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IGNORED

Neue gelbe voll, nur weiteres Dokument oder neuer Antrag


archangel

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Geschrieben

Vorweg der Text zur Sportschützen-WBK nach geltendem Recht:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Wenn die neue Gelbe voll ist, sollte danach doch nur ein zweites Dokument ausgestellt werden, auf den weitere Waffen eingetragen werden.

Denn wenn eine neue gelbe WBK vorthanden ist, ist eine unbefristetete Erlaubnis zum Erwerb der oben genanntne Waffe vorhanden. Das nur 8 Plätze vorhanden sind, ist das Problem der Dokumentlänge.

Erwerbsstreckungsgebot ist zu beachten.

Ergo müßte die Behörde mit dem achten Eintrag, wenn auch schon andere Einträge gelöscht wurden, doch mindestens auf Anfrage ein Dokument (Im Prinzip eine weitere gelbe WBK als Eintragungsplatzverlängerung), auf dem weitere Waffen auf Grund der schon vorhandenen unbefristeten Erlaubnis mitgeben / ausstellen.

Geschrieben
Ergo müßte die Behörde mit dem achten Eintrag, wenn auch schon andere Einträge gelöscht wurden, doch mindestens auf Anfrage ein Dokument (Im Prinzip eine weitere gelbe WBK als Eintragungsplatzverlängerung), auf dem weitere Waffen auf Grund der schon vorhandenen unbefristeten Erlaubnis mitgeben / ausstellen.

wird sie vermutlich nicht machen, sondern erst dann wenn eine weitere waffe auf WBK-gelb erworben wird. denn auch das "volle" dokument stellt ja die erlaubnis zum erwerb dar. es wird also für den weiteren erwerb von waffen erstmal keine leere/blanco-WBK benötigt, sondern es wird erst nach dem erwerb, durch eintragung in ein weiteres dokument, die berechtigung zum besitz besagter waffe bestätigt.

gruß alzi

Geschrieben
wird sie vermutlich nicht machen, sondern erst dann wenn eine weitere waffe auf WBK-gelb erworben wird. denn auch das "volle" dokument stellt ja die erlaubnis zum erwerb dar. es wird also für den weiteren erwerb von waffen erstmal keine leere/blanco-WBK benötigt, sondern es wird erst nach dem erwerb, durch eintragung in ein weiteres dokument, die berechtigung zum besitz besagter waffe bestätigt.

gruß alzi

Das wird aber kaum funktionieren, wenn z.B. eine Waffe von einem Händler/BüMa gekauft wird.

Der MUSS eintragen. Bloss wohin, wenn die Karte voll ist ?

Geschrieben
Das wird aber kaum funktionieren, wenn z.B. eine Waffe von einem Händler/BüMa gekauft wird.

Der MUSS eintragen. Bloss wohin, wenn die Karte voll ist ?

na in dem fall wird die behörde keine wahl haben und dann eben eine "leere" WBK auststellen MÜSSEN.

... hab ja nicht behauptet, dass die behörde es nicht machen muss oder machen darf, oder machen würde. ich sagte ja lediglich sie wird es vermutlich nicht tun ... weil, warum soll ich mir die arbeit machen, wenn der doch eh nochmal kommt um sich den stempel abzuholen ...

ehrlich gesagt hab ich an verkauf durch händler/büchser vorhin garnicht gedacht ;) .... und wenn der eintragen MUSS, dann MUSS er auch ne WBK haben in die er eintragen kann, da hast du absolut recht!

sollte doch aber eine kleine information diesbezügllich an den/die SB reichen und schon gibts ein jungfräulliches gelbes zettelchen mit stempeln drauf und unterschriften auf dem sich dann der händler/büchser, wie waffenrechtlich gefordert, verewigen kann.

gruß alzi

Geschrieben

Ich kenne Leute, die sich für jede Waffe eine eigene WBK ausstellen lassen. Da die WBK nur die Verkörperung der Erlaubnis darstellt, fallen dafür auch keine höheren Gebühren an, als bei einem Eintrag auf eine bestehende WBK.

Geschrieben
WBK nur die Verkörperung der Erlaubnis

Eben! Die WBK ist nur das Erlaubnisdokument, nicht die (hier nach § 14 Abs. 4 WaffG erteilte) waffenrechtliche Erlaubnis selbst!

Kann man offenbar nicht oft und nicht deutlich genug sagen.

Geschrieben

Sofern die "alte" neue WBK gelb voll ist, teilt man der Behörde mit, sie möchte bitte eine weitere ausstellen.

Diese neue WBK wird dann mit dem Zusatz 01 oder 1 z.B. 233 / 2007-01 ausgestellt "blanco" allerdings nur gegen Gebühren.

Das Ganze ist für alle völlig problemlos!

Geschrieben

Das stimmt leider so nicht ganz, da mir mindestens ein Fall bekannt ist wo sich die Behörde weigert eine Neue Gelbe blanko auszustellen und erst tätig werden will wenn eine weitere Waffe erworben wurde ...

Da aber der Waffenhändler auf die VOLLE WBK verweist hat da mein Kumpel leider ein Problem …

Ich werde euch berichten wie es im Kreis weiter gegangen ist …

MfG Ice

Geschrieben

ich bin der "Fall", bei dem dem keine FolgeWBK gelb blanko ausgestellt wurde.

Ich habe jetzt von meinem BüMa einen Kaufvertrag über eine neue Waffe, die auf der gelben WBK eingetragen werden soll. Werde die Waffe sicherheitshalber noch beim BüMa lassen, die Unterlagen aber an die Behörde schicken. Mal sehen, was passiert.

Werde weiter berichten.

Geschrieben

:00000733: hola amigos,

ich habe von der Ordnungsbeh. eine blanko Gelbe bekommen, nachdem ich erklärt hatte dass ich auf der Kasseler Waffenbörse oder über egun eine Waffe kaufen wollte, und nicht jeder weiß dass eine Volle automatisch eine Neue mit der gleichen Nummer und folge Nummer bedeutet, z.B. 123/2000-02 dies bedeutet: Gelbe WBK Nr 123 von 2000 folge Nummer 2-weil die erste voll ist.

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Geschrieben

Foristi,

ihr werdet Eurem guten Ruf gerecht.

Bis hier hin schon mal danke für Eure Erfahrungen.

Deckt meine Erwartungshaltung ab.

Mal sehen wie mein SB entscheiden wird.

Der Hinweis mit Kassel und Egon ist gut.

Mal sehen was der SB sagne wird, wenn es soweit ist.

Gruß

AE

Geschrieben

Nachdem ich das letztes Jahr auch hatte, kann ich Dir sagen wie es im Münchner Umland gehandhabt wurde:

Alte neue Gelbe voll, zum BüMa gegangen, Alte vorgelegt, Waffe gekauft, zum LRA gegangen, Neue geholt und der Eintrag war auch gleich drin. Nixe Probämä.

Auch der BüMa weiß um die Eigenheiten der neuen Gelben und überlässt den Eintrag in diesem Fall der Behörde.

Geschrieben

Hallo

nach meinem Wissen, kann der Händler eintragen, müssen tut er nicht. Ich kaufe oft bei Egun und sende nie meine original WBK. Wäre auch kontraproduktiv, da hin und wieder 2-3 KWs in einer Woche gekauft werden. Das würde ja Wochen dauern, bis jeder Händler die WBK hat. Ein Scan mit der Telefonnummer meines SB genügt fast immer. Da sind einige Händler bei, die nicht eintragen können, da sie keine original WBK haben. Geht immer glatt.

Steven

Geschrieben
nach meinem Wissen, kann der Händler eintragen, müssen tut er nicht.

Laut Gesetz müssen Händler eintragen.

§ 34 Abs. 2 Satz 1 WaffG:

Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen.

Ich finde das WBK versenden übrigens auch total nervig und kaufe deswegen online nur von Privatpersonen, denen auch ein Scan per Mail und die Telefonnummer meiner Behörde reicht.

Wie auch sonst so oft im Waffenrecht gibt es allerdings auch Behörden, die das mit dem WaffG nicht ganz so genau nehmen und teilweise sogar sauer sind, wenn außer ihnen noch jemand etwas in die WBK einträgt.

Geschrieben

Es scheint sich folgendes anzubieten:

Waffe privat kaufen, Waffe bei SB mit schriftlicher Anzeige eintragen lassen

bei gleichzeitigem schriftlichem Wunsch, ein Dokument für weitere Einträge

zusammen mit dem achten Eintrag zu erhalten, da bei weiteren

Erwerb bei Händler bzw. Büma sofort einzutragen ist.

Ich möchte das bewußt nicht Antrag nennen, da keine neue unbefristet Erlaubnis

beantragt wird.

Geschrieben

Abend allerseits.

Mein SB ist jedes mal schlecht gelaunt wenn wiedermal ein Händler handschriftliche Eintragungen in einer WBK vorgenommen hat- dafür hätten sie schließlich ihr Programm und ihren Drucker.

Von daher fröhlich kaufen (sofern es 2/6 zulässt) und den SB vom Kaufvertrag abtippen lassen- der will ja auch beschäftigt sein.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

SB hat eine weitere neue gelbe WBK ausgestellt.

Gebühr 12,78 Euro.

Prüfung, Anträge sonst keine.

Art der Ausstellung abhängig vom

Numerierungssystem der Behörde.

Einige haben fortlaufende Nummern seit Beginn der Ausgabe von WBK's,

die nehmen dann die alte WBK-Nr. mit dem Zusatz 02.

Die, welche fortlaufend mit Jahreszahl ausstellen,

nehmen eien neue fortlaufende Nummer mit Jahreszhal der Ausstellung.

WBK Numerierung ist absolut uneinheitlich von Behörde zu Behörde,

auch in unmittelbarer Umgebung.

Geschrieben
...

Ich habe jetzt von meinem BüMa einen Kaufvertrag über eine neue Waffe, die auf der gelben WBK eingetragen werden soll. Werde die Waffe sicherheitshalber noch beim BüMa lassen, die Unterlagen aber an die Behörde schicken. ...

Genau der Weg sollte eigentlich immer funktionieren, oder eben selbst mit dem Kaufvertrag zur Behörde laufen, schaut mal, was ich gekauft habe, bitte eintragen, dann hole ich mir das Teil beim BüMa ab. (Offiziell)

Mitnehmen kannst Du Dein neues Schätzchen ja schon vorher auf Leihschein, danach ein kurzes Telefonat mit dem Händler, Waffe ist eingetragen, Leihschein bitte entsorgen, und fertig.

mfg

Ralf

Geschrieben
Wie auch sonst so oft im Waffenrecht gibt es allerdings auch Behörden, die das mit dem WaffG nicht ganz so genau nehmen und teilweise sogar sauer sind, wenn außer ihnen noch jemand etwas in die WBK einträgt.

Ist bei uns auch so. Den Eintrag möchten Sie selbst vornehmen und der Händler soll

besser nichts eintragen.

Geschrieben
Es muss nur leserlich sein.

Eben. So manche Handschrift ist übrigens weitaus besser lesbar als ein verwaschener dünner Ausdruck eines Farbbandes, das ohne Tausch geschätzte 237 mal komplett durch den Nadeldrucker gelaufen ist. :rolleyes:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Gab es vor paar Jahren zu dem Thema "gelbe WBK voll => Neuausstellung" nicht mal ein Urteil? Würde mich interessieren bzw. ich hätte gern was zum vorlegen, falls es demnächst Schwierigkeiten geben sollte (insbesondere hinsichtlich Gebühr für die Ausstellung einer zweiten gelben WBK)?

Ich hab da seit Jahren den Satzteil "...WBK hat nur zufällig 8 Zeilen..." im Kopf und dachte, hier in WO mal was von einem Urteil gelesen zu haben. Kann das sein? Per Suchfunktion habe ich aber nichts gefunden.

Und was gibt es zum Thema "Sachbearbeiter will Waffenbestand einbremsen und deshalb keine weiteren Waffen gleicher Bauart/gleichen Kalibers eintragen"? Gibt das das Gesetz überhaupt her?

Geschrieben

§14 Abs 4

(4) Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als

gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung

des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum

Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-

Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für

Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung

(Perkussionswaffen) berechtigt. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser

unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den

Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen

Ist eindeutig, erstmaliges Bedürfnis ist nachgewiesen, da WBK gelb bereits vorliegt, unbefristete Erlaubnis zu Erwerb unter Berücksichtigung der Regelung von 2 Waffen in 6 Monaten. Eine Begrenzung der Gesamtzahl der Waffen ist im Gesetz nicht enthalten.

Weiteres Formular ist auszustellen, da unbefristet Eralubnis eretilt ist, Erwerbsgrundlage besteht und eien Mnegenbegrenzung nicht existiert.

Kosten 12,78 Euro.

Und was gibt es zum Thema "Sachbearbeiter will Waffenbestand einbremsen und deshalb keine weiteren Waffen gleicher Bauart/gleichen Kalibers eintragen"? Gibt das das Gesetz überhaupt her?.

Nein

Geschrieben

So sehe ich das ja auch.

Nachdem der SB aber erst kürzlich (< zwei Wochen) die Sache vom Einbremsen erwähnte, sieht er das wohl anders. Bei der Ausstellung der zweiten Gelben und der Gebühr dafür könnte das ähnlich laufen, da wurde auch schon mal (allerdings vor Jahren) etwas erwähnt in Richtung "neue Bestätigung vom Verband" und "ist wie Neuausstellung" wenn ich mich recht erinnere.

Eine eindeutige, möglichst amtliche Aussage dazu (z.B. ein Urteil, notfalls ein gedruckter Kommentar) wäre daher vorteilhaft, um die Sache ohne Streit über die Bühne zu bekommen. Ansonsten läufts nämlich wirklich sehr gut bei unserem Amt, da will ich mir nichts verbocken. Das muß auch eleganter gehen. ;)

Geschrieben

Kenne kein Urteil dazu.

Der leitende SB hat kurz nachgedacht (etwa 15 Sekunden) und dann

wie gepostet mündlich ausgeführt.

Meinte aber, ich sollte kurz bevor ich kaufe erst kommen,

da sie zur Zeit in Arbeit ersticken.

Bin hingegangen, ausgestellt, bezahlt 12,78 für das Ausstellen und gegangen.

Es gibt im übrigen noch unmengen der alten Fromulare, die erst aufgebraucht werden.

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