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IGNORED

Beantragung in Frankfurt am Main


Chiron

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forengemeinde!

Im Zuge der Antragsstellung stößt mir das Antragsformular der Stadt Frankfurt sauer auf:

Klick mich für Bürgerknechtung

Die wollen ja "alles" wissen.

Was geht die eigentlich an, wo ich die letzten 5 Jahre gewohnt habe?

Was geht die der Mädchenname meiner Mutter an?

"Warum reichen erlaubnisfreie Schusswaffen oder Munition für den angegebenen Zweck nicht aus?"

Was ist das denn für eine freche Frage? Habe mal mit der Gegenfrage: "Was hat Erlaubnispflichtigkeit mit mit Zweckmäßigkeit zu tun?" Antworten...

Bin gerade dermaßen geladen... :contra:

Hat jemand Erfahrungen mit den Witzbolden in FFM? Wie sind die so drauf?

Stellt eure Waffenbehörde auch so sinnlose und eigentlich nicht für die Befürwortung relevanten Fragen?!

Grüße

Chiron

Geschrieben
Stellt eure Waffenbehörde auch so sinnlose und eigentlich nicht für die Befürwortung relevanten Fragen?!

Das ist (mindestens für Hessen) das übliche Formular. Bei meinem ersten Antrag (vor über 30 Jahren) waren es schon die gleichen Fragen.

Beim Ausfüllen solltest Du Dir von jemandem, der es schon mal gemacht hat, helfen lassen!

Gruß

Karlheinz

Geschrieben
Hallo Forengemeinde!

Die wollen ja "alles" wissen.

Was geht die eigentlich an, wo ich die letzten 5 Jahre gewohnt habe?

Was geht die der Mädchenname meiner Mutter an?

Ja in Rheinland-Pfalz ist dieser Fragebogen fast identisch. Warum die den Mädchennamen der Mutter wissen wollen, hab ich mich auch gefragt, aber was solls. Reg Dich nicht auf!

Geschrieben
Bin gerade dermaßen geladen... :contra:

Hallo Chiron, reg dich nicht auf, ist verschwendete Energie.

So ungewöhnlich sind die Fragen nicht.

Auch hier in Niedersachsen sieht das nicht anders aus.

Mädchenname der Mutter zum Beispiel dient der "amtlichen Feststellung" wer du bist,

hier wohl durch Abfrage der Geburtsurkunde.

"Wohnort der letzten fünf Jahre" findet sich ebenfalls auf vielen Antragsformularen.

Zur Frage, warum "erlaubnisfreie Waffen" nicht ausreicht schreib doch einfach:

Bei einem Vergleichswettkampf .45ACP wurde ich mit meiner Korkenpistole bei der Waffenkontrolle disqualifiziert.

:021:

Godspeed

Pickett

Geschrieben

Beide Fragen habe ich in Dortmund schon 1976 für meine allererste WBK beantworten müssen, da war ich allerdings erst 16 (aber im Landeskader und die FP wurde genehmigt).

Es ist also nicht immer "neumodischer Kram". Auf die mündliche Frage des damaligen Polizeibeamten (ist so in NRW), warum ich denn nicht "eine einen Schuss weniger" fassende Pistole nehmen kann, habe ich dem gesagt, daß eine bis dahin einschüssige Freie dann nicht mehr schießt...

Sei froh, dass du offenbar bei früheren amtlichen Nachfragen (Führerschein, Personalausweis) offenbar um solche Fragen nach dem Mädchennamen der Mutter herumgekommen bist (oder dass verdröngt hast). Ist nämlich ein völlig normales Verfahren und keineswegs eine besondere Schikane bei Sportschützen.

Geschrieben
Die wollen ja "alles" wissen.

Was geht die eigentlich an, wo ich die letzten 5 Jahre gewohnt habe?

Was geht die der Mädchenname meiner Mutter an?

Mal als Vergleich, so sieht es in der Schweiz aus http://www.bfm.admin.ch/content/dam/data/s...wes_05-10-d.pdf das Antragsformular zum ausdrucken. Mädchenname der Mutter und Name des Vaters muss ich jeweils angeben wenn ich den Zentralstrafregisterauszug bestelle, also noch vor dem eigentlichen Antrag des Waffenwerbscheines.

Geschrieben

Das mit dem Mädchennamen der Mutter wurde mir so erklärt, daß damit Verwechselungen bei Allerweltsnamen wie z.B. Peter Müller ausgeschlossen werden sollen. Ist beim ersten lesen schon irritierend. Hat aber Sinn.

Geschrieben
Hallo Forengemeinde!

...

Bin gerade dermaßen geladen...

...

Grüße

Chiron

:rolleyes: wenn dich die paar Fragen schon aufregen ist es wohl besser mit dem "scharf schießen" gar nicht erst anzufangen!

Gruß

Hunter

Geschrieben
:rolleyes: wenn dich die paar Fragen schon aufregen ist es wohl besser mit dem "scharf schießen" gar nicht erst anzufangen!

Gruß

Hunter

Aha.

Was meinst du, welchem Zweck die Frage dient:

"Können Sie Ihre Schießleistung nachweisen?"

- Wozu? Ich weise mein Bedürfnis durch den Verband nach. Das muss reichen, weil das Gesetz regelmäßig nichts anderes vorsieht.

So kommt das, dass nach und nach Nachweise eingereicht werden, nach denen keiner zu fragen hat und die Ausübung des Hobbies nerviger und nerviger machen.

Geschrieben

Hahaha, selten dämliche Frage

"Warum reichen erlaubnisfreie Waffen und Munition für den angegebenen Zweck nicht aus."

Antwort: Weil der Gesetzgeber Angst vor seinen Bürgern hat und deswegen die Anzahl scharfer Waffen im Volk so gering wie möglich halten will und somit scharfe Schusswaffen leider nicht erlaubnisfrei zu erwerben sind.

Geschrieben
Aha.

Was meinst du, welchem Zweck die Frage dient:

"Können Sie Ihre Schießleistung nachweisen?"

- Wozu? Ich weise mein Bedürfnis durch den Verband nach. Das muss reichen, weil das Gesetz regelmäßig nichts anderes vorsieht.

So kommt das, dass nach und nach Nachweise eingereicht werden, nach denen keiner zu fragen hat und die Ausübung des Hobbies nerviger und nerviger machen.

Nun ja. Dafür hat mir mein Verein ein eigenes Schießbuch verkauft. Dieser persönliche Nachweis erschlägt dann alle die Nachfragen.

Ansonsten kann ich in dem Antragsformular nix außergewöhnliches entdecken was zu Wutausbrüchen führen könnte - sind die gleichen Fragen wie bei uns in Thüringen.

Geschrieben
"Warum reichen erlaubnisfreie Schusswaffen oder Munition für den angegebenen Zweck nicht aus?"

Was ist das denn für eine freche Frage?

Bei der Behörde in NRW, wo ich waffenrechtliche Erlaubnisse beantrage, wird das nicht gefragt.

Mich würde sehr interessieren, wie folgende Begründung ankommen würde:

"Weil das Schießen mit GK-Waffen für mich eine größere sportliche Herausforderung ist und mir mehr Spaß macht."

Wo Freiheit noch was zählt und das Streben nach Glück anerkannt wird, sollte es als gute Begründung gelten (Freiheit = Jeder kann tun und lassen, was er will, solange er keinem anderen schadet). Wäre mal ein guter Test, inwieweit beides in Deutschland noch gegeben ist.

Geschrieben
Das mit dem Mädchennamen der Mutter wurde mir so erklärt, daß damit Verwechselungen bei Allerweltsnamen wie z.B. Peter Müller ausgeschlossen werden sollen. Ist beim ersten lesen schon irritierend. Hat aber Sinn.

So wurde es mir auch erklärt.

Mein Behörde schaffte es trotzdem, meine Akte zusammen mit der Akte eines anderen zu führen, owohl die Mädchennamen der Mütter unterschiedlich sind.

Hoffe, dass da nix auf meinen Namen genehmigt wurde... hatte glücklicherweise eine Zeugen dabei und habe alles protokolliert...

Geschrieben

Gude....

Sei froh daß sie nicht Blut-, Urin- und Stuhlprobe verlangen! :rolleyes: Trage das ein, was Du beantworten kannst und auf den Rest verzichte! Reicht in den meisten Fällen!

Gruß

Turrican

Geschrieben

Hallo,

hier das Formular für die Wiesbadener (auch Hessen)

http://www.wiesbaden.de/vv/medien/formular..._WBK_100113.pdf

Da steht :

Name,Vorname und ggf. Geburtsname des Vaters (falls Antragsteller minderjährig ist)

Name, Vorname und Geburtsname der Mutter (falls Antragsteller minderjährig ist)

Also wenn du nicht mehr minderjährig bist bleibt das Feld leer :gutidee:

Wenn ich mir aber die Anlage anschaue :

http://www.wiesbaden.de/vv/medien/formular...iner_WBK_1_.pdf

Muss ich das Ausfüllen ? Gerne möchte ich abwarten, bei mir kann eigentlich nur ein JA vom Gesundheitsamt kommen.

Sollte ein Nein kommen kann man ja immer noch den Wisch "nachreichen" :confused:

Gruß

Geschrieben
Schießleistungsnachweis = Anzahl der absolvierten Trainingseinheiten mit gehmigungspflichtigen Waffen!

Das meinen die vielleicht so, aber ein Leistungsnachweis ist was anderes als ein "Anzahl von Trainings"-Nachweis. Ein Leistungsnachweis ist vom Gesetz nicht gefordert.

Man kann ja vorher fragen, was damit gemeint ist und evtl. darauf hinweisen, dass da nicht das steht, was eben gemeint ist. Dann haben beide Seiten was davon.

bye knight

Geschrieben
Sei froh daß sie nicht Blut-, Urin- und Stuhlprobe verlangen!

da könnten dem SB doch glatt Erschwerniszuschläge o.ä. zustehen, oder?

Geschrieben
Warum reichen erlaubnisfreie Waffen und Munition für den angegebenen Zweck nicht aus

Hihi, da kann man sich ja richtig ausleben. Versuchs mal mit: "Weil es die beantragte Waffe nicht erlaubnissfrei gibt" oder "Weil ein Erwerb der beantragten Waffe ohne Erlaubniss nicht möglich bzw. illegal ist"

LG: Steam

Geschrieben
Ja in Rheinland-Pfalz ist dieser Fragebogen fast identisch. Warum die den Mädchennamen der Mutter wissen wollen, hab ich mich auch gefragt, aber was solls. Reg Dich nicht auf!

Über diesen kannst Du eindeutig "erkannt" werden, überleg mal Du heist Müller oder Schmidt

Geschrieben

Moinsen,

wie weise ich meine Schießleistung nach ???

In dem ich 15 Monate Dienst im größten Schützenverein dieser Bananenrepublik fast unentgeldlich dienen durfte !!! Dies ist ist auch der einzige Verein der Waffen mit Dauerfeuer ztulässt.

Gruss

exe

Geschrieben
Über diesen kannst Du eindeutig "erkannt" werden, überleg mal Du heist Müller oder Schmidt

Hallo

es wäre die Indentifikation evtl. auch nicht ganz so einfach, wenn ich Stefan Schmidt heiße und der Mädchenname meiner Mutter Annemarie Meier ist. Heutzutage ist diese Frage doch nicht mehr nötig, sie wird einfach gestellt, da sie immer schon gestellt wurde.

Ansonsten kann ich dem Threatstarter nur zupflichten. Bei der Sammelwut von Daten der Behörden ist jede Frage kritisch zu hinterfragen. Dient im Endeffekt der Erhaltung der Demokratie. In vielen Behörden ist ein Abdriften in die totalitäre Staatsform zu erkennen. Und wenn nicht wir, als die gesetzestreuen Bürger in der Demokratie, wer soll sonst dagegensteuern?

Steven

Archiviert

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