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IGNORED

Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern


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Geschrieben

Es ist eine gute Frage wie so etwas rechtlich betrachtet wird. Da es ziemlich schwierig ist IMMER auf den Schlüssel aufzupassen, ist es sicher immer noch besser diesen in einem kleinen B oder 0 Schrank aufzubewahren, als in einer Geldkasette, oder einem Versteck. Hat man allerdings mehrere Schränke, sagen wir mal fünf Stück, muss man sich sicherlich die Frage gefallen lassen warum man die Schlüssel alle in einen Tresor mit Zahlenschloss packt. Anderseits kann man noch so vorsichtig sein, was machst du wenn man dir oder einem Familienmitglied eine Waffe vorhält? Dann sind die Schränke auch auf. Fakt ist, es kommt im Fall der Fälle immer auf den Richter an.

Geschrieben

Wenn mir jemand ne Knarre ins Gesicht hält, dann gebe ich bereitwillig die Kombination sogar selber ein!

Da soll mir ein Richter mal bescheinigen, das ich als Normalbürger gefälligst cool bleiben soll.

Meine Gesundheit ist da wichtiger als meine Knarren...

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Geschrieben

Wenn mir jemand ne Knarre ins Gesicht hält, dann gebe ich bereitwillig die Kombination sogar selber ein!

Da soll mir ein Richter mal bescheinigen, das ich als Normalbürger gefälligst cool bleiben soll.

Meine Gesundheit ist da wichtiger als meine Knarren...

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Das mit dem Richter war nicht auf den Fall deiner Bedrohung gemeint.

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Der Schlüssel zum Waffenschrank ist genauso auf zu bewahren wie der Autoschlüssel.

Es wird also nicht von dir erwartet, die Schlüssel noch mal separat in einen Safe zu packen.

Ok, er sollte vielleicht nicht gerade im Schlüsselkasten im Flur hängen mit der Aufschrift "Waffenschrank".

Geschrieben

Der Schlüssel zum Waffenschrank ist genauso auf zu bewahren wie der Autoschlüssel.

Es wird also nicht von dir erwartet, die Schlüssel noch mal separat in einen Safe zu packen.

Ok, er sollte vielleicht nicht gerade im Schlüsselkasten im Flur hängen mit der Aufschrift "Waffenschrank".

Wunschdenken oder hast Du eine belastbare Quelle dafür?

Geschrieben (bearbeitet)

Eine belastbare Quelle habe ich nicht.

Aber im Strassenverkehrsgesetz steht, das ein Autofahrer den Autoschlüssel so aufzubewahren hat, das kein Unbefugter dritter ihm habhaft werden kann.

Wie bewahrst du also deinen Autoschlüssel auf?

Wer dir verbindlich Antwort geben kann ist dein Haftpflichtversicherer.

Frage den mal was für ihn sicher ist.

Bearbeitet von Strobel
Geschrieben

Wer dir verbindlich Antwort geben kann ist dein Haftpflichtversicherer.Frag den mal was für ihn sicher ist.

Hab ich schon, denn für den arbeite ich.....................Tresorschlüssel in einem anderen Tresor reicht aus. Und der muss nicht klassifiziert sein. Davon steht nämlich in keinem Gesetz was drin. Der Spruch von " immer am Mann" ist eine Urban Legend. Und, davon ab, alles was ein Schloss davor hat ist sicherer als meine Hosentasche.

Greetz

Peter

Geschrieben

...

Aber im Strassenverkehrsgesetz steht, das ein Autofahrer den Autoschlüssel so aufzubewahren hat, das kein Unbefugter dritter ihm habhaft werden kann...

Interessant. Es kommt ja öfter vor, dass der Filius sich den Schlüssel schnappt und ne Spritztour macht oder die Schlüssel von Luxuskarren gezielt aus dem Haus gestohlen werden. Habe aber noch nie gehört, dass dann der Eigentümer bestraft wird oder es Konsequenzen gibt. Bei der Waffen aufbewahrung jedoch schon...

Geschrieben

Doch, hab schon mal ein Urteil gelesen, wo der Sohn ne Spritztour machte und der Schlüssel am Schlüsselbrett hing...

Ebenso vom Rentner, wo der Tresorschlüssel aufn Bilderrahmen lag und es alle in der Familie wussten.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

"unbefugt" ist ja eh jeder, der in meine wohnung unerwünscht eindringt.

Also Einbrecher oder Räuber, der mit vorgehaltener Waffe, die Schlüssel-(Nummerrausgabe) fordert. Jeder wird sich ja wohl ein unaufindbares Versteck für einen Zweitschlüssel suchen können... Schalterdosen... das Innere von Elekrogeräten uwna... Solange man ^beide Schlüssel vorweisen kann und eindeutige Einbruchsspuren vorhanden sind, der Waffschrank weg ist. Rufst die Polizei und zeigst den Verlust hiermit an.

  • 4 Wochen später...
  • 10 Monate später...
  • 5 Wochen später...
Geschrieben
Am ‎10‎.‎07‎.‎2015 um 00:43 schrieb PetMan:

Hab ich schon, denn für den arbeite ich.....................Tresorschlüssel in einem anderen Tresor reicht aus. Und der muss nicht klassifiziert sein. Davon steht nämlich in keinem Gesetz was drin. Der Spruch von " immer am Mann" ist eine Urban Legend. Und, davon ab, alles was ein Schloss davor hat ist sicherer als meine Hosentasche.

Greetz

Peter

Versicherungen und Waffenbehörde denken schon etwas anders.

Schlüssel für Waffenschrank im Schlüsselkasten, Schlüssel für Kasten am Schlüsselbrett, direkt neben dem Auto-Schlüssel neben der Eingangstür?

 

Da würde ich die Frage nach der Versicherung erst mal ganz nach hinten stellen!

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb uwewittenburg:

Versicherungen und Waffenbehörde denken schon etwas anders.

Schlüssel für Waffenschrank im Schlüsselkasten, Schlüssel für Kasten am Schlüsselbrett, direkt neben dem Auto-Schlüssel neben der Eingangstür?

Das ist aber nicht das was ich beschrieben habe. Meine Schlüssel sind in einem Möbeltresor mit elektronischem Zahlenschloss. Demnächst kommt aber auch ein B-Schrank mit elektronischem Schloss ins Haus, dann ziehen die Schlüssel um. Und auch die Autoschlüssel hängen hier nicht frei zugänglich neben der Eingangstür. Und "immer am Mann "...........grad bei dem Wetter im Schwimmbad zb werden einem da die Blicke aller anderen Besucher sicher sein, wenn man die da um den Hals trägt.

 

Peter

  • 3 Jahre später...
Geschrieben
Am 28.7.2015 um 12:55 schrieb Matthias308:

"unbefugt" ist ja eh jeder, der in meine wohnung unerwünscht eindringt.

Also Einbrecher oder Räuber, der mit vorgehaltener Waffe, die Schlüssel-(Nummerrausgabe) fordert. Jeder wird sich ja wohl ein unaufindbares Versteck für einen Zweitschlüssel suchen können... Schalterdosen... das Innere von Elekrogeräten uwna... Solange man ^beide Schlüssel vorweisen kann und eindeutige Einbruchsspuren vorhanden sind, der Waffschrank weg ist. Rufst die Polizei und zeigst den Verlust hiermit an.

 

 

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Hallo, der Jägerschrank schon wieder, darf ich im A Fach Munition lagern, die für die Waffe im B Innenfach bestimmt ist ? Ist ja auch überkreuz und für eine Kurzwaffe mit Munition zu bekommen, muss ein A Schrank und ein B Innenfach überwunden werden.

Der große Munschrank steht im Keller, ist halt bequemer kleinere Mengen in der nähe von der Waffe zu lagern

Danke für eure Antworten

Bis bald

Marcus

Geschrieben

Ich dachte die Ausnahme des " Jägerschrankes "wäre mittlerweile hinreichend bekannt. Anscheinend doch nicht . Klar darfst du die Munition für Waffen im B Schrank im A Teil lagern, sofern da keine LW im gleichen Kaliber steht ( zb HA in 9mm im A Teil und Pistole 9mm im B Teil) Beim " Jägerschrank " darfst du die Munition sogar zu der Pistole ins B Fach legen . Weil der B Teil sitzt ja zusätzlich noch im A Schrank. Eine Ausnahme die man wegen der Jäger ins Gesetz mit aufgenommen hat, das gilt aber auch für Sportschützen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten schrieb MarcusGoebel:

Hallo, jetzt habe ich eine Antwort die mir gefällt, und eine nicht.

Dabei schliessen sich die antworten gar nicht gegenseitig aus. Du DARFST die Munition mit ins B Fach stellen, du DARFST aber auch über Kreuz lagern .Davon ab das dieser Thread von 2011 ist wurden diese Fragen aber alle schon auf der ersten Seite beantwortet . In Bezug auf A Schrank mit B Innenfach in "Altbesitz" hat sich auch nix geändert seit dem

 

Zitat

Bei mir platzt halt langsam das B Innenfach.......

Ich würde nicht mal einen kleinen Teil  meiner KW Munition ins B Innenfach bekommen, und mein B Fach ist nicht eines der kleineren. 2000 Schuss 9mm würden da rein passen zur Pistole, Aber da gibts noch 45er, 357er, 38er ..................

 

Bearbeitet von PetMan

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