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IGNORED

Heidenheim: Bedürfnisüberprüfung, Nachweis für ALLE Waffen gefordert


Sigges

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Das Problem ist doch, dass man erstmal die Rennerei und den Ärger mit dem Amt hat, wenn so ein Wisch ins Haus flattert.

Entweder, man gibt klein bei und schickt die Nachweise oder eben nicht. Wenn man sich für die "eben nicht"- Variante entscheidet, kann man 1000mal im Recht sein,

trotzdem hat man erstmal Scherereien, muss Zeit und Arbeit investieren. 4

Und warum? Weil da Leute ganz schlicht und ergreifend den Job nicht beherrschen für den sie bezahlt werden. Und von wem? Von mir. :mad:

Dann bist du eben nicht mehr im Recht. Die Änderungen des WaffG § 36 sollten mittlerweile klar sein. Aus der Holpflicht der Behörde ist eine Bringschuld der LWB geworden.

Da ist nichts mehr mit "überlegen ob schicken oder nicht", sondern da ist nur noch was mit "schicken auch wenn nicht angefordert".

Wer es anders machen will - ok.

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Dann bist du eben nicht mehr im Recht. Die Änderungen des WaffG § 36 sollten mittlerweile klar sein. Aus der Holpflicht der Behörde ist eine Bringschuld der LWB geworden. Da ist nichts mehr mit "überlegen ob schicken oder nicht"

Es ging hier aber nach meinem Eindruck gar nicht um "schicken oder nicht".

Es ging darum, in welchem Umfang etwas der Behörde vorzulegen ist.

Und dass es sich bei dem "18mal Training pro Jahr und Waffe" um eine wahnwitzige Phantasieforderung handelt,

für die sich keine Rechtsgrundlage finden lässt, dürfte ja klar sein.

Bei solchen abstrus überzogenen "Anforderungen" geht es nicht um den Nachweis der schießsportlichen Tätigkeit.

Nein, hier wird eine Waffenbesitz-Vergrämungsstrategie angewandt.

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Es ging hier aber nach meinem Eindruck gar nicht um "schicken oder nicht".

Es ging darum, in welchem Umfang etwas der Behörde vorzulegen ist.

Und dass es sich bei dem "18mal Training pro Jahr und Waffe" um eine wahnwitzige Phantasieforderung handelt,

für die sich keine Rechtsgrundlage finden lässt, dürfte ja klar sein.

Bei solchen abstrus überzogenen "Anforderungen" geht es nicht um den Nachweis der schießsportlichen Tätigkeit.

Nein, hier wird eine Waffenbesitz-Vergrämungsstrategie angewandt.

Damit hast du alles gesagt, deswegen war ich auch nur auf den Rest eingegangen. Das zähe Steak oben ist doch lange und gründlich gekaut worden. Wer sich jetzt noch verschluckt - was soll man sagen...

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Und dass es sich bei dem "18mal Training pro Jahr und Waffe" um eine wahnwitzige Phantasieforderung handelt,

für die sich keine Rechtsgrundlage finden lässt, dürfte ja klar sein.

Is ja richtig, nur wie erklärt man das einem SB der auf das (sein) angebliche Gesetz besteht und sich nicht abbringen läßt obwohl er im unrecht ist!!!!

Jeder hängt nun mal an seinen Baby´s und will sie auch noch behalten "dürfen" obwohl man im Recht ist.

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Is ja richtig, nur wie erklärt man das einem SB der auf das (sein) angebliche Gesetz besteht

Hatten wir schon ein paar mal. Die Eskalation sieht so aus:

Erstmal holt man sich vom Vereinsvorstand eine Bescheinigung, daß man aktiv und regelmäßig teilnimmt und beim Verband gemeldet ist. Die schickt man an den SB mit dem Hinweis, daß damit die Kriterien des §14 WaffG erfüllt sind, für einen selbst als Person.

Entweder gibt daraufhin der SB klein bei und beschränkt sich auf das tatsächlich im Gesetz geforderte Maß, oder er schreibt seine Absicht, die WBK einzuziehen auf. Im Fall zwei sollte man sich sofort an einen Anwalt wenden und die Rechtsschutz-Versicherung informieren. Selbst soll man dann auf gar keinen Fall mehr mit dem Amt reden.

Argumente wären beim folgenden Prozess:

1.) Die Nachweise sind gar nicht zu erbringen, denn:

- Die Schießkladde hält nur die Anweseneheit fest, nicht die geschossene Waffe

- An einem Abend wird mit mehreren Waffen geschossen

- Form der Schießkladde ist nicht verbindlich geregelt

2.) Es ist überhaupt nicht notwendig, die geforderten Nachweise zu erbringen, das Gegenteil wäre durch das Amt zu begründen.

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...

Die Änderungen des WaffG § 36 sollten mittlerweile klar sein. Aus der Holpflicht der Behörde ist eine Bringschuld der LWB geworden.

...

Hallo Lobo-s,

das habe ich jetzt nicht verstanden. Soweit ich das bisher mitbekommen habe, geht es in diesem Thread um Bedürfnisnachweise. In §36 geht es aber ausschließlich um die Aufbewahrung von Waffen. Für letzteres stimmt die Umkehrung der Holpflicht durch die Behörde, jedenfalls bei Neuantrag.

Mit dem Bedürfnisnachweis hat das aber nun wirklich nichts zu tun...

Gruß, Ronald

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