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auch wenn das evtl. anders gesehen wird: der titel ist ein fortschritt. der titel bezieht sich nicht aufs "zu lasche" waffenrecht und "böse schützen", sonder auf die umsetzung des aktuellen waffenrechts. ist ein bedeutender schritt in die richtige richtung

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Hier gibt´s einen kurzen Text dazu:

Außer Kontrolle: Mängel bei der Durchsetzung des Waffenrechts: Die Amokläufe von Erfurt, Winnenden und zuletzt Lörrach schockierten die Öffentlichkeit. Bei jeder schrecklichen Bluttat wird der Ruf nach schärferen Waffengesetzen laut. Doch "Kontraste" zeigt auf, dass selbst das bestehende Recht von den Behörden mangelhaft kontrolliert wird.

Und bei

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Na ja, "Außer Kontrolle" klingt für mich auch eher nach Sensationsberichterstattung, denn neutraler Faktenanalyse.

Aber vielleicht erleben wir mal eine Sternstuden und man lässt Experten zu Wort kommen, die den Namen auch verdienen und nicht die üblichen Dampfplauderer wie Özdemir, Wiefelspütz oder die BDK-Elite, vom dynamischen Duo Laurel Gisela & Hardy ganz abgesehen...

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.....der titel ist ein fortschritt.

Ein wirklicher Fortschritt wäre eher über "Mängel bei der Berichterstattung" zu berichten.

Zitat aus Anne Will:

"Auch Kriminologin Bannenberg warnt vor Trittrettfahrern und Nachahmern, die erst durch die Berichterstattung motiviert werden."

Korrigiert mich, aber kann es sein das Die Frau inzwischen, seit Lörrach nicht mehr vor die Kamera gezehrt wurde?

Als "Sister in Arms" kann man Sie ja wohl nicht bezeichnen, oder ist deren Terminkalender nur voller als der des Herrn Jansen?

Auch in Lörrach gibt es ja Vermutungen über Nachahmungen.

http://www.badische-zeitung.de/kreis-loerr...m-raum-loerrach

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Da bin ich mal gespannt... Wenns Bullshit ist stelle ich die Zahlung meiner GEZ Gebühren mit sofortiger Wirkung ein.

Vermutlich wird in dem Bericht genau das thematisiert, was Gepperth dort: http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...t&p=1562203 schon zum Vollzug des WaffG gesagt hat!

In NRW sind alle Waffenbesitzer, die in den letzten drei Jahren ohne Vorgänge - Erwerb oder Abgabe - in Erscheinung getreten sind, von der Waffenbehörde angeschrieben worden. Sie mussten den Fortbestand ihres waffenrechtlichen Bedürfnises, die sichere Aufbewahrung ihrer Schusswaffen und Munition innerhalb von 3 Wochen nachweisen.

Die, die unvollständige oder widersprüchliche Unterlagen vorgelegt hatten, bekamen kurzfristig Besuch von der Behörde.

Wenn die Lörracher Waffenbehörde nach Winnenden ihren Pflichten ebenso nachgegangen wäre, hätte die durchgeknallte Rechtsanwältin ihre Wahnsinnstat nicht mit der Schusswaffe durchführen können. Zwar hätte sie vermutlich trotzdem ihr Haus in die Luft gesprengt, aber wenigstens die Legalwaffenbesitzer nicht schon wieder zu Unrecht ins Rampenlicht gezerrt!

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Ein Fortschritt wäre mal wenn man das Thema Waffenrecht und Schützenvereine nicht immer mit irgendwelchen Gewaltverbrechen in Verbindung bringt. Als ob das eine was mit dem anderen zu tun hat.

Was die Sache mit den Kontrollen angeht so finde ich wie das momentan läuft eigentlich ganz gut, schließlich kontrolliert die illegalen Waffenbesitzer auch keiner wieso also mit zweierlei Maß messen?

Mal davon abgesehen gilt in Deutschland zum glück immer noch die Unschuldsvermutung deswegen lehne ich Kontrollen (verdachtsunabhängig) aus Prinzip ab. Falls es jedoch Indizien gibt das sich nicht jemand an Recht und Gesetz hält ist eine Kontrolle vollkommen legitim.

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So, der Beitrag ist gelaufen.

War eine einzige Behördenkritik.

Wie hier auch schon diskutiert:

"Unterbliebene Bedürfnisprüfung durch die Behörde" / "Bedürfnis als Sportschützin lag nicht mehr vor" / "WBK und Waffe wären einzuziehen gewesen, wurden es aber nicht".

Und: Wolfgang Bosbach, CDU, ruft nach eindeutigen Auslegungsbestimmungen, was diesen Bereich des WaffG angeht. Ziel: bundesweit einheitlicher, strenger Vollzug der Bedürfnisprüfung...

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Falls es jedoch Indizien gibt das sich nicht jemand an Recht und Gesetz hält ist eine Kontrolle vollkommen legitim.

NEIN! Nur Hörensagen und missgünstige Nachbarn? Fadenscheinige Vorwände um §13GG zu umgehen?

Nein, dafür sollte immer noch ein Durchsuchungsbeschluß ausgestellt werden.

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So, der Beitrag ist gelaufen.

War eine einzige Behördenkritik.

Wobei immerhin jeder der Betroffenen seine unterschiedliche Rechtsauffassung darstellen konnte.

Auch war nicht zu erkennen, das irgendwie gegen den privaten Waffenbesitz gehetzt wurde, im Gegenteil in der Einleitung wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Waffengesetz ohnehin bereits mehrfach verschärft wurde.

Weniger glücklich finde ich allerdings, das sich Waffenbesitzer anonym dazu hinreißen lassen Behörden die auch in anderen Fällen das Bedürfnis nicht überprüft haben zu denunzieren.

Das schwarze Peter Spiel ist für die Sache des legalen Waffenbesitzes ein Irrweg, es wird als Bumerang zurückkommen.

ZB. derart, wenn das Bedürfnisprinzip (ohnehin überflüssig*) nicht nach geprüft werden kann von den Behörden (zu wenig Personal, bla bla..) , dann muß der Waffenbesitz eben noch weiter eingeschränkt werden u.s.w.

*auch wenn dadurch möglicherweise der Lörracher Fall verhindert worden wäre.

Hätte Althaus keine Ski gehabt hätte er die arme Österreicherin nicht umspitzen können in seinem Geschwindigkeitsrausch.

Es gibt ihn eben den Preis der Freiheit.

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Und es wird sich immernoch auf das (nur eines der) Tatmittel konzentriert. Hätte sie die KK-Plempe nicht mehr gehabt hätte sie sich halt was illegales besorgt, oder hätte einen der Nitro-Kanister mit in Krankenhaus genommen oder sonstwas.

Damit wäre es vielleicht noch schlimmer ausgegangen weil eine Frau mit irgendeinem Kanister nicht so auffällt wie eine mit einer Pistole und sie hätte vielleicht mehr oder weniger in Ruhe das Krankenhaus anstecken können...

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Und: Wolfgang Bosbach, CDU, ruft nach eindeutigen Auslegungsbestimmungen, was diesen Bereich des WaffG angeht. Ziel: bundesweit einheitlicher, strenger Vollzug der Bedürfnisprüfung...

Da lache ich mich ja kaputt. Der soll mal ganz gepflegt die Klappe halten. Seit 2002 gibt es keine Allgemeine Verwaltungsvorschriften für das WaffG. Das sind jetzt schon über 10 Jahre! Was haben die denn in den 10 Jahren gemacht? Jetzt reißen sie den Mund auf und stellen Forderungen.

bye knight

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Da lache ich mich ja kaputt. Der soll mal ganz gepflegt die Klappe halten. Seit 2002 gibt es keine Allgemeine Verwaltungsvorschriften für das WaffG. Das sind jetzt schon über 10 Jahre! Was haben die denn in den 10 Jahren gemacht? Jetzt reißen sie den Mund auf und stellen Forderungen.

bye knight

Aber jetzt mal ganz ruhig mit den "Pferden"

Der Sinn unserer Volksvertreter besteht darin, das sie "nach" der Wahl nur noch ihrem "Gewissen" verpflichtet sind. Alle Aüßerungen "vorher", sind in keinster Weise mehr relevant.

Wählerwille? ? ....was ist das denn ? ?

Jahrelange "Untätigkeit" könnte sich bezahlt machen, beim Nachdenken über gesicherte "Altersversorgung". :D:rotfl2:

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Das schwarze Peter Spiel ist für die Sache des legalen Waffenbesitzes ein Irrweg, es wird als Bumerang zurückkommen.

ZB. derart, wenn das Bedürfnisprinzip (ohnehin überflüssig*) nicht nach geprüft werden kann von den Behörden (zu wenig Personal, bla bla..) , dann muß der Waffenbesitz eben noch weiter eingeschränkt werden u.s.w.

Genau so ist es!

Auf die Behörden einzudreschen (wie in einem anderen Thread hier z.T. auch geschehen), ist nicht nur

im Einzelfall unfair, sondern für unsere Belange auch ziemlich "taktisch unklug".

Wer nach STRENGSTEN Massstäben bei Kontrollen aller Art ruft, der wird sie bekommen -

bis die Tränen kommen (und in vielen Fällen bis hin zur "Schikane" im rechtlichen Graubereich)...

Im Übrigen taucht bei mir angesichts der ganzen Bedürfnis-Kontrolliererei stets die Frage auf:

Warum stellt sich die "Sicherheitslage" bei unseren Nachbarn in der Schweiz und Österreich keinen Deut schlechter dar,

obwohl dort keinerlei regelmäßige Nachprüfung eines waffenrechtlichen "Bedürfnisses" stattfindet?

Wir müssen aufpassen, dass wir nicht auf den Argumentations-Zug unserer Gegner aufspringen.

Gruß,

karlyman

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Ich weiss nicht, ob das so gut ist, darauf rumzureiten, dass die Behörde das Bedürfnis der Rechtsanwältin nicht laufend geprüft hat. Wollen wir das wirklich herbeisehnen? Was ist mit denen, die derzeit aus beruflichen Gründen (Zeitmangel, Auslandsaufenthalt, ...) weniger oft auf den Schiessstand kommen? Wer trägt die Kosten für die Überprüfungen?

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Ich finde dieses Schwarze Peter Spiel auch richtig blöde.

Überhaupt bringt es nichts, jedenfalls nichts vernünftiges, aber die vernünftigen Beiträge kann man über alle Fernsehanstalten übers Jahr an einer Hand abzählen. Das Amt hat sich auch nichts vorzuwerfen, von der Seite hatte der dort schon recht.

Aber na ja, der Beitrag hatte auch nicht viel mehr Substanz als andere, wenn es auch mal wieder in eine andere Richtung gegangen ist. Den vorherigen Beitrag über die Chef-Ärzte fand ich da schon interessanter.

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...

Der beste Satz kam zum Schluß:

Wir brauchen keine neuen Gesetze. Die bestehenden müssen nur angewandt entschärft werden.

Genau.

Gruß Jägermeister

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Wie in einigen vorangehenden Beiträgen angesprochen, das Behördenbashing ist nicht zielführend. Oder wollen

wir aktiv für eine massive Verschärfung eintreten? Bedürfnisprüfung alle drei Jahre oder jährlich?

***

Einzelne Idioten gibt es in allen Lebensbereichen. Es ist deshalb nicht erforderlich, die Gesamtbevölkerung

als Idioten abzuhandeln.

Unter den neuen Führerscheinaspiranten finden sich später Raser oder Unfallfahrer. Es kommt deshalb keiner

auf die Idee einer generellen Bedürfnisprüfung für Autofahrer.

***

Die Zukunft muss von der Bedürfnisprüfung wegführen. In anderen Ländern gibt es hierbei keine Probleme.

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Ich habe schon recht viele Diskussionen mit "eingefleischten" Waffengegnern sowie Leuten, die nicht generell gegen Waffenbesitz, aber für scharfe Erwerbsbeschränkungen sind, geführt.

Auf die Frage, wie und warum z.B. die Schweiz ohne Bedürfnisregelung in unserem Sinne auskommt, und Österreich sowie die CZ

mit einem vergleichsweise liberaler gefassten Bedürfnisprinzip, ohne dass dort in irgendeiner Weise mehr Unsicherheit und Kriminalität

durch Schusswaffen resultiert, habe ich

- entweder gar keine Antwort bekommen

- oder (das war dann das argumentative Aus!) die Entgegnung: "wir sind aber hier nicht in der Schweiz..."

Es lohnt sich m.E., die Politik bei dem Thema immer wieder zum Blick über den nationalen Gartenzaun aufzufordern.

Schließlich wird bei der Waffengesetzgebung ja stets mit "Ursache und Wirkung" argumentiert!

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