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IGNORED

Darf man Patronen in oeffentlichen Verkehrsmitteln transportieren?


nordwind

Empfohlene Beiträge

Danach wäre z.B. bei Fahrzeugen (sofern nicht Wohn-/Aufenthaltszwecken dienend) der Tatbestand des Hausfriedensbruchs

gar nicht erfüllbar. Darauf wollte ich (siehe viele Beiträge zurück) u.a. auch hinaus.

Außerdem kann - selbst in Objekten, wo Hausfriedensbruch tatbestandlich erfüllbar ist - ein solcher in der Tat gar nicht begangen

werden, wenn sich der "Friedensbrecher" (:rolleyes:) auf Aufforderung unverzüglich entfernt. Das ergibt sich ja bereits aus

dem Wortlaut des Gesetzes. "Mal eben so" (weil man etwa einen Gegenstand mit sich führt, in dem der Eigentümer/Besitzer

des Objekts einen Verstoß gegen eigene Regelungen sieht und daher den Aufenthalt im Objekt als "Friedensbruch" wertet)

kann man m.E. nicht Hausfriedensbruch begehen.

Nochmal, ich halte die Sache mit dem Hausfriedensbruch in Bezug auf das eigentliche Threadthema

sowieso für extrem an den Haaren herbeigezogen.

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Von wegen "Wäre bei Fahrzeugen gar nicht erfüllbar..."! Das Personal hat ja auch das Hausrecht und darf z.B. nach Hausrecht bei Verstößen Reisende von der Fahrt ausschließen.

Für den Bahnbereich wird seit Jahrzehnten das Hausrecht innerhalb von Zügen (natürlich auch auf Bahnhöfen etc, aber darum geht es hier nicht) erfolgreich geltend gemacht. Das muß hier nicht eigens durchdiskutiert werden, es werden sich da in den letzten Jahrzehnten nicht Bahnpolizei, Personal und vor allem Gerichte einer Massentäuschung ergeben haben.

Bei anderen Verkehrsunternehmen wird das nicht anders sein.

Wie bereits in anderen Threads beschrieben kommt es nun drauf an, ob man beim Munitionstransport laut dem geltenden Tarif des Verkehrsunternehmens expizit oder durch einen breiten Ausschluß "gefährlicher Gegenstände" und dessen Auslegung dabei in Bedrängnis gerät. Bei 20-30 Schuß Munition, die möglicherweise laut Beförderungsbedingungen nicht transportiert werden dürfen wird es wirklich sehr wenige Fälle geben, wo dieser Umstand überhaupt bekannt wird. Und wenn, dann kommt es darauf an, wie man sich verhält und wie der gesamte Tatbestand dann gewürdigt wird. Ich würde mir den Schuh trotzdem nicht anziehen wollen, aus irgendwelchen Gründen zu einem der wenigen Fälle zu werden und im Extremfall zumindest von der Fahrt ausgeschlossen zu werden oder schlimmstenfalls eine Anzeige zu kassieren. Wie das dann schlußendlich vor Gericht ausgeht sei dahingestellt, den Streß hat man erstmal.

Eine klare und umfassende Regelung gibt es meines Erachtens nicht, da wegen der unzähligen Verkehrsunternehmen zum einen zig unterschiedliche Beförderungsbedingungen gelten und zum anderen das WaffG für diese Art des Munitionstransport keine Regelung vorsieht.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum es gerade unter uns hier im Forum immer wieder Leute geben muß, die versuchen direkt an oder evtl. schon etwas über unsere Grenzen hinauszugehen. Dies wegen des Satzes "Beförderungsbedingungen gehen mir am A... vorbei" oder so ähnlich.

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Die Bahn und auch die meisten anderen öffentlichen Verkehrsmittel erlauben keine Mitnahme von Stoffen, die einer Gefahrklasse unterliegen. Dazu gehört Munition aber.

Wenn man regelmäßig mit dem Bus zum Schießstand fährt muss man das mit seinen Verkehrsbetrieben klären und sich eine Ausnahmegenehmigung von denen ausstellen lassen. In der Regel tun die das.

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Ich kann nicht nachvollziehen, warum es gerade unter uns hier im Forum immer wieder Leute geben muß, die versuchen direkt an oder evtl. schon etwas über unsere Grenzen hinauszugehen.

Diese ganzen Diskussionen in Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln hatten wir - in der einen oder anderen Schattierung -

schon so oft...

Es geht dabei in erster Linie gar nicht um das "über-Grenzen-hinausgehen".

Es geht um "Grenzen", die in sehr vielen Fällen weder formal klar definiert, noch inhaltlich nachvollziehbar dargelegt sind.

Und es geht weiterhin darum, dass zwar viele, aber eben nicht alle legalen Waffenbesitzer faktisch die freie Wahl des Verkehrsmittels haben...

Für die einen ist es eine Luxusdiskussion, für andere mit lästigen Umständen verbunden, für die letztgenannte Gruppe aber

bedeutet es drastische Einschränkungen. Deswegen wird das Thema Dauerbrenner bleiben.

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Soweit ich weiß, gibt es die Einschränkung "zu einem vom Bedürfnis umfaßten Zweck" beim Transport bzw. Führen nur bei Waffen:

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

...

Das muss man ja nicht unbedingt immer als Einschränkung sehen, in puncto Mun wärs ja eher ein Recht, so bescheuert das klingt. Irgendwie müssen die Mumpeln ja zum Bestimmungsort.

Obwohl, das mit der Ausnahmegenehmigung hat auch was und bewahrt einen längerfristig vom Herzkaschper

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- Kontrolle ohne Fahrschein und Ausweis

Wow, das kommt ja schon fast an eine Durchsuchung ran durch den Fahrkartenkontrolleur.

So weit sind wir schon, dass dieses Niemandem mehr auffällt.

Das 4. Reich im Sinne der DDR 2.0 ist angekommen..

LG

M

PS: Zum Glück fahre ich weder Bahn noch Bus. Und auch beim Firmenwagen findest du kein "W" bei der Halterabfrage.

Alleine schon wegen der Diebstahlgefahr ist der ÖPNV ein NoGo für den Waffentransport. Und der dreckige Zustand der Verkehrsmittel, die

Unfreundlichkeit des Personals, die Unpünktlichkeit und der sich ungebührlich/unhöflich/asozial verhaltenden Mitreisenden auch ein NoGo - ohne

eine Waffe zu transportieren.

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Alleine schon wegen der Diebstahlgefahr ist der ÖPNV ein NoGo für den Waffentransport. Und der dreckige Zustand der Verkehrsmittel, die

Unfreundlichkeit des Personals, die Unpünktlichkeit und der sich ungebührlich/unhöflich/asozial verhaltenden Mitreisenden auch ein NoGo - ohne

eine Waffe zu transportieren.

Auch wenn ich nicht alles ideal finde, und auch wenn ich ebenfalls nicht unbedingt auf die "Öffentlichen" angewiesen bin:

Soo schlecht ist der ÖPNV dann auch nicht. Da hat sich schon vieles verbessert.

Und zum Thema Diebstahl: Man muss eben auf sein "Zeug" (egal, was) aufpassen.

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Ich fahre fast immer (Waffen bzw. KW + Muni getrennt im Extrafach im Rucksack) mit den OEV in den Schiesskeller. Bis jetzt in alle den Jahren nie Probleme gehabt. Gut zugegeben in Deutschland gelten da andere Regeln, das ist mir schon klar. Ich wohne in einer Gegend da erreicht man mit dem OEV den Schiesskeller sehr gut, da der in der Tiefgarage eines Shoppingcenters liegt.

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Ich fahre fast immer (Waffen bzw. KW + Muni getrennt im Extrafach im Rucksack) mit den OEV in den Schiesskeller. Bis jetzt in alle den Jahren nie Probleme gehabt. Gut zugegeben in Deutschland gelten da andere Regeln, das ist mir schon klar. Ich wohne in einer Gegend da erreicht man mit dem OEV den Schiesskeller sehr gut, da der in der Tiefgarage eines Shoppingcenters liegt.

Ich schlage alternativ die U6 (oder isses die U5?) von Bad Homburg in die Stadtmitte Frankfurt nach 20 Uhr vor.

Da schaun mer mal wie oft dann noch ÖPNV genutzt wird.

Vieleicht dazu noch ein kleines Umsteigen in die Bahn nach Wiesbaden am Hauptbahnhof Frankfurt/Main?

Bitte vergleicht nicht Schweizer Verhältnisse (die ich selbst kenne und sehr schätze) mit Dingen in Frankfurt, Berlin oder Hamburg.

LG

M

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Wenn die Mitnahme v. Munition, nach den Beförderungsbestimmungen verboten ist, gelten die dann nicht auch für Beamte? Die sind zwar vom WaffG ausgenommen, aber doch nicht von den Beförderungebestimmungen. Und was ist wenn einer unserer hochgeschätzten Politiker, mitsamt Waffenschein und Waffe, beschließt mal mit der Bahn zu fahren. Müssen die die Waffe dann vorher abgeben, oder gelten die Beförderungsbestimmungen für die auch nicht? Was ist mit denen, die eine Waffe dienstlich führen, und per Bahn ihren Einsatzort aufsuchen müssen?

Kurz und gut: Sogar wenn die Bahn in ihren Beförderungsbedingungen die Mitnahme v. Munition ausschließen würde, halte ich dieses Verbot nicht für statthaft. Die Bahn ist ein Unternehmen mit öffentlichem Auftrag, ein Monopolist unter den Verkehrsbetrieben. Dadurch besteht eine Beförderungspflicht, ähnlich wie bei Taxis. Sie kann nicht ohne triftigen Grund Personen v. der Beförderung ausschließen. Ein triftiger Grund kann m.E. nicht vorliegen, wenn der Staat bestimmten Personen den Umgang mit Munition erlaubt hat. Ansonsten könnte eine gefährdete Person, mit Waffenschein, nicht länger die Bahn benutzen, ohne sich in Gefahr zu bringen. Und dann könnte diese Person auch die Steuern zurückverlangen, die der Bahn in seinem Namen gezahlt wurden.

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Wenn die Mitnahme v. Munition, nach den Beförderungsbestimmungen verboten ist, gelten die dann nicht auch für Beamte?

Natürlich.

Deswegen konnte ich (mal abweichend vom Thema Munition) den Gesundbetern der Reisekostenstelle auch immer verdeutlichen, dass ich eben keine umschlossenen, radioaktiven Stoffe (ß-Kalibrierstrahler für Meßgeräte) in Bus oder Bahn transportieren darf - und deswegen zwingend ein D-KFZ oder den eigenen PKW für den AD einsetzen muß ...

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Ich schlage alternativ die U6 (oder isses die U5?) von Bad Homburg in die Stadtmitte Frankfurt nach 20 Uhr vor.

Da schaun mer mal wie oft dann noch ÖPNV genutzt wird.

Vieleicht dazu noch ein kleines Umsteigen in die Bahn nach Wiesbaden am Hauptbahnhof Frankfurt/Main?

Bitte vergleicht nicht Schweizer Verhältnisse (die ich selbst kenne und sehr schätze) mit Dingen in Frankfurt, Berlin oder Hamburg.

LG

M

ist die U2 und auch mit mit vollem Rangebag kein Problem

g23

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Wenn die Mitnahme v. Munition, nach den Beförderungsbestimmungen verboten ist, gelten die dann nicht auch für Beamte? Die sind zwar vom WaffG ausgenommen, aber doch nicht von den Beförderungebestimmungen.

Da haben wir ja einen handfesten Skandal aufgedeckt.

Bahnfahrende Polizeivollzugsbeamte in Uniform und mitgeführter Dienstwaffe verstoßen also gleich mehrfach gegen die Beförderungsbedingungen und begeben sich jederzeit in Gefahr, wegen Hausfriedensbruch angeklagt zu werden.

Der Vorgang hat das Potential für Platz 1 beim BILD Leserreporter-Preis...

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hi

nur so nebenbei:

in wien ist nur der transport von UNGELADENEN waffen in den oeffies erlaubt.

ein porivater oder behoerdlicher dienstwaffentraeger muesste seine plempe also theoretisch vor dem einsteigen in den bus entladen

sozusagen "unload and show clear" noch in der haltestelle ..

hab ich auch noch ned gesehen ....

;-)

zu munition hab ich nix gefunden

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Bahnfahrende Polizeivollzugsbeamte in Uniform und mitgeführter Dienstwaffe verstoßen also gleich mehrfach gegen die Beförderungsbedingungen und begeben sich jederzeit in Gefahr, wegen Hausfriedensbruch angeklagt zu werden.

Der Vorgang hat das Potential für Platz 1 beim BILD Leserreporter-Preis...

Vollkommen zum "Satirefall" wird diese Sache durch die (meines Wissens seit einiger Zeit bestehende) Regelung,

dass Polizeivollzugsbeamte, wenn sie auf dem Weg vom und zum Dienst in Uniform (die Dienstwaffe dürfte

selbstverständlich dazugehören) reisen, kostenlos die DB-Verkehrsmittel nutzen dürfen...

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...Regelung, dass Polizeivollzugsbeamte, wenn sie auf dem Weg vom und zum Dienst in Uniform (die Dienstwaffe dürfte selbstverständlich dazugehören) reisen, kostenlos die DB-Verkehrsmittel nutzen dürfen...

Die Kriminaler dürfen das afaik auch in Zivil, jedenfalls in manchen Verkehrsverbünden, außerdem afaik auch bei Privatfahrten in Uniform bzw. den "Dienst" prüft eh keiner nach. Ist ja auch billiger und vermutlich effizienter als Werkschutz o.ä. zu bezahlen. Und noch besser: im Gegensatz zu den Bediensteten der Verkehrsbetriebe müssen sie´s nicht mal als geldwerten Vorteil versteuern! :rotfl2:

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Die Kriminaler dürfen das afaik auch in Zivil, jedenfalls in manchen Verkehrsverbünden, außerdem afaik auch bei Privatfahrten in Uniform bzw. den "Dienst" prüft eh keiner nach.

Dazu ein kurzer Auszug aus dem VRS-Gemeinschaftstarif des Verkehrsverbund Rhein-Sieg:

9.2 Polizeivollzugsbeamte

Vollzugsbeamte des Polizeidienstes des Bundes und der Länder in Uniform werden im Geltungsbereich

nach Punkt 2 in der 2. Wagenklasse unentgeltlich befördert. Als Fahrtberechtigung gilt der Dienstausweis.

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Da haben wir ja einen handfesten Skandal aufgedeckt.

Bahnfahrende Polizeivollzugsbeamte in Uniform und mitgeführter Dienstwaffe verstoßen also gleich mehrfach gegen die Beförderungsbedingungen und begeben sich jederzeit in Gefahr, wegen Hausfriedensbruch angeklagt zu werden.

Der Vorgang hat das Potential für Platz 1 beim BILD Leserreporter-Preis...

Um wegen Hausfriedensbruch in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten (z.B. Gaststätten, Supermärkten, Zügen, etc.) angeklagt zu werden muß zuvor ersteinmal ein Hausverbot ausgesprochen worden sein und dass dann am besten noch schriftlich hinterlegt.

Im Frankfurter Hbf stolzieren nicht selten Jäger mit gefüllter Langwaffetasche rum ohne das gleich Großalarm ausgerufen wird. Letzt sogar bei einem Fußballspeil und Polizeigroßaufgebot eine Pfadfindergruppe, in welcher die Gruppenführerin ganz offen ein Beil im Gürtel trug. Nichts passierte.

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............Pfadfindergruppe, in welcher die Gruppenführerin ganz offen ein Beil im Gürtel trug. Nichts passierte.

Beile unterliegen nicht dem Waffengesetz und somit auch nicht dem Führverbot.

Die Kriminaler dürfen das afaik auch in Zivil, jedenfalls in manchen Verkehrsverbünden, ........

Im Land Berlin aber nicht, leider!

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