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IGNORED

Behörde hat sich zur Schrankkontrolle angemeldet


sniper-k98

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Doch, da steht diese. Du vergisst das leider immer wieder... :D

Glaubs doch endlich, dass das Wort "diese" sich nicht auf den Bestand an Waffen beim LWB bezieht, sondern lediglich auf "Schusswaffen und Munition" vorher referenziert.

Ich habe mehrere Juristen dazu befragt. Du bist sowas von beratungsresistent.

Ich konzediere ja fast noch , dass der zweite Satz im Absatz (3) den Vollzähligkeitsappell ermöglicht, aber nicht dein Konstrukt.

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Das sieht das OA Mannheim aber GANZ ANDERS!

Laut Aussage sollen ALLE LWB regelmäßig ALLE 3 JAHRE neu überprüft werden!

Gruß

Sigges

Rechtsgrundlage ? :rolleyes:

Äääähm - naja, der 36er Abs. 3 i.V. Abs. 1 und 2 halt, was sonst?

Steht nirgends im Gesetz, daß nicht alle regelmäßig besucht werden dürfen. Also zieht MA das durch!

Weil mögen.

Ist doch nicht verboten. :rolleyes:

Ja eben, so siehts leider aus ... <_<

Gruß

Sigges

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Wer kam bei Dir?

Der zuständige, Dir bekannte SB?

Hatte die beiden zuvor noch nie gesehen aufm Amt sitzen immer andere. Die schienen echt entspannt zu sein haben mir auch so einige storys erzählt die scheinen recht peacig zu sein ähnlich wie beim Tüv nach dem Motto ( das guck ich mir nachher nochmal in ruhe an nutzen Sie die Zeit ;)

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Überleg - abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung - einfach mal nach. Nur damit macht die Kontrolle doch Sinn,

Auch wenn Du es noch so oft wiederholst: Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben den Waffenbestand oder die Eigentumsverhältnisse zu kontrollieren. Sondern eben nur ausschließlich die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen.

Natürlich ist die Regelung sinnlos. So wie sie im Gesetz steht ist sie absolut sinnlos. Da sind wir uns doch einig... aber ein einfacher Sachbearbeiter darf nicht einfach so geltendes Recht beugen oder sogar brechen, nur um einer total überflüssigen und sinnlosen Regelung für sich selbst doch noch einen Sinn hinein zu konstruieren.

Das hat mit Rechtsstaat nichts zu tun. Ich halte mich an die Gesetze. Nicht mehr und nicht weniger erwarte ich von meinem SB.

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Doch, da steht diese. Du vergisst das leider immer wieder... :D

Genau diese Waffen, die sich gerade im Besitz (waffenrechtlich) des Kontrollierten befinden. Bedenke, daß waffenrechtlicher Besitz überhaupt nichts mit Eigentum zu tun hat.

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So ein Quark!

Wieviele davon waren Fachanwälte?

Was hast Du für die Beratung bezahlt?

In einem Prozeß im Waffenrecht werden die bestimmt nicht ihre Meinung vertreten, am Stammtisch schon, kostet ja nichts!

Bist du Fachanwalt?

Dass du hier nicht in der Lage bist, sachlich auf Basis der Materie zu diskutieren und nur katzbuckelst, habe ich dir schon früher gesagt.

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Hi,

bin gestern als Gastschütze in einem Thüringer Verein gewesen und dort herrschte gerade grosses Jammertal...

Die Behörde war nämlich bei einigen Kameraden, und einer ist nun seine Knallstöcke los - hatte wohl das ein oder andere Stück rumliegen und obwohl allein in der Wohnung hat man ihm das Waffenreinigen nicht abgenommen sondern gleich alles mitgenommen :contra:

Mal schauen wies da weitergeht.....(bin ja noch ein paar mal dort zu gast)

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Wenn alle welche besucht werden sollen auf die offene Verfassungsklage verweisen würden und um Verschiebung bis zu deren Klärung ersuchen würden, wären wir imho schnell weiter.

Also die "in-Wohnräumen-Verwahrer" (iWV) könnten auch ganz einfach nach der Verhütung gem. § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG fragen. :blum:

Dann bräuchten zutreffend nur noch die nicht-iWV wegen der Klage um Aufschiebung anfragen. :AZZANGEL:

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Hi,

bin gestern als Gastschütze in einem Thüringer Verein gewesen und dort herrschte gerade grosses Jammertal...

Die Behörde war nämlich bei einigen Kameraden, und einer ist nun seine Knallstöcke los - hatte wohl das ein oder andere Stück rumliegen und obwohl allein in der Wohnung hat man ihm das Waffenreinigen nicht abgenommen sondern gleich alles mitgenommen :contra:

Mal schauen wies da weitergeht.....(bin ja noch ein paar mal dort zu gast)

Nun ja: Du warst nicht dabei, als die Kontrolle stattgefunden hat.

Ich würde die Möglichkeit nicht ausschließen, dass er völlig zu Recht seine Waffen los ist!

Aber was willste bei den älteren Kameraden machen, die ihre 12/70 seit 50 Jahren geladen in der Garderobe aufbewahren? Könnte ja mal der Russe kommen....

Die gibt es nämlich auch noch und die sind so beratungsresistent, das Grenzt an Altersstarrsinn! So eine Fahrlässigkeit kann und darf man nicht schönreden.

Solche "schwarzen Schafe" werden dann eben nach einer Kontrolle ihre Waffen abgeben müssen.

Das ist nunmal so und das ist auch gut so!

(Nein, anschwärzen würde ich ihn nicht - Wie gesagt: Wir Kyffhäuser sind kein Verein, wir sind ein Kameradenbund.)

Etwas völlig anderes ist es, wenn sich wirklich der unwahrscheinliche Fall ereignet, dass die SB unangemeldet vor der Tür stehen, während Du gerade Deine Inventur durchziehst.

Die könnten notieren: "Waffen liegen verstreut umher, Munition daneben, alle Schränke offen! Das totale CHAOS. Eignung wird widerrufen...." - Dann hilft wohl in der Tat nur Klagen mit einem Fachanwalt. Da hört auch bei mir die sonst erhöhte Kooperationsbereitschaft auf. Dann kann man durch eine Klage und Vorgehen gegen die SB ja nichts mehr verlieren - Man hat bereits alles verloren und kann nur noch gewinnen. Folglich eine andere Situation. Ohnehin sieht man ja in etwa, was die SB für eine Intention haben, wenn sie aufschlagen.

Kommt mir jetzt nicht damit: "JA, ABER (!!!) wenn der Nachbar seine AK47 illegal auf dem Dachboden liegen hat..." Das ist rechtlich etwas ganz anderes und strafrechtlich dürfte das ganz andere Folgen haben. Sowas zieht ernstere Konsequenzen nach sich, als eventuell nur ein Bußgeld und Eignungsverlust. Sie werden nicht nur die Waffe einziehen, sondern diesen Nachbarn auch gleich mitnehmen.

Ich schätze mal, das ist ziemlich genau der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit des LWB und der Straftat eines IWB, Äpfel sollte man nicht mit Birnen vergleichen.

Aber bitte korrigiert mich, wenn falsch liege. Ich lerne ja nie aus und lasse mich mit guten Argumenten gerne überzeugen.

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Glaubs doch endlich, dass das Wort "diese" sich nicht auf den Bestand an Waffen beim LWB bezieht, sondern lediglich auf "Schusswaffen und Munition" vorher referenziert.

Dann reflektiere doch bitte mal die einschlägigen Artikel (z.B. Klaus Mundinger, Akademie der Polizei) und Kommentierungen zum WaffG hierzu, in deren Fußnoten sich etliche Fundstellen befinden. Klar, die Fachleute sind halt alle beratungsresistent und Du hast recht. :lol:

Und so schwer ist das doch wirklich nicht zu begreifen:"Wer... besitzt,... hat diese...." Ich war schon mit 8 Jahren in der Lage, das zu kapieren.

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Genau diese Waffen, die sich gerade im Besitz (waffenrechtlich) des Kontrollierten befinden. Bedenke, daß waffenrechtlicher Besitz überhaupt nichts mit Eigentum zu tun hat.

Hab nie was anderes behauptet. Und die Behörde prüft, ob genau diese Waffen (und nicht sonst irgendwas) rechtskonform verwahrt werden.

Verstehe nicht, warum da einige so bockig sind.

Der Kaminfeger würde sich auch bedanken, wenn man ihm vom Hof aus zeigt, dass ein Kamin vorhanden ist und ihn dann wieder verabschiedet. :rolleyes:

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+1 Wollte dasselbe fragen!

Ordnungsämter sind generell Polizeibehörden.

Wie sie eingesetzt sind ist ländersache, also können wir nicht allgemein gültig argumentieren.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsamt

Im Zweifelsfall hätten die SB eben die Polizei zur Hilfe kommen lassen und die Waffen dann eingezogen.

Hmmmmmmm: Wenn Die aber mit den ganzen Waffen über die Straße zu ihren Autos gegangen sind, hätte sich diesen Abtransport fotografiert!

Ich wage zu bezweifeln, dass sich die Herren im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen befinfen und wenn doch (es gibt auch bewaffnete Ordnungsamtmitarbeiter, etwa die Stadtpolizei!), dann ist ein korrekter Umgang mit so vielen Waffen auf einmal fragwürdig.

Aus einem solchen Abtransport, eventuell noch im "Caddy" ohne abgeschlossenem Kofferraum, würde ich mit einem Fachanwalt den Jungs einen Strick drehen wollen. IMHO haben auch sie sich tunlichst an die Gesetz zu halten: Also eine große Kiste her, Waffen rein und zwar so, dass mein Eigentum nicht beschädigt wird. Dann ein Schloss vor und dann weg damit.

Einfach in die Hand und in den Laderaum eines Transporters.... Da könnte man sogar die Polizei rufen und die SB festhalten, denn man könnte zur Auffassung gelangen, es ist Gefahr in Verzug... Aber das sind nur Spinnereien, die mich eben überkamen.

Ein Foto von SB, wie sie mit blossen Waffen über die Strasse laufen, kann hingegen die Glaubwürdigkeit dieser Leute in Frage stellen. Immer an genug "FUTTER" für den Anwalt denken!

Ich habe gelernt: Fotoknipse gehört auf jeden Fall neben Zeugen am Start!

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