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IGNORED

Verhältnismäßigkeit beim neuen WaffG


Schwarzwälder

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Sind Legalwaffenbesitzer Bürger 2. Klasse - oder müssen Sicherheitsmaßnahmen und Einschränkungen der Grundrechte nicht auch im Verhältnis zu Gefahren stehen, die von anderen Bevölkerungsgruppen ausgehen?

a) Vom legalen Waffenbesitz gehen Gefahren für die öffentliche Sicherheit aus - allerdings gehen diese auch vom illegalen Waffenbesitz aus. Auch hier muss daher bei der Anwendung von Sicherheitsmaßnahmen m.E. die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.

Mal unterstellt, je 100 Verbrechen mit erlaubnispflichtigen(!) Schusswaffen entstammt eine aus legalen und 99 aus illegalem Besitz = 1:100. Wenn der Gesetzgeber somit Kontrollmaßnahmen aus Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit erwägt, dann müssen diese in einem ähnlichen Verhältnis stehen.

Rechenexempel:

2 Mio. Legalwaffenbesitzer besitzen 8 Mio. Schusswaffen = 4 Legalwaffen/Person.

80 Mio. übrige Bürger besitzen 20 Mio. illegale Schusswaffen = 0,25 Illegalwaffen/Person x100 = Gefährdungspotential wie 25 Legalwaffen/Person.

Frage: Würde der Gesetzgeber wegen der Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung nun diese 80 Mio. Bundesbürger ebenso (oder noch mehr) mit verdachtsunabhängigen Hauskontrollen (mal unangemeldet durch die Wohnung laufen und gucken, ob nicht zufällig irgendwo illegale Waffen oder Muni rumliegen) etc. überziehen wie die 2 Mio. Legalwaffenbesitzer?

Antwort: Sicherlich nicht. JEDER Bürger stellt eine Gefahr für die öSuO dar, aber dennoch gibt es Grundrechte, die nicht gezielt bei einzelnen (scheinbar mißliebigen wie die Legalwaffenbesitzer) Gruppen ständig weiter ausgehöhlt werden dürfen.

b ) Ein weiteres Detail, das m.E. unverhältnismäßig ist: Im WaffG werden bekanntlich bedürfnispflichtige Schusswaffen und solche, die bedürfnisfrei, aber erlaubnispflichtig erworben werden dürfen, unterschieden. Zu den bedürfnisfreien zählen originale 4mm M20-Schusswaffen. Die Besitzer derselben hat man aber NICHT von den Hauskontrollen ausgenommen, obwohl deren Geschossenergie mit <5J deutlich geringer ist, als die Mündungsenergie der freien Waffen (LuPi mit 7,5J). Wer also nur eine einzige 4mm M20 Waffe mit 5J hat, muss auf sein Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung verzichten, wohingegen der LuPi-Sammler mit vielleicht 100 7,5J-Waffen weiter unbehelligt bleibt - wenn das nicht unverhältnismäßig ist...

c) Auch die Sanktionen sind unverhältnismäßig, denn gerade bei beruflich auf Schusswaffenbesitz angewiesene Bürger ist ein Entzug der behördlichen Zuverlässigkeit - der ja lediglich durch die Wahrnehmung von Grundrechten ausgelöst würde - verheerend: Vernichtung der beruflichen Existenz bei Berufsjäger, bewaffnetem Sicherheitsdienstler oder auch BüMa etc. nur weil man auf seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung besteht? DAS kann niemals bei unserem Bundesverfassungsgericht durchgehen, auch ohne den Altvorsitzenden Papier nicht!

Grüße

Schwarzwälder

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Gast Hannebambel

WORD !!!!

Das Problem ist nur dass es keinen Interessiert, wenn sich Drogenbosse und Mafia gegenseitig mit illegalen Waffen erschießen,

wenn aber ein geübter Schütze mit unzureichend geschützten Legalwaffen 15 Menschen erschießt, dann weiß jeder was!

Es wäre mal interessant, wenn ein Wehrdienst-leistender (oder Reservist) (an dieser Stelle könnte man auch Killer-Spiele -Spieler schreiben, dann wird das Ende aber nicht so gut)

ohne jemals im Schützenverein gewesen zu sein, nur mit seinen taktische Fähigkeiten aus der Militärischen Ausbildung (tausche gegen Erfahrungen aus Killer-Spielen)

mit einer illegalen, am besten noch vollautomatischen, Schusswaffe Amok laufen würde...

Dann würde man dem Militär garantiert keine Verantwortung dafür unterstellen!!!!

Und gegen die illegalen Schusswaffen macht man lieber auch nichts, da diejenigen die solche Importieren,

damit besser umgehen können, als der geplagte Streifenpolizist... roflrofl

Bei Zugehörigkeit zu einem Schützenverein, würde man bestimmt alle Mitglieder dieses Vereines als Verfassungegner einstufen

und mit großangelegten Razzien erst mal alles durchforsten.

Dank der etlichen zu großen und nicht ordnungsgemäß aufbewahrten Küchenmesser,

werden dann alle Waffen eingezogen und die Besitzer Verurteilt.

In diesem Sinne...

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Dann würde man dem Militär garantiert keine Verantwortung dafür unterstellen!!!!

Nein, weil ein nicht geringer Teil der Politik und der (diesbezüglich gehirngewaschenen) Bevölkerung eine sehr subjektive Abwägung trifft:

1. Militär und Polizei-Waffen

= notwendig, und somit potenzieller Mißbrauch der Waffen ein hinzunehmendes Übel.

2. Sport-/Sammler-(und bei den Jagdkritikern auch noch Jagd-)Waffen

= nicht notwendig bzw. nutzloses, randständiges Hobby und somit potenzieller Mißbrauch der Waffen ein nicht hinzunehmendes Übel.

So sieht's leider aus.

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...

wenn aber ein geübter Schütze mit unzureichend geschützten Legalwaffen 15 Menschen erschießt, dann weiß jeder was!

...

Herr Gott, er war kein geübter Schütze! Er war 3-4 mal mit seinem Vater auf dem Schießstand und hat ein paar Kugeln fliegen lassen. Das macht noch langer keinen geübten Schützen.

Ich weiß nicht, warum diese Legende selbst hier weitergetragen werden muss....

<_<

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Nein, weil ein nicht geringer Teil der Politik und der (diesbezüglich gehirngewaschenen) Bevölkerung eine sehr subjektive Abwägung trifft:

1. Militär und Polizei-Waffen

= notwendig, und somit potenzieller Mißbrauch der Waffen ein hinzunehmendes Übel.

2. Sport-/Sammler-(und bei den Jagdkritikern auch noch Jagd-)Waffen

= nicht notwendig bzw. nutzloses, randständiges Hobby und somit potenzieller Mißbrauch der Waffen ein nicht hinzunehmendes Übel.

So sieht's leider aus.

Dann ist bei den angeblich 20 bis 30 Millionen nicht legal bessenen Schußwaffen erst recht ein "potenzieller Mißbrauch der Waffen ein nicht hinzunehmendes Übel." Insbesondere wären, da der § 36 WaffG nicht zwischen legal und illegal besessenen Waffen unterscheidet, schnellstens Nachschauen bei allen Einwohner Deutschlands durchzuführen, die eine rechtskonforme Aufbewahrung nicht nach § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG nachgewiesen haben. :eclipsee_gold_cup:

Hier ist nix mit "grün". So steht es im Gesetz; § 36 WaffG gilt auch für illegal besessene Waffen. :boese040:

Euer

Mausebaer

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Wie kann man die illegalen Waffen kontrollieren?

Da solche selten in Waffenschränken gelagert werden, muss halt die ganze Wohnung durchsucht werden. Bitte die Depots bei den Banken nicht vergessen.

Dazu müsste man aber die Ordnungshüter erheblich aufstocken ODER aus der Vergangenheit lernen.

Die Stasinummer: Es gibt wenige Offizielle aber sehr viel inoffizielle Mitarbeiter. Diese können dann beim Kaffee mal schnell die Schubladen des Freundes durchsuchen. Das schafft schon einiges.

Zudem wäre ein Kopfgeld als Anreiz zu erwägen. Für einen Hunnie schaut man doch auch mal unters Bett.

Die Grüne Farbe stellt hier auch die Gesinnung derjenigen dar, die dieser Forderung geneigt sind. Rot würde auch gehen.

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...ein Wehrdienstleistender ... mit seinen taktischen Fähigkeiten aus der militärischen Ausbildung ...

Na, Hannebambel, bist Du denn schon 16? Darfst Du denn hier schon bei den Grossen schreiben?

Ein Wehrdienstleistender hat keine "taktischen" Fähigkeiten!

Nach 6 Monaten Wehrdienst kann er sich unfallfrei die Schuhe zubinden, er ist in der Lage den täglichen Weg zur Truppenküche wieder zu finden, ohne sich dabei zu verlaufen und er kann bei der Einnahme der Truppenverpflegung nach Anleitung ein Besteck benutzen, ohne sich dabei zu verletzen.

Und wenn er während seines Wehrdienstes besonders gut war, dann kann er am Entlassungstag öffentliche Verkehrsmittel für die Heimreise ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen.

CM

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....

Ein Wehrdienstleistender hat keine "taktischen" Fähigkeiten!

Nach 6 Monaten Wehrdienst kann er sich unfallfrei die Schuhe zubinden, er ist in der Lage den täglichen Weg zur Truppenküche wieder zu finden, ohne sich dabei zu verlaufen und er kann bei der Einnahme der Truppenverpflegung nach Anleitung ein Besteck benutzen, ohne sich dabei zu verletzen.

Und wenn er während seines Wehrdienstes besonders gut war, dann kann er am Entlassungstag öffentliche Verkehrsmittel für die Heimreise ohne die Begleitung eines Erziehungsberechtigten benutzen.

CM

:rolleyes: Stimmt.. ist aber bei einem Großteil der Zeit/Berufs-Soldaten auch nicht anders..

Gruß

Hunter

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WORD !!!!

Das Problem ist nur dass es keinen Interessiert, wenn sich Drogenbosse und Mafia gegenseitig mit illegalen Waffen erschießen,

wenn aber ein geübter Schütze mit unzureichend geschützten Legalwaffen 15 Menschen erschießt, dann weiß jeder was!

Welcher geübte "Schütze" denn?

:peinlich:

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Ja, aber deine nichtuniformierten Kollegen dürfen es verdachtsunabhängig :D

Habe zwar auch keine Uniform, aber wir sind nun mal auf "Oberverdachtschöpfer" und einen Durchsuchungsbeschluß angewiesen.

Und um wieviele Waffen habt Ihr die geschätzten 20 Mio letztes Jahr reduziert?

Die Millionengrenze schaffen wir sicherlich nicht! :traurig_16:

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Und um wieviele Waffen habt Ihr die geschätzten 20 Mio letztes Jahr reduziert?

Es blieb zumindest eine zu viel über.

In München <_<

Diese ganzen wiederkehrenden Diskussionen sind doch ziemlich sinnfrei.

Legaler Waffenbesitz ist nun mal kein Grundrecht, sondern ein Lebensbereich, der unter vielen

Gesichtspunkten kritisch beäugt wird.

Nicht nur vom Gesetzgeber und der Staatsmacht, auch von Teilen der Bevölkerung.

Man mag zu Streitberger stehen wie man will, in seinem kürzlich veröffentlichten

Ratschlag zu den Kontrollen hat er etwas sehr Vernünftigers ausgesprochen :

"Privater Waffenbesitz bedarf der gesellschaftlichen Akzeptanz".

Diese zu erhalten nötigt den Gesetzgeber, eine Gratwanderung zwischen unseren Interessen und seinen Aufgaben bzw. an ihn

gestellten Forderungen und Erwartungen durchzuführen.

Es kann nur um ein angemessenes Verhalten auf beiden Seiten gehen.

Viele von uns bestätigen durch ihr unsagbar dummes Verhalten die Gegenseite.

Wer letztes Jahr als Waffenbesitzer von der verschärften Aufbewahrungspflicht im Tresor " kalt erwischt wurde " ist m.E.

ein verantwortungsloser Vollpfosten, Tresorpflicht gilt bereits seit Jahren !

Wer als Behördenverantwortlicher seit Jahren weder abgefragt, noch in Zweifelsfällen überprüft hat,

aber jetzt von fetten Gebühren träumt,

wird seiner Verantwortung genau so wenig gerecht, wie Schützen oder Jäger, die ihre Waffen im

Wohn- oder Schlafzimmerschrank aufbewahren :rolleyes:

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Wie kann man die illegalen Waffen kontrollieren?...

Nicht die Waffen, nur deren Aufbewahrungsmöglichkeit.

Die Einwohner, die keine Aufbewahrung nach § 36 Abs. 3 S. 1 WaffG nachgewiesen haben, werden angeschrieben und auf ihre Nachweispflicht hingewiesen. Wer innerhalb einer gesetzten Frist weder die Aufbewahrungsmöglichkeiten noch dass er keine Waffen besitzt glaubhaft nachweist , wird zur Nachschau besucht. Dabei ist § 36 Abs. 3 S. 3 WaffG selbstverständlich zu beachten.

Das wäre jedensfall eine konsequente Umsetzung unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. :)

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Ich würde ja alle (passenden) Bundesbürger anschreiben mit dem Hinweis, dass die "ordnungsgemäße" Unterbringung für

illegale Waffen umgehend zu erbringen sei. Ok, ~30 Millionen Briefe kosten auch irgendwas um die 15 Millionen Euro.

Aber sogar die Regierung wäre erstaunt, wie viele Leute da tatsächlich Bilder schicken.

Hm, grün ist gerade aus.

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Ich würde ja alle (passenden) Bundesbürger anschreiben mit dem Hinweis, dass die "ordnungsgemäße" Unterbringung für

illegale Waffen umgehend zu erbringen sei. Ok, ~30 Millionen Briefe kosten auch irgendwas um die 15 Millionen Euro.

Aber sogar die Regierung wäre erstaunt, wie viele Leute da tatsächlich Bilder schicken.

...

Na ja,

uns Angie & Co. bräuchte schon einmal nicht angeschrieben werden. Ganz nach Orwells Farm der Tiere sind nach §55 WaffG "einige gleicher als andere".

Massensendungen sind billiger, insbesondere bei Dt. Post-Worldnet-Konkurenten. Seriendruck und Versand alleine kämen sicherlich nur auf einen geringen einstelligen Millionenbetrag, falls überhaupt. :closedeyes:

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