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IGNORED

WaffgG Bundesrats-Version, neue Details 12.12.07 *


AlexG

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Pressemitteilung Bundesrat:

http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8538/DE...html?__nnn=true

Teilzitate :

So spricht sich der Bundesrat für ein generelles Verbot des Führens dieser Waffen aus, von dem jedoch Ausnahmen zu machen sind - unter anderem für Jäger und Sportschützen. Soweit gegen das Verbot des Führens von Anscheinswaffen verstoßen wird, schlägt der Bundesrat eine Bußgeldbewehrung vor. Dabei soll der Begriff weiter gefasst werden: Das Verbot soll sich nicht nur auf solche Anscheinswaffen beziehen, die Nachahmungen von Kriegswaffen sind, sondern auf all jene, die mit einer entsprechenden Originalwaffe verwechselt werden könnten.

Plenarprotokolle der Sitzung v. 20.12.2007 werden wohl noch veröffentlicht werden.

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Pressemitteilung Bundesrat:

Kritische Stellungnahme zum Waffenrecht

Zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der das Waffenrecht an internationale Anforderungen anpassen und optimieren will, hat der Bundesrat heute umfangreich Stellung genommen.

Neben einer Vielzahl technischer Änderungen fordert der Bundesrat unter anderem die Einführung einer Stellvertretererlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Schusswaffen und Munition. Die geplante Reduzierung der Versicherungspflicht für Schießstandbetreiber lehnt er als ungerechtfertigt ab.

Mehrere Anregungen betreffen die so genannten Anscheinswaffen. So spricht sich der Bundesrat für ein generelles Verbot des Führens dieser Waffen aus, von dem jedoch Ausnahmen zu machen sind - unter anderem für Jäger und Sportschützen. Soweit gegen das Verbot des Führens von Anscheinswaffen verstoßen wird, schlägt der Bundesrat eine Bußgeldbewehrung vor. Dabei soll der Begriff weiter gefasst werden: Das Verbot soll sich nicht nur auf solche Anscheinswaffen beziehen, die Nachahmungen von Kriegswaffen sind, sondern auf all jene, die mit einer entsprechenden Originalwaffe verwechselt werden könnten.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften

Drucksache 838/07 (Beschluss)

upps da war einer schneller.....

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Das Verbot soll sich nicht nur auf solche Anscheinswaffen beziehen, die Nachahmungen von Kriegswaffen sind, sondern auf all jene, die mit einer entsprechenden Originalwaffe verwechselt werden könnten.

Super dies heisst für mich als zum guten Glück nicht betroffener Laie, man darf gar keine echte Schusswaffe dabei haben bzw. "führen." Tschuldigung; wie deppert ist denn diese Regelung, die erst noch in einem schaurig verquasselten und verschachteltem Deutsch geschrieben ist? :confused: Hört sich wieder einmal nach Gummiparagraphen an, der je nach Interpretationsmöglichkeit dem Willkür Tür und Tor öffnet! Wieso schreibt man nicht Klartext und verbietet einfach Schusswaffen, denn das sind schlussendlich ja nichts anderes als Originale und Dekos etc. sind dann nicht schussfähige Kopien oder so ähnlich.

Man fragt sich wirklich wieso der deutsche Gesetzgeber angeblich so eine heiden Angst hat, dass er solche Regelungen schreiben muss. In den angegliederten Nachbarländern Deutschlands geht es ja auch ohne grosse Probleme ohne solche Regelungen. Wieso geht das denn nicht auch in Deutschland, frage ich mich nur hierzu.

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Man fragt sich wirklich wieso der deutsche Gesetzgeber angeblich so eine heiden Angst hat, dass er solche Regelungen schreiben muss. In den angegliederten Nachbarländern Deutschlands geht es ja auch ohne grosse Probleme ...

lass mal Mühli/roundabout , irgendwann kommt ihr auch noch dran - und es ist ja schliesslich nicht dein Problem - unsere Gesetzgebung - ....

und auch du musst sie nicht ausbaden ...

 

aber wenn ich so manches über die Nachbarländer - respektive Ösi-Land - lese, dann bin ich schon ganz zufrieden, dass ich in Deutschland lebe .

 

Also frage dich nicht weiter - wir schaffen das schon oder gehen alle unter ...

 

 

 

wenn ich lese, dass ein Zvi aus Ösiland 15 Jahre gesperrt wird für einen Schußwaffenerwerb dann finde ich nicks vergleichbares in DE ... :rolleyes:

 

 

mal sehn wie lange die Schweitzer ihr wAFFEngesetz behalten ...

ich wünsche recht lange ... da wär ich mir aber nicht so sicher ... also sollten wir lieber zusammenhalten und uns nicht gegenseitig piesaken ...

 

 

 

Gruß Klaus

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@Klaus12

Ja ich weiss es gibt überall in den Waffengesetzen dieseits und jenseits Vor und Nachteile. Mich stört eigentlich nicht so was geschrieben wurde, sondern wie es geschrieben wurde. Ich meine, wieso so kompliziert mit viel Interpretationsmöglichkeiten und Spielraum schreiben lassen, wenn es doch auch einfach und leicht verständlich gehen könnte! Jedenfalls so dass auch ein Laie der nicht unbedingt "Juristendeutsch" kann versteht was Sache ist. Einfach nach dem KISS-Prinzip (keep it simple and stupid) schreiben. Damit man auf einen Blick versteht was Sache ist und nicht irgendwie oder wo "Grauzonen" schafft bzw. sich ergeben können je nach Auslegungsmöglichkeiten.

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jaja mühli, es geht für alle bergab ...

traurig aber wahr ...

 

schreib mal wieder was für GB - da is ja im Moment tote Hose ...

 

 

ich wünsche dir ein schönes Weihnachtsfest

Gruß Klaus

 

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Bundesrat, 23 Seiten PDF mit Stellungnahme zu Drucksache 838/07 vom 20.12.2007:

"Der Bundesrat hat in seiner 840. Sitzung am 20. Dezember 2007 beschlossen, zu

dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung

zu nehmen:..."

http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_6906/Sh...f/838-07(B).pdf

Edit: falls es Probleme mit einem smiley am Ende des Links gibt , hier zum selbstzusammenbauen: ;-) :

vor "xxx.pdf" muß anstelle der xxx stehen : runde Klammer auf - großes " B " - runde Klammer zu

Edit 2: der link geht momentan genauso unwillig wie http://www.bundesrat.de. Vielleicht später mehr ...

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Mal zu einem der typischen Argumentationsmuster:

Im Übrigen geht die im Entwurf angeführte Begründung „Gastschießen“ ins Leere. Grundsätzlich besteht für jeden Sportschützen die Möglichkeit, bei einem Gastverein mit Waffen der dortigen Vereinsmitglieder oder auch vereinseigenen Waffen zu schießen.

Wie stellen die sich das vor? Dass man einfach in einen fremden Stand rumpelt und dann schmerzfrei davon ausgeht, dass da selbstverständlich jemand herumsteht, der nur darauf wartet einem sein Gerät zu leihen (vor allem, wenn 2/6 auf Gelb kommt, werden die Fällen, in denen man hier vielleicht noch Glück haben könnte, signifikant seltener). Oder dass man auf ein Naturgesetz vertrauen könnte, nach dem 1) Leihwaffen – v.a. in ausreichender Zahl – grundsätzlich vorhanden und 2) auch auf dem Stand verfügbar (weil mit wachsender Begeisterung jeweils vollständig vom Sportleiter oder Präsi auf Verdacht mitgeschleppt) sind. Vielleicht meinen die Architekten dieses Arguments ja auch, dass man sich einfach beim Sportleiter des Gastgebers schriftlich mit dezidierten Waffenwünschen anmelden müssse/solle/dürfe und man dann klarerweise die euphorische Antwort "bittesehr, bittegleich - man ist stets gern zu Diensten" erhält?

Die haben doch nicht mehr alle Nadeln an der Nordmanntanne :gaga: – ich frage mich wirklich welche Vorstellung die Herrschaften von der Praxis des Schießsports haben…

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... – ich frage mich wirklich welche Vorstellung die Herrschaften von der Praxis des Schießsports haben…

Gar keine, sonst würde nicht so ein Blödsinn herauskommen. Für Politiker gilt anscheinend der Grundsatz, daß Detailkenntnisse generell verzichtbar sind, da sie ohnehin nur verwirren und den Blick auf die großen Ziele versperren.

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Moin,

ich habe mir das nochmal mit den "Kurzwaffen unter 6,3 mm" genau durchgelesen,

weil ich meine PSM nicht abgeben möchte und der Altbesitz ja noch schwammig ist...

"Mehrschüssige Kurzwaffen deren Baujahr nach dem 01.01.70 liegt..."

Durch die Jahresangabe kann ich ja wenigstens schon mal die Velodog Revover behalten,

aber ich könnte mir auch im schlimmsten Fall vorstellen, durch einen Büchsenmacher die

PSM zu einer Einzelladerpistole umbauen zu lassen, um sie problemlos zu behalten...

Oder mache ich da einen Denkfehler?

( Daß dies eine unnötige Gängelung eines unbescholtenen Bürgers :rolleyes: ist,

die mit Kosten und Aufwand verbunden ist und keinen Gewinn für die innere Sicherheit

bringt, ist mir klar... )

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Ich meine, wieso so kompliziert mit viel Interpretationsmöglichkeiten und Spielraum schreiben lassen, wenn es doch auch einfach und leicht verständlich gehen könnte! Jedenfalls so dass auch ein Laie der nicht unbedingt "Juristendeutsch" kann versteht was Sache ist. Einfach nach dem KISS-Prinzip (keep it simple and stupid) schreiben. Damit man auf einen Blick versteht was Sache ist und nicht irgendwie oder wo "Grauzonen" schafft bzw. sich ergeben können je nach Auslegungsmöglichkeiten.

Arbeite doch einfach mal eine Formulierung eines Waffengesetzes nach dem KISS-Prinzip aus. Ich zeige dir dann anschließend welche Interpretationsspielräume und Grauzonen Du eingebaut hast. Dieser irrsinnige Regelungswust entsteht doch erst durch den Versuch Interpretationsspielräume und Grauzonen zu vermeiden.

Einfach und eindeutig widersprechen sich leider.

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Ein einfaches WaffG? aber gerne:

§1 Jeder Deutsche hat das Recht, Waffen zu erwerben, besitzen und zu fuehren. Voraussetzungen zum Erwerb, Besitz und Fuehren von Feuerwaffen sind Sachkunde und Zuverlaessigkeit.

(1) Sachkundig ist jeder, der eine Jaegerpruefung, eine Sportschuetzensachkundeausbildung, die Ausbildung zum Polizeidienst oder die Rekrutenprüfung erfolgreich absolviert hat oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann.

(2) Zuverlaessig ist jeder volljaehrige muendige und nicht vorbestrafte Buerger.

(3) Die Zuverlaessigkeit kann nur durch richterliche und amtsaerztliche Entscheidungen entzogen werden.

(4) im Falle des fuehrens ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

§2 Wer als nicht Zuverlässiger Feuerwaffen besitzt, wird mit Geldstrafe ab 30 Ts oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft, wer Waffen zur Durchfuehrung von Verbrechen benutzt, wird zusaetzlich zur dafuer vorgesehenen Strafe mit 5 Jahren Haft bestraft.

Fertig.

Wo Problem? Krieg ich nun ne fette Pension, immerhin hab ich die Arbeit einiger Behoerden in ca 5 Min erledigt.

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Ändert sich nun bei Gelb was in Bezug auf Bedürfnisnachweis oder nicht ?

(Wobei ich damit nicht 2/6 meine , das wird ohnehin praktiziert bei uns).

Nur noch Waffen für die der Verband auch Diszipline hat ist klar.

Aber muß man das nachweisen ? Einzelbedü+rfnispflicht für jede Waffenart auf Neugelb ? (Schilling läßt grüßen)

Waffenkoffer müssen künftig wohl abgeschlossen sein (für mich ist auch verschlossen nicht klarer als geschlossen) ?

WS Systeme müssen innerhalb 6 Monaten nachgetragen werden?

War da noch was mit anderen Waffen innerhalb 6 Monaten ?

Ich kapier das geschraubte Gedöns einfach nicht richtig.

Gibt es hier vielleicht jemanden , der die wesentlichen Punkte für Normalos verständlich zusammenfassen kann ?

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Ein einfaches WaffG? aber gerne:

§1 Jeder Deutsche hat das Recht, Waffen zu erwerben, besitzen und zu fuehren. Voraussetzungen zum Erwerb, Besitz und Fuehren von Feuerwaffen sind Sachkunde und Zuverlaessigkeit.

(1) Sachkundig ist jeder, der eine Jaegerpruefung, eine Sportschuetzensachkundeausbildung, die Ausbildung zum Polizeidienst oder die Rekrutenprüfung erfolgreich absolviert hat oder eine gleichwertige Ausbildung nachweisen kann.

(2) Zuverlaessig ist jeder volljaehrige muendige und nicht vorbestrafte Buerger.

(3) Die Zuverlaessigkeit kann nur durch richterliche und amtsaerztliche Entscheidungen entzogen werden.

(4) im Falle des fuehrens ist eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

§2 Wer als nicht Zuverlässiger Feuerwaffen besitzt, wird mit Geldstrafe ab 30 Ts oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bestraft, wer Waffen zur Durchfuehrung von Verbrechen benutzt, wird zusaetzlich zur dafuer vorgesehenen Strafe mit 5 Jahren Haft bestraft.

Fertig.

Wo Problem? Krieg ich nun ne fette Pension, immerhin hab ich die Arbeit einiger Behoerden in ca 5 Min erledigt.

:00000733::appl:

Dem ist nichts hinzuzufügen. .... Aber das würde jeder verstehen und die meisten unsere Anwälte uns Richter würden bei so einfachen Gesetzen arbeitslos werden....wenn sich sowas auch noch auf andere Gesetze überträgt.... z.B der Kinderschutz.

Keine Vorsorgeuntersuchung .... kein Kindergeld. usw

Da müssen noch mindestens 10 Seiten unverständlicher Brei drumherum... dann kannst du es einreichen.

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ich habe mir das nochmal mit den "Kurzwaffen unter 6,3 mm" genau durchgelesen,

weil ich meine PSM nicht abgeben möchte und der Altbesitz ja noch schwammig ist...

"Mehrschüssige Kurzwaffen deren Baujahr nach dem 01.01.70 liegt..."

Durch die Jahresangabe kann ich ja wenigstens schon mal die Velodog Revover behalten,

aber ich könnte mir auch im schlimmsten Fall vorstellen, durch einen Büchsenmacher die

PSM zu einer Einzelladerpistole umbauen zu lassen, um sie problemlos zu behalten...

Einzelladerpistolen sind von dem Verbot vorerst nicht erfasst, weil es hier mit dem Silhoutten-

schiessen mit z.B. Contenderpistoln in .223 REM noch eine entsprechende Lobby gibt.

Für Deine PSM gibt es leider wohl keine Lobby. Gut, mancher Händler der kurze AR 15 oder

SAR M1P als Kurzwaffen in .223 REM anbietet, wird auch betroffen sein, aber kann das wohl

verschmerzen.

Was den meisten aber nicht klar ist - hier wird ein neues Verbotsmerkmal ("Kalibergröße")

völlig willkürlich und ohne statistisch fassbare Relevanz für die öffentliche Sicherheit erstmal

eingeführt. Wegen den paar betroffenen Waffenbesitzern regt sich niemand auf. ABer schon

hat man in der nächsten Verbotsrunde ein weiteres Schräubchen, an dem man drehen kann.

Mancher Politiker hat ja schon lauthals geklagt wegen dicker KW-Kaliber wie der .50 AE und

bei den Langwaffen findet sich dann auch ein weites Feld warum gerade jenes oder dieses

Kaliber (zu große Reichweite, zu viel Joule, zu hohe Penetration, zu leise, zu militärisch

usw.) auch verboten werden kann.

Bisher hatten wir das KWKG und die Sportler noch zusätzlich die Sportordnungen als Grenze,

das sollte einfach genügen; alles weitere ist ungerechtfertigte Gängelei pur, die wir schon im

Ansatz - also jetzt! - bekämpfen sollten.

Grüße,

Schwarzwälder

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hier wird ein neues Verbotsmerkmal ("Kalibergröße")

völlig willkürlich und ohne statistisch fassbare Relevanz für die öffentliche Sicherheit erstmal

eingeführt.

Sehr gut erkannt. :icon14:

Solide begründet ist bei den Freiheitsbeschränkungen des Waffenrechts schon lange nichts mehr.

Statt dessen werden Gesetzesverschärfungen (wie überhaupt der ganze bescheuerte Grundsatz "so wenig (Legal-)Waffen wie möglich ins Volk") angetrieben von einem Konglomerat aus Vermutungen, Emotionen und polistischer Profilierungssucht.

Vom Geist unserer Verfassung (Art. 2 GG - Allgemeine Handlungsfreiheit, die durch Gesetz nur insoweit beschränkbar ist, als durch deren schrankenlose Ausübung die Freiheit und der Schutz anderer bedroht würden) entfernen wir uns im Waffenrecht immer mehr.

Und nicht nur da.

Gruß,

karlyman

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Ändert sich nun bei Gelb was in Bezug auf Bedürfnisnachweis oder nicht ?

(Wobei ich damit nicht 2/6 meine , das wird ohnehin praktiziert bei uns).

Nur noch Waffen für die der Verband auch Diszipline hat ist klar.

Aber muß man das nachweisen ? Einzelbedü+rfnispflicht für jede Waffenart auf Neugelb ? (Schilling läßt grüßen)

Waffenkoffer müssen künftig wohl abgeschlossen sein (für mich ist auch verschlossen nicht klarer als geschlossen) ?

WS Systeme müssen innerhalb 6 Monaten nachgetragen werden?

War da noch was mit anderen Waffen innerhalb 6 Monaten ?

Ich kapier das geschraubte Gedöns einfach nicht richtig.

Gibt es hier vielleicht jemanden , der die wesentlichen Punkte für Normalos verständlich zusammenfassen kann ?

Hallo Gottfried Tabor,

schau 'mal hier http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=835608

und hier http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=836028

Gruß Peter

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hallo,

wenn ich richtig informiert bin, wurde der neue gesetzesentwurf (so unsinnig und unlogisch er auch teilweise ist) zur novelierung des waffengesetzes dem bundesrat "nur" zu information vorgelegt. änderunsvorschläge sind nicht bindend. der bundesrat kann nur eine empfehlung aussprechen. es ist nur zu hoffen, dass das bmi das affentheater vom letzten mal nicht mitmacht und jeden blödsinn übernimmt.

gruß und frohes fest

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es ist nur zu hoffen, dass das bmi das affentheater vom letzten mal nicht mitmacht und jeden blödsinn übernimmt.

Hoffen kann man, mir fehlt allerdings der Glaube daran, daß man erwünschte Verschärfungen nicht übernimmt. Die Richtung ist ja ohnehin schon eindeutig.

Man verfolgt eine Ideologie, daher kann man kaum damit rechnen, daß da irgend etwas nach Erkenntnissen oder Tatsachen entschieden wird. Sonst hätte nämlich das Waffengesetz von der Logik her schon lange gelockert werden müssen.

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Danke für den Hinweis , aber das sehe ich nicht ganz so.

Ich sehe darin allenfalls eine zusätzliche , weitergehende Verantwortlichkeit für den WBK Inhaber begründet.

Auch jetzt schon muß ich selbst darauf achten , daß ich mich im Rahmen von 2/6 bewege . Der Waffenhändler oder private Verkäufer sieht bei Vorlage einer WB nicht ,

was ich tatsächlich in der letzten Zeit erworben habe und kümmert sich auch nicht darum .

Künftig wird es dann nach meinem Verständnis darauf hinauslaufen , daß ich als WBK Inhaber zusätzlich darauf achten muß , für die erworbene Waffe in meinem Verband auch eine Disziplin zu haben.

Diese Problematik wurde u.a. bereits schon früher bei Lehrgängen im WSV und BDS LV 7 angesprochen , indem man z.B. darauf aufmerksam gemacht wurde , daß der Erwerb eines UHR (beim WSV) , einer 50 BMG (beim BDS) auf Neugelb rechtlich fragwürdig sein könnte , da die jeweilige Sportordnung , welche ja Grundlage für die Ausstellung der Neuen Gelben ist , diese Waffentypen nicht hergibt.

Eine Umstellung in Richtung Einzelbedürfnis für jede Waffe auf Neugelb sehe ich derzeit zumindest nicht .

Gruß

Gottfried

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Fest steht das die Verschlechterung bezüglich der ursprünglichen Bundesratsversion nebst Erläuterung dort jetzt erstmal auf dem Tisch ist - was problematisch ist.

Wie es - falls es kommt - dann sein wird : also z. Bsp. Listen der erlaubten Waffen, Vereins - oder Verbandsbescheinigung.... wir werden es sehen - einige werden es erst glauben wenn beim nächsten Besuch beim SB die alte alte Gelbe oder alte neue Gelbe im Reißwolf landet und die neue gelbgrüne WBK mit zahlreichen Zusatzblättern für die amtlichen Eintragungen hervorgezaubert wird. ( Grün ist hier eigentlich die falsche Farbe )

:ninja: und falls sich jetzt NRWler freuen das sich bald keiner mehr über die "NRW-WBK" lustig macht ... dann denkt besser nochmals kritisch nach :o

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Künftig wird es dann nach meinem Verständnis darauf hinauslaufen , daß ich als WBK Inhaber zusätzlich darauf achten muß , für die erworbene Waffe in meinem Verband auch eine Disziplin zu haben.

Gruß

Gottfried

Hallo Gottfried,

deinen Optimismus in Ehren ...

Der Textbezug lautet aber recht eindeutig "Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen ...". Genau wie bei Erwerb auf grüne WBK wird Dir dabei vermutlich niemand das Recht einräumen, eigenverantwortlich auf irgend etwas zu achten.

@heiev

Richtig - nach der Föderalismus-Reform ist das Waffenrecht Bundesangelegenheit. Allerdings stammen die hier diskutierten Regelungen bereits aus den zuständigen Ausschüssen des Bundestages (Innen, Familie und Jugend, Agrar). Wenn nichts besonderes mehr passiert, dann werden diese Vorschläge in einen Gesetzentwurf eingearbeitet und dem Bundestag zur Lesung bzw. späteren Verabschiedung vorgelegt.

Gruß

Peter

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