zu 2. das ist falsch. ADR gilt IMMER und für ALLE , es gibt aber Erleichterungen bei verschiedenen Gefahrgütern und deren Transport.Für den Transport von UN0012 ( gefahrgut der Klasse 1.4.S) benötigt man keinen ADR Schein, aber das Transportfahrzeug muss entsprechend ausgerüstet sein. d.h. 1 Feuerlöscher, 2 Warndreiecke, 1 Unterlegkeil, 1 Warnlampe und eine Gefahrgutunterweisung.
zu 3. wenn das K+N so sieht ?? Es gibt in den ADR Vorschrifter exakte Definitionen wer, was im Rahmen eines Gefahrguttransportes ist und was er zu tun hat.
zu 4.jeder blamiert sich so gut er kann.
ZUr Klarstellung ADR ist die INTERNATIONALE Norm, die deutsche Norm heißt GGVS ( GefahrGutVerordnungStrasse). Die ADR NOrmen wurden zum 01.101.2017 und zum 01.07.2017 im Bereich Gefahrgutklasse 1 geändert, deshalb kann es zu verunsicherungen kommen. Die im Internet kurisierenden Informationen sind teilweise aus 2005 und älter , das bitte beachten.