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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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Du solltest Dich mal mit dem § 55 WaffG auseinandersetzen, dann Wüßtest Du, dass Du jetzt Unfug verzapft hast! :peinlich:

Aber fütter ruhig Deinen Anwalt, der wird sich genüßlich seinen Verdienst von Deinem Konto einstecken!

Überlegt doch bitter bevor Ihr etwas schreibt!

Wie sagte Homer Simpson immer so trefflich: Verdammt! :peinlich:

Da könntest Du sogar Recht haben.

War auch nur so ein "Geistesblitz", der mich überkam. Das habe ich aber auch eindeutig geschrieben. Also die Bitte: Ließ doch einfach, bevor du lospolterst. :rolleyes:

Aber apropos Anwalt: Da habe ich eine Rechtsschutzversicherung. Wenn die etwas übernimmt, dann besteht auch die Aussicht auf Erfolg, sonst wird kurz geprüft und die Übernahme abgelehnt.

So, nun nochmal langsam, denn so ganz werde ich nicht schlau aus diesem §:

Die Polizei darf natürlich (und landesabhängig wohl auch die OÄ, Stadtpolizei und so) Dienstwaffen führen. Logo.

Ich kann mir auch vorstellen, dass die Polizei Waffen in akuten Fällen beschlagnahmen darf, aber dann wird es auch schon richtig kompliziert.

So, nun denke ich nach und das mit meinem blöden Nichtjuristenhirn... so richtig einleuchten will mir Dein Verweis dann aber auch nicht:

1. Es liegt keine unmittelbare Gefahrenlage vor. Die Waffen könnten einfach wieder in die Schränke verstaut werden. Darf dann die Polizei einfach so Eigentum beschlagnahmen? Sonderregelung bei Waffen... wie: Der SB widerruft vor Ort die Erlaubnis, der Bürger besitzt die Waffen nun nicht rechtmäßig und die Polizei sackt alles ein? So einfach? Wo steht das?

2. Die Polizisten (und im weiteren Sinne halt gem. §55 auch die SB) haben natürlich von Beruf wegen die Erlaubnis ihre DW zu führen, aber es gibt darüber hinaus selbstverständlich Dienstordnungen, die besagen WIE sie zu führen sind. Zehn Langwaffen einfach so überm Arm getragen auf öffentlicher Straße? Dann das ganze in einen "Bully geworfen"? Na, also: Ich glaube, sowas verstößt gegen irgendwas in irgendeiner PDV (Polizeidienstvorschrift).

Ich würde folglich den ganzen Vorgang eventuell sogar filmen, aber mindestens Fotos machen. Auch wenn Du meinst, das ist alles rechtens, so besagt der §55 zwar, das die Polizei und ihr gleichgestellte Organe keiner expliziten Erlaubnis bedürfen. Das war klar, da habe ich mich völlig mißverständlich ausgedrückt und mich für den Lapsus entschuldigt.

Der §55 sagt jedoch nichts darüber aus, wie die Waffen zu transportieren sind.

Dies sollte in der PDV ab 900 geklärt sein - DIE finde ich so direkt aber nicht im Netz. (Sie werden schon wissen, warum dies so ist... ;-)

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Ich verstehe das auch nicht mit der Wegnahme sämtlicher Waffen, sofern bei einer Kontrolle bsp. eine Waffe nicht gerade im Tresor sondern auf dem Tisch liegt.

:rolleyes: den Grund der "Wegnahme" werden wir hier nie erfahren... aber abgeshen davon, wenn eine Kontrolle der Aufbewahrung angesagt ist (und nur dann kommt sie ins Haus) habe ich alles im Schrank und die Sache ist erledigt..

Wenn ich mit dem Auto oder Motorrad zum Tüv fahre schaue ich doch auch vorher ob alles ok ist... warum wollen es sich manche so schwer machen?

Gruß

Hunter

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......

Ich würde folglich den ganzen Vorgang eventuell sogar filmen, aber mindestens Fotos machen.

......

Die meisten werden wohl in der Lage eher blöd aus der Wäsche gucken und gar nix tun ... sofern sie nicht gerade mit den restlichen Herrschaften des "Besuches" ausreichend beschäftigt sind.. :rotfl2:

Gruß

Hunter

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Ich frage mich gerade ob es Aerger geben würde, käme eine Kontrolle und die Waffen lägen nicht im Tresor/Waffenschrank sondern auf seinem Wohnzimmertisch oder sogar auf dem Tepppichboden verstreut. Ganz ehrlich ich finde es paradox, falls dies nicht erlaubt sei. Ich verstehe es, dass die Waffen im Waffenschrank verstaut sind, sobald der WBK-Inhaber Haus oder Wohnung verlässt. Aber solange er die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausübt, wieso die Waffen im Tresor lagern, blöde gefragt?

So lange er tatsächlich Zugriff im Sinne von "jederzeit die tatsächliche Gewalt darüber ausüben" kann,

er ausschließen kann, dass Andere/Nichtberechtigte die Gewalt darüber erlangen, und er über geeignete

Behältnisse zur Unterbringung nach den Anforderungen (in D) verfügt - sollte es rechtlich auch kein Problem sein.

Wir wissen aber, wie gesagt, nicht, wie die genauen Umstände an dem Ort und zu der Zeit waren.

Wir wissen nur, dass letzten Endes "die Behörde alles mitgenommen hat".

....wenn eine Kontrolle der Aufbewahrung angesagt ist...habe ich alles im Schrank und die Sache ist erledigt.

Das ist die schlichte und effiziente Lösung.

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Zehn Langwaffen einfach so überm Arm getragen auf öffentlicher Straße? Dann das ganze in einen "Bully geworfen"? Na, also: Ich glaube, sowas verstößt gegen irgendwas in irgendeiner PDV (Polizeidienstvorschrift).

Genauso läuft es ab und nicht anders!

Sogar der Arbeiter der Polizei der als Asservatenkurier unterwegs ist, wird vor dem Gesetz geschützt, wäre ja auch albern, wenn ich einen Kurier anfordere um zig tausend Stück Munition und zig Waffen zum Sprengplatz zu transportieren.

Natürlich alles im dienstlichen Auftrag und so steht es dort auch!

Was meinst Du wie die 77 illegalen scharfen Schußwaffen hier in Berlin nach der Beschlagnahme zur Dienststelle kamen?

Für jede einzeln einen Waffenkoffer kaufen?

Überleg selbst, geht nicht!

Darum eben der § 55 WaffG!

Da kannst Du fotografieren bis Du schwarz wirst, schade um die verlorene Zeit! :rolleyes:

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@Hunter375

Ich beziehe mich bsp. auf eine unangemeldete Kontrolle. WBK-Inhaber lässt die Kontrolleure rein und denkt vielleicht gerade nicht mehr daran, dass er eine KW auf den Tisch zwecks Reinigung auf den Tisch gelegt hat ohne vorher schon die Reinigunsutensilien bereit zulegen. Der WBK-Inhaber käme vielleicht dann in Erkärungsnot wegen Angabe zum Reinigen der Waffe, aber die Kontrolleure sehen die KW auf dem Tisch liegen ohne die typischen die Reinigungsutensilien dazu wie Waffenöl, Reinigunstuch etc. Was dann, wird dann ein Verstoss festgestellt bzw. wie reagieren dementsprechend die Kontrolleure? Ich habe jetzt einfach mal dieses Szenario ausgedenkt, was jedoch durchaus einmal real passieren könnte wenn es nicht schon längst einmal passiert ist.

Nachtrag: So wie ich es jetzt verstanden habe-danke karlyman, sollte dem WBK-Inhaber dabei eigentlich nix passieren in dem Szenario, da er die KW ja jederzeit, solange er die alleinige Gewalt darüber ausübt, wieder zurück in den Tresor/Waffenschrank legen kann. Puhh ganz schön kompliziert, da muss zuerst einmal den Durchblick finden. :rolleyes:

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Dies sollte in der PDV ab 900 geklärt sein -

Ähem,

die PDV 900 heißt "Schußwaffen der Polizei"

und nicht "Von der Polizei sichergestellte oder beschlagnahmte Schußwaffen",

folglich wird es nicht drinstehen...

Und der Rest ist abschließend in § 55 geregelt...

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Wenn ich mit dem Auto oder Motorrad zum Tüv fahre schaue ich doch auch vorher ob alles ok ist... warum wollen es sich manche so schwer machen?

Gruß

Hunter

Bevor ich in einen Flieger steige, oder mein Auto verkaufe schaue ich auch erst nach, ob nicht doch noch eine Patrone irgendwo herumliegt!

Passiert nicht? Ohhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh! :rolleyes:

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@Hunter375

WBK-Inhaber lässt die Kontrolleure rein und denkt vielleicht gerade nicht mehr daran, dass er eine KW auf den Tisch zwecks Reinigung auf den Tisch gelegt hat ohne vorher schon die Reinigunsutensilien bereit zulegen.

Würde es als eindeutigen Verstoß gegen die Aufbeahrungsbestimmungen werten!

Klingeln: Waffe am Mann, o.k.

Klingeln: Waffe auf dem Tisch n. o.k, könnte ja auch ein Einbrecher oder jemand anders sein und hätte Zugriff auf die Waffe

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Feigling!

Man hat mir einmal unter die Nase gerieben, daß ich Jahre vorher einen Antrag zurückgezogen habe. "Damals haben Sie doch auch eingesehen, dass Sie nichts mehr brauchen" - das passiert mir kein zweites Mal!

Gruß

Erik

Hmmm.... mea culpa!

Aber das "Feigling!" kann man auch dem SB unterstellen :00000733:

Wenn Du da an den falschen gerätst, geht das jedes Mal so ab. Ist ja nicht sein Geld, das da vor Gericht verbrannt wird. (MUTMAßUNG! Also: Könnte ich mir vorstellen.)

Wie dem auch sei habe ich einfach nicht besonders viel Lust meine Freizeit für überflüssige Gerichtsklamotten zu vergeuden. Jede Minute am Rechner für diesen Unfug bedeutet weniger Zeit auf dem Schießstand. Meine Hemmschwelle ist da ist einfach etwas höher, wie Deine.

Bei mir hört es auf, wenn ich auf einmal eine Rechnung über 100 Euro bekomme, oder die mir mein Eigentum entwenden. Waffen sind ganz erhebliche Wertgegenstände und für solch ein "Etwas" muss ich eine Menge beiseite legen... Das sind die Dinge, die mich dann humorlos werden lassen.

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Ähem,

die PDV 900 heißt "Schußwaffen der Polizei"

und nicht "Von der Polizei sichergestellte oder beschlagnahmte Schußwaffen",

folglich wird es nicht drinstehen...

Und der Rest ist abschließend in § 55 geregelt...

Ab 900 habe ich geschrieben, weil ich es dort vermute, aber auch wirklich nichts Konkretes hab finden können.

In §55 ist höchstwahrscheinlich deshalb eine Ausnahme formuliert, weil eben an exakt dieser Stelle eine anders geartete DV ansetzen wird!

(Der Paragraph hätte IMHO sonst Vorrang vor der zweckmäßigeren DV, also wird hier zu Gunsten der DV das Gesetz geschwächt, oder so ähnlich).

Es gilt nun diese PDV ausfindig zu machen, die zum einen das Sicherstellen und Beschlagnahmen beschreibt und zum Anderen den dienstlichen Transport von Waffen im Allgemeinen.

Das wäre nun interessant und nur das kann belegen, ob ein Polizist (oder eben SB) mit Waffen rumwerfen darf, wie mit Putztüchern. Nichts anderes wäre ein solchen Verhalten.

(ZUGEGEBEN: Es war ja ein rein fiktives Verhalten! Keine Beweise, dass es so gewesen ist.)

Genau dieses Verhalten sehe ich als nicht rechtens an. So ein gewisses Mindestmaß an Sicherheit hat auch ein Polizist zu erfüllen. Ihre DW müssen sie ja auch an der Leine Gassi führen und wer lieber die Raging Bull statt der P99 führen möchte, beisst ja auch auf Granit... schätze ich... sonst schreibe ich gleich mal Bewerbungen!

Hinzu kommt: Kann ich nicht auch verlangen, dass die Jogis mit meinem Eigentum etwas pfleglicher umgehen?

Und JA: Ich habe es ja verstanden, dass ein wenig zuvor mißverständlichen Unfug geschrieben habe - is ja gut :traurig_16:

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Würde es als eindeutigen Verstoß gegen die Aufbeahrungsbestimmungen werten!

Klingeln: Waffe am Mann, o.k.

Klingeln: Waffe auf dem Tisch n. o.k, könnte ja auch ein Einbrecher oder jemand anders sein und hätte Zugriff auf die Waffe

In beiden Fällen muss er den Inhaber überwältigen. Wo ist nach Deiner Meinung der Unterschied?

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Es gilt nun diese PDV ausfindig zu machen, die zum einen das Sicherstellen und Beschlagnahmen beschreibt und zum Anderen den dienstlichen Transport von Waffen im Allgemeinen.

hmm... das wird schwierig. Nicht das Finden aber daraus zitieren. Die PDV's sind nämlich nicht selten NFD, jedenfalls die in HH.

Harlekin

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Mir ist keine DV bekannt, die den Transport von Waffen behandelt. Wie sollte das auch gehen? Jede Tatwaffe- im Extremfall mehrere- dann entsprechend er DV tansportieren??

Lasst mal gut sien, die Behörden sind da wirklich außen vor. Aos Gründen, die sogar mir einleuchten.

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PDV's

Nochmal; diese ganzen Dienstvorschriften und speziellen waffenrechtlichen Befugnisse für den Polizeivollzugsdienst

sind für den (von der Waffen-Wegnahme) Betroffenen vollkommen uninteressant.

Wichtig und relevant ist, warum hier Waffen "beschlagnahmt" (oder mitgenommen, oder... je nach Rechtsnatur der Sache) werden.

Carots Frage (s.o.) ist übrigens durchaus berechtigt.

Es gibt zwar Aufbewahrungsverstöße, angessichts derer auch wir LWB uns nur wünschen können, dass solche Zeitgenossen

bzw. deren Waffen aus dem Verkehr gezogen werden, bevor wirklich etwas damit passiert.

Aber manche Beispiele von "Verstößen" (so es denn streng genommen welche sind) sind auch reichlich hochgespielt

und haben von der realen Sicherheit her keine Relevanz.

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Aber manche Beispiele von "Verstößen" (so es denn streng genommen welche sind) sind auch reichlich hochgespielt und haben von der realen Sicherheit her keine Relevanz.
:icon14:

Wie z.B. solche den Untergang der abendländischen Kultur heraufbeschwörenden Schwerverbrechen, falls sie denn mal geschehen:

Bevor ich in einen Flieger steige, oder mein Auto verkaufe schaue ich auch erst nach, ob nicht doch noch eine Patrone irgendwo herumliegt!
Btw.: Von solchen Fällen habe ich auch schon sehr konkret gehört oder war Augenzeuge, in D wie außerorts, aber immer haben die beteiligten Beamten gesunden Menschenverstand bewiesen. :pro:
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Hallöle noch mal,

natürlich sollte man beide Seiten der von mir geschilderten Geschichte hören, allerdings haben die Kameraden ihren Kollegen als durchaus anständigen Menschen beschrieben der wohl etwas einfältig die unangemeldet vor der Türe stehenden Kontrolleure sofort eingelassen hat! Das Luftgewehr oder KK hinter der Tür und die KW im Wohnzimmer(Gedächtnissprotokoll) konnte er da nicht in die vorhandenen Schränke verschwinden lassen.....(er war ALLEIN zuhause!)

Des weiteren sind von diesem Verein mittlerweile 3 Schützen kontrolliert worden - was wohl an den relativ wenigen Sportschützen im Altenburger Land liegt und die Ordnungsamtsmitarbeiter wohl zu viel Freizeit haben und tatsächlich unangemeldet vor der Tür stehen.

Einer der Kameraden hat es sich getraut, seinen SB wieder wegzuschicken(freundlich und einvernehmlich) da er einen dringenden Termin hatte...kurze zeit später bekam er ein schreiben, in welchem er unter androhung von "Konsequenzen"(entzug der Erlaubnisse usw.) glaubhaft darlegen sollte wo der Termin war....

Naja morgen mal wieder Schiessen gehen und Lage checken.

MfG: Steam

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Am Samstag komm ich von der Treibjagd. Völlig durchgefroren. Den Hasen leg ich vor der Tür ab ( ja, es war nur ein Hase, und den hat eigentlich der Hund klar gemacht). Die Flinte leg ich auf dem Herd ab, den Patronengurt hab ich noch an.. Da klingelt es an der Tür. Mein Nachbar, ein Gymnasiallehrer. Wegen der Einbruchsserie hat er einen Beamten vom Kommissariat Vorbeugung im Haus zur Beratung. Er konnte die Flinte und den Patronengurt sehen und wollte mich fragen ob der Beamte auch bei mir mal nach dem Rechten sehen solle.

Ich habe dankend abgelehnt. Geh nicht zum Fürsten wenn du nicht gerufen wirst.

Eigentlich schade- wenn der vermeintlich rechtschaffende Bürger dem Staat nicht mehr trauen will

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Eigentlich schade- wenn der vermeintlich rechtschaffende Bürger dem Staat nicht mehr trauen will

Ausserhalb von WO leben sehr viele Schützen sehr entspannt und machen sich keinen Kopf. Sie kommen ganz lässig ihren Pflichten nach und sind im Leben etwas entspannter ;)

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... leben sehr viele Schützen sehr entspannt und machen sich keinen Kopf. Sie kommen ganz lässig ihren Pflichten nach und sind im Leben etwas entspannter ;)

... bis dann die Briefe von den OA und LRA mit den Fragen zur Aufbewahrung in die Häuser und Wohnungen flatterten. :icon13:

Ich habe selbst so ein Fall in der Familie, der noch vor zwei Jahren meinte, ich sollte ihn doch nun endlich mit dem Quatsch vom Sicherheitsschrank für seinen KK-Match-EL aus den 60er in Ruhe lassen. So etwas bräuchte man nur für "Armee- und Polizeiwaffen". :peinlich:

Es glauben halt noch viele fälschlicerweise an soetwas wie gesunden Menschenverstand im WaffR. :closedeyes:

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Nein, ich rede von denen, dioe alle Vorgaben eingehalten haben, ihren Meldepflichten nachgekommen sind und auch so keine Probleme auf dem Amt haben. Dem durchschnittlichen Schützen einfach. Alles erfüllt und einfach mal sorgenfrei. Dampfgeplauder ala WO wird da auch nicht geführt und es lebt sich ganz entspannt.

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... bis dann wieder Briefe von den OA und LRA kommen. ;)

:rolleyes: und selbst dann lebe ich entspannt und Sorgenfrei .. wegen was soll ich mir auch Sorgen machen? In den §§ steht wie ich Waffen und Munition zu verwahren habe.. genau so mache ich es und fertig!

Die Kontrolle war bei mir schon da ... ich verstehe die ganze Aufregung deswegen beim besten Willen nicht... vor was habt ihr alle Angst?

Gruß

Hunter

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...

Nein, ich rede von denen, dioe alle Vorgaben eingehalten haben, ihren Meldepflichten nachgekommen sind und auch so keine Probleme auf dem Amt haben.

...

:rolleyes: Und das dürfte bei der Mehrheit der LWB mittlerweile der Fall sein.. die jenigen die meinen ein Katz und Mausspiel mit der Behörde anfangen zu müssen oder es einfach nicht kapieren wollen werden es eben auf andere Wege lernen müssen .. B)

Gruß

Hunter

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