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IGNORED

Heidenheim: Bedürfnisüberprüfung, Nachweis für ALLE Waffen gefordert


Sigges

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Geschrieben
Alles andere sind Erfindungen und von der Waffenbehörde selbstgestrickte Testballons.

Eigene Gesetze zu fabrizieren ist nach meinen Restkenntnissen aus der Sozialkunde aber nicht die Aufgabe von Sachbearbeitern.

Testballons fabrizieren gegen die sich ein rechtmäßig handelnder Bürger rechtlich zur Wehr setzen muß und die zusätzliche Steuergelder

verschwenden, sollte als Dienstvergehen Beachtung finden.

Genaugenommen ist es also ein Handeln, welches die Dienstaufsicht alarmieren sollte.

Aber in diesem Land steht alles Kopf, wenn sich mal ein Politiker abschätzig über die Arbeitsmoral rumänischer Fließbandarbeiter äußert,

serienmäßiges Verunglimpfen, Drangsalieren und Bedrängen von Leuten, deren einziges "Vergehen" es ist, sich mit ihrem erarbeiteten und versteuerten

Geld auf legalem Weg Schußwaffen anstatt anderer Dinge zu kaufen,

erfreut sich dagen breiter gesellschaftlicher Akzeptanz.

WIE KRANK IST DIESE GESELLSCHAFT EIGENTLICH ??

Geschrieben
Klar, nur so wird bei organisierten Sportschützen das Bedürfnis nachgewiesen. Alles andere sind Erfindungen und von der Waffenbehörde selbstgestrickte Testballons.

Moin!

Man beachte, bei dem Vordruck des BDS:

"Kopien aus der Schießkladde(Schießbuch)

sind beigefügt..."

Ergo: "Schießnachweise"...

kriegerlein

Geschrieben

Tja, wie auch in anderen Bereichen gibt es halt auch bei den Waffenbehörden übereifrige Mitarbeiter. Führen wir uns nochmals kurz vor Auge, worum es hier eigentlich geht:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 WaffG hat die Behörde drei Jahre nach erstmaliger Erlaubniserteilung das Bedürfnis erneut zu prüfen. Hierzu gibt es für die organisierten Sportschützen wie gerade vorhin aufgezeigt spezielle Formulare, die von den Verbänden auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 Nr. 7 WaffG entwickelt worden sind. Bei Jägern prüft die Waffenbehörde schlichtweg, ob der Jagdschein verlängert worden ist (in diesen Fällen geht es auch um den berechtigten Munitionsbesitz !).

Als organisierter Sportschütze würde ich bei späteren Prüfungen (also wenn nach Ablauf der drei Jahre erneut "geprüft" wird) darauf verweisen, dass nur für die ersten drei Jahre Aufzeichnungen über regelmäßiges schießen zu führen sind, danach § 14 Abs. 2 WaffG i.V. mit den automatischen Austrittsmeldungen nach § 15 Abs. 5 WaffG greift und es aus diesem Grund nicht erforderlich ist, zusätzlich eine (kostenpflichtige) Verbandsbescheinigung zu ordern. Das ist einfach nicht zumutbar.

In anderen Fällen ist es natürlich vollkommen in Ordnung, wenn die Waffenbehörde auch nach vielen Jahren noch das Bedürfnis prüft (z.B. Bootseigentümer mit Signalpistole, Waffen- oder Munitionsbesitzer mit Bedürfnis nach § 8 WaffG). Und genau dafür ist § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG (wie zuvor angewendet § 39 Abs. 1 i.V. mit § 45 Abs. 2 WaffG) vorgesehen.

Geschrieben
"Kopien aus der Schießkladde(Schießbuch)

sind beigefügt..."

Ergo: "Schießnachweise"...

ja, aber diese sind dem verband zu erbringen und nicht dem sachbearbeiter...... und der verband stellt dann eine bescheinigung aus, die das (weitere) bestehen eines bedürfnisses bestätigt. so wird das bei der bedürfniswiederholungsprüfung ( 3 jahre nach erteilung der ersten waffenrechtlichen erlaubnis ) gemacht. warum sollte das bei den darüberhinausgehenden bedürfnisüberprüfungen nach neuesten gesetzesänderungen anders ablaufen?

sachbearbeiter verlangt bedürfnisnachweis ( und schickt am besten gleich das formblatt mit), das formblatt wird ausgefüllt, evtl. vom verein bestätigt und mit den nachweisen an den verband geschickt. dieser bestätigt das vorliegen eines bedürfnisses und schickt das schreiben zurück. dieses dann legt der waffenbesitzer seiner behörde vor.

... warum das rad neu erfinden wollen oder ....... sich wohl eher nicht mit dem waffenrecht auskennen wollen..... grüße nach heidenheim an herrn X

... alzi

Geschrieben
Tja, wie auch in anderen Bereichen gibt es halt auch bei den Waffenbehörden übereifrige Mitarbeiter.

Man kann auch als Beamter etwa vorhandenen Übereifer innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen ausleben.

Dazu bedarf es keiner gesetzlich fragwürdigen Handlungen :rolleyes: .

Geschrieben
warum sollte das bei den darüberhinausgehenden bedürfnisüberprüfungen nach neuesten gesetzesänderungen anders ablaufen?

Bei organisierten Sportschützen schon (siehe vorgeschlagene Verfahrensweise oben). :)

Geschrieben
Tja, wie auch in anderen Bereichen gibt es halt auch bei den Waffenbehörden übereifrige Mitarbeiter. Führen wir uns nochmals kurz vor Auge, worum es hier eigentlich geht:

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 WaffG hat die Behörde drei Jahre nach erstmaliger Erlaubniserteilung das Bedürfnis erneut zu prüfen. Hierzu gibt es für die organisierten Sportschützen wie gerade vorhin aufgezeigt spezielle Formulare, die von den Verbänden auf der Grundlage von § 15 Abs. 1 Nr. 7 WaffG entwickelt worden sind. Bei Jägern prüft die Waffenbehörde schlichtweg, ob der Jagdschein verlängert worden ist (in diesen Fällen geht es auch um den berechtigten Munitionsbesitz !).

Als organisierter Sportschütze würde ich bei späteren Prüfungen (also wenn nach Ablauf der drei Jahre erneut "geprüft" wird) darauf verweisen, dass nur für die ersten drei Jahre Aufzeichnungen über regelmäßiges schießen zu führen sind, danach § 14 Abs. 2 WaffG i.V. mit den automatischen Austrittsmeldungen nach § 15 Abs. 5 WaffG greift und es aus diesem Grund nicht erforderlich ist, zusätzlich eine (kostenpflichtige) Verbandsbescheinigung zu ordern. Das ist einfach nicht zumutbar.

In anderen Fällen ist es natürlich vollkommen in Ordnung, wenn die Waffenbehörde auch nach vielen Jahren noch das Bedürfnis prüft (z.B. Bootseigentümer mit Signalpistole, Waffen- oder Munitionsbesitzer mit Bedürfnis nach § 8 WaffG). Und genau dafür ist § 4 Abs. 4 Satz 3 WaffG (wie zuvor angewendet § 39 Abs. 1 i.V. mit § 45 Abs. 2 WaffG) vorgesehen.

Hi, Sachbearbeiter!

Für die ersten 3 Jahre das Formular

schon in Ordnung, aber:

BDMP-Handbuch/Ordnungen:

(3) Für Antragsteller, die ab dem 01.04.2004 Mitglied im BDMP e.V. sind,

ist das BDMP-Schießbuch

zur Dokumentierung der Schießnachweise zu verwenden.

(geht um das Bedürfnis")

Ich bin seit Jahren vorher Mitglied;

brauche somit kein Schießbuch führen; vom

Verband aus...

Wie wird jetzt das Bedürfnis nachgewiesen?

(über den verband, der denkt sich was aus?)

Tjaja: in Ameisenhaufen stechen :-))

Gruß, kriegerlein

Geschrieben
Du bist da leider im Irrtum....

Rechtsbeugung kann ein Richter (bei der "Rechtsprechung") begehen, aber kein Sachbearbeiter!

(habe mal einen Anwalt dahingehend gefragt)

Die einzige Möglichkeit ist sich einen Anwalt nehmen und vor ein Verwaltungsgericht ziehen.

Du kannst dem SB evtl. eine Dienstaufsichtsbeschwerde aufs Auge drücken, aber das wars auch schon ;(

Ich bin kein Jurist.

Wenn ein Beamter eine Verwaltungsentscheidung zu treffen hat und dabei wiederholt und bewußt gegen geltendes Recht verstößt, fällt das dann nicht unter §336 StGB?

Auch für Beamte gilt doch der Rechtsrahmen oder kann man als Beamter gegen geltendes Recht ohne strfarechtliche Folgen dauerhaft verstoßen?

Deas Verfahren in Heidenheim ist sicherlich keine Empfehlung für den Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland. Aber Politiker und ihre genehmen politischen Beamte hatten ja noch nie ein Problem mit eigenemrechtwidrigem Handeln und das für sich in Ordnung und vollkommen normal zu befinden.

Geschrieben
Wenn ein Beamter eine Verwaltungsentscheidung zu treffen hat und dabei wiederholt und bewußt gegen geltendes Recht verstößt, fällt das dann nicht unter §336 StGB?

§ 339 StGB ist nur dann einschlägig, wenn in einem Verfahren der Amtsträger einem Richter vergleichbar zu entscheiden hat. Dies ist i.d.R. in Verwaltungsverfahren nicht gegeben, auch ein Widerspruchsverfahren ist nicht erfasst. Der Wortlaut des § 339 StGB mag insoweit missverständlich sein.

Auch für Beamte gilt doch der Rechtsrahmen oder kann man als Beamter gegen geltendes Recht ohne strfarechtliche Folgen dauerhaft verstoßen?

Jedenfalls existiert kein spezieller Straftatbestand, der rechtswidriges Verwaltungshandeln per se sanktioniert.

Geschrieben

Sanktionierungsmöglichkeit hin oder her...

Ich habe den Fall (nach einiger Abwesenheit hier) nur "kompakt quergelesen"; als einer, der sich

auch mit gewissen Ecken des Verwaltungsrechts beschäftigt, steht für mich ebenfalls zweifelsfrei fest:

Die Forderung der Heidenheimer Behörde, wie sie in dem Schreiben zum Ausdruck kommt, ist klar rechtswidrig.

Die genannte "Rechtsgrundlage" (§ 4 Abs. 4 WaffG) ist hierfür keine.

Der Nachweis schießsportlicher Tätigkeit für Waffen unter Kontingent - bzw. gar Waffenteile wie Wechselsysteme -

entbehrt der Grundlage.

Auf die Eintragung des Perkussionsrevolvers - Erwerb rechtlich einwandfrei auf Grundlage von § 14 Abs. 4 WaffG -

besteht ein Rechtsanspruch.

Ich würde versuchen, dies dem Sachbearbeiter nochmals im Gespräch sachlich zu erläutern.

Ansonsten postwendend ab mit der Angelegenheit zu einem (Fach!-)Anwalt.

Gruß,

karlyman

Geschrieben
Auch für Beamte gilt doch der Rechtsrahmen oder kann man als Beamter gegen geltendes Recht ohne strfarechtliche Folgen dauerhaft verstoßen?

Nein kann er/sie natürlich nicht...

Aber das Waffenrecht ist kein Strafrecht, sondern eine Verwaltungsangelegenheit.

Auch wenn die irgend welchen Unsinn fordern, dann hat das nix mit dem STGB zu tun.

Und, Rechtsbeugung kann nur ein Richter begehen. Also einer der Recht sprechen soll und es nicht beugen darf.

Das einzige was man machen kann (ich hab schon das Landratsamt vor den Kadi gezerrt wegen Waffenrecht)

ist mit einer guten Waffenrechtsschutzversicherung denen vom Richter erzählen lassen

wie das Waffenrecht anzuwenden ist. (in dem Fall wird der Richter dem Mann/Frau klar machen

das du im Recht bist etc.)

Ob die sich bei dir dann noch mal so was lächerliches und kindisches "erlauben"

halte ich mal für weniger warscheinlich.

Habe ich gemacht und die waren aucgh nicht "böse" auf mich, weil da eine Pappnase in Erfurt ihnen

damals alles so vorgeschrieben hat, der noch weniger Ahnung vom WaffGes hatte wie die SB's.

So hatten die endlich auch mal eine gewisse Sicherheit was die nun machen können/sollen oder was nicht.

Weist ja, Verwaltung ist wie eine Jeans Hose, an allen entscheidenen Stellen sind NIETEN :)

Geschrieben
Nein kann er/sie natürlich nicht...

Aber das Waffenrecht ist kein Strafrecht, sondern eine Verwaltungsangelegenheit.

@ alle, Danke für Eure Erklärungen,ich beginne zu verstehen auch ween es fällt mir trotzdem schwer fällt mich daran zu gewöhenn.

smilie_verl_034.gif

Weist ja, Verwaltung ist wie eine Jeans Hose, an allen entscheidenen Stellen sind NIETEN :)

Ja, ich weiß. Sind ja nicht zu übersehen. smilie_sh_021.gif

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Hallo,

inzwischen hat sich mal wieder das LRA Heidenheim mit weiterhin unverschämten Forderungen gerückt.

Unter anderem haben die "Herrschaften" des LRA Heidenheim eine Bestätigung eines Schießsportverbandes erhalten aus der eindeutig hervor geht daß das Bedürfnis auch weiterhin gegeben ist.

Dieses ist allerdings des besagten "Herrschaften" nicht genug als solches!

Diese verlangen nun folgendes:

"Wir bitten Sie daher erneut, uns insbesondere für die im Rahmen einer grünen WBK erworbenen Waffen Unterlagen zur Glaubhaftmachung des weiteren Bestehens eines Bedürfnisses vorzulegen. Wie bereits im Schreibenvom 25.08.2009 dargelegt, erwarten wir einen Nachweis für jede Waffe und jeden in anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 2.1 und 2.2 WaffG bezeichneten Gegegnstand (Wechsel- und austauschläufe, Wechselsysteme, Wechseltrommeln) mit der angabe an welchen Schießwettbewerben (Liga und Bezeichnung) Sie wann teilgenommmen haben. Bitte legen Sie uns die genannten Daten vom 01.01.2007 bis heute vor."

Wer nun denkt das war die Dreistigkeit als solches der täuscht sich nun gewaltig!

"Solten Sie uns bis zum 20.11.2009 die für die Prüfung des Weiterbestehens der Bedürfnisse erforderlichen Daten nicht vorgelegt haben, werden wir nach Aktenlage entscheiden und beabsichtigen, die betroffenen Erlaubnisse zu widerrufen.

Wir verweisen Sie in diesem Zusammenhang zudem ausdrücklich auf die Regelung des § 45 abs. 4 WaffG hin:

Verweigert ein Betroffener im Fall der Überprüfung des weiteren Vorliegens von in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Wegfall ein Grund zur Rücknahme oder zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung gegeben wäre, seine Mitwirkung, so kann die Behörde deren wegfall vermuten. Der Betroffene ist hierauf hinzuweisen"

So jetzt kann sich jeder wohl sein eigenes Bild machen was auf so manchen Waffenbesitzer wohl in Zukunft wohl zukommen wird wenn diese Dreistigkeit vom LRA Heidenheim von einem Erfolg gekrönt wird!

Das LRA Heidenheim war bereits schon einmal erfolgreich in der Form das ausgerechnet wegen des gleichen Sachbearbeiters ein Schießsportverband seine Beführwortungsformulare ändern mußte, damals hatte ganz Baden-Württemberg bis auf diesen "lieben netten" Sachbearbeiter daran nichts auszusetzen.

Bezüglich der Eintragung des Perkussionsrevolvers in die gelbe WBK gibt es leider immer noch keine Vollzug von Seiten des LRA Heidenheim zu vermelden, geschweige denn wurde die WBK wenigstens zurückgegeben, diese wurde anscheinend bereits vom Sachbearbeiter klammheimlich eingezogen.

Hier liegt ein Verstoß der Behörde gegen bestehendes Recht in aller Deutlichkeit vor, außerdem kann mit keiner der in der WBK bereits eingetragenen Waffen mehr auf einem Schießstand geschossen werden da die Möglichkeit ohne entsprechende Papiere in eine Kontrolle zu kommen dem "lieben netten" Sachbearbeiter einen Vorwand liefern würde das hier ein Verstoß gegen das WaffG vorliegen könnte!

Hier werden eindeutig Rechte durch die Behörde in einer nicht hinzunehmenden Form verletzt!

Ach ja, noch so ganz beiläufig, mittlerweile hat sich der "arme geplagte" Sachbearbeiter Schützenhilfe bei einem anderen "lieben netten" Mitarbeiter der unteren Waffenrechtsbehörde gesucht und gefunden, mal sehn wer da noch alles am Werke ist?

Mittlerweile ist ein entsprechender Fachanwalt mit der ganzen Sache betraut.

Wer gerne mehr erfahren möchte kann sich bei mir melden.

Gruß Colt

Geschrieben

Ich wünsche Dir bzw. Euch viel Erfolg und drücke ganz fest die Daumen!

Von diesem Ausgang könnte in der Zukunft so manches abhängig sein - es gibt nämlich einige, die das Vorgehen des LRA Heidenheim für gesetzeskonform halten...

Geschrieben
Mittlerweile ist ein entsprechender Fachanwalt mit der ganzen Sache betraut.

Wer gerne mehr erfahren möchte kann sich bei mir melden.

Gruß Colt

Hoffentlich ist es der, dessen Name mir gerade vorschwebt. Dann kann sich die Behörde

u.U. sehr warm anziehen, auch wenn's noch nicht so richtig friert.

Ist ja hammerhart, was die da abziehen !

Geschrieben
Hoffentlich ist es der, dessen Name mir gerade vorschwebt. Dann kann sich die Behörde

u.U. sehr warm anziehen, auch wenn's noch nicht so richtig friert.

Ist ja hammerhart, was die da abziehen !

Hallo,

wessen Name schweb dir gerade vor?

Wäre sehr interessant.

Übriges war nur die "Spitze des Eisbergs", könnte glatt noch mehr über des LRA Heidenheim und die Machenschaften eines gewissen Sachbearbeiters schreiben.

Gruß Colt

Geschrieben

Das ist ja wirklich unverschämt :o da bekommt ich die kalte Wut.

Darum bin ich auch überzeugt das der Betroffene dagegen vorgehen muss, sonst schauen sich andere Gemeinden und Städte das ab. Wir müssen jede Gelegenheit wahrnehmen und für unseren Sport eintreten auch sogenannte Nebenschauplätze dürfen wir nicht anderen überlassen. Denn wir müssen endlich "WAHRGENOMMEN" werden. Wir dürfen uns nicht (mehr) und nicht wieder verstecken. Wenn wir jetzt wieder kuschen und klein beigeben dann geben die da oben dem Privaten Waffenbesitz den Todesstoß.

Gruß Wolfgang

Geschrieben

Hallo,

wenn tatsächlich einige das Vorgehen des LRA Heidenheim für Gesetzeskonform halten so sollten diese doch mal bedenken was denn eigentlich als nächste Willkürmaßnahme von solchen "lieben netten " Sachbearbeitern drohen könnte.

Ich persönlich kann mir vorstellen das hier bei solchen "lieben netten" Sachbearbeitern sicherlich noch nicht die Spitzenleistung erreicht wurde und diese ihre persönlichen Vorgaben sicherlich noch toppen können.

Hier stellt sich die Frage, wo leben den eigentlich so manche Zeitgenossen noch oder leben die bereits in der nächsten Diktatur?

Gruß Colt

Geschrieben
Das ist ja wirklich unverschämt :o da bekommt ich die kalte Wut.

Darum bin ich auch überzeugt das der Betroffene dagegen vorgehen muss, sonst schauen sich andere Gemeinden und Städte das ab. Wir müssen jede Gelegenheit wahrnehmen und für unseren Sport eintreten auch sogenannte Nebenschauplätze dürfen wir nicht anderen überlassen. Denn wir müssen endlich "WAHRGENOMMEN" werden. Wir dürfen uns nicht (mehr) und nicht wieder verstecken. Wenn wir jetzt wieder kuschen und klein beigeben dann geben die da oben dem Privaten Waffenbesitz den Todesstoß.

Gruß Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich werde nicht "Kleinbeigeben" und wenn es das Letzte ist was ich mache!

Was allerdings von Nöten ist wäre dieses das solche Fälle wie der was nun in Heidenheim gerade am Laufen ist publik werden!

Solche "Schreibtischattentäter" scheuen die Öffentlichkeit, bzw. deren Vorgesetze haben garantiert etwas dagegen wenn diese durch ihre Untergebenen negativ an die Öffentlichkeit geraten.

Ich kann nur den Kampf gegen solche Leute aufnehmen, ob ich allerdings gegen solche "Schreibtischattentäter" bestehen kann hängt nicht unwesentlich von den anderen legalen Waffenbesitzern als solches ab.

Hier trifft in aller Deutlichkeit das Sprichwort zu "wehret den Anfängen", wenn hier eine Blöße entstehen sollte wird der Schaden unter Umständen riesengroß werden.

Außerdem mal so ganz am Rande, ich bin mal gespannt was eigentlich unsere renomierten Fachzeitschriften als solches aus der Sache machen werden,

mit Informationen wurden diese jedenfalls versorgt.

Gruß Colt

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