Das Video der GRA spricht genau das Problem an, was ich mit SSW bei SV habe:
Wie wahrscheinlich ist es, dass das potentielle Opfer einer Straftat eine scharfe Waffe bei sich führt und damit auf die Angreifer schießt?
MMn ist dies sehr unwahrscheinlich, sodass der Angreifer von einer SSW ausgehen kann und dann die gewollte abschreckende Wirkung nicht eintritt.
In dem im Video geschilderten Fall ist es evtl. noch gut gegangen, wenn die Angreifer nicht wussten, dass es in der BRD eher schwierig ist eine scharfe Waffe führen zu dürfen (wenn man gesetzestreu ist).
Eventuell wäre die Wirkung eher gegeben, wenn man gleichzeitig die Angreifer als vermeintlicher Polizeibeamter ansprechen würde, sodass diese dann womöglich doch von einer scharfen Waffe ausgehen. Eine evtl. Strafbarkeit dieser Handlung wäre in solch einer Situation wohl ebenfalls gerechtfertigt.
Fragt sich dann aber, ob seitens des Klientels gegen Polizeibeamte mehr oder weniger Achtung an den Tag gelegt wird und das Ganze dann was bringt oder nicht.