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IGNORED

Aufbewahrungskontrolle, Teil 2.


Ch. aus S.

Empfohlene Beiträge

Hallo die Runde,

grüß dich "CH"

Meine Tochter ist ausgezogen und wohnt zwei Ortschaften weiter. Sie schießt noch bei uns SpoPi und wollte den kleinen B-Würfel nicht mitnehmen. Laut Auskunft des Sachbearbeiters konnte sie den Würfel, incl. SpoPi bei uns lassen, unter der Voraussetzung, dass nur sie Zugang/einen Schlüssel hat.

Schönen Gruß

helmut

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Mir wurde untersagt meinen Schrank bei meiner Freundinn im Haus aufzustellen.

"Nur am eigenen Wohnsitz oder Wohnbesitzt" waren die Worte. Weil: Mal angenommen man verkracht sich mit demPartner/Elter ect.

Es wird einen der Zutritt versagt. Man will seine Waffe abholen...in dem Augenblick wo sie aus dem Schrank entnommen wird würde man die Waffe "führe" -> Strafsache

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Mir wurde untersagt meinen Schrank bei meiner Freundinn im Haus aufzustellen.

"Nur am eigenen Wohnsitz oder Wohnbesitzt" waren die Worte.

Gude....

Das halt Ich -mit Verlaub- für Unfug bzw. für eine Eigenmächtigkeit des SB! Es gibt nämlich keinerlei Gesetzesgrundlage dafür!!! Wie läuft das sonst wenn Du deine Waffen beispielsweise bei einer Bank deponierst??? Da wohnst Du ja auch nicht! Und da hat komischerweise keiner was dagegen! Denn Du führst die Waffe ja auch in der Bank (beim umladen ins Schließfach)!

Gruß

Turrican

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Mir wurde untersagt meinen Schrank bei meiner Freundinn im Haus aufzustellen.

"Nur am eigenen Wohnsitz oder Wohnbesitzt" waren die Worte. Weil: Mal angenommen man verkracht sich mit demPartner/Elter ect.

Es wird einen der Zutritt versagt. Man will seine Waffe abholen...in dem Augenblick wo sie aus dem Schrank entnommen wird würde man die Waffe "führe" -> Strafsache

Diese Logik erschließt sich mir nicht. Man befindet sich immer noch auf Privatgeländer ausserhalb der Öffentlichkeit. Einpack in Koffer und fertich.

Und was sagen die recht(s)sicheren Fachleute ??

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Mir wurde untersagt meinen Schrank bei meiner Freundinn im Haus aufzustellen.

"Nur am eigenen Wohnsitz oder Wohnbesitzt" waren die Worte. Weil: Mal angenommen man verkracht sich mit demPartner/Elter ect.

Es wird einen der Zutritt versagt. Man will seine Waffe abholen...in dem Augenblick wo sie aus dem Schrank entnommen wird würde man die Waffe "führe" -> Strafsache

  1. Was sollte der Wohnsitz bei der Freundin, dem Partner oder den Eltern daran ändern? :confused:
  2. Bei einer Mietwohnung könnte der Vermieter sogar noch ganz legal ein Pfandrecht an den Schränken mit Inhalt erwerben. Was sollte daran besser sein? :shok:

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Wenn Deine Waffenrechtsbehörde Deine Verwahrung prüfen will, dann werden sich entweder die Nachschauer auf Reisen begeben oder ihre jeweiligen Kollegen vor (Verwahr)Ort um Hilfe bitten müssen.

Nennt sich dann üblicherweise Amtshilfeersuchen!

Es wäre natürlich auch möglich einen 7-er BMW, oder einen DB S-Klasse als Dienstwagen zu nutzen und dann mit Unterkunft und Spesen die Kontrolle durchzuführen, um dann die Rechung zu den Kontrollgebühren hinzuzufügen! :rolleyes:

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@Bouffie: Keine Ahnung...ging auch um tatsächliche Gewalt, die ich nur habe, wenn ich in meinen eigenen 4 Wänden aufbewahre usw....

Da sind sich die SB`s hier aber einig. Hab auch beim SB des Nachbarkreises mal angefragt. Kam immer die selbe Antwort.

Nur eigener Wohnsitz/Besitz....

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Es wäre natürlich auch möglich einen 7-er BMW, oder einen DB S-Klasse als Dienstwagen zu nutzen und dann mit Unterkunft und Spesen die Kontrolle durchzuführen, um dann die Rechung zu den Kontrollgebühren hinzuzufügen! :rolleyes:

Selbst wenn die Kontrollbehörde die Anreise im brillantenbesetzten Rolls Royce vornehmen würde...

das ändert nichts daran, dass Gebühren/Kosten nur aus individuell zurechenbarem Anlass festgesetzt werden dürfen.

Somit nicht bei anlasslosen (Stichproben-) Kontrollen ohne Beanstandungen.

Aber stimmt, du hast's ja bereits in Grün geschreiben; nette Satire.

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Nur eigener Wohnsitz/Besitz....

Gude....

Dann noch mal meine Frage: Wie verhält sich das mit dem eigenen Wohnsitz, wenn man seine Plempen im Schließfach der Bank aufbewahrt? Denn gegen eine solche Aufbewahrung haben die meisten SB´s komischerweise keine Einwände!

Gruß

Turrican

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...ging auch um tatsächliche Gewalt, die ich nur habe, wenn ich in meinen eigenen 4 Wänden aufbewahre usw....

das ist nicht überall so,

Benni und somit auch nicht allgemein gültig. Zumindest bei mir, im Raum Karlsruhe, ist die Regelung anders geartet.

Siehe weiter oben - "meine Tochter ist ausgezogen"

Schönen Gruß

helmut

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Wie verhält sich das mit dem eigenen Wohnsitz, wenn man seine Plempen im Schließfach der Bank aufbewahrt? Denn gegen eine solche Aufbewahrung haben die meisten SB´s komischerweise keine Einwände!

Klar haben die keine Einwände. Eine noch sicherere Verwahrung wird kein LWB nachweisen können. Folgende Nachteile hat diese Variante aber:

1. Viele Banken schließen in ihren Geschäftsbedingungen eine Waffenverwahrung aus. Normalerweise kriegt das von der Bank keiner mit, aber falls halt doch, könnte es vor Ort Ärger geben.

2. Jedes mal, wenn die Waffe benötigt wird, muss man zur Bank fahren. Das kann mühsam und auch mit Umwegen verbunden sein. Nach dem schießen möchte man ja normalerweise die Waffe erst putzen, d.h. nochmal ein Weg mehr. Das will unter diesem Aspekt also auch überlegt sein.

3. Wenn niemand weiß, dass man seine Waffe im Bankschließfach deponiert hat, kann es für die Erben im Todesfall schwierig bzw. ein aufbohren durch eine Spezialfirma teuer werden. Deshalb sollte auch so was im Testament geregelt werden, wie auch die Zahlenkombi vom eigenen Tresor, wo der Tresorschlüssel versteckt wurde etc.

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Deshalb sollte auch so was im Testament geregelt werden, wie auch die Zahlenkombi vom eigenen Tresor, wo der Tresorschlüssel versteckt wurde etc.

Aber Vorsicht vor den "Erbschleichern", die dann gerne mal das Testament schon vorher suchen!

Bei einem notariell hinterlegtem Testament könnte ich mir das gut vorstellen.

Aus Erfahrung weiß ich, dass sich viele Menschen scheuen ein Testament rechtzeitig zu verfassen, aber es kann im Leben alles sehr schnell gehen!

Gerade bei einem komplizierten Nachlaß sollte man einiges im Vorfeld regeln!

:gutidee:

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Gerade bei einem komplizierten Nachlaß sollte man einiges im Vorfeld regeln!

:gutidee:

Sollte man unbedingt machen, auch wenn es das nicht zum Nulltarif gibt.

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Die 150,- (haben wir vor 10 Jahren bezahlt mit Hinterlegung in einen Bundes-Register) sind gut nagelegt. Es gibt keine Mißverständnisse und keine Unklarheiten.

Und gefunden wird auch immer das richtige und einzig gültige Testament.

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Stimmt. Wobei sich die Gebühr beim notariell hinterlegten Testament nach dem sogenannten Gegenstandswert - also dem, was alles an Vermögenswerten vorhanden ist - bemisst. Bei einfachen Testamenten üblich sind 1/4 des Gebührensatzes, der bis 1.000,- Euro Gegenstandswert auf 10,- Euro festgelegt ist.

Bei einem Gegenstandswert von 10.000 Euro Gegenstandswert liegen wir bei knapp 15,- Euro, bei 100.000,- Euro sinds etwas über 50,- Euro. Wenn das Notariat einen höhren Gebührensatz als 1/4 rechnet, wirds natürlich teurer.

Kostspieliger ist die notarielle Beurkundung eines Testamentes, wobei sich das trotzdem lohnen kann, wenn man dort ohnehin mehrere Dinge wie z.B. Ehevertrag, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung o.ä. in einem Rutsch beurkunden lässt.

Notfalls einfach mal beim Notar fragen.

Ähm, wie war gleich noch das Thema.. ? :huh:

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