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IGNORED

Heute in der Post


challi

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Moin, bekam ich mit der Post:

Ab dem 01.01.2008 hat jedes Mitglied einer SLG sein Schießbuch zu führen. Es darf nur das Schießbuch des BDMP benutzt werden.

Hier müssen die regelmäßigen Teilnahmen an Schiesssportveranstaltungen oder Trainingsveranstaltungen des BDMP´s nachgewiesen werden. Diese Nachweise müssen von einem anerkannten Schießleiter oder einer anerkannten Aufsicht(blauer Ausweis) des BDMP gestempelt und gezeichnet werden. Der SLG- Leiter hat dann 1 x jährlich diese Teilnahmen an den Verband zu melden. Diese Geschichte hat mit der Änderung des Waffengesetztes zu tun. Es soll hier das Bedürfniss der Schützen entsprechend überprüft werden. Als Regelmäßig gilt die Teilnahme an einer Veranstaltung mindestens einmal im Monat . Das ist der momentane Stand der Dinge, sollte sich hier etwas ändern, wird es natürlich sofort bekannt gegeben.

Sollte man aus Beruflichen oder Krankheitsgründen länger als 3 Monate nicht schiessen können ist der Grund irgendwie schriftlich zu belegen. Hier wird nun von den Behörden die Bedürfnisskontrolle der Mitglieder auf die jeweiligen Schiess-Sportverbände abgewälzt.

challi :confused:

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Moin, bekam ich mit der Post:

Ab dem 01.01.2008 hat jedes Mitglied einer SLG sein Schießbuch zu führen. Es darf nur das Schießbuch des BDMP benutzt werden.

Ich weiß daß alle Mitglieder die nach dem 1.1.2004 eingetreten sind ein Schießbuch des BDMP führen müssen, ansonsten werden die Trainingsnachweise nicht anerkannt. Das andere wäre mir neu, zumindest bis jetzt nicht in BW.

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Ist aber so. Nur die BdMP Vordrucke dürfen verwendet werden und zu führen ist das Ding mindestens 3 Jahre.

Nachdem man das Ding zur Mitgliedschaft geschenkt bekommt- was soll´s? Tut man den Jungs halt den Gefallen.

Das , und sogfältig ausgefüllte bzw. komplette Unterlagen samt Rückporto, dann klappt´s auch mit den Befürwortungen. Immer und tadellos...

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Nur die BdMP Vordrucke dürfen verwendet werden und zu führen ist das Ding mindestens 3 Jahre.

Nachdem man das Ding zur Mitgliedschaft geschenkt bekommt- was soll´s?

Klar, in der Praxis macht es bei uns in der SLG auch jeder so. Nur wurde es in der Deutlichkeit (bzw. Verbindlichkeit)

bei uns noch nie so festgeschrieben.

Gruß,

karlyman

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Der Kommentar ist flüssig....

...überflüssig !!

Nicht nur das,

er ist erstens von nicht sehr hoher Intelligenz getragen

und zweitens nicht unbedingt der Ton den wir hier im Forum haben wollen,

ich hoffe das ist auch für den User "Government71" verständlich.

Grüße

Robert

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JAGDSCHEIN MACHEN ...

GOVT

Hallo Government 71

erklär mir doch bitte mal wie mir der Jagdschein als Kurzwaffenschütze ( z.Z. 6 KW ) weiterhelfen soll. Das über den Umweg Jagdschein das ein oder andere Gewehr einfacher beschafft werden kann, ist bekannt ,hilft mir aber als Kurzwaffenschütze nicht weiter.

gruß trucker

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Das über den Umweg Jagdschein das ein oder andere Gewehr einfacher beschafft werden kann...

...sollte (abgesehen von der beschriebenen KW-Problematik) auch nicht der ausschlaggebende Grund

für den Jagdschein sein !

Und ich sage das als einer, der für ein liberales Waffenrecht ohne Bedürfnisprinzip heutiger Prägung ist.

Gruß,

karlyman

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...sollte (abgesehen von der beschriebenen KW-Problematik) auch nicht der ausschlaggebende Grund

für den Jagdschein sein !

Gruß,

karlyman

Hallo Karlyman

für mich persönlich gilt auch , Jagdscheinmachen wenn ich Jagen möchte und nicht zum Umgehen von Waffengesetzparagrafen.

regards trucker

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JAGDSCHEIN MACHEN .....

ARSCHLECKEN !!!!!!

GOVT

Dieses Posting ist einfach nur :peinlich: und kontraproduktiv!!!

Bekanntermaßen gibt es eine Initiative aus NRW, die den Langwaffenerwerb auf JS begrenzen will.

Derartige Postings sind für die doch nur Wasser auf deren Mühlen!

Kopfschüttelnd

Michael

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hmmm, trotzdem challi hier   Zuletzt gesehen: 13.12.2007 - 07:26    zwischenzeitlich da war und das Schreiben nicht eingestellt hat sollte uns das doch zu denken geben ...

 

anscheinend hat ausser ihm niemand etwas derartiges bekommen ...

 

und woher es kam hat er auch noch nicht mitgeteilt ...

 

 

also challi, lass uns bitte nicht dumm sterben - falls es stimmen sollte ..... :confused:

 

 

 

Gruß Klaus

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Vielleicht muß ich mich doch bei Euch entschuldigen und gleichsam den Hintergrund meines kurzen und provokanten Statements erläutern....

Die Problematik der Kurzwaffenschützen mit mehr als 2 KW´s habe ich hierbei einmal völlig außen vor gelassen.

Ich habe bei meiner Denkweise einfach ein großes Problem mit derlei "Meldevorgaben".

Ich habe in meinem KW-Verein aufgrund meines Jagdscheines noch nie irgendeinen Nachweis über Teilnahmen an irgendwelchen Shootings etc. vorlegen müssen.

Der Jagdschein hat neben der jagdlichen Passion eben den Vorteil, bei sportlicher Aktivität, nicht permanent an Leistungen gebunden zu sein und einem "Leistungsdruck" zu unterliegen.

Ich spreche hier natürlich nur über meine persönliche Erfahrung und mir reichen persönlich zwei KW´s, obwohl ich mehr besitze, da ich vor meiner Jagerei auch Sportschütze war. Somit hatte ich vormals vier, als mein Vater verstarb waren es dann 6 KW´s.

In dieser Konstellation bleibt dann fast kein Wunsch mehr offen und der Jagdschein "deckt" einfach den Besitz ab. Kein Stress wegen Nachweisen, Leistungen etc. ich gehe einfach Schießen wenn ich Lust habe und basta ! Es ist ein Hobby !!!

Trotzdem, nochmal, ich wollte hier niemanden auf den Schlips treten, da ich Eure Hintergründe nicht kenne und mir auch nicht vorstellen konnte, mit meinem Posting Leute zu verärgern, es war eigentlich nur gut gemeint, da ich die Situation derer kenne, die "nur" Sportschütze sind und sich quasi in einem permanenten Leistungsdruck befinden obwohl das HOBBY (!) doch eigentlich eine freiwillige Sache ist, die ohne Druck Spaß machen sollte !

ALso bitte, nochmals "sorry" an alle !

Schöne Weihnachten !

Govt

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Die Problematik der Kurzwaffenschützen mit mehr als 2 KW´s habe ich hierbei einmal völlig außen vor gelassen.

Was für eine "Problematik"? :confused:

Ich habe bei meiner Denkweise einfach ein großes Problem mit derlei "Meldevorgaben".

Es ist nur zu dumm, dass sich der Gesetzgeber nicht Deiner Denkweise anschliesst.

Ich habe in meinem KW-Verein aufgrund meines Jagdscheines noch nie irgendeinen Nachweis über Teilnahmen an irgendwelchen Shootings etc. vorlegen müssen.

Was hat Dein Jagdschein mit sportlichem Schiessen zu tun?

Der Jagdschein hat neben der jagdlichen Passion eben den Vorteil, bei sportlicher Aktivität, nicht permanent an Leistungen gebunden zu sein und einem "Leistungsdruck" zu unterliegen.

Was für ein ausgemachter Unsinn!

...hatte ich vormals vier, ... dann 6 KW´s ... und der Jagdschein "deckt" ... den Besitz ab.

Noch mehr Blödsinn.

Dein "Jagdschein" deckt über das jagdliche Bedürfnis genau 2 Kurzwaffen für Jagdschutz und Fangschuss ab.

Wenn Du die Teilnahme an einem Fallenjagd-Lehrgang nachweist, evtl. noch eine dritte kleinkalibrige KW für die Bau- und Fallenjagd.

Und wenn Dir Dein Jagd-Verein auch noch die regel- und wettkampfmässige Beteiligung am jagdlichen Kurzwaffenschiessen nach den Regeln des DJV bescheinigt und Du einen genehmigungsfreudigen SB auf Deiner Erlaubnisbehörde hast, gibt's vielleicht sogar noch eine vierte KW.

Spätestens hier ist dann Sense mit KW über Jagdschein.

... ich wollte hier niemanden auf den Schlips treten, ...

"Auf den Schlips getreten" fühle ich mich immer dann, wenn mich jemand für dumm verkaufen will und das scheint hier so ein Fall zu sein.

...da ich die Situation derer kenne, die "nur" Sportschütze sind und sich quasi in einem permanenten Leistungsdruck befinden

KEIN Sportschütze befindet sich unter einem permanenten Leistungsdruck, ausgenommen er entscheidet sich selbst für den Leistungssport.

Schöne Weihnachten !

Ebenso.

CM

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Ist aber so. Nur die BdMP Vordrucke dürfen verwendet werden und zu führen ist das Ding mindestens 3 Jahre.

Nachdem man das Ding zur Mitgliedschaft geschenkt bekommt- was soll´s? Tut man den Jungs halt den Gefallen.

Das , und sogfältig ausgefüllte bzw. komplette Unterlagen samt Rückporto, dann klappt´s auch mit den Befürwortungen. Immer und tadellos...

Und die Überwachungskamera in die Dusche und das Schlafzimmer, was soll's? Tut man den Jungs halt den Gefallen. Das und sorgfältig ausgefüllte bzw. komplette Tagebücher und Bewegungslogbücher samt Rückporto an die Stasi, dann klappt's auch mit den ... nun womit eigentlich?

Übertreibt es mal nicht, man muss nicht den Revoluzer spielen, aber das ist nun wirklich vorauseilender Gehorsam pur. Wenn man dir einen Helm zum Auto dazuschenkt setzt du ihn dann auch immer auf - der Sicherheit ist es bestimmt zuträglich - tut man den Jungs halt den Gefallen?

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Und der DSB, BDS und wie sie nicht alle heißen, akzeptieren für die Befürwortung nur ihre Vordrucke. Und? Wie Rotti schon schrieb: Ich fülle sie aus (wegen meiner für alle Verbände) und gut. Der SB akzeptiert auch nur seine zugelassenen Vordrucke.

Und wer ne Gesamtübersicht haben will, kann immer noch ein weiteres Buch führen.

Wir sollten uns da aufregen, wo es Sinn macht, nicht wo man uns ans Bein p***eln kann.

Es ging nicht um die Anträge für den Erwerb sondern um das Schießbuch als solches, und da schreibt weder der BDS noch DSB dir vor in welcher Form du das zu führen hast. Lediglich beim BDMP müßen Mitglieder die ab dem 1.4 .2004 eingetreten sind, das Schießbuch des BDMP führen.

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