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IGNORED

Munition führen


tonyboy

Empfohlene Beiträge

Um die "Überlegungen" weiter zu treiben: Mit einer ungeladenen Waffe kann man jemanden bedrohen. Mit einer (scharfen) Patrone auch?

So weit hergeholt ist diese "Bedrohungsituation" nicht.

Angenommen, ich halte einer mir misliebigen Person eine Patrone (Deko) unter die Nase und sage: "Die ist für dich"

Natürlich will ich ihm diese Patrone nur schenken.

Kommt das aber falsch an, kann ich nur hoffen daß genug Kaffee im Haus ist, der zu erwartende "Besuch" dürfte mindestens Zugstärke haben.

Pickett

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hallo,

mal eine einfache frage an euch...

1. lasst ihr euch eure munition stückweise auf den schießstand liefern und von einem anderen in die waffe laden...?

oder

2. kauft ihr die munition ab und zu in einem dementsprechenden geschäft und tragt diese dann zum fahrzeug oder nach hause ?

sollte 2. auf euch zutreffen, dann haben wir den fall des "munitionsführens" sprich transport... wie der transport bei kleinmengen ist, ist im gesetz nicht geregelt...(geschützt vor unberechtigten zugriff

und der ist sichergestellt, wenn ich die schachtel in der hosentasche habe).

sollte ich in eine kontrolle kommen, sag ich halt "hab ich gerade erst gekauft"...

bei großmengen trifft ADR zu.

gruß

fswald

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Also gut: ich kann tatsächlich KEINE Straf- oder Bußgeldvorschrift finden, die das Führen von

Munition unter Strafe stellt! Wenn da nichts steht, kann es auch keine entsprechende Vorschrift geben!

Das ist aber die falsche Begründung:

die nicht sichere Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen, z.B. Hieb- und Stoßwaffen,

ist nämlich auch nicht gem. § 53 Abs. 1 Nr. WaffG bußgeldbewährt,

aber trotzdem gem. § 36 nicht gestattet.

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Habt ihr sonst keine Probleme?

offenbar ...

<_<

gefaehrlichkeit von munition herbeireden

ich halts nimmer aus

aber OK

AT steht ja eh deshalb offenbar am rande des untergangs

da ist handlungsbedarf gegeben

hier gibt es bei ausreichenden zahlungsmitteln kistenweise .338lapua muni genauso wie den kanister mit 20kg wiederladerpulver fuer jeden ab 18 jahren

keine erwerbserlaubnis

keine dokumente

garnix

ich kann mich an keinen fall erinneren in welchem so eine munition dann jemanden selbststaendig angefallen haette oder so ...

damit sollte wohl die gefaehrlichkeit von munition weitgehend vom tisch sein ...

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...hier gibt es bei ausreichenden zahlungsmitteln kistenweise .338lapua muni genauso wie den kanister mit 20kg wiederladerpulver fuer jeden ab 18 jahren

...

damit sollte wohl die gefaehrlichkeit von munition weitgehend vom tisch sein ...

Wenn dir sowas auf den Fuß fällt, ist das aber schon gefährlich ... Zumindest bei Kistenform und mit 20kg Gewicht sollte man Stahlkappenschuhe beim Einkauf vorschreiben... :ridiculous:

Gruß

Erik

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Oh, jetzt könnte man Cola und Chips holen gehen ...

Ja, genau. Das ist die Crux hier. Da taucht jemand nach über 5 Jahren Mitgliedschaft mit einer Hand voll Beiträgen auf, wirft eine dümmliche Frage in den Raum und alle "Möchtegern-Experten" stürzen sich voller Eifer auf das Thema und spalten Haare um die Wette... :peinlich:

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Ja, genau. Das ist die Crux hier. Da taucht jemand nach über 5 Jahren Mitgliedschaft mit einer Hand voll Beiträgen auf, wirft eine dümmliche Frage in den Raum und alle "Möchtegern-Experten" stürzen sich voller Eifer auf das Thema und spalten Haare um die Wette... :peinlich:

Ich wusste gar nicht, dass es jemanden abwertet, wenn man nach langer Zeit wieder in einem Forum aktiv wird. :rolleyes: Und letztlich wollte ich mit der zugespitzen Frage nur darauf hinaus, dass Waffen und Munition beim Erwerb und Besitz gleichgestellt sind, beim öffentlichen Beisichtragen jedoch nicht, obwohl beides ohne das andere nahezu nutzlos ist.

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... Und letztlich wollte ich mit der zugespitzen Frage nur darauf hinaus, dass Waffen und Munition beim Erwerb und Besitz ...

In dem Kontext eine Sinnfrage zu stellen, muss auf Cola und Chips rauslaufen, weil es sich ganz einfach auf einen Punkt bringen lässt: Dass waffG ist in wesentlichen Teilen völlig sinnfrei, da es (angeblich) gemacht wurde um Kriminelle an kriminlellem Handeln zu hindern. Das schafft aber kein Gesetz.

Der Hintersinn ist, Bürger zu schikanieren, die sich an Gesetze halten und der Verwaltung zu mehr Aufgaben zu verhelfen. Und dafür ist es perfekt.

Gruß

Erik

PS: Manche spekulieren wohl, du hättest einen Auftrag und ein Sehrohr.... Mir kann aber nichts passieren, ich habe meinen Hut aus Alufolie auf.

PPS: Tante Edit hat gesagt, ich soll mal öfter zum Einschlafen ein paar Kapitel im Duden lesen...

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Da die Munition aber mindestens genauso "gefährlich" ist wie die Waffe

Geradezu unglaublich gefährlich. Bei mir sind mal 20 Patronen selbständig aus ihrer Umverpackung durch das geöffnete Fenster gesprungen und haben ihre Projektile eigenmächtig auf unbeteiligte Passanten abgeschossen.

Dabei war die Geschossenergie nochmal mindestens 20% höher als wenn dies aus einer Waffe geschehen wäre.

Und das alles trotz vorheriger guter Zusammenarbeit mit der bezeichneten Munition!

Solange wir über solch einen Unsinn diskutieren müssen, geht es uns noch viel zu gut.

Wobei ich ...mir nicht vorstellen kann, dass ich Munition "einfach so" auf der Straße rumtragen kann!

Die Frage war wohl weniger, was Du Dir vorstellen kannst. Die Frage hatten wir hier seit Jahren schon gefühlte hunderttausendmal.

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vor ca. 4 Monaten haben Sie einen Jäger in Karlsruhe bei einer Polizeikontrolle mit Munition ( 3 Patronen in der Mittelkonsole) erwischt, Jagdschein und Waffenbesitzkarte wurde eingezogen weil er nicht verantwortungsvoll mit der Muni umgegangen ist. Armes Armes Deutschland.

Gruß Teilmantel21

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vor ca. 4 Monaten haben Sie einen Jäger in Karlsruhe bei einer Polizeikontrolle mit Munition ( 3 Patronen in der Mittelkonsole) erwischt, Jagdschein und Waffenbesitzkarte wurde eingezogen weil er nicht verantwortungsvoll mit der Muni umgegangen ist. Armes Armes Deutschland.

Gruß Teilmantel21

Link?

Gruß

Sigges

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vor ca. 4 Monaten haben Sie einen Jäger in Karlsruhe bei einer Polizeikontrolle mit Munition ( 3 Patronen in der Mittelkonsole) erwischt, Jagdschein und Waffenbesitzkarte wurde eingezogen weil er nicht verantwortungsvoll mit der Muni umgegangen ist. Armes Armes Deutschland.

Gruß Teilmantel21

Wurde erst mal ein Verfahren in Gang gesetzt, ist es schwer zu bremsen!

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Wurde erst mal ein Verfahren in Gang gesetzt, ist es schwer zu bremsen!

Das halte ich - bitte nicht übel nehmen oder als Angriff auffassen - für eine klassische Stammtisch-Aussage.

1. Die Entscheidung über Zuverlässigkeit etc. fällt das Gericht unter Berücksichtigung der Tatsachen auf Grundlage des Gesetzes. Ich unterstelle einmal, dass im Bereich der Judikative die Willkür im Gegensatz zur Exekutive relativ gering ist.

2. Der Sachverhalt sagt doch relativ wenig aus. Man weiß nicht, unter welchen Umständen die Munition gefunden wurde etc.

Abschließend zur Gefährlichkeit der Munition:

Ich habe das in keiner Hinsicht subjektiv oder nach dem Sinn diskutieren wollen. sondern lediglich unter rechtlicher, formaler Betrachtung.

Wendet man einen Gefährlichkeitsbegriff auf die objektive(!) Gefährlichkeit einer Schusswaffe an sich an, so trifft die Gefährlichkeit in genau der gleichen Intensität auf Munition zu.

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Das halte ich - bitte nicht übel nehmen oder als Angriff auffassen - für eine klassische Stammtisch-Aussage.

Das wäre wohl ein Polizeistammtisch...

1. Die Entscheidung über Zuverlässigkeit etc. fällt das Gericht unter Berücksichtigung der Tatsachen auf Grundlage des Gesetzes. Ich unterstelle einmal, dass im Bereich der Judikative die Willkür im Gegensatz zur Exekutive relativ gering ist.

Uwe hat doch auch nichts gegenteiliges behauptet.

(...)

Abschließend zur Gefährlichkeit der Munition:

Ich habe das in keiner Hinsicht subjektiv oder nach dem objektiven Sinn diskutieren wollen. sondern lediglich unter rechtlicher, formaler Betrachtung.

Wendet man einen Gefährlichkeitsbegriff auf die objektive(!) Gefährlichkeit einer Schusswaffe an sich an, so trifft die Gefährlichkeit in genau der gleichen Intensität auf Munition zu.

Vielleicht kannst Du das mal erklären? Objektiv sind beide Sachen, getrennt betrachtet, unterschiedlich "gefährlich".

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Wendet man einen Gefährlichkeitsbegriff auf die objektive(!) Gefährlichkeit einer Schusswaffe an sich an, so trifft die Gefährlichkeit in genau der gleichen Intensität auf Munition zu.

Nämlich: 0% Risiko

Von Gegenständen geht per se kein Gefahr aus. Erst das Handeln von Menschen erzeugt ein Risiko. Das unsachgemäße "Spielen" mit Munition ist ungefähr so gefährlich wie China-Böller, die jedes Jahr an Sylvester zu Millionen gezündet und abgebrannt werden.

Etwas Anderes ist natürlich das Schießen, vor allem mit böser Absicht. Dazu braucht es eben nicht nur die Waffe sondern üblicherweise auch Munition. Jemand der also nachlässig mit seinen Pflichten als Besitzer von Waffen und Munition umgeht, stellt ein gewisses Risiko dar.

Der eigentliche Auslöser für das Risiko "Schusswaffe+Munition" wäre aber nicht der "Nachlässige Besitzer" sondern der "Böswillige Entwender" und der "Arglistige Benutzer".

Weil aber Diebe und Gewalttäter sich ohnehin nicht an Gesetze halten, verfolgt der Staat denjenigen, der am Anfang der Kette steht und höchstwahrscheinlich kooperiert und sich Sorgen und Gedanken macht.

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vor ca. 4 Monaten haben Sie einen Jäger in Karlsruhe bei einer Polizeikontrolle mit Munition ( 3 Patronen in der Mittelkonsole) erwischt, Jagdschein und Waffenbesitzkarte wurde eingezogen weil er nicht verantwortungsvoll mit der Muni umgegangen ist. Armes Armes Deutschland.

Fast!

Ganz richtig wäre gewesen:

"Im Fall des Verwaltungsgerichts Minden (Urt. v. 12.10.2000 – 7 K 2096/00 –, NVwZ 2001,

515) erfolgte der Widerruf einer Waffenbesitzkarte, weil die geladene und schussbereite

Waffe eines Sportschützen im (verschlossenen) Kofferraum abgelegt war und der Schütze

das gefüllte Magazin in der Mittelkonsole des Fahrzeugs hatte liegen lassen."

http://forst.brandenburg.de/sixcms/media.p...055/142_s20.pdf

Was ist daran jetzt überraschend? Und warum geht deshalb das Abendland unter?

Google ist Dein Freund "jäger munition mittelkonsole"

Schönen Tag noch,

Freebird1966

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"Im Fall des Verwaltungsgerichts Minden (Urt. v. 12.10.2000 – 7 K 2096/00 –, NVwZ 2001,

515) erfolgte der Widerruf einer Waffenbesitzkarte, weil die geladene und schussbereite

Waffe eines Sportschützen im (verschlossenen) Kofferraum abgelegt war und der Schütze

das gefüllte Magazin in der Mittelkonsole des Fahrzeugs hatte liegen lassen."

http://forst.brandenburg.de/sixcms/media.p...055/142_s20.pdf

Evtl war aber auch dieser Fall gemeint:

"Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurden bei einem Jäger aus dem Kreis Heidenheim Patronen in der Mittelkonsole des Autos entdeckt. Die Munition wurde beschlagnahmt, eine Anzeige wegen unsachgmäßer Aufbewahrung und somit "Unzuverlässigkeit" erging an die untere Jagdbehörde. Nun droht der Entzug des Jagdscheines für zwei Jahre, wobei die Verhältnismäßigkeit erst noch geprüft werden soll..."

http://www.jagdaufseherverband-bw.de/?disp...;44=5&72=84

Sollten die Patronen da nicht eben erst hingelegt worden sein, ist das ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften.

Insofern ebenfalls nachvollziebar.

Leute gibts...

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Sollten die Patronen da nicht eben erst hingelegt worden sein, ist das ein Verstoß gegen die Aufbewahrungsvorschriften.

Insofern ebenfalls nachvollziebar.

Leute gibts...

Wenn er daneben sitzt?

Ist das nun Transport, oder Aufbewahrung, ein Führen jedenfalls nicht!

Wie ich aber schon einmal ausführte, erst einmal in Gang gesetzt............!

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