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IGNORED

Neue gelbe voll, nur weiteres Dokument oder neuer Antrag


archangel

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War heute auf dem Amt: Leider hält man dort daran fest, daß es eine Neuausstellung wäre, also 56,24 € kostet. Alle Einwände meinerseits und der Verweis auf die Meinung des FWR dazu blieben wirkungslos. Ich soll Anfang nächste Woche die Neuausstellung abholen...

Hat jemand nicht doch noch was schriftliches dazu? Mir gehts ums Prinzip, weil die einzutragenden Waffen eher billig waren und sich somit die Anschaffungskosten prozentual gesehen ziemlich erhöhen.

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Auf meine Initiative hin ist der Satz hier in Bayern letztes Jahr auf € 30,00 festgesetzt worden, da es sich nur umein Fortesetzungsdokument handelt.

Ist zwar so wie FWR und ich die Sache sehen nicht korrekt, aber immer noch besser als 56,24 Euro.

Interessant in dem Zusammenhang finde ich, wie der SB gleich aufgedreht hat ("wir sind die Behörde und wir verlangen das!") und vorgab, er habe keine anderen Informationen als 56,24 Euro laut 4.WaffV. Wenn die 30 Euro (davon hatte ich im Forum schon gelesen) tatsächlich erst letztes Jahr vereinbart wurden, dann muß er das eigentlich wissen. Aber nach welcher Rechtsgrundlage werden die dann erhoben?

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Ist zwar so wie FWR und ich die Sache sehen nicht korrekt, aber immer noch besser als 56,24 Euro.

Interessant in dem Zusammenhang finde ich, wie der SB gleich aufgedreht hat ("wir sind die Behörde und wir verlangen das!") und vorgab, er habe keine anderen Informationen als 56,24 Euro laut 4.WaffV. Wenn die 30 Euro (davon hatte ich im Forum schon gelesen) tatsächlich erst letztes Jahr vereinbart wurden, dann muß er das eigentlich wissen. Aber nach welcher Rechtsgrundlage werden die dann erhoben?

"wir sind die Behörde und wir verlangen das!"

Nur mal so als kleiner Hinweis.

Die Rechtsgrundlage muß der SB darlegen.

Laßt euch vom SB solche Aussagen schriflich geben, als gültiges Rechtsdokument von der Behörde mit Hinweis auf

die anzuwendenden Paragraphen und Widerspruchsbelehrung.

Dann schaut mal genüßlich zu, wie solche Großkotze auf dem Amt zurückrudern.

Als kleinen Zusatz könnte man ja auch mal laut drüber nachdenken, welche schönen Paragraphen auch für den SB

ziemlich unangenehm sind. Ich denke da an §336 und §339 Strafgesetzbuch, war was mit Unterlassen der Diensthandlung

und Rechtsbeugung im Amt.

Hat bei absolut sturen SB nachhaltig gewirkt, so das sie in Zukunft solche Mätzchen unterlassen haben.

Aber nie vergessen, alle eure Forderungen müssen auch durch das Gesetz gedeckt sein.

Grüße, MF629

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Problematisch bei Waffenbehörden ist, dass naturgemäß sehr häufig die Stelleninhaber wechseln und die neu eingearbeiteten Kräfte nicht alle Erlasse (und darum geht es hier z.B.) von anno dazumal kennen. Und von diesen Dingern gibt es insbesondere in den letzten sieben Jahren mehr als genug. Da den Überblick zu behalten ist ganz schön happig.

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Also was mal der totale Nonsens ist, sorry, ist die Meinung, der Büma muß in die WBK eintragen. Es gibt sogar Waffenbehörden, die sehen es garnicht gerne, wenn der Büma in deren Erlaubnissen "rumschmiert"! Der Büma darf Eintragungen in den "Überlasser"-Spalten vornehmen, aber müssen tut ers auf keinen Fall müssen! Da reicht für die Behörde der Lieferschein/Rechnung, wo alle relevanten Waffen-Daten erfasst sind.

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Die Rechtsgrundlage muß der SB darlegen.

Hat er auch. Seine Einstellung und sein Ton haben mir zwar überhaupt nicht gefallen, aber er hat mir die mir ohnehin bekannte 4.WaffV vorgelegt und dort auf den Tatbestand einer Ausstellung einer WBK hingewiesen. Ist so weit auch nachvollziehbar, nur wenn es da bei anderen Behörden eben die Auslegung gibt, daß das nicht so zu handhaben ist und angeblich für Bayern 30 Euro Pauschalpreis vereinbart wurden, dann kommt mir das schon seltsam vor. Insbesondere und erst recht, wenn der Vorwand lautet, das Dokument müsse vom Amt ja auch gekauft werden und koste Geld.

Lange genug im Amt wäre der Mann inzwischen und er engagiert sich ansonsten auch ziemlich, seinen Wissensstand zu erweitern. Zumindest kannte er sich nach kurzer Zeit besser aus als sein Vorgänger in all den Jahren, in denen er das Amt bekleidete.

Da ich beriets im Vorfeld beim FWR nachgefragt hatte und H. Göpper auch noch mit H.Ranninger (im Bay. Innenministerium fürs Waffenrecht verantwortlich) sprechen wollte, hoffe ich daß die Sache für mich nicht zum Bumerang wird und sich letztlich Nachteile bei der Behörde für mich ergeben. Nicht jeder SB sieht es gelassen, wenn man sich an höheren Stellen befragt. Mit dem genüßlich zusehen ist das in meinm Fall so eine Sache: Als Sammler bin ich auf die Behörde angewiesen, die kann mir da schon erhebliche Klötze zwischen die Füße werfen, wenn sie will. Bisher lief auch meistens alles prima, aber ich habe auch schon mal (bei Ausstellung der Sammler-WBK) deutlich überhöhte Gebühren für eine Reihe von Einträgen im Zusammenhang mit Ausstellung der WBK bezahlt, weil ichs nicht besser wußte und der damalige SB offenbar auch wenig Ahnung hatte.

Astanase hatte da vor Jahren mal einen Thread dazu mit interessanten Informationen beliefert, leider habe ich davon nnur die erste Seite gespeichert und den Ausgang kann man nicht mehr finden. Darin war unter anderem auch der Satz mit "...nur zufällig 8 Zeilen" zu finden.

Hat den Thread noch irgend jemand komplett?

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Also was mal der totale Nonsens ist, sorry, ist die Meinung, der Büma muß in die WBK eintragen.

Doch, er MUSS. Steht in § 34 Abs. 2 Satz 1 WaffG:

"(2) Der Inhaber einer Erlaubnis nach § 21 Abs. 1 Satz 1, der einem anderen auf Grund einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eine Schusswaffe überlässt, hat in die Waffenbesitzkarte unverzüglich Herstellerzeichen oder Marke und - wenn gegeben - die Herstellungsnummer der Waffe, ferner den Tag des Überlassens und die Bezeichnung und den Sitz des Betriebs dauerhaft einzutragen und das Überlassen binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen."

Eigentlich gibts davon nur zwei Ausnahmen:

1. Der Händler hat nicht das Original der WBK

2. Die alte WBK hat keine Eintragungsmöglichkeiten mehr.

Dann kann er jeweils natürlich nur die Überlassung an die Behörde melden.

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Ich jubel gerade innerlich... :yahoo:

H. Göpper/FWR (Danke!! :good: ) hat netterweise H. Ranninger/Bay. Innenministerium angerufen und dort exakt das, was hier auch schon so geschildert wurde als Antwort bekommen. 12,78 Euro, mehr darf die Behörde für die Ausstellung der Zweit-WBK gelb nicht verlangen. Einzig das Dokument (Materialpreis) darf theoretisch zusätzlich verlangt werden, das dürften dann nicht mehr als 2-5 Euro zusätzlich sein, denke ich.

Ich soll zur Behörde gehen und das zuviel bezahlte abholen, H. Ranninger muß wohl mit dem SB schon gesprochen haben. Hoffentlich ist der jetzt nicht sauer, aber ich habs ihm ja vorher gesagt, daß 56,24 Euro zuviel sind!

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Glückwunsch und guten Einkauf mit der neuen gelben Pappe.

Danke! Gekauft war ja schon, jetzt darf ich erstmal 6 Monate lang nicht mehr...schade, wär mir erst vorgestern wieder was zugelaufen...

Muß sehen, daß ich die Tage mal aufs Amt komme und Geld abhole. Bin gespannt auf die Reaktion dort.

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Betrifft:

ERWEITERUNG meiner auf 8 Spalten begrenzten WBK GELB NEU für Sportschützen

Sehr geehrter xxxxxxx,

bezüglich unseres Gespräches am xxxxxxx zwecks ERWEITERUNG meiner auf 8 Spalten begrenzten "FOLGE WBK GELB NEU FÜR SPORTSCHÜTZEN" und der von Ihnen geäußerten FORDERUNG eines ERNEUTEN NACHWEISES über ein weiterbestehen einer Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsport Verband / Verein, bitte Ich Sie hiermit höflichst mir SCHRIFTLICH die rechtliche Grundlage für Ihre Forderung darzulegen.

§14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

Abs (4)

Sportschützen, die dem Schießsport in einem Schießsportverband nach § 15 Abs. 1 als gemeldetes Mitglied nachgehen, wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 unter Beachtung des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 1 und Satz 3 eine UNBEFRISTETE ERLAUBNISS erteilt, DIE ZUM ERWERB von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung(Perkussionswaffen) BERECHTIGT. Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

Abs (5)

Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, UNVERZÜGLICH zu benennen.

Zur Begründung:

Aufgrund der NEGATIVEN Erfahrungen die Legalwaffenbesitzer mit einigen Waffen- Behörden, deren Sachbearbeitern und der Presse in der Vergangenheit erfahren durften, und aufgrund der immer noch gängigen VORVERURTEILUNG und einem PRINZIPIELL unterstellten MISSBRAUCH ist ein UNBEGRÜNDETES INTERPRETIEREN des bestehenden Waffen Gesetzes zuungunsten DER LEGALWAFFENBESITZER nicht mehr hinnehmbar! LEGALWAFFENBESITZER sind STAATSBÜRGER, die sich an bestehende Gesetze halten!

PUNKT

Wir verbitten uns jegliche UNTERSTELLUNG darüber, das Wir eine ERWEITERUNG einer bereits ÜBERPRÜFTEN und AUSGESTELLTEN WBK GELB NEU FÜR SPORTSCHÜTZEN beantragen OHNE MITGLIED in einem anerkannten Schießsport Verband / Verein zu sein!

Wir bitten Sie die ERWEITERUNG der bestehenden WBK GELB NEU FÜR SPORTSCHÜTZEN KOMMENTARLOS und OHNE NACHWEIS umgehend Auszustellen und uns diese per POST an die folgende Adresse zuzuschicken:

xxxxxxxxxxx

oder uns einen Termin zu nennen ,an dem xxxxxx Ihre ERWEITERUNG der bestehenden WBK GELB NEU FÜR SPORTSCHÜTZEN abholen kann.

Es wäre KEIN PROBLEM die von Ihnen geforderte Bestätigung vorzulegen, dieses ENTSPRICHT jedoch NICHT dem Willen des Gesetzgebers! Wir halten uns an das GESCHRIEBENE, BESTEHENDE GESETZ - und wir erwarten das gleiche von IHRER BEHÖRDE! Unter anderem müßten Wir §339 StgB in Betracht ziehen, sollten Sie bei der von Ihnen geäußerten Meinung bleiben.

mit freundlichen Grüßen

i.A. und i.V.

xxxxxxxxx

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Ein Sportkamerad bekam keine zweite gelbe - weil "ja noch nicht gekauft - geht alles nachher".

Frank und Monika schickte ihn wieder heim, weil kein Platz mehr.

Fast 200 km für den Abend, inkl. eines Tages Urlaub.

Da wäre mein SB samt seinem Chef aber mächtig ins Achtung geraten - inklusive Beschwerde und Rechnung über fahrtkosten und einen Tag Urlaub.

Da der SB darauf hingewiesen wurde, handelt es sich um einen Vorgang für den ich seine Schadenersatzpflicht sehe.

Nach so einem ähnlichen Handgemenge kam sogar mal ein Abteilungsleiter der Stadt zu mir, um meine Papiere zu beglaubigen.

Den Affentanz zwischen Aussage/Zusage von Sachbearbeiter 1 und Krankheit/Urlaub des Sachbearbeiters und Sachbearbeiter 2 wusste von nichts

mehr irgend etwas und verlangte erneutes persönliches Erscheinen mit den Unterlagen wurde dann vom Abteilungsleiter freundlich

in meinem Wohnzimmer geregelt zu einem Termin an dem ich Zeit hatte.

LG

M

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