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IGNORED

Wie KW und Muni in A-Schrank mit B-Fach lagern


WOfriend

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  • 3 Jahre später...
Am 18.6.2020 um 12:10 schrieb PetMan:

Beim " Jägerschrank " darfst du die Munition sogar zu der Pistole ins B Fach legen . Weil der B Teil sitzt ja zusätzlich noch im A Schrank.

Hi, bei der noch 2020 von mir genannten Ausnahme "Jägerschrank " bin ich mir heute nicht mehr sicher............Das stand früher in der Verwaltungsvorschrift in § 13, absatz 4 glaub ich. Die Verwaltungsvorschrift wurde aber anscheinend 2020 geändert und heute steht dazu nix mehr da drin. Kann jemand da belastbar genaueres zu sagen ? Glt diese Ausnahme " Jägerschrank " auch heute noch ?

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vor 1 Stunde schrieb HangMan69:

IMHO war:

KW in den B-Teil, Mun in den A-Teil...

nicht zusammen in den B-Teil...

Ob man es glaubt oder nicht. Beides darf in den B Teil. Weil es einfach keinen Sinn macht die Muni in den A Teil zu tun. Da war das Waffengesetz ausnahmsweise mal logisch. 

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vor 3 Stunden schrieb callahan44er:

Und wenn du Altbestand hast, warum sollte ausgerechnet das nicht mehr gelten?

Weil es nicht mehr im §13 der Verwaltungsvorschrift aufgeführt ist, was es vorher war.

 

Imho hat sich da wegen altbesitz nichts verändert, aber der Vater eines Schützenkollegen hat jetzt deswegen eine Ordnungswiedrigkeitsanzege am Hals am Hals. Viel bei einer unangekündigten Kontrolle auf..............

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vor 1 Stunde schrieb PetMan:

Weil es nicht mehr im §13 der Verwaltungsvorschrift aufgeführt ist, was es vorher war.

 

Imho hat sich da wegen altbesitz nichts verändert, aber der Vater eines Schützenkollegen hat jetzt deswegen eine Ordnungswiedrigkeitsanzege am Hals am Hals. Viel bei einer unangekündigten Kontrolle auf..............

 

Das ist natürlich blöd. Aber woher soll er das wissen? Bestandschutz ist Bestandschutz. Es ist doch in der Altbestandregelung nicht explizit ausgeschlossen worden. 

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vor 2 Stunden schrieb callahan44er:

Es ist doch in der Altbestandregelung nicht explizit ausgeschlossen worden. 

Eben. Und zudem  ist die überkreuzlagerung im A/B Schrank ja zweifelsfrei erlaubt. Also ist das Ergebnis wenn sowohl A als dann auch noch das B-Fach aufgebrochen werden am ende das gleiche. Ich hab dem Kollegen geraten sich auf den alten §13,4. zu berufen, mal abwarten was daraus wird. Dummerweise, war wirklich dumm, stand bei der Kontrolle noch eine Flinte neben dem Tresor im Koffer..................................Freunde hat der sich also keine gemacht bei dieser Kontrolle.....................aber die Waffen gleich eingepackt haben sie mal nicht........war ihnen bei 60 bis 70 Stück wohl ohne Vorplanung auch zuviel

Bearbeitet von PetMan
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Gerade eben schrieb callahan44er:

Ja wenn man doch gerade heim gekommen ist.

oder dei Flinte gleich zum Büxer bringen wollte als die klingelten....................das hat er angeführt. Mal abwarten ob es was nutzt. Der Kollege der mich ansprach ist bei mir im Verein , sein vater wohnt aber im Osten und ist weit weg. Wenn ich ein Ergebnis der Kontrolle mitbekomme gebe ich es hier weiter.

 

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vor 3 Stunden schrieb PetMan:

oder dei Flinte gleich zum Büxer bringen wollte als die klingelten....................das hat er angeführt. Mal abwarten ob es was nutzt. Der Kollege der mich ansprach ist bei mir im Verein , sein vater wohnt aber im Osten und ist weit weg. Wenn ich ein Ergebnis der Kontrolle mitbekomme gebe ich es hier weiter.

 

Schlecht……..Und dann 60-70 Waffen auf JS wahrscheinlich…..das geht nicht gut aus.

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