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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle


Mkflinte

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Und zwischen Termin ausmachen und Termin räume ich alles schön brav in den Schrank. Objektiv gesehen ist die Kontrolle nun absurd.

Den Kontrolleuren geht es wahrscheinlich eher um ältere Herrschaften die sich nicht wirklich up-to-date halten was die Aufbewahrungsvorschriften angeht. Dort finden sie auch mit 2 monatiger Voranmeldung noch Fehler.

Ich bin zuversichtlich, das 99% der Kollegen hier bei WO alles richtig und vorschriftsmäßig verstaut haben.

Überhaupt müssen die Ämter ihre Kontrolleure herum schicken. Schätze da herrscht gewisser Druck von weiter oben...

und wenn die dann von 1000 LWB einen mit Fehler finden (vielleicht kann der Bösewicht ja "nachbessern") haben die Kontrollen ihren Zweck ja schon erfüllt.

Nicht falsch verstehen, ich bin weder für, noch gegen diese Kontrollen, aber wenn man mir meine Grundrechte einschränken will, werde ich wütend.

Geschrieben
Das ist allen hier sicher bewußt, aber schön dass Du hier für alle mitlesenden "Waffengegner" nochmal den Anschein erweckst, dass wir unsere Waffen "irgendwo herumliegen haben" und erst zur Kontrolle in den Schrank sperren....

Zustimmung.

Manche Äußerungen sollte man sich einfach besser verkneifen.

Geschrieben
Zustimmung.

Manche Äußerungen sollte man sich einfach besser verkneifen.

Eigentlich geht es darum nicht. Sondern um das Argument für die Überflüssigkeit der Nachschau weil sie eh nur eine Blitzlichtaufnahme darstellt. Vor allem wenn man - wie ja der Tenor durchaus ist - keinen Vorsatz oder Böswilligkeit der LWB unterstellt. Das Lenin'sche Prinzip sollte in unserer Demokratie keinen Platz haben.

Geschrieben
Also, keiner muss sich kontrollieren lassen. Aber wehe, er macht von seinem Grundrecht Gebrauch!

Lese mal die Beiträge von Sportschütze79 in Folge.

Die Sache ist noch nicht beendet, kontroliert wurde immer noch nicht,

und der Herr Kontroleur backt mittlerweile kleinere Brötchen.

Er erzählte einem anderen LWB, dass er z.Z. mächtig Ärger am Hals Hat.

Guten Morgen zusammen,

bevor das hier noch ausartet in wildeste Spekulationen darüber, wer wieso für wie lange und von wem gesperrt wird, werde ich einmal den genauen Ablauf hier öffentlich machen. Steven, ich habe nichts dagegen, dass Fyodor (dessen Klarnamen ich kenne, aber sicher nicht ohne sein Einverständnis veröffentlichen werde!) meinen Vornamen benutzt, um auf meine Posts zu antworten.

Also: Angefangen hat der Vorgang am 28.05.2011. Ich war an diesem Tag auf der Fortbildung zum Technischen Fachwirt (HWK) und deshalb nicht zu Hause. Als ich heim kam, lag im Briefkasten ein orangener Formschrieb, den ich sorgfältig aufbewahren werde. Darauf stand geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Kreisel,

ich suchte am 28.05.2011 um 10.00 Uhr Ihr Anwesen auf, um die ordnungsgemäße Aufbewahrung Ihrer registrierten Waffen zu überprüfen (nach §36 Abs, 3 Waffengesetz).

Leider konnte ich Sie nicht antreffen. Nächster Termin für die Kontrolle bei Ihnen ist am: 06.06.11 um 15.15 Uhr. Sollte ich verhindert sein, bitte ich Sie, sich mit mir telefonisch oder per Email in Verbindung zu setzen, damit wir einen anderen Termin vereinbaren können. Ich bin wie folge erreichbar..." Darauf folgen seine Telefonnummer, seine Email-Adresse sowie eine Grußformel und sein Name in Druckschrift. Er hat das Schreiben nicht unterzeichnet. Von einer Nachschau nach §39 Waffengesetz stand auch nichts da.

Da ich gegen den Termin nichts einzuwenden hatte, habe ich ihm nicht geantwortet. In Ermangelung einer Erwerbstätigkeit habe ich momentan recht viel Zeit für solche Sachen. Er kam also gestern nachmittag um 15.00 Uhr vorbei und hat geklingelt. Ich habe ihm geöffnet und ihn gebeten kurz zu warten, da ich mir Schuhe anziehen müsse, da der Schrank samt registrierter Waffen an meinem Zweitwohnsitz (welcher sich im Haus meiner Eltern befinden, die noch immer dort wohnhaft sind) steht. Dort könnten wir kurz zusammen hinfahren, da es ca. 2 Minuten entfernt ist. Er war etwas überrascht und fragte mich, wieso ich erst jetzt damit herausrücke. Ich antwortete ihm, dass ich bereits 2009 auf Nachfragen der Behörde meine Aufbewahrung von Waffen und Munition in Form von Bilder, Typenschildern, Kopien der WBK, etc. nachgewiesen hatte. Das Ganze habe ich förmlich korrekt per Mail inklusive kurzer Begründung für das Aufstellen des Schrankes bei meinen Eltern (Eigengewicht des Schrankes liegt deutlich über 500kg/m²) an das Ordnungsamt Heilbronn geschrieben. Seitens der Behörde wurde kein Einspruch dagegen erhoben! Einen Ausdruck meiner Email hatte er der über mich bei der Behörde geführten Akte dabei, aber offensichtlich übersehen. Wir also zum Haus meiner Eltern und geklingelt, woraufhin mein Stiefvater aufgemacht hat. Ich habe den Kontrolleur vorgestellt und gesagt, dass er gerne die Aufbewahrung kontrollieren würde. Mein Stiefvater hat gesagt: "Wir wollen aber nicht, dass hier in unserem Haus kontrolliert wird!" Jetzt wurde der Herr vom Amt "richtig freundlich" und meinte: "Dann ist mir das vollkommen egal! Ich muss hier kontrollieren und Sie müssen mich reinlassen! Außerdem kostet es sonst 50€ Gebühren, da die Kontrolle nicht durchgeführt werden konnte!" Mein Stiefvater hat nachgefragt: "Und wenn ich Sie reinlasse zum Kontrollieren, dann kostet es nichts?" Kontrolleur:"Nein, dann kostet es nichts! Außer natürlich, dass ich etwas zu beanstanden habe!" Ich weiß nicht, was er hätte finden wollen! Allerdings weiß ich aus sicherer Quelle, dass selbst eine Kontrolle, bei der es nichts zu beanstanden gibt(!), trotzdem dem LWB in Rechnung gestellt wird. So geschehen bei einem Vereinskameraden, der eine Kontrolle hatte und der Kontrolleur dabei festgestellt hat, dass seine Behörde die Akte in diesem Fall nicht sauber geführt hatte. Mein Vereinskamerad hätte demnach noch ein Gewehr haben müssen, welches er in den 90er-Jahren bereits veräußert und ordnungsgemäß seiten der Behörde ausgetragen bekommen hatte! Es gab also weder an der Aufbewahrung noch am Bestand der registrierten Waffen meines Kameraden etwas zu beanstanden. Er hat trotzdem (weil ja eine Waffe vorhanden hätte sein müssen, aber nicht war, deshalb Beanstandung) eine Rechnung bekommen. Dabei wurde jede angefangene halbe Stunde mit 25€ in Rechnung gestellt. In meinem Fall wären demnach also mindestens 25€ fällig gewesen. Die Diskussion zwischen Kontrolleur und Stiefvater ging noch ein paar Minuten weiter, wobei selbst der Verweis auf das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (GG Artikel 13) keinerlei Reaktion seitens des Kontrolleurs zur Folge hatte. Was meinen Stiefvater letzten Endes hat umkippen lassen ist unklar, allerdings ist er eben umgekippt und hat den Kontrolleur reingelassen. Wir also rein und ich zeige ihm den Schrank, wie gemäß §36 Abs. 3 Waffg bereits 2009 nachgewiesen. Kontrolleur: "Machen Sie den Schrank bitte auf. Ich muss auch den Bestand kontrollieren!" Ich erwiderte: "Von einer Nachschau nach §39 WaffG stand aber nichts auf ihrem Schreiben!" Nun wurde der Herr ausfällig: "Ich lass mich doch von Ihnen nicht verarschen. Ihre Spielchen können Sie mit jemand anderem treiben, aber nicht mit mir! Und wenn Sie diesen Schrank in Ihrer Wohnung nicht reinstellen können, dann kaufen Sie sich gefälligst einen, mit dem das geht! Die Kontrolle wird an dieser Stelle abgebrochen und die Rechnung geht ihnen zu. Das hat Konsequenzen für Sie. Außerdem wirft ihr Verhalten kein gutes Licht auf die weitere Bewertung ihrer Zuverlässigkeit. Die Nachschau nach §39 machen wir dann nach Termin-Absprache auf dem Amt!" Sprach´s und ging ohne ein weiteres Wort. Mein Stiefvater und kann diese Äußerungen bezeugen und er hat nur den Kopf geschüttelt, als er zu mir meinte: "Der war schon bei der Begrüßung sehr unangenehm. So einen will nicht mehr hier im Haus haben!"

So ging also die "Kontrolle" vonstatten und ich erwarte nun, wie die Konsequenzen letzten Endes aussehen könnten. Gemäß §36 Abs.3 WaffG habe ich die Aufbewahrung so gut möglich nachgewiesen und der Behörde alle angeforderten Daten und Informationen in vollem Umfang zukommen lassen. Zudem habe ich der Sachbearbeiterin im Februar persönlich angekündigt, dass ich eine Kontrolle nach §36 Abs.3 Waffg nicht zulassen werde, da ich meiner Pflicht zum Nachweis der Aufbewahrung bereits nachgekommen bin und Veränderungen bei der Aufbewahrung umgehend melden werde. Zum Zeitpunkt des schriftlichen Nachweises gab es die Stelle des Kontrolleurs noch nicht. Es war lediglich angekündigt, dass es eine neue Sachbearbeiterin für die zuständige Stelle auf dem OA geben würde, die die eingegangenen Daten auswerten und in den Akten einpflegen wird.

Die beiden Sachbearbeiterinnen machen ihre Arbeit sehr ordentlich und pflegen die Daten gewissenhaft. Diesen Eindruck hatte ich bei dem Kontrolleur (welcher meines Wissens früher Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt hat) überhaupt nicht. Er war ungepflegt, unfreundlich und offensichtlich nicht sehr gewissenhaft, wenn ich bedenke, dass er sämtliche Informationen zur Aufbewahrung sogar dabei hatte, es gleichzeitig aber nicht für richtig hielt, diese Informationen auch einmal durchzulesen. Sollte eine Rechnung kommen, werde ich dagegen Widerspruch einlegen mit Hinweis auf die bereits 2009 erbrachten Nachweise und auf §2 Abs.3 Landesgebührengesetz Baden-Württemberg.

Herzliche Grüße

Geschrieben

Hallo,

ich bin ja wirklich sehr gespannt wie das Thema da ausgeht. *smile* Fakt ist...der Kontrolleti hat sich jedenfalls auf extrem dünnes Eis begeben. Rechtlich ist das in meinen Augen nicht haltbar was der abgezogen hat. Sollte das Verhalten ein Gericht bestätigen...nun...dann könnten wir unser Grundgesetz gleich verbrennen.

Gruß

Carsten

Geschrieben

Wie einige wohl gemerkt haben sind im Bodenseekreis einige Hausdurchsuchungen durchgeführt worden unteranderem wurden Waffen (Das feste anbringen einer Mündungsbremse die das hochschlagen verhindert selbst Klebend ist Verboten die Waffe muß neu eingeschossen werden.

Sowie das Wechseln einer schraube beim Revolver, die das ziehen aus dem Halfter verbessert. Ist Verboten und macht sich Strafbar. Wer das nicht glaubt sollte sich mal schlau machen beim Beschußamt. Waffen aus dem Freundeskreis wurden Beschlagnahmt die diese Veränderungen vornahmen. ) beschlagnahmt, sowie all seine anderen Waffen. Unteranderem Luftpistolen Soft-Wafen,Blasrohre Armbrust,Schwerter u.s.w.

Bei einem Zeitungsbericht wurden genau diese Waffen die rechtmäßig Erworben wurden da sie wohl keine Illegalen Waffen fanden mit einem Foto als Illegal dargestellt.

Geschrieben
Wie einige wohl gemerkt haben sind im Bodenseekreis einige Hausdurchsuchungen durchgeführt worden unteranderem wurden Waffen (Das feste anbringen einer ....

War es im Rahmen einer Aufbewahrungskontrolle oder HD?

Geschrieben
Wie einige wohl gemerkt haben sind im Bodenseekreis einige Hausdurchsuchungen durchgeführt worden unteranderem wurden Waffen (Das feste anbringen einer Mündungsbremse die das hochschlagen verhindert selbst Klebend ist Verboten die Waffe muß neu eingeschossen werden.

Sowie das Wechseln einer schraube beim Revolver, die das ziehen aus dem Halfter verbessert. Ist Verboten und macht sich Strafbar. Wer das nicht glaubt sollte sich mal schlau machen beim Beschußamt. Waffen aus dem Freundeskreis wurden Beschlagnahmt die diese Veränderungen vornahmen. ) beschlagnahmt, sowie all seine anderen Waffen. Unteranderem Luftpistolen Soft-Wafen,Blasrohre Armbrust,Schwerter u.s.w.

Bei einem Zeitungsbericht wurden genau diese Waffen die rechtmäßig Erworben wurden da sie wohl keine Illegalen Waffen fanden mit einem Foto als Illegal dargestellt.

Beziehst Du dich auf diesen Artikel oder worauf willst Du hinaus ?????

Geschrieben
...

(Das feste anbringen einer Mündungsbremse die das hochschlagen verhindert selbst Klebend ist Verboten die Waffe muß neu eingeschossen werden.

Sowie das Wechseln einer schraube beim Revolver, die das ziehen aus dem Halfter verbessert. Ist Verboten und macht sich Strafbar.

...

:rolleyes: selbst klebende Mündungsbremsen und dubiose Schnellzieh-Schrauben am Revolver...alles sehr Sonderbar.... um was geht es hier eigentlich :confused: das kommt mir alles sehr Trollig vor :lol:

Gruß

Hunter

Geschrieben
Weiß jemand, wie der Stand des Sachverhalts von Sportschütze79 ist? Erging ein Kostenbescheid auf den er Widerspruch einlegen konnte?

Hallo die Kontrolle wurde durchgeführt von 2 Beamten des Ordnungsamts Dauer circa 20 Min. Die Beamten waren recht freundlich Beanstandungen gab es keine Gebühren wurden nicht erhoben ( bis jetzt nicht) Gruß Skorrem. :rolleyes:

Geschrieben
Das ist allen hier sicher bewußt, aber schön dass Du hier für alle mitlesenden "Waffengegner" nochmal den Anschein erweckst, dass wir unsere Waffen "irgendwo herumliegen haben" und erst zur Kontrolle in den Schrank sperren....

Du solltest Dir ab und zu vor Augen führen, dass das hier öffentlich ist.

Ich für meinen Teil kann das ausschliessen, die KOntrolle könnte zu jeder Zeit erfolgen ohne das ich Sorgen haben müsste.

Wobei ich nicht sage das ich diese Kontrollen befürworte und JEdermann hinein ließe.

Und was ist wenn jemand seine Plempen zur Reinigung gerade auf dem Küchentisch oder im Keller ausgebreitet hat? :confused: Ordnungsgemäße Aufbewahrung ... wenn die Waffen nicht gerade schön an der Wand hängen und den offensichtlichen Eindruck erwecken dort ihren hauptsächlichen Bestimmungsort zu haben (Gilb in Form der Waffen an den Wänden), kann man doch mit seinen Waffen in der Wohnung spazieren gehen wie man lustig ist. Auch wenn die Kontrolleure reinspazieren

Geschrieben
Ich zitiere einmal auszugsweise (Seite 145) aus der kürzlich verabschiedeten"Allgemeinen Verwaltungsvorschrift":
"Bei den durchzuführenden Kontrollen ist nicht nur der Waffenschrank, sondern auch der Inhalt zu überrüfen und mit dem aktenkundigen Stand abzugleichen. Wer als Waffenbesitzer bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle den Zutritt ... verweigert, muss wegen der zu respektierenden Unverletztlichkeit der Wohnung ... zwar nicht mit einer Durchsuchung gegen seinen Willen rechnen, dennoch bleibt eine nicht nachvollziehbare Verweigerung der Mitwirkungspflicht nicht folgenlos. Denn wer wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des WaffG verstößt, gilt gemäß § ... regelmäßig als unzuverlässig und schafft damit selbst die Voraussetzungen für den möglichen Widerruf seiner waffenrechtlichen Erlaubnis."

Also, keiner muss sich kontrollieren lassen. Aber wehe, er macht von seinem Grundrecht Gebrauch!

Gruß

Camouflage

Da steht auch nichts weiteres drin als im WaffG. Nur ist es so zusammenhangslos zusammengestückelt, dass ein unbedarfter Leser meinen kann, dass das Verlangen der Verhütung nach § 36 Abs. 3 S. 3 HS 1 WaffG zu einer Unzuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5. WaffG führen könne. Das ist jedoch völliger Mumpitz.

Wer in Wohnräumen verwahrt und nachgeschaut werden soll, kann selbstverständlich verlangen, ohne dass da § 5 WaffG irgendwie greifen könnte, dass die Wohnräume "nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden". :rolleyes:

Ansonsten: Keine "Verhütung" => keine Nachschau =>=> keine Nachschaugebühren. :00000733:

Geschrieben

"Ein rechtlicher Balanceakt" - das ist es möglicherweise. Hat es denn schon mal jemand bis zur letzten Konsequenz durchgezogen, die Verweigerung der Nachschau? Gibt es bereits Präzedenzfälle. Ich kenne das genannte Urteil leider nicht. Die Frage der Beantragung einer zusätzlichen Waffe bei der betroffenen Behörde dürfte sich dann aber spätestens als Rohrkrepierer erweisen - könnte ich mir vorstellen.

Grüße

Camouflage

Geschrieben

Eine Gewährung ein neuen Waffe ist kein Gnadenakt, sondern man einen Anspruch darauf, wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen.

Aber in der Praxis wird es dennoch schwieriger sein, wenn man vorher als "Querulant" auffiel. (Querulant für die Behörde, nicht im rechtlichen Sinne, man hat sich ja strikt an Gesetze gehalten)

Geschrieben
...

Die Frage der Beantragung einer zusätzlichen Waffe bei der betroffenen Behörde dürfte sich dann aber spätestens als Rohrkrepierer erweisen - ...

...

Die Gewogenheit einer Behörde ist natürlich ein hohes rechtliches Gut welches es zu schützen gilt :) .

Ich dachte immer, dass ein waffenrechtl. Bedürfnis an sachlichen Merkmalen orientiert sei und im sportl. Bereich von den Verbänden bestätigt würde.

Gruß, Wheelgun

Geschrieben
Ich dachte immer, dass ein waffenrechtl. Bedürfnis an sachlichen Merkmalen orientiert sei und im sportl. Bereich von den Verbänden bestätigt würde.

Nicht beim Jäger. Wenn Du eine Bedürfnisprüfung durch Antrag auf KW über das Zweierkontingent hinaus auslöst, ist der Ermessensspielraum für den SB recht groß und du bist allein in Gottes und des SB Hand.

Geschrieben

Nach meinen Erfahrungen werden die LWB, die als kompetent und mutig wahrgenommen werden, besser behandelt als unterwürfiige Speichellecker. Denn für den/die SB ist sein/ihr Vorgesetzter wichtiger als der LWB. Also wird einem Angsthasen eher mal etwas verweigert oder reingedrückt, was der Chef wünscht. Dieses bei einem kompetenten und mutigen LWB zu machen, könnte eher "unangenehm" werden. Daher wird sich mit diesem eher gutgestellt. :closedeyes:

Euer

Mausebaer

Geschrieben
@ Mkflinte:

Warum sie dem genannten Waffenbesitzer alles weggenommen haben?

Weil er im Moment der Kontrolle, indem sich Waffen ausserhalb des Waffenschranks befanden,

nicht gesetzeskonform aufbewahrt hatte. Ich kommentiere das jetzt nicht näher.

Was ist denn, wenn ich gerade eine putze?

Oder warte, repariere?

Nun klingelt es an der Tür.

Der Trsor ist zu, aber ich habe eine auf dem Tisch liegen (sichtbar, das gerade dran gearbeitet wird)

oder gar nicht der Hand (Oh Schreck!)

Was passiert dann?

Ich glaube, ich verlege die arbeiten auf Zeiten, in denen nicht kontrolliert wird (nach 21Uhr, Wochenende, etc.).

Nicht das es noch Missverständnisse gibt.

Geschrieben

In den genannten Fällen ergeben sich m.E. zwei Möglichkeiten:

1. Vor Einlass erklären, dass z.Zt. geputzt/gewartet/repapiert wird, und kurze Abklärung, ob i.O., wenn alles "liegenbleibt".

2. Falls nein (oder gleich, ohne zuvor die Frage unter 1. zu stellen): Alles wegräumen (in Behältnisse einräumen), dann einlassen.

Geschrieben
In den genannten Fällen ergeben sich m.E. zwei Möglichkeiten:

1. Vor Einlass erklären, dass z.Zt. geputzt/gewartet/repapiert wird, und kurze Abklärung, ob i.O., wenn alles "liegenbleibt".

2. Falls nein (oder gleich, ohne zuvor die Frage unter 1. zu stellen): Alles wegräumen (in Behältnisse einräumen), dann einlassen.

Ich glaube, gerade Punkt 2 kann einem ganz schön mistig ausgelegt werden.

Bei 1 müsste man gerichtlich durchkommen.

Aber gleich der nächste Sachverhalt.

Gängige Arbeitszeiten sind 8-16Uhr. Mit An- und Abfahrt und womöglich noch Überstunden ist ein normaler Schütze immer auf Arbeit, wenn kontrolliert wird. Und nun?

Unangebmeldet endet die Kontrolle "in der Grütze". Angemeldet muss ich mir frei nehmen?

Ich gehöre zu denen, die die Unverletzbarkeit der Wohnung egal ist.

Von mir aus kann soviel kontrolliert werden, wie sie wollen, solange ich das nicht zahle.

Aber dennoch kann man vor Problemen stehen. Echt Mist.

Geschrieben
...

Gängige Arbeitszeiten sind 8-16Uhr. Mit An- und Abfahrt und womöglich noch Überstunden ist ein normaler Schütze immer auf Arbeit, wenn kontrolliert wird. Und nun?

Unangebmeldet endet die Kontrolle "in der Grütze". Angemeldet muss ich mir frei nehmen?

Ich gehöre zu denen, die die Unverletzbarkeit der Wohnung egal ist.

Von mir aus kann soviel kontrolliert werden, wie sie wollen, solange ich das nicht zahle.

Aber dennoch kann man vor Problemen stehen. Echt Mist.

Und?

Wo ist Dein Problem? :confused:

Nimm Dir frei oder überlasse gleich dem Amt die Zweitschlüssel und erteile eine Einzugsermächtigung für die Gebühren - fertig. :blum:

Wahlleistungen, wie eben auch eine freiwillige Nachschau nach § 36 WaffG, sind grundsätzlich gebührenpflichtig zu gestallten. Wer sich freiwillig nachschauen läßt, der hat auch grundsätzlich dafür zu zahlen. Wer es (noch) nicht mußte, der hat persönlich (bisher) Glück gehabt, dass bei ihm/ihr öffentliche Resourcen verschwendet wurden. Aber nachträgliche Gebührenerhebungen sind ja auch nichts Ungewöhnliches. ;)

Geschrieben
Und?

Wo ist Dein Problem? :confused:

Nimm Dir frei oder überlasse gleich dem Amt die Zweitschlüssel und erteile eine Einzugsermächtigung für die Gebühren - fertig. :blum:

Wahlleistungen, wie eben auch eine freiwillige Nachschau nach § 36 WaffG, sind grundsätzlich gebührenpflichtig zu gestallten. Wer sich freiwillig nachschauen läßt, der hat auch grundsätzlich dafür zu zahlen. Wer es (noch) nicht mußte, der hat persönlich (bisher) Glück gehabt, dass bei ihm/ihr öffentliche Resourcen verschwendet wurden. Aber nachträgliche Gebührenerhebungen sind ja auch nichts Ungewöhnliches. ;)

Mein Problem liegt darin, das eine unangemeldete Kontrolle nie vollzogen werden kann.

Dies mit möglicherweise entsprechend negativen Folgen.

Das betrifft jeden Arbeitnehmer, der entsprechende Arbeitszeiten hat.

Die Personen, die da sind, sind nicht berechtigt.

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