Mc Walch Posted November 29, 2009 Posted November 29, 2009 Die bundeseinheitliche Rufnummer der * hat neben Kostenfreiheit den riesigen Vorteil, daß man ggfs. weiß, wie man auf das gespeicherte Telefonat zu Beweiszwecken zugreifen lassen kann, im Gegensatz zum Telefon eines beliebigen Polizeipostens. Weil: wir haben ja nichts zu verbergen. Und wenn "Ominöse Gestalten wollen an meinen Waffenschrank" schon kein Grund mehr sein soll, dort anzurufen telefon über comp und selber aufzeichnen
Guest Posted November 29, 2009 Posted November 29, 2009 Genau so ist es.Welche Eintragungen meinst Du? z.B. Voreinträge?
Gun_Buff Posted November 29, 2009 Posted November 29, 2009 Wenn ich die Kontrollen durchführen würde, würde ich mich immer erst auf dem zuständigen Pol.-Abschnitt vorstellen und die Straßen benennen, wo ich meine Kontrollen durchführe, schon auch zum Selbstschutz, denn auch der Kontrolleur könnte Hilfe benötigen, Interessant, was Herr Wachtmeister von uns hält.
IMI Posted November 29, 2009 Posted November 29, 2009 V.a. schürt der werte Herr Uwe Wittenberg mit solchen Äusserungen gegenüber der Polizei den Verdacht, dass Lagalwaffenbesitzer, böse, unberechenbar und gewalttätig seien. Aus welchem Grunde sollte er sonst zum Selbstschutz die Polizei benötigen? Ich bin wirklich entsetzt von uwewittenbergs Äusserungen. Klar kommt jetzt wieder die Leier, dass auch der Kontrolleur gesund nach Hause kommen möchte und daher für seine Sicherheit sorgt - aber ob bei einem Legalwaffenbesitzer... ach,... egal.
karlyman Posted November 29, 2009 Posted November 29, 2009 Ich habe mit der bestinformierten Person meiner Behörde gesprochen und mir wurde versichert, dass wildfremde Menschen kommen. Die mir bekannten Sachbearbeiter meiner Behörde werden keine Kontrollen machen. Ich verstehe die langen Diskussionen nicht. 1. Es werden nur bekannte Behördenangehörige eingelassen. 2. Andere, unbekannte Personen werden erst nach positiver Identifikation eingelassen (sprich: Bestätigung durch die Dienststelle, von der sie vorgeblich kommen). Das ist keine Paranoia, das ist keine Schikane; zu dieser Sorgfalt sind wir als Waffenbesitzer verpflichtet! Gruß, karlyman
IMI Posted November 29, 2009 Posted November 29, 2009 karlyman, da gehen wir konform. Neben unseren Eingangstüren liegt daher schon lange ein Zettel mit den Telefonnummern von Anwälten, nächster Polizeidienststelle und Waffenbehörde.
Gun_Buff Posted November 29, 2009 Posted November 29, 2009 Aus welchem Grunde sollte er sonst zum Selbstschutz die Polizei benötigen?Ich bin wirklich entsetzt von uwewittenbergs Äusserungen. Also wenn (m)ein SB/Kontrolleur mir erzählen würde, er wolle Vorderschaftrepetierflinten und womöglich Halbautomaten auf gelbe WBK kaufen, weil Büchse und Flinte kaum auseinderzuhalten seien, dann würde ich den vielleicht auch, weil ich mir Sorgen zum ihn mache, von den Streifenhörnchen nach Hause bringen lassen, damit ihm unterwegs nichts zustößt. Wenn unser Uwe Wittenburg nicht so ein netter hilfsbereiter Forumskamerad wäre, dann müßte man ihn glatt für die Visier - Birne empfehlen.
Der Reservist Posted November 29, 2009 Posted November 29, 2009 Oh - ich vergaß - bei der Behörde darf man ja nicht anrufen, da weckt man vielleicht schlafende (Hunde) Beamte .......Oh Mann, ich merke immer mehr, dass ich langsam zu alt für den Scheiß werde. Und ich dachte immer, im Alter wird man weise, gelassen und geduldig Ach ja, ich mal was "gegrüntes" eingefügt
uwewittenburg Posted November 29, 2009 Posted November 29, 2009 V.a. schürt der werte Herr Uwe Wittenberg mit solchen Äusserungen gegenüber der Polizei den Verdacht, dass Lagalwaffenbesitzer, böse, unberechenbar und gewalttätig seien. Man sollte auch etwas Hirn benutzen, mein Name ist uwewittenburg und nicht uwewittenberg, etwas geografische Kenntnissse bringen auch hier etwas Klarheit! Wer es noch nicht begriffen hat, ich will hier niemand etwas böses, sondern nur, dass Ihr ein wenig nachdenkt! So wie Ihr Euch gegen die Kontrollen aussprecht, braucht Ihr Euch nicht zu wundern, dass die Kontrolleue über ihren Selbstschutz nachdenken müssen! Denkt doch einfach mal über Eurde Äußerungen nach und versetzt Euch mal in die andere Lage, dann werdet Ihr schon merken was ich meine. @Gun_Buff: Vergiß es!
Rainman175 Posted December 4, 2009 Posted December 4, 2009 Obwohl diese Kontrollen als Schikane eingestuft werden können, weil hier der gesetzestreue LWB vom Gesetzgeber genötigt wird,kann man die Sache doch etwas locker sehen. Denn die Waffenbehörde des Landratsamtes wird diese Mehrbelastung kaum verkraften können. Wer z.B. tagsüber arbeitet und überhaupt nicht zu Hause ist, der kann gar nicht kontrolliert werden. Die Ordnungsämter müssten Spätschichten einlegen, um die Masse überhaupt zu erreichen. Ohne Voranmeldung wird es schlecht gehen, um den Letzten zu kontrollieren. Und dienstliche Wochenendausflüge sind im Beamtentum ("Dienst zu ungünstigen Zeiten" ) extra zu vergüten. Ob sich das so mancher Landkreis leisten kann ? Also bei uns in Baden Württemberg Landkreis Esslingen können Sie es sich in Zukunft mit Sicherheit leisten ! Siehe nachfolgende GEBÜHREN ! Am 28.11.09 erhielt ich nachfolgende Information unseres Kreisoberschützenmeisters (Esslingen, BW) Beim LRA gab es die Auskunft gestern vormittag das die Gebühr zwischen 80 € bis 320 € kostet. Entscheidend hierfür ist die Dauer, Anfahrt, Kooperation bei der Kontrolle usw.. Die Beamten kommen immer zu zweit, fangen momentan mit den unklaren Sachverhalten an und wollen in den kommenden zwei Jahren alle WBK - Inhaber kontrollieren. Die Antwort auf ein von ihm verfasstes Protestmail an das Innenministerium Baden-Würrtemberg könnt Ihr Euch nachfolgend ansehen: nach § 4 Abs. 3 des Landesgebührengesetzes setzen die Landratsämter, Verwaltungsgemeinschaften und Gemeinden die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren im Waffenrecht für ihren jeweiligen Bereich in eigener Verantwortung fest. Das für das Gebührenrecht in Baden-Württemberg zuständige Finanzministerium hat nach eingehender Prüfung ausdrücklich bestätigt, dass für Kontrollen nach § 36 Abs. 3 WaffG von den Waffenbehörden Gebühren erhoben werden können. Ein Widerspruch gegen die Gebührenfestsetzung ist bei der Behörde einzulegen, die die Gebühr festgesetzt hat. So sieht es also aktuell zumindest in Baden Württemberg aus; speziell beim LRA Esslingen aus ! Ein bereits kontrollierter Kollege von mir (Kontrolle Ende Oktober; ohne Beanstandungen) hat allerdings bis dato noch keinen Gebührenbescheid erhalten. Alle unseren Schützenkameraden haben wir geraten KEINE Gebührenerhebungen zu bezahlen. Ich für meinen Teil werde dies ebenfalls nicht tun und falls notwendig rechtlichen Beistand beauftragen.
El Berét Posted December 5, 2009 Posted December 5, 2009 Ganz einfache Sache. Man geht nach folgenden Punkten die Liste durch: 1. Name/n und zuständige Behörde 2. Telefonnummer der Behörde geben lassen und Anfragen, ob diese Herren tatsächlich offiziel da sind 3. Wenn ja - reinlassen und zum Tresor führen 4. Während der Kontrolle einen Block und einen Stift zur Hand haben und alle Tätigkeiten aufschreiben. Wenn etwas spanisch vorkommt - Nachfragen und/oder später bei der Behörde beanstanden 5. Falls ein Schlüssel genutzt wird und die Frage aufkommt wo er denn gelagert wird - "An einem sicheren Ort, so dass kein dritter Zugriff auf ihn hat:" Wer nach diesen Punkten handelt, wird keine Probleme mit einer Kontrolle haben, egal von wem. MfG
IMI Posted December 5, 2009 Posted December 5, 2009 ...1. Name/n und zuständige Behörde 2. Telefonnummer der Behörde geben lassen und Anfragen, ob diese Herren tatsächlich offiziel da sind 3. Wenn ja - reinlassen und zum Tresor führen 4. Während der Kontrolle einen Block und einen Stift zur Hand haben und alle Tätigkeiten aufschreiben. Wenn etwas spanisch vorkommt - Nachfragen und/oder später bei der Behörde beanstanden 5. Falls ein Schlüssel genutzt wird und die Frage aufkommt wo er denn gelagert wird - "An einem sicheren Ort, so dass kein dritter Zugriff auf ihn hat:" ... MfG Ja, ist ne ganz gute Leitlinie. Ausser wenn mehrere Berechtigete in einem Haushalt leben, dann dürfen natürlich auch diese Zugriff auf den Schlüssel haben. Da frage ich mich gerade: Was, wenn meine berechtigte Partnerin gerade den Tresorschlüssel hat und ich daher den Kontrolletti leider den Tresorinhlat nicht zeigen kann...?
Hob Posted December 5, 2009 Posted December 5, 2009 Sollte mal eine Kontrolle bei mir vor der Tür stehen, so werde ich darauf verweisen, das das Haus meinen Eltern gehört und sich der Tresor aus Gründen der Statik dazu auch noch in den Räumen meiner Schwester befindet. Beide stimmen aber der Kontrolle nicht zu, da sie auf die Unverletzlichkeit ihrer Wohnung größten Wert legen. Dann müssen die Herrschaften wieder gehen und können auch für alle Zeiten fern bleiben.
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