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IGNORED

Nicht-eingetragene Waffe einem Berechtigten geben


Hamster

Empfohlene Beiträge

Hallo allerseits,

mich würde es mal interessieren, was man alles machen muß, wenn man sich als Berechtigter (WBK) eine bislang nicht eingetragene normale Schußwaffe aneignen will (z.B. wenn jemand einen K98k auf dem Dachboden findet).

Wird die dann nur vom Amt auf meine WBK eingetragen oder passiert da noch mehr?

Jemand hat mir mal erzählt, diese Waffen würden vorher noch zur ballistischen Untersuchung ans BKA geschickt (es könnte ja eine Mordwaffe sein). Stimmt das ???

Kann das Amt die Eintragung auch einfach ablehnen und die Waffe einziehen?

Viele Grüße

Michael

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Hallo Hamster

Aus Erfahrung kann ich Dir nur raten, laß es sein.

Ein Bekannter von mir hat ein Tesching auf dem Dachboden gefunden, Zustand 1- und wollte es eingetragen haben. Die Behörde hat abgelehnt mit der Begründung nur wenn er Nachweisen könne das der Vorbesitzer die Waffe rechtmäßig hatte, wird sie als Fundwaffe eingetragen. Die Begründung wäre so, um zu verhindern das illegale Waffen in legale umgewandelt werden.Die Waffe wurde entschädigungslos eingezogen. Tatort Sachsen.

Mein Tip: einölen und gut

Es ist Traurig wenn der Gesetzgeber es so wünscht.

Gruß Waffenschmied

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@Waffenschmied

Leider hast Du recht.

Die Behörden sind einfach zu unflexibel.

Stellenweise habe ich auch das Gefühl, dass sie den Staat unter dem Strich gar nicht sicherer machen wollen, sondern einfach nur noch mehr Gründe suchen, sich selber "aufzurüsten", um noch mächtiger zu werden.

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In Antwort auf:

Die Behörden sind einfach zu unflexibel.


Die Behörden setzen nur das Recht um. Und nach dem neuen Recht ist es so gut wie nicht mehr möglich eine illegale Waffe zu legalisieren. Der Gesetzgeber meint, dass sei besser so. rolleyes.gif

bye knight

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In Antwort auf:

..........Mein Tip: einölen und gut

Es ist Traurig wenn der Gesetzgeber es so wünscht.

Gruß Waffenschmied


Wobei wir nicht vergessen wollen, dass Hamster sich strafbar macht, wenn er diesem Tip folgt!

Solche Tips(Aufforderung zur Straftat?!) sollten wir hier doch lieber lassen......

Gruß

Hans-Joachim

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Hallo Hans-Joachim

Die Frage von Hamster hatte ja keinen konkreten Hintergrund sondern war nur "was ist wenn".

Mein Tip mit dem Einölen hatte ja auch keinen konkreten Bezug.

Ich denke das wir hier im Forum auch über dem Schwachsinn den der Gesetzgeber verursacht hat uns unterhalten können.

Mein Tip war auf keinem Fall als "Anleitung zu einer Straftat" gemeint. confused.gif

Gruß Waffenschmied

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Moin, ich hätte mal Lust das ganze auszuprobieren und vor Gericht durchzuziehen, da ich oder kein Bekannter einen entsprechenden Boden aht, Pech.

Wie wäre ansonsten folgende Lösung: aus dem Ausland /EU-Ausland einführen?

Was sagen unsere Rechtsexperten dazu?

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Hallo,

ich will ja auch keine illegalen Tips & Tricks crazy.gif

Ich habe auch keinen konkreten Fall, aber falls mir sowas mal passieren sollte, ist es immer gut, Informationen zu haben.

Ich wollte somit nur mal wissen, ob hier schonmal jemand so eine "Fundwaffe" auf seine WBK eintragen hat lassen und wie das abgelaufen ist.

Ob die Waffe wirklich zum BKA muß oder eingezogen wurde etc. etc.

Aber so wie es scheint, hat das noch niemand probiert rolleyes.gif .

Grüße

Michael

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In Antwort auf:

Wie wäre ansonsten folgende Lösung: aus dem Ausland /EU-Ausland einführen?


Dazu brauchst du keinen Rechtsexperten, dass kannst du dir leicht selbst beantworten:

1. Musst du eine illegale, nicht registrierte Waffe aus D hreausbringen.

Die weiteren Punkte spare ich mir, weil du dich mit dem ersten schon so weit aus dem Fenster lehnst, dass es selbst dem besten Anwalt schwer fallen dürfte, dich ohne Schaden abzufangen.

Gruß

Max

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....und letztes Jahr wieder eine kleine Amnestie zur Legalisierung von nicht angemeldetem Altbesitz....

SB sagtest Du Amnestie?
021.gif


Doc, der Gesetzgeber hatte eine "Amnesie", siehste doch an dem Gesetz... rolleyes.gif

Gruss

Muni

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Was wollt Ihr eigentlich immer mit einer Amnestie?

Im §37 steht doch:

"Wer Waffen …als Finder oder in ähnlicher Weise … in Besitz nimmt" hat es bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die Behörde kann dann veranlassen, daß die Waffe unbrauchbar gemacht wird oder einem Berechtigten überlassen wird.

Das hat doch nichts mit den Amnestien zu tun - oder sehe ich das falsch ????

Ich will doch nur wissen, ob schonmal jemand (in Person des Berechtigten) diese Prozedur durchgemacht hat.

Das ist eine stinknormale Frage und auch kein Grund jemanden zu sperren!

Grüße

Hamster

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In Antwort auf:

Wobei wir nicht vergessen wollen, dass Hamster sich strafbar macht, wenn er diesem Tip folgt!

Solche Tips(Aufforderung zur Straftat?!) sollten wir hier doch lieber lassen......


Also so abwegig und so dramatisch ist das nicht. Wir sollten uns nicht selbst verrückt machen. Der geschilderte Fall ist einem Bekannten von mir passiert, das alte Ding hing schon "seit jeher" in Opas Häuschen an der Wand. Über das wie und wo hat sich der Bekannte erst im Zusammenhang mit den neuen Aufbewahrungsregeln Gedanken gemacht. Da Opa auch noch recht rüstig ist und sich jegliche Fragen über das "Drumm" verbat wurde da auch nicht nachgegangen.

Wenn Opa irgendwann das zeitliche segnet hat der Bekannte genau das angesprochene Problem.

Hamster, Du wirst aber verstehen dass ich nicht sage wie´s weiterging.

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Moin Leute,

wie war das noch mit dem Blick ins Gesetz?

Nach meiner Auffassung können Dachbodenfunde legalisiert werden.

Schau wir mal in den $ 37 Anzeigenpflicht:

1) Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,

1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise, ...hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden und dies der zuständigen Behörde nachgewiesen wird. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann die zuständige Behörde die Waffen oder Munition einziehen. Ein Erlös aus der Verwertung steht dem nach bürgerlichem Recht bisher Berechtigten zu.

Ich würde wie folgt vorgehen:

1. Der Finder findet die Waffe.

2. Per Eingeschriebene Brief meldet er dies der Behörde, mehr verlangt das Gesetz im ersten Schritt nicht!

3. Die Waffe wird vor Ankunft des Briefes einem Berechtigten überlassen (vielleicht am besten Verkaufen mit einem Verweis auf dem Fund) und die entsprechenden Behörden anschliessend informiert.

In meinem Augen ist hiermit dem Gesetz genüge getan.

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Allerdings schränkt §20 (Erbe) die Sache gewltig ein:

"....Dem Erwerber infolge eines Erbfalls ist die gemäss Satz 1 beantragte Erlaubnis....wenn der Erblasser berechtigter Besitzer war und der Antragsteller zuverlässig und persönlich geeignet ist.

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...richtig, aber das regelt nur den Fall, daß der Erbe das Teil behalten will und nicht Erwerbsberechtigter ist.Das ginge im Fall einer nicht angemeldeten Waffe dann nicht.

Skippers Darlegung ist IMHO absolut korrekt! Der Erbe wird in dem Fall zum Finder, zeigt an und gibt an Berechtigten ab icon14.gif.

Mouche

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@Mouche, gewagte These!

In Antwort auf:

Die zuständige Behörde kann die Waffen und die Munition sicherstellen oder anordnen, dass sie binnen angemessener Frist unbrauchbar gemacht oder einem Berechtigten überlassen werden


Pech nur, wenn die Behörde halt die Eisenpresse anordnet.

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