufhören und nicht auf KK umsteigen werden.

Geschrieben
Ich wäre da nicht so sicher. Ich denke eher, dass ein Grossteil der dann ehemaligen GK-Besitzer entnervt mit dem Schützensport aufhören und nicht auf KK umsteigen werden.

Ein Großteil der GK-Besitzer hat doch bestimmt eh schon was in KK zuhause. Und sei es nur aus glorreichen Jugendtagen :eclipsee_gold_cup:

Damit wäre noch nicht einmal kurzfristig ein "Sicherheitsgewinn" zu vermuten. (vorhanden/gegeben ist ein solcher mit GK-Verbot sowieso nicht)

Geschrieben
Die Zahlen der LWB bzw. deren Waffen weiss man doch eh erst genauer wenn man dann das Waffenregister erfolgreich installiert hat.

das glaube ich nicht!

Die Zahlen sind sicherlich im Zuge der Einrichtung des NWR erstmalig(!) erhoben worden.

Ganz ehrlich: ich bin nicht böse darüber, dass sie nicht unbedingt öffentlich bekannt sind!

Sie könnten auch gegen uns verwandt werden. Deshalb am besten, ppsscht!

Geschrieben

Was viel interessanter in dem oben zitierten Bericht der Landesregierung ist:

Eine Zutrittsverweigerung führte zu der Herbeiführung eines Beschlusses des Amtsgerichts zur Sicherstellung der Waffen. Die Waffenbesitzkarte wurde wegen Unzuverlässigkeit und mangelnder persönlicher Eignung widerrufen.

So wird also in der Praxis mit den Leuten umgesprungen, die ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wahrnehmen, bzw. sich darauf berufen: sie gelten dann automatisch als unzuverlässig, ihre WBK wird mangels persönlicher Eignung widerrufen und die Waffen werden allesamt "sichergestellt".

Es ist genau diese Kausalkette: Wahrnehmung eines Grundrechts = unzuverlässig, die mir seit jeher aufstößt. Damit sind unsere Grundrecht (wenn das Schule macht) wertlos. Wir sollten solche "opfer" via FvLW bis zur höchsten Instanz auf dem Rechtswege unterstützen. Kann da jemand recherchieren, geht da noch was in Niedersachsen?

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Was viel interessanter in dem oben zitierten Bericht der Landesregierung ist:

Vorsicht!

Es war eineZutrittsverweigerung von ein paar Dutzend!

Und keiner weiß, was noch dahinter steckt.

Also Vorsicht mit solchen pauschalen Aussagen!

Geschrieben
Vorsicht!

Es war eineZutrittsverweigerung von ein paar Dutzend!

Und keiner weiß, was noch dahinter steckt.

Also Vorsicht mit solchen pauschalen Aussagen!

Wer sich selber genau ein Bild machen möchte, findet in dieser Passage des o.g. Berichts alles wesentliche:

Wegen Zutrittsverweigerung konnten die Behörden im Erhebungszeitraum 86 Kontrollversuche, die allesamt unangemeldet erfolgten, nicht durchführen. Zutrittsverweigerungen wurden überwiegend mit Terminkollisionen begründet. Einige Waffenbesitzerinnen bzw. Waffenbesitzer waren krankheitsbedingt nicht in der Lage, die Kontrolleure einzulassen, vereinzelt wünschten ältere Alleinstehende die Anwesenheit eines Verwandten. Grundsätzlich führten die Waffenbehörden in diesen Fällen die Kontrollen dann erneut unangemeldet (21 Fälle) oder nach Terminvereinbarung (34 Fälle) durch. In 23 Fällen erfolgte bis zum Stichtag 31. Dezember 2011 kein erneuter Überprüfungsversuch, davon verstarben zwei Waffenbesitzerinnen bevor die Behörde erneut kontrollieren konnte. In drei weiteren Fällen erübrigte sich eine erneute Kontrolle bzw. die Vereinbarung eines Termins, da die Waffen vorher zur Vernichtung abgegeben wurden.

In fünf Fällen meldeten die Waffenbehörden weitergehende Maßnahmen. So wurde ein Ermittlungs-/Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgrund der Überlassung der Schusswaffen an einen Nichtberechtigten eingeleitet. In einem weiteren Fall wurden die Waffen zur polizeilichen Sachfahndung ausgeschrieben, nachdem bekannt wurde, dass der Waffenbesitzer be-reits vor Jahren sich der Waffen entledigt hatte. In zwei Fällen wurden Zuverlässigkeitsprüfungen eingeleitet, die jedoch nicht mehr zum Abschluss kamen, da die Waffenbesitzer die Waffen zuvor abgaben. Eine Zutrittsverweigerung führte zu der Herbeiführung eines Beschlusses des Amtsgerichts zur Sicherstellung der Waffen. Die Waffenbesitzkarte wurde wegen Unzuverlässigkeit und mangelnder persönlicher Eignung widerrufen.

Kurz zusammengefasst:

86 unangemeldete Kontrollbesuche, die zunächst mit einer Zutrittsverweigerung endeten.

  • - 21 Fälle wurden erneut unangemeldet besucht und kontrolliert
  • - 34 Fälle wurden nach Terminvereinbarung erneut besucht und kontrolliert
  • - 23 Fälle konnten zum Stichtag bislang noch nicht wieder besucht werden (2 davon, weil sie zwischenzeitlich verstorben waren)
  • - 1 Fall: will nicht kontrolliert werden, weil er beim Kontrollbesuch sagte, er habe seine Waffen an Nichtberechtigte überlassen ==> Strafverfahren eingeleitet
  • - 1 Fall: will nicht kontrolliert werden und sagte beim Kontrollbesuch, er habe sich seiner Waffen schon früher entledigt/weggeworfen ==> Sachfahndungen, Ermittlungen (denkbar SEK-Einsatz!!!)
  • - 2 Fälle: wollen nicht kontrolliert werden, da kein plausibler Grund, leitet die Behörde Zuverlässigeitsüberprüfung ein, die beiden geben klein bei, verzichten lieber auf ihre Waffen (geben sie ab), als auf ihr Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung ==> hier werden die GRÜNEN nachlegen, man verschärfe nur das Kontrollbesuchsritual, so, dass es richtig demütigend wird und schon geben viele freiwillig ab!
  • - 1 Fall: will partout nicht kontrolliert werden (wahrscheinlich a la Frank Schaffer: "Du kumst hier nit rein"), sodass sich die Behörde veranlasst sieht, ohne weitere Umschweife den LWB als "unzuverlässig" einzustufen und seine sämtlichen Waffen sicherzustellen.

Fazit: Wer eine wirklich nette Ausrede parat hat (bin gerade schwer erkältet, oder in großer Zeitnot) kommt EINMAL um die unangemeldete Kontrolle rum. Das wars. Dumme Ausreden ziehen hingegen sofort die Einleitung von Strafverfahren oder Sachfahndungen und polizeilichen Ermittlungen (die z.B. in einem SEK Einsatz enden können) nach sich. Und wer sich stur auf sein Grundrecht beruft und damit zu erkennen gibt, dass er gar nie kontrolliert werden möchte, dessen Waffen werden gleich "sichergestellt" und der Mann/die Frau künftig behördlich als "unzuverlässig" abgestempelt (was bekanntlich auch weitreichende andere Folgen über den privaten Waffenbesitz hinaus haben kann).

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben
Und wer sich stur auf sein Grundrecht beruft und damit zu erkennen gibt, dass er gar nie kontrolliert werden möchte, dessen Waffen werden gleich "sichergestellt" und der Mann/die Frau künftig behördlich als "unzuverlässig" abgestempelt (was bekanntlich auch weitreichende andere Folgen über den privaten Waffenbesitz hinaus haben kann).

[/b]

nö, dass ist so nicht richtig.

das lässt sich so nicht aus dem Bericht herauslesen, weil nicht angeben wurde, warum der LWB wegen Unzuverlässigkeit und mangelnder persönlicher Eignung belangt wurde.

Die pauschale Aussage "und wer sich stur auf sein Grundrecht beruft und damit zu erkennen gibt, dass er gar nie kontrolliert werden möchte...." ist somit haltlos, zumindest auf die oben genannten und weiter genannten Folgen.

Geschrieben
nö, dass ist so nicht richtig.

...

Die pauschale Aussage "und wer sich stur auf sein Grundrecht beruft und damit zu erkennen gibt, dass er gar nie kontrolliert werden möchte...." ist somit haltlos, zumindest auf die oben genannten und weiter genannten Folgen.

Was erwartest Du? Dass eine Behörde schriftlich und hochoffiziell zugibt, dass die beharrliche Berufung eines Bürgers auf sein Grundrecht zur Folge hat, dass ebendieser Bürger als "unzuverlässig" eingestuft wird? Diese Kausalkette wird eine Behörde so nie offiziell zugeben wollen.

Fakt ist aber, dass die 86 Fälle ansonsten ja recht genau aufgeschlüsselt wurden.

Beim letzten Fall steht aber nur lapidar: "Die Zutrittsverweigerung führte zu... Unzuverlässigkeit..." Da steht nicht wie bei den anderen aufgeschlüsselten Fällen, dass außerdem ein Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren oder Sachfahndungen etc. eingeleitet wurden. Verbrochen hatte der Zutrittsverweigerer demnach ganz offensichtlich nichts. Nur eben den Zutritt verweigert, und damit waren seine Waffen weg, so einfach ist der Fall.

Grüße

Schwarzwälder

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