Mausebaer Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Was ich mich frage:Angenommen man ließe die Kontrolleure ein. Was wenn ich sie vor den verschlossenen Tresor führe und wahrheitsgemäß sage, dass mein Tresorschlüssel im Bankschließfach ist und ich daher den Tresor nun leider nicht öffnen kann? Es handelt sich bei meinem Schließfach um das in einer Privatbank, wozu ich die einzigen beiden Schlüssel habe. Bei Schlüsselverlust muss das Fach aufgebrochen werden. § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, ... (3) Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt oder die Erteilung einer Erlaubnis zum Besitz beantragt hat, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachzuweisen. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus den Absätzen 1 und 2 Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (4) Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, ... Wer von den Kontrolleuren es mir glaubhaft versichert, dass er in den Raum meines B-Würfel gehen wird, den werde ich auch schon aus Neugier Zutritt in meinen B-Würfen gewähren. Nach dem WaffG gibt es nur die Pflicht zum Ermöglichen der Ansicht der Schränke von außen und nur der Sicherheitsräume von innen. MEHR ist selbst für eine Nachschau auch gar nicht nötig.
Dan More Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Mich stört an dieser Diskusssion etwas. Als der Rhein Neckar Kreis die Stellenanzeige zum 400 Euro Jobber als Waffenkontrolleur ausgeschrieben hatte, haben alle sich darüber beschwert und gesagt, dass kann nicht sein. Das sollten mindestens 1/2 Tagskräfte sein, Festangestellte. Jetzt wollen die das ganze als Teilzeitkraft, also Halbtagskräfte aufziehen, und es wird weider weiter gejammert. Ob es uns nun gefällt, oder nicht, diese bekloppte Kontrolle steht nunmal im Waffengesetz drin. Wenn diese Kontrollen nun tatsächlich gegen das Grundgesetz verstoßen, wie es hier seit Monaten gesagt wurde, wo blebt das die Verfassungsklage dazu? Hat irgendjemand hierzu schon Klage eingereicht?
Gottfried Tabor Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Wir lästern hier so schön über "mögliche Kontrollbeamten" und deren Mentalitäten.Machen sich auch irgendwelche Leute Gedanken über eine mögliche Strategie nach dem nächsten "Amoklauf"? Oder quillt dann WO wieder über von hektischem Geschreibsel. Das sind zwei Paar Stiefel. Mit diesen Kontrollen, egal durch wen, werden nämlich auch keine zukünftigen Amokläufe verhindert . DAS zumindest sollte zwischenzeitlich jedem, der sich mit der Materie auch nur einigermaßen sachlich und nicht auf dem Kreuzzugs Level eines AB Winnenden auseinandersetzt, klar geworden sein
Dan More Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Das sind zwei Paar Stiefel.Mit diesen Kontrollen, egal durch wen, werden nämlich auch keine zukünftigen Amokläufe verhindert . DAS zumindest sollte zwischenzeitlich jedem, der sich mit der Materie auch nur einigermaßen sachlich und nicht auf dem Kreuzzugs Level eines AB Winnenden auseinandersetzt, klar geworden sein Das will auch letztlich keiner. Mein Verdacht liegt darin, dass die Landesregierung BW vom AAW beeinflussen lassen, auf welcher art auch immer. BW dient mittlerweile als Vorreiter für die kranken und sinnlosen Auswüchshe des Waffenrechts, die in den letzten Jahren gemacht wurden. Aber auch das interessiert keinen. Weder die Politiker noch das Volk, denn dass normale Volk setzt sich mit dem Thema ncicht auseinander. Es interessiert sie nicht. Aber in ihrem allgemeinen Wahn von Desinteresse, realisieren sie nicht, dass die Politik auch deren Grundrechte einschränkt, ihre Freiheit einschränkt und versucht sie nur noch zu bevormunden.
Guest sanngetall Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Tja, wie sagt mein Schwiegerpapa aus Thüringen? Ja ist den die Stasi mit ihren ABV's wieder auferstanden? Vorauseilendes Geschleime dem AAW gegenüber? BTW und Off-Topic: Ich wünsche Herrn K. aus dem Rems Murr Kreis einen Getriebeschaden Nachts auf dem Autoput um 24 Uhr und 1000 Kamelflöhe in den Ar***** und beide Arme in Gips. Wegen seinem laissez-faire im Umgang mit seiner Plempe sind wir politisches Freiweild und jeder kann uns dahin treten wo es weh tut und bekommt noch Applaus von den scheinheiligen Gutmenschen! Gruß Sanngetall
Guest Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Immer noch nicht begriffen, dass lediglich EIN zufällig stattfindendes Ereignis als Vehikel missbraucht wurde, um seit längerem vorliegende Pläne umzusetzen?? Die Diskussionen hier werden langsam albern.
@ddi Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Ich wünsche Herrn K. aus dem Rems Murr Kreis einen Getriebeschaden Nachts auf dem Autoput um 24 Uhr und 1000 Kamelflöhe in den Ar***** und beide Arme in Gips. ...Gruß Sanngetall Selbst wenn dies eintreffen sollte, wäre das wohl sein kleinstes Problem. Der arme Mann ist gestraft für den Rest seines Lebens. Die Forderungen der Waffengegner wären halt aus einem anderen Anlass früher oder später auf den Tisch geknallt worden. Das Themenfeld Waffenbesitz ist für die meisten Bürger gar kein Thema und mit dieser Art von Verankerung in unserer Gesellschaft ist die nächste Verschärfung nur eine Frage der Zeit. Nicht der Herr K. aus W. ist das Problem, sondern die Einstellung der Deutschen zu Bürgerrechten. Gruß @ddi
Thomas74 Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Ich habe hier ein Lebensgemeinschaft mit meiner Freundin, Nichtwaffenbesitzerin. Diese hat natürlich vollen Anspruch auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Und die sieht es natürlich gar nicht ein Irgendjemanden (ob er sich nun Kontrolleur oder Spitzel nennt) in die Wohnung zu lassen. Ihre Grundrechte, wie man schon vermutet, sind Ihr enorm wichtig. Was nu?
Der Reservist Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Das sind zwei Paar Stiefel.Mit diesen Kontrollen, egal durch wen, werden nämlich auch keine zukünftigen Amokläufe verhindert . DAS zumindest sollte zwischenzeitlich jedem, der sich mit der Materie auch nur einigermaßen sachlich und nicht auf dem Kreuzzugs Level eines AB Winnenden auseinandersetzt, klar geworden sein Das ist mir schon klar. Vielleicht muß ich es etwas anders formulieren: Die Kontrollen werden stattfinden. Irgendjemand wird sie durchführen. Und jeder wird selbst entscheiden müssen, wie er sich dann verhält. Die Diskussion hier ist m. E. lustig, befreiend, aber z. T. überflüssig wie ein Kropf. Der nächste "Amoklauf" wird kommen. Wir werden dann eine Strategie brauchen, um die nächst Welle zu brechen (und die wird höher sein als die Letzte). Und hektische Diskussionen hier in WO wie nach Winnenden wird uns den Arsch nicht retten. Ich wollte nur wissen, ob schon an irgendeiner Stelle (WO, FWR, Regionalbeauftragte, Verbände oder wo auch immer) darüber nachgedacht wird, welche konzertierten Aktionen wie und wo gestartet werden können. Ergänzung: Ist nur meine Mitternachtsmeinung
Der Reservist Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Ich habe hier ein Lebensgemeinschaft mit meiner Freundin, Nichtwaffenbesitzerin. Diese hat natürlich vollen Anspruch auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Und die sieht es natürlich gar nicht ein Irgendjemanden (ob er sich nun Kontrolleur oder Spitzel nennt) in die Wohnung zu lassen. Ihre Grundrechte, wie man schon vermutet, sind Ihr enorm wichtig.Was nu? Wie du schon schreibst - Lebensgemeinschaft. Sie muß den Kontrolleur nicht in die Wohnung lassen - wenn du nicht da bist. Wenn du da bist, wirst du wohl deinen Schrank zeigen oder es darauf ankommen lassen müssen. Wieso wird eigentlich so viel Zeit damit verschwendet, irgendwelche Situationen zu konstruieren, die entweder irreal sind oder die letztendlich doch nicht umgesetzt werden.
Gun_Buff Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Ich sehe auch ein massives Sicherheitsproblem, wenn über den SB hinaus zusätzliche Personen, wer auch immer, wissen, wo und wie meine Waffen en detail gelagert sind. Manchmal bin ich froh, nicht mehr im Musterländle zu wohnen
Thomas74 Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Ich finde die Situation nicht irreal. Durch die Gesetzesänderung sind auch Millionen(?) von Familienangehörigen betroffen die zwar keine Waffen besitzen, deren Grundrechte aber auch beschnitten werden. Welche Represalien hat also ein Waffenbesitzer zu erwarten dessen Lebensgefährtin / Frau / Tochter.... auf Ihr Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung pocht (in meinen Augen auch verständlicherweise). Im Normalfall finde ich die hier beliebten Hochspekulativen Scenarien auch amüsant. Hier bin ich aber tatsächlich betroffen, genauso wie die Lebensgefährtinnen von wahrscheinlich 90% der Nutzer hier. Was sagen also die dazu? Gruß, Thomas
IMI Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Ich habe hier ein Lebensgemeinschaft mit meiner Freundin, Nichtwaffenbesitzerin. Diese hat natürlich vollen Anspruch auf das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. Und die sieht es natürlich gar nicht ein Irgendjemanden (ob er sich nun Kontrolleur oder Spitzel nennt) in die Wohnung zu lassen. Ihre Grundrechte, wie man schon vermutet, sind Ihr enorm wichtig.Was nu? Das ist der Jakckpot für Dich! Selbst wenn Du und Deine Freundin in der Türe den Kontrollettis gegenübersteht kannst Du sagen: "Bitte, hereinsspaziert!" Wenn nun Deine Freundin sagt: "Ihr kommt hier ned rein!", dann kommt keiner rein.
mühli Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Ohejemine ich sehe da auf der einen Seite immense Kosten die ja die Allgemeinheit zu bezahlen hat, für die Kontrollen für wenig bzw. faktisch keinen Nutzen oder Sicherheitsgewinn. Sorry Leute seid mir nicht böse aber das ganze erinnert mich an einen üblen Schildbürgerstreich und enn es nicht so ernst wäre man darüber glatt lachen könnte. Ich weiss nicht was sich dabei die Landesväter gedacht haben dabei? Ich sehe wirklich in so Kontrollen, mal abgesehen von dem sehr hohen Kostenaufwand, der solche Kontrollen nun mal mitbringen, keinerlei Nutzen für die öffentliche Sicherheit. Die Leute die in Deutschland legal Waffen besitzen haben doch alle einen Tresor bzw. eigenen Sicherheitsraum (Sammler) dafür. Da muss man doch nicht regelmässig noch kontrollieren! Das einzige was ich mir vorstellen könnte, wäre eine Kontolle zwecks berechtigtem Verdachts auf nicht korrekte Aufbewahrung und daraufhin einer Kontrolle. Dies sollte aber nur die berühmte Ausnahme sein. Meine persönliche Meinung, ganz wenige Einzelfälle von LWB die grob gegen Aufbewahrungsvorschriften verstossen, dürfen nicht dafür herhalten bzw. rechtfertigen für alle LWB allgemeine Kontrollen durchführen zu lassen. Wie gesagt nur meine persönliche Meinung als Aussenstehender dazu.
Guest Posted November 11, 2009 Posted November 11, 2009 Leute , Leute, lest euch den Gesetzestext nochmal durch. Dann drüber nachdenken - und die nach einer solchen "Aktion" folgenden Möglichkeiten mal aufschreiben. Drei Tage drüber schlafen und immer wieder neue Ideen aufschreiben. Dann nochmal nachdenken. P.S. Wem in den drei Tagen nichts einfällt - dem helfe ich gern auf die Sprünge.
Mausebaer Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 ...Jetzt wollen die das ganze als Teilzeitkraft, also Halbtagskräfte aufziehen, und es wird weider weiter gejammert. Ob es uns nun gefällt, oder nicht, diese bekloppte Kontrolle steht nunmal im Waffengesetz drin. ... Ja, denn genau DAS ist es! Die Kontrollen an sich standen auch schon vorher im Gesetz drinn. Da ist keine Aufgabe dazu gekommen. Wenn jetzt zusätzliche Kräfte gebraucht werden, dann bedeutet das doch eigentlich nur eines - JETZT WIRD ZUR HEXENJAGD GEBLASEN. :icon13:
ripper Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 dann bedeutet das doch eigentlich nur eines - JETZT WIRD ZUR HEXENJAGD GEBLASEN. :icon13: Nanana - jetzt mal nicht hyperventilieren! Wie schon x-mal hier in WO gepostet, muß man 1. die Kontrollettis gar nicht in die Wohnung lassen. Wenn man sich dabei nicht dämlich anstellt, geht das problemlos, ohne daß einem ein Strick daraus gedreht werden kann. 2. seine Waffen wie gesetzlich gefordert aufbewahren, dann hat man bei einer Kontrolle auch nix zu befürchten. Mir gefällt das Thema (und vieles andere betreffend Waffengesetz) auch nicht, aber es ist nunmal wie es ist - und jeder, der seinen legalen Waffenbesitz nicht gefährden will, muß jetzt halt gut überlegen und für sich das beste draus machen. Grüsse, Don
Tauschi Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 Mir persönlich ist ein pensionierter Polizist lieber als ein Sportschütze oder Jäger. Wieso? Für mich macht das keinen Unterschied ob ein verrenteter Müllkutscher oder oder ein pensionierter Polizist an der Kasse drängelt..... Wieso sollte irgendeine Sorte Mensch vertrauenswürdiger als andere sein? Abstruse, nicht nachvollziehbare Vorstellung....
Guest Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 Muss ich diese .... jetzt reinlassen oder nicht?? Ohne richterlichen Beschluss bleiben diese Schnueffler genauso draussen, wie alle anderen draussen bleiben. Es kannn doch nicht die Frage sein, dass man darueber nachdenkt, wer nun die Verfassung brechen darf. Es geht darum, dass die Verfassung dieses Spitzelunwesen aus gutem Grund verbietet.
Manfred Breidbach Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 ..... seine Waffen wie gesetzlich gefordert aufbewahren, dann hat man bei einer Kontrolle auch nix zu befürchten. .... nur so ganz erschließt sich mir nicht die Sinnhaftigkeit. Eine Kontolle, durch wen auch immer, zeigt doch nur eine Momentaufnahme der gegebenen Situation zu einer bestimmten Tageszeit. Es ist doch Irrgedanke des Gesetztgebers zu glauben damit die Nachts unter dem Kopfkissen liegende KW oder die neben dem Bett stehende Flinte zu verhindern. Genau das war doch eigentlich der Grundgedanke. LG Manfred
Guest Harlekin Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 sag mal Schaffer, hast Du eigentlich schon Verfassungsklage eingereicht? Harlekin
orange73 Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 sag mal Schaffer, hast Du eigentlich schon Verfassungsklage eingereicht?Harlekin Dafür bleiben IMHO nur 12 Monate nachdem das entsprechende Gesetz in Kraft tritt. Gruß
ripper Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 .... nur so ganz erschließt sich mir nicht die Sinnhaftigkeit.Eine Kontolle, durch wen auch immer, zeigt doch nur eine Momentaufnahme der gegebenen Situation zu einer bestimmten Tageszeit. Es ist doch Irrgedanke des Gesetztgebers zu glauben damit die Nachts unter dem Kopfkissen liegende KW oder die neben dem Bett stehende Flinte zu verhindern. Genau das war doch eigentlich der Grundgedanke. LG Manfred Da sind wir uns zu 100% einig. Das deutsche Waffengesetz war noch nie groß von Sinn und Logik gekennzeichnet. Aber - wie ich schon geschrieben habe - es ist nunmal so wie es ist - leider. Grüsse, RIP
Gun_Buff Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 ...Was wenn ich sie vor den verschlossenen Tresor führe und wahrheitsgemäß sage, dass mein Tresorschlüssel im Bankschließfach ist und ich daher den Tresor nun leider nicht öffnen kann? Meine schon früher geäusserte Idee von einem - aus Sicherheitsgründen - Zeitschloß, welches nur von innen zur nächstmöglichen Öffnung programmiert wird, darf gerne abgekupfert werden ...sollte es tatsächlich zu einer Kontrolle kommen, meine Anwälte dieser Kontrolle beiwohnen... Die Idee ist gut, insbesondere dort, wo die Behörde gleich einen Denknotwendigerweise nicht neutralen Zeugen gleich mitbringt, siehe Themenstart. Aber zu teuer. Wie wäre es, wenn wir uns gegenseitig als Zeugen für die Aufbewahrungskontrollen zur Verfügung stünden? Einen Foto (falls Probleme gemacht werden) und einen Notizblock dürfte jeder haben. Für Gottes Lohn und einen Kaffee, fertig. Zugriff auf Kontaktdaten und Aufenthaltsort für diejenigen, die auf Gegenseitigkeit mitmachen. Wäre doch eine Aufgabe für FVLW? Gun_Buff
Tauschi Posted November 12, 2009 Posted November 12, 2009 Wie wäre es, wenn wir uns gegenseitig als Zeugen für die Aufbewahrungskontrollen zur Verfügung stünden? Einen Foto (falls Probleme gemacht werden) und einen Notizblock dürfte jeder haben. Für Gottes Lohn und einen Kaffee, fertig. Zugriff auf Kontaktdaten und Aufenthaltsort für diejenigen, die auf Gegenseitigkeit mitmachen. Wäre doch eine Aufgabe für FVLW? Jep, des wär was. Melde mich freiwillig.
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