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IGNORED

Schreckschusswaffen Mitnahme ins Ausland


Beyer

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen

Was muß ein LKW Fahrer beachten wenn er ins Ausland ( Europa) fährt

und eine Gas, Schrecksuss, oder Signalpistole zum Eingenschutz mitnehmen möchte ?

Darf er das überhaupt? ( Frankreich , Österreich, Italien, Holland, Polen usw. ).

Muß er an der Grenze die Waffe anmelden ?

Welche Formulare braucht man?

Gruß Beyer

Geschrieben

Das wird ihm schon mal weiterhelfen und sollte als Hinweis verstanden werden, dass jedes Land andere Bestimmungen hat und man sich am besten vorab über das Konsulat über die konkreten Regelungen erkundigen sollte.

Für die Fahrten innerhalb Deutschlands auf jeden Fall nicht den Kleinen Waffenschein vergessen !

Geschrieben

Jau, buntes Gemisch von Regelungen.

Schreckschuss-Waffen sind (weiß ich jetzt aus der neuesten Visier) eigentlich typisch deutsch. Daher gibt es, soweit ich weiß, kaum 1:1 vergleichbare Waffenregelungen. Im Ausland nimmt man eben Echte und packt Platzpatronen rein.

Für Deutschland gilt, daß die SSW als "Feuerwaffe", aber nicht als "Schusswaffe" gilt. (Blöde Begrifflichkeit, btw.) Das was der LKW-Fahrer da vorhat ist rechtlich "führen" und beim Grenzübertritt dann "Mitnahme", nicht etwa "Verbringen". Eventuell reicht der europäische Feuerwaffenpass und der kleine Waffenschein aus.

Aber besser mal die Konsulare anfragen. Für den Deutschsprachigen Raum würd' ich mal die Frage bei den Schweizer und Österreichischen Waffenrechtsexperten hier im Forum stellen.

Geschrieben

Schreckschusswaffen sind in Österreich "Alarmwaffen" und fallen nicht unters WaffG, nur unters Beschussgesetz. Frei ab 18 kannst du sie spazieren tragen.

Dass ich eine Schreckschusswaffe zur Verteidigung als denkbar ungeeignet erachte ist eine andere Sache.

Geschrieben
Mitnahme und Führen von SRS ist erlaubnisfrei nach Anlage 2 Abschnitt 2 UA 2 Nr. 7.2. Aber im Ausland sieht die Welt halt oft ganz anders aus...

Was mir dazu gerade noch einfällt in Bezug auf die KWS-Pflicht: da fragt man sich doch eigentlich, welche Regelung Vorrang hat.

Jeder der in Grenzlage ohne KWS erwischt wird könnte ja einfach behaupten, dass er gerade beim mitnehmen/verbringen sei und die Waffe nicht in Deutschland führe. :ninja:

Geschrieben
Was mir dazu gerade noch einfällt in Bezug auf die KWS-Pflicht: da fragt man sich doch eigentlich, welche Regelung Vorrang hat.

Jeder der in Grenzlage ohne KWS erwischt wird könnte ja einfach behaupten, dass er gerade beim mitnehmen/verbringen sei und die Waffe nicht in Deutschland führe. :ninja:

2 Uhr Loch? Jetzt schwächelst Du aber. Oder wie war das mit geladen und zugriffsbereit usw?

Geschrieben
2 Uhr Loch? Jetzt schwächelst Du aber. Oder wie war das mit geladen und zugriffsbereit usw?

Natürlich habe ich vorausgesetzt, dass der Transport dabei rechtmäßig verläuft. Aber dergestalt könnte ja Hinz und Kunz SRS ohne KWS durch ganz Deutschland kutschieren und dann im Falle einer Kontrolle was von Mitnahme oder Verbringen faseln.

Geschrieben
Aber dergestalt könnte ja Hinz und Kunz SRS ohne KWS durch ganz Deutschland kutschieren und dann im Falle einer Kontrolle was von Mitnahme oder Verbringen faseln.

Darf man doch eh, zum Büma, Schießstand, Nebenwohnsitz, (in den Puff in welchem ich ggfs. als angestellter Knochenbrecher arbeite) usw. Wie andere Erlaubnisfreie eben auch, oder wo liegt mein Denkfehler?

Geschrieben
Schreckschusswaffen sind auch in Norwegen verboten!

Gruesse,

Schwarzwaelder

So weit mir bekannt ist, in Italien ebenfalls.

Gruß Habakuk

im FWR (noch)

Geschrieben
Darf man doch eh, zum Büma, Schießstand, Nebenwohnsitz, (in den Puff in welchem ich ggfs. als angestellter Knochenbrecher arbeite) usw. Wie andere Erlaubnisfreie eben auch, oder wo liegt mein Denkfehler?

Im Ausland kriegst du an jeder Ecke ne richtige, daß geht so was brauchst du?!" suchst du?!,

kriegst du?!, Alder ich schwöre...?!

Gibt son Sprichwort Gesetze wurden von Idioten gemacht um von Idioten befolgt zu werden

:00000733:

Geschrieben
si tacuisses...

Kann mal jemand sich um unseren kleine winipuh kümmern?!

DANKE!!!

kümmern? :traurig_16:

Geschrieben
jow...is manchmal echt krass, wirst du geblitzdings.....kommst dir vor wie M.I.B

jo heist wohl voll (grass) krass Alda, geblitzdings? nich wie M.I.B sonder C.S.I Wanne Eickel

Geschrieben
So weit mir bekannt ist, in Italien ebenfalls.

Gruß Habakuk

im FWR (noch)

Dann müßte sich dort etwas geändert haben, irgendwo im Keller eines Bekannten lungert noch eine 9mm-Beretta rum, mit verschlossenem Lauf (so ein roter Knubbel), Anfang 90er in Italien legal gekauft. Das Teil ist allerdings durch den kompletten Laufverschluß wirklich nur Schreckschuß- und nicht Gas-tauglich.

mfg

Ralf

Geschrieben

Achtung: Auf keinen Fall als LKW-Fahrer mit einer Gas bzw. Schreckschusswaffe in die Schweiz fahren! Denn diese sind in der Schweiz waffenerwerbscheinpflichtig also scharfen Waffen gleichgestellt und führen ist auch verboten. Zitat aus der Waffenverordnung;

Art. 35 Einleitungssatz und Bst. a, b, c Ziff. 1, g und l-t

Für die Behandlung von Bewilligungsgesuchen sowie das Aufbewahren beschlag-

nahmter Waffen werden folgende Gebühren erhoben:

a.

Waffenerwerbsschein für:

Franken

1. Gasschusswaffen und Schreckschusswaffen

mit Abschussvorrichtung für pyrotechnische Gegenstände

20.—

2. Selbstverteidigungssprays und Kaninchentöter

20.—

3. Hand- und Faustfeuerwaffen

50.—

4. Andere Waffen

50.—

5. Wesentliche Waffenbestandteile

20.—

Wird man von der Polizei erwischt in diesem Zusammenhang gibt es ziemlichen Aerger.

Nachtrag: Signalpistolen bzw. sog. Leuchtpistolen sind in der Schweiz auch waffenerwerbscheinpflichtig also demnach scharfen Waffen gleichgestellt. Daher lieber nicht mit sowas einreisen.

Geschrieben
Ups, dann ist das Schweizerwaffenrecht ja doch nicht so liberal wie immer behauptet. :traurig_16:

Also, wenn ich als Deutscher sehe, was das Schweizer Waffenrecht an Freiheiten bietet,

dann würde ich ausgerechnet den Schreckschusswaffen wirklich nicht nachheulen...

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