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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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Eigentlich nicht, denn auch die Waffenbehörde muss prüfen, ob der Tresor den technischen Anforderungen nach VDMA bzw. DIN/EN 1143-1 entspricht bzw. ob bei anderweitigen Behältnissen oder Räumen von einer Gleichwertigkeit ausgegangen werden kann.

Genau das kann sie aber nur tun, wenn sie weiß, ob z.B. die registrierte Kurzwaffe da drin ist, die Anzahl der Waffen für das Behältnis ok ist etc.

Kontrolle und Überprüfung gehen hier konform. Was das BVerwG (NJW 2006, 2504) zur Thematik schreibt, trifft es sehr genau. Dort erfolgt zunächst eine allgemeine Abgrenzung von Betretung und Durchsuchung.

Der thread ist inzwischen ellenlang- dennoch darf ich mal nachhakend fragen.

Definitiv möchte ich wissen, ob bei einer Nachschau (der eingrenzende Sinn ist mir bekannt) der Waffenschrank geöffnet werden MUSS und ob ich meine Waffen, die ich legal besitze, rausnehmen muß zum Abgleich mit meiner WBK.

Wenn nein, auf welchen Paragraphen im Waffengesetz kann ich mich da berufen, wenn ich sage: Nein, der Schrank bleibt zu.

HABE ich da überhaupt eine für mich verläßliche (gesetzlich abgesicherte) Möglichkeit?

MfG!

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Eigentlich nicht, denn auch die Waffenbehörde muss prüfen, ob der Tresor den technischen Anforderungen nach VDMA bzw. DIN/EN 1143-1 entspricht bzw. ob bei anderweitigen Behältnissen oder Räumen von einer Gleichwertigkeit ausgegangen werden kann.

Sobald ich einen SB bei mir zu Hause eine zerstörungslose Blechstärkenmessung machen sehe glaube ich Dir das. Oder wenn er erkennen kann ob das verbaute Schloß auf der VDMA-Schloßliste steht.

Eigentlich kann der SB nur auf das Typenschild schauen. Das ich ihm vorher schon photographiert habe. Also keine zusätzliche Erkenntnisse. Nur "Beifang". Aber das ist ja auch der Hauptgrund für die Durchsuchungen.

Definitiv möchte ich wissen, ob bei einer Nachschau (der eingrenzende Sinn ist mir bekannt) der Waffenschrank geöffnet werden MUSS und ob ich meine Waffen, die ich legal besitze, rausnehmen muß zum Abgleich mit meiner WBK.

Radio Eriwan sagt: Im Prinzip mußt Du nicht. Aber Du kannst Dich nicht dagegen wehren, sondern erst im Nachhinein die Unrechtmäßigkeit feststellen lassen. Das kostet aber leider DEIN Geld und DEINE Zeit, und hilft dir nicht weiter.

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Ich habe immer gegen die Erhebung von Verwaltungsgebühren für anlasslose Aufbewahrungskontrollen gewettert. Diese widersprechen den

im Landesgebührengesetz Ba.-Wü. niedergelegten Grundsätzen für die Gebührenerhebung.

Aber:

Wenn man den oben verlinkten Artikel zu den Kontrollen in Heilbronn liest, stellt man fest, dass dort gerade nicht solche Gebühren erhoben werden.

Zitat:

"Zum 1. Januar 2011 erhebt die Stadt Heilbronn für anlassbezogene und verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern eine Gebühr. Sie beträgt pro angefangener halber Stunde 50 Euro.

Wird bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen keine Beanstandung festgestellt, wird keine Gebühr berechnet".

Der letzte Satz ist wichtig - damit haben wir dort letztlich - gesetzeskonform - keine Gebühren für die verdachtsunabhängige Kontrolle.

Denn wenn eine Beanstandung gemacht wurde, und eine Nachkontrolle erforderlich wird, dann liegt ja eben eine verdachtsabhängige/anlassbezogene Kontrolle vor.

Auch wenn man über Gebührenerhebung per se nicht glücklich sein kann - diese Heilbronner Regelung ist meiner Meinung nach vertretbar.

Gruß,

karlyman

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Auch wenn man über Gebührenerhebung per se nicht glücklich sein kann - diese Heilbronner Regelung ist meiner Meinung nach vertretbar.

Das sehe ich auch so. Allerdings gefällt mir der letzte Absatz des Artikels überhaupt nicht.

Achja, da gibt's auch eine Kommentar-Funktion.....

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Zitat:

"Zum 1. Januar 2011 erhebt die Stadt Heilbronn für anlassbezogene und verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern eine Gebühr. Sie beträgt pro angefangener halber Stunde 50 Euro.

Wird bei den verdachtsunabhängigen Kontrollen keine Beanstandung festgestellt, wird keine Gebühr berechnet".

Der letzte Satz ist wichtig - damit haben wir dort letztlich - gesetzeskonform - keine Gebühren für die verdachtsunabhängige Kontrolle.

Denn wenn eine Beanstandung gemacht wurde, und eine Nachkontrolle erforderlich wird, dann liegt ja eben eine verdachtsabhängige/anlassbezogene Kontrolle vor.

Auch wenn man über Gebührenerhebung per se nicht glücklich sein kann - diese Heilbronner Regelung ist meiner Meinung nach vertretbar.

Gruß,

karlyman

Nun, in diesem Zusammenhang sollte man über den Faden "Beifang" oder besser Zufallsfunde bzw. deren Umstände mal nachdenken.

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Warum so umständlich? :confused:

Wie es der Mausebär immer schreibt: § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG => keine Verhütung,

  • kein Zutritt,
  • kein Beifang,
  • keine Termine,
  • kein schlechtes Gewissen wegen Putzen oder Leergut,
  • keine "Mißverständnisse" und
  • selbst für Paranoiker und Verschwörungsanhänger keine Möglichkeit zum Unterschieben sowie
  • last but not least weniger Steuergeldverschwendung.

:good:

edit: noch was eingefallen. ;)

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Du darfst mir aber gerne erklären, wie z.B. der TÜV eine Zulassung erteilen soll, ohne das Auto dazu begutachten zu können.

Unabhängig davon dass ein TÜV keine Zulassungen erteilt...

Wenn schon die Analogie zum TÜV hergestellt wird, dann höchstens folgende:

Der TÜV macht ab sofort unangemeldete Kontrollen bei dir zu Hause und überprüft ob das Motorrad in der Garage gegen unbefugte Benutzung gesichert ist. Ist es das nicht, Pech. Persönlich nicht geeignet, alle Kraftfahrzeuge werden eingezogen.

Ist alles i.O. aber der TÜV sieht neben dem 20L-Benzinkanister noch den 5L-Kanister für den Rasenmäher stehen, ebenfalls Pech. Alles weg.

Und im ADAC-Forum posten dann einige „Recht so, hätte er wissen müssen!“

Siehe Beifang-Thread

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Allerdings gefällt mir der letzte Absatz des Artikels überhaupt nicht.

Das ist genau wieder die Sache mit dem Verschweigen der "besonders verdächtigen Gruppen",

die bei der "Priorisierung" der Kontrollen durch die Behörden bevorzugt herangezogen werden.

Entweder ist dies (im besten Fall) der Presse einfach egal; oder sie will gezielt Stimmung machen.

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Zum Begriff der Wohnung habe ich noch folgendes gefunden:

Kommentar Polizeiaufgabengesetz (google)

In Bayern (BayVGH) ist man der Meinung, das sowohl Kellerräume als auch gegen den allgemeinen Zutritt gesicherte (Innen-)Höfe als Wohnung anzusehen sind. Wurde zwar irgendwo schon mal gepostet, aber hier kann man es nachlesen. Zum Begriff der Durchsuchung und Betreten von Wohnungen aus Sicht der Polizei kann man dort etwas weiter oben auch noch ein wenig nachlesen.

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...

HEUTE wird von jeder Behörde erwartet, daß sie aktiv Medienarbeit macht und informiert (der informierte Bürger will wissen, was los ist).

Dabei soll die Behördenarbeit natürlich positiv und effektiv dargestellt werden, damit nicht Diskussionen aufkommen wie "wozu brauchen wir eigentlich einen teuren Landrat".

Nicht anders machen es die Presseleute der Firmen: positiv darstellen.

Allerdings erwarten sich viele von den Behörden objektive Darstellungen (weil Amt).

Die wäre nicht immer positiv.

Ein privates Unternehmen hat Gewinn zuerwirtschaften. Für dieses ist die Kommunikation mit der sog. Öffentlichkeit ein Teil seines Marketings und dient damit der Profiterzielung. :hi:

Behörden werden von der sog. Allgemeinheit finanziert und sollen für diese möglichst wirtschaftlich und sparsam die öffentlichen Angelegenheiten verwalten. Eine Kommunikation mit der Öffentlichkeit, die Sachverhalte unvollständig oder falsch darstellt, um die Tätigkeit der Behörde als wichtig zu vermitteln, ist ein Mißbrauch der dieser Behörde zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel. Die Kommunikation mit der Öffentlichkeit hat der wirtschaftlichen und sparsamen Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben zu dienen und darf nicht dazu dienen, um künftigen Mittelzufluß zu maximieren. <_<

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Es ist kein Genuß, das hier zu lesen. Ein echter "Zeitvernichter-Thread".

Bevor das Bruttosozialprodukt noch weiter leidet, sollte dieser Thread besser dichtgemacht werden. Denn es ist bestimmt immer noch nicht Alles von Allen zu Allem über Alles gesagt worden. Und im Zweifel können wir ja jederzeit von vorn anfangen.

MENSCH, LEUTE !!! :gaga: 201 Beiträge zu einem Thema, das mit der entspannt durchgeführten Kontrolle ja wohl beendet war.

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...

Nun haben viele Behörden Pressesprecher oder eine Abteilung, nu isses auch wieder net recht...

Was nicht Recht ist ist, dass diese Volkverblödung betreiben.

Mit dem Zustand, daß wir in einer Mediendemokratie leben, müssen wir uns halt mal abfinden.

Daran werden wir kaum etwas ändern.

Jammern und rumnölen, ... , bringt's ja auch nicht.

Weshalb eine konsequente, sachliche Beschwerde beim Bürgermeister, vorallem wenn sie nicht die einzige ist bzw. bleibt, auch hier die Verwaltungsqualität bessern kann. :bud:
Wir können die Medien ja auch entsprechend nutzen, z.B. indem wir bei Online-Artikeln richtigstellende Forenbeiträge verfassen und dabei sachlich bleiben.

Diese Möglichkeit gab es vor Mitte der 90er Jahre nämlich auch nicht!

Nicht alles war früher besser...

Komisch,

ich kann mich weder an eine Kritik an der Existenz von behördlichen Pressesprechern noch an die Behauptung, dass früher alles besser gewesen sein, entsinnen oder dieses oben herauslesen. :wacko:

Dort stehen nur die Beschreibungen der unterschiedlichen Funktionen der Öffentlichkeitsarbeit bei privaten Unternehmen und Behörden sowie, dass es mißbräuchlich sei, wenn eine Behörde versucht ihre PR zur Maximierung ihrer Mittelzuweisungen zu nutzen, in dem sie mit der Wahrheit kreativ umgeht.

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Ich verstehe das Problem hier langsam nicht mehr.... :confused:

Was ist dabei, einfach mal den Schrank zu öffnen und den SB seine ihn aufgezwungene Arbeit erledigen zu lassen?

Hier wird auf Prinzipien herumgeritten, die einen Außenstehenden wirklich nur den Verdacht übrig lassen, dass einige hier ihre 12/70 auf Kurzwaffenmaß gestutzt haben und nun nicht wissen, ob das Ding im A-Schrank bleiben darf, in den B-Schrank gehört, oder doch eventuell nun ein verbotener Gegenstand ist...?

Hier wäre aber IMHO eine Schulung nötig, die dem LWB Sicherheit und Selbstsicherheit bietet.

Allein die Nachfrage, was denn nun zu tun ist, lässt ja auch eine erhöhte Verunsicherung schließen.

Ich nehme mich nicht aus, aber ich weiß doch bitteschön vorher, was ich wo zu lagern habe und habe doch die entspr. Nachweise dafür erbracht.

Dies sollte mir doch die Selbstsicherheit bieten, mit dem SB korrekt umzugehen, oder? Außerdem kenne ich doch meinen SB und kann am Besten einschätzen, was er für ein Typ ist.

Hat er rumgezickt? Hat er alles ausgereizt, was man einen LWB an Steinen in den Weg legen kann, oder kam er mir sogar entgegen und hat Tips gegeben?

DAS sind die Randbedingungen, die zur Abwegung herangezogen werden müssen, ob ich nun Angst haben muss, oder nicht.

Eine Frage hier im Forum verunsichert nur, da einige gleich den Aufstand der Massen proben wollen.

Der §39 fordert für die Vorstellung im Amt einen begründeten Anlass, §36 regelt die Aufbewahrungsvorschriften.

Also nochmal:

In $36(3) ist nicht die Rede von einem begründeten Anlass des Kontrollbesuchs! Der kann verdachtfrei erfolgen und von "freiwillig" steht auch nichts!

In $39(3) ist ein begründeter Anlass hingegen Voraussetzung dafür, jemanden mit seinem Krempel auf dem Amt antanzen zu lassen.

Wer öfter von seinem guten Recht Gebrauch macht, §36(3) auszusetzen, gibt selbst den begründeten Anlass, mal alles auf dem Amt kontrollieren zu müssen.

Somit schließt sich der Kreis.

(Auch dann werden die imaginären, einlaßverweigernden Sägekünstler das Schrumpfen ihres Flintenlaufes erklären müssen, um auf das eingangs erwähnte, lustig gemeinte Beispiel zurückzukommen).

Tja: So sieht das aus und nicht anders. Wer Stress verursacht, muss selber mit Stress rechnen.

Fair ist das nicht, aber wer hat behauptet, dass alles fair sein und einen Sinn haben muss?!

Wir können noch so lange über die Auslegung des WaffG diskutieren.

Fakt ist jedoch: Wenn du es Dir mit Deinem SB versaust, werden die Dinge komplizierter. Da kannst du auch gerne mal im Recht sein, das macht ihm gar nichts aus.

Zur Not dauert der nächste Eintrag mal etwas länger oder verschwindet "auf nimmer wieder tschüß". Ist halt nie eingegangen.

Ich möchte einfach nur mein Hobby ausüben und Streit mit den Behörden gehört nun wahrlich nicht dazu.

Das "normale" Pensum reicht mir völlig...

(Z.B. Standabnahme zum Spottpreis von knapp 400 Flocken zzgl. der Kosten, die nun noch zur Realisierung der Mangelbehebung auf uns zukommen... "Ich seh da noch Himmel"... ach nee! Du stehst ja auch draußen, du Opfer! *grummel* )

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Soll doch jeder so handeln, wie er es für richtig hält!

Ich werde mir wegen Nichtigkeiten keinen Streß bereiten, es gibt wichtigeres.

Falls sich die Behörde entschlossen hat, meine Aufbewahrung zu kontrollieren, werde ich dies nach Terminabsprache auch zulassen, auch das ist mein gutes Recht und ich breche mir dabei keinen "Zacken aus der Krone"!

Ist meine Ehefrau alleine zu Hause, wird sie auch niemanden einlassen, denn das muß sie nicht!

Ja, ich werde auch meinen Schrank öffnen und die Waffen zur Überprüfung, bzw. Abgleich vorzeigen, denn in meinem Schrank befinden sich keine unerlaubten Gegenstände!

Das ist meine persönliche Einstellung zu dieser Geschichte und daran wird sich nichts ändern, daran werden auch keine Anfeindungen hier aus dem Forum etwas ändern! (Klar kann man darüber diskutieren und auch den Rechtsweg beschreiten)

Wer meint sich nicht kontrollieren lassen zu müssen, soll es für sich entscheiden, aber nicht noch andere aufzufordern sich zu wehren, bzw. sich zu verweigern.

Jeder LWB ist Erwachsen, ansonsten hätte er keine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten!

Glaubt wirklich jemand ernsthaft, dass der Gesetzgeber seinen Kontrollwillen zurückzieht, nur weil sich einige dagegen wehren?

Nicht wirklich, er wird das Gesetz ändern und noch Verschärfungen einbringen, denn die Verweigerer zwingen ihn ja dazu.

Ich denke dass jeder hier im Forum in seinem Verein seine Kameraden über die Lagerung von Waffen und Munition belehrt, denn es zeigt sich immer wieder, dass LWB die vor zig Jahren ihre Sachkunde gemacht und sich nicht weitergebildet haben über viele Dinge nicht Bescheid wissen, genauso wie mit den delaborierten Patronen und dem Schwarzpulver im Glas (oder war es anderes Pulver? Eigentlich egal!).

Ich denke dass wir in der Pflicht sind unser Wissen weiterzugeben und nicht alle LWB aufzufordern, sich in jedem Fall gegen die Behörde zu stellen. (Wenn notwendig, dann natürlich auch das!)

Aus langjähriger Erfahrung heraus weiß ich, dass diejenigen, die am lautesten gebrüllt haben, nachher die unterwürfigsten waren!

Nicht alle, daher braucht sich auch keiner die Jacke anziehen!

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Soll doch jeder so handeln, wie er es für richtig hält!

Ich denke dass jeder hier im Forum in seinem Verein seine Kameraden über die Lagerung von Waffen und Munition belehrt, denn es zeigt sich immer wieder, dass LWB die vor zig Jahren ihre Sachkunde gemacht und sich nicht weitergebildet haben über viele Dinge nicht Bescheid wissen, genauso wie mit den delaborierten Patronen und dem Schwarzpulver im Glas (oder war es anderes Pulver? Eigentlich egal!).

Ich denke dass wir in der Pflicht sind unser Wissen weiterzugeben und nicht alle LWB aufzufordern, sich in jedem Fall gegen die Behörde zu stellen. (Wenn notwendig, dann natürlich auch das!)

Aus langjähriger Erfahrung heraus weiß ich, dass diejenigen, die am lautesten gebrüllt haben, nachher die unterwürfigsten waren!

Nicht alle, daher braucht sich auch keiner die Jacke anziehen!

Eben: Hunde, die bellen, beißen nicht. Mein Reden seit... wie vielen Seiten?

Irgendwie dreht sich alles im Kreis.

Gibt es bei uns jetzt Realos und Fundis bei LWB?

Müssen wir uns bald "grüne" LWB nennen? :contra: (duck und ab in den Wald ;-)

Scherz beiseite: Die beiden Lager bekommt niemand beisammen!

Die einen gehen einfach zweckmäßig an die Sache heran und die andere sehen darin etwas Grundsätzliches.

Ich denke, es wurde alles gesagt und von Dir nochmal knapp zusammen gefasst.

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Wer öfter von seinem guten Recht Gebrauch macht, §36(3) auszusetzen, gibt selbst den begründeten Anlass, mal alles auf dem Amt kontrollieren zu müssen.

Somit schließt sich der Kreis.

...

Tja: So sieht das aus und nicht anders. Wer Stress verursacht, muss selber mit Stress rechnen.

Gut auf den Punkt gebracht. :D

Es heißt nicht umsonst: man sieht sich immer zweimal im Leben. Und die Waffenbehörde wird hier auf Dauer immer am längeren Hebel setzen.

So wie man es sich als Mieter nicht wegen belanglosen Dingen mit dem Vermieter verscherzen sollte, gilt das auch hier. Noch ein Sprichwort als Schlusswort:"So wie man in den Wald reinruft, so schallt es auch heraus." B)

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...

Noch ein Sprichwort als Schlusswort:"So wie man in den Wald reinruft, so schallt es auch heraus." B)

Was aber noch lange nicht heißt, das ich vor jeder Uniform die Hacken zusammen knalle! Wie oben erwähnt: Ich sende denen alle erdenklichen Nachweise zur Aufbewahrung und trotzdem lungern die vor meiner Tür rum. Wozu? Mehr als auf den eingeschickten Fotos, Rechnungen und gemachten Angaben werden die von mir auch nicht zu sehen bekommen. Und wenn ich meinen Krempel da hinschleppen soll zum Nummernvergleich, mache ich das eben. Und wenn ich das mache, dauert das länger als einen Tag, da kannst Du Dir sicher sein, die Zeit dafür nehme ich mir...

Vorteil: So werden andere LWBs in der Zeit wenigstens nicht belästigt.

Gruß JM

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