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IGNORED

Verhältnismäßigkeit beim neuen WaffG


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Sind Legalwaffenbesitzer Bürger 2. Klasse - oder müssen Sicherheitsmaßnahmen und Einschränkungen der Grundrechte nicht auch im Verhältnis zu Gefahren stehen, die von anderen Bevölkerungsgruppen ausgehen?

...

Grüße

Schwarzwälder

Du verquast die Dinge auf Intellektuell-Deutsch. Entschuldige Dich nicht soviel, Schwarzwälder. Du hast Recht.

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Weil ihr gerade von Gefahren schreibt,

welche Gefahr geht von einem mehrfach überprüften, für zuverlässig und persönlich geeignet befundenen Waffenbesitzer aus, der aufpasst, dass er seinen Führerschein behält, damit er jeden Tag zur Arbeit kommt, um sein Hobby finanzieren zu können, und auch auf seine Zuverlässigkeit achtet, gerade um sein Hobby weiter auszuüben?

Wenn er auch noch neuerdings die ordnungsgemäße Unterbringung seiner Waffen seinem Amt gegenüber nachgewiesen hat, würde ich sagen, eine so geringe Gefahr, wie es menschenmöglich ist.

Ich hatte schon mit Leuten zu tun, die hatten weder Führerschein noch WBK, infolge dessen haben sie sich auch nicht um deren Erhalt gekümmert.

Fahren ohne Fahrerlaubnis, und wenn schon dann besoffen, Drogenkonsum, Tierquälerei wenns grad sonst nix gab.

Und von uns geht eine nennenswerte Gefahr aus? Hackts?

Kann aber auch sein, dass ich Unrecht habe.

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Hast sicher kein Unrecht.

Du vergisst einen Punkt : Keinerlei Exzesse im Notwehrbereich, selbst nach lebensbedrohlichen Angriffen.

Sonst ist es aus mit der "Puste".

Sicherheitspolitisch sind wir wahrscheinlich die absolut denkbare Elite der nach menschlichem Ermessen Kalkulierbaren.

Speziell wenn wir hier posten und "denen" auch damit noch die IP-Adresse quasi preisgeben.

Aber wir haben Knarren. Das darf nicht sein, egal warum. NO-GO.

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Hast recht, wir befinden uns ja hier schon so gut wie aufm Silbertablett.

Ich würde "uns" nicht für irgendeine Elite halten. Für mich sehe ich das aber so, dass es Regeln gibt, die für ein Zusammenleben in einer Gesellschaft nötig sind. Manche davon stehen in Gesetzen geschrieben. Dann haben wir auch noch moralische Werte, die eigentlich auf dem gesunden Menschenverstand begründet sind. Und an diese Regeln versuche ich mich täglich zu halten. Sonst nichts.

Worauf ich jedenfalls hinaus will, ist, dass es absolut nicht verhältnismäßig sein kann, wenn wir überprüften Waffenbesitzer als Sündenböcke für ein Verbrechen herhalten sollen, das nur einer begangen hat. Und wenn man unsere Grundrechte einschränkt, dann braucht keiner sagen, dass das kein Generalverdacht ist. Wenn man allerdings hierzulande so mit anständigen Mitmenschen verfahren will, dann braucht man sich über Fachkräftemangel auf dem Arbeitsmarkt nicht zu wundern. Ich werd auch mal abhauen. Wenns klappt, dann noch bevor hier alles den Bach runter geht.

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"Elite" ist Bosbachesk-ironisch gemeint, "uns" mitunter damit auch.

Was Bosbächle "rechtschaffen" nennt, bin ich nicht unbedingt, nur weil ich eine WBK besitze.

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Du verquast die Dinge auf Intellektuell-Deutsch. Entschuldige Dich nicht soviel, Schwarzwälder. Du hast Recht.

Hallo Schattenparker, danke.

Mir ging es eigentlich darum, dass der Gesetzgeber dem legalen Waffenbesitz natürlich immer eine wie auch immer geartete Gefahr für die öffentliche Sicherheit unterstellen kann.

Diese Gefahrenunterstellung kann er dann ja praktisch beliebig dazu benutzen, immer mehr und immer weitere Rechte der Legalwaffenbesitzer einzuschränken - und genau das geschieht ja faktisch auch laufend: Die Daumenschrauben werden bei den LWB immer weiter angezogen.

Allerdings muss es dabei irgendwelche Grenzen geben - Grenzen der Verhältnismäßigkeit.

Hierbei kann es nicht nur um das Verhältnis "Einschränkung der Rechte der LWB" zu "Öffentliche Sicherheit" gehen, sondern man kommt irgendwann an einen Punkt, wo aufgrund der dramatischen Rechteeinschränkung und Kontrollzwänge bei Legalwaffenbesitzern diese als Gruppe weit weniger Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen als die Resbevölkerung und weitere Rechteeinschränkungen dann eben "unverhätnismäßig" wären (im Verhältnis zur Gefahr, die von der übrigen Bevölkerung ausgeht).

Grüße,

Schwarzwälder

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Um den illegalen Waffenbestand zu reduzieren, müssen die Befugnisse aus dem WaffG, auch

auf andere Personengruppen angewendet werden. (z.B. Jugoslaven)

Oder, auf alle nicht EU-AUSLÄNDER?

Muss man das in Grün schreiben?

Ich denke nicht, bei solchen Überlegungen kommt schnell die perversität des WaffG zum Vorschein.

Gruß

Opa686

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