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IGNORED

Nochmal Munitionsanmeldung


Smithy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

nicht böse sein, erst mal genau lesen:

Dass es "sinnvoll" ist, Munition anzumelden haben wir ja schon durch -und ja Falcon und Co ich hab´begriffen.

Es ist in Bayern auch nicht erforderlich Munition nach Kaliber und Stückzahl anzumelden -das ist gut.

Wir haben über den Verein auch ein Formblatt bekommen in dem "Pauschal" gemeldet werden kann -das ist noch besser chrisgrinst.gif

Aaaaber: Da heisst es "Entsprechend..&.ect. zeige ich an dass ich im meldepflichtigen Besitz von....bin.

Wenn ich jetzt die Meldung aus den in den bisherigen Threads vorgebrachten Gründen machen will Lüge ich.

Ich besitze nämlich KEINE meldepflichtige Munition da ich für jede Munition die ich habe eine Erwerbserlaubnis habe.

Was jetzt? Ich kann dann doch nicht z.B. als Wiederladen VORBEUGEND melden falls mir in Zukunft mal eine falsche Matritze in die Presse rutscht.

Versteht Ihr mich?

Geschrieben

Mann,

dann streichst Du eben das Wort "meldepflichtig" und druckst Dir den Wisch so aus...

Im Übrigen hatten wir auch schon für Wiederlader festgestellt, daß man bei einigen kopmponennten den Herstellungszeitraum feststellen kann. Also Vorsicht bei Neufertigungen mit neuen Komponennten in Kalibern, für die man keine Besitzerlaubnis hat.

Gruß,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

dann streichst Du eben das Wort "meldepflichtig" und druckst Dir den Wisch so aus...


genau, ich melde obwohl ich nichts zu melden hab und streiche munter auf dem vom Amt herausgegebenen Formular alles was mir nicht passt.

Ob ich nicht damit ganz lauthals nach einer "Klärung" (Überprüfung) schreie?

Aber es ist mittlerweile geklärt. Ich schliesse mich der Meinung dessen an der´s im Zweifel überprüft. ooo.gif

Geschrieben

Hallo zusammen zu eurer Info!

Ich wollte heute meine Munitionsmeldung abgeben !

Ich besitze folgende Munition:

1.Patronenmunition

2.Kartuschenmunition

3.Hülsenlose Munition

4.Pyrotechnische Munition

Worauf mir geantwortet wurde - so wäre dies nicht korrekt !

Laut Anweisung vom Innenministerium Stand Mai 03 müsste jedes Kaliber sowie die genaue Menge der Munition angegeben werden.

Die Anweisung wurde mir gezeigt!

Wenn dem nicht so wäre solle ich die gesetzliche Grundlage hierfür vorlegen, den eine andere Info gibts beim LRA nicht.

Ort: Baden Württemberg, LRA Esslingen

Fazit: Also auf zur Kaliber Festellung und Mengenzählung, oder wie seht ihr das Problem ?

Gruß Freebird

Geschrieben

Hallo Freunde von Pulver und Blei,

ich habe an die Kreisverwaltung in Ludwigshafen/Rhein per Mail ein Schreiben geschickt, in welchem ich angab, dass ich Patronenmunition besitze, welche ich als Wiederlader hergestellt habe und für die ich momentan keine Erwerbsberechtigung mehr hätte. Kaliber- oder Mengenangabe hatte ich nicht gemacht. Die entsprechende Waffe auf der "Gelben" hatte ich nämlich verkauft.

Da ich dem Internet nicht allzu viel traue, fragte ich telefonisch bei der Sachbearbeiterin nach, ob meine Mail angekommen wäre und ob das so seine Ordnung hätte. Meine Mail wäre angekommen und das wäre so in Ordnung bekam ich beschieden. icon14.gif

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo zusammen zu eurer Info!

...

Laut Anweisung vom Innenministerium Stand Mai 03 müsste jedes Kaliber sowie die genaue Menge der Munition angegeben werden.

Die Anweisung wurde mir gezeigt!

...

Ort: Baden Württemberg, LRA Esslingen

...


Hallo beisammen,

da bin ich ja mal gespannt, will diese Woche noch die Meldung bei meinem Ordnungsamt (auch in BaWü) abgeben - natürlich OHNE Menge und Kaliber ....!

Ich denke mal, das Innenministerium kann viel erlassen - wenn es nicht gesetzeskonform ist, ist es nicht rechtskräftig, oder??

Nach § 58 Abs. 1 WaffG muß meine Meldung lediglich die Munitionsarten enthalten.

Und darauf werde ich mich auch berufen.

Na, mal sehen ...

Gruß

Sigges

Geschrieben

Hier nochmal der Text von frosch aus einem anderen Thread zum Thema:

------------------

Sehr geehrter Herr Sachbearbeiter,

in der Anlage erhalten Sie meine Munitionsaltbestandsmeldung nach §58 WaffG. Für den von Ihnen, in unserem persönlich geführten Gespräch, geäußerten Wunsch eine detaillierte Aufstellung der Patronenanzahl und Kaliber zu erhalten, sehe ich nach Rücksprache mit der Mitgliederbetreuung des FWR e.V. keinerlei Rechtsgrundlage.

Ich bitte Sie den Eingang meiner Munitionsaltbestandsmeldung auf dem Doppel zu bestätigen.

Sollten Sie weiterhin auf eine vollständige Auflistung der Patronenanzahl und Kaliber bestehen, fordere ich Sie auf, mir einen Bescheid unter Angabe der Rechtsgrundlage und mit Rechtmittelbehelfsbelehrung auszufertigen, damit ich diesen dann an meinen Rechtsbeistand weiterleiten kann.

Mit freundlichen Grüßen,

der Antragsteller

------------------

Werde ich auch mal an meine Behörde schicken. Ist einfach als abzuwarten, wann die mich anschreiben.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich denke mal, das Innenministerium kann viel erlassen - wenn es nicht gesetzeskonform ist, ist es nicht rechtskräftig, oder??

Nach § 58 Abs. 1 WaffG muß meine Meldung lediglich die Munitionsarten enthalten.

Und darauf werde ich mich auch berufen.

Na, mal sehen ...


Ist anscheinend von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In Antwort auf:

Laut Anweisung vom Innenministerium Stand Mai 03 müsste jedes Kaliber sowie die genaue Menge der Munition angegeben werden.


Kam das vom BUNDESinnenministerium??

In Bayern ist es devinitiv so dass nicht nach Zahl und Kaliber gemeldet werden muss. Das steht so auch auf meinem Formblatt. Wird Dir aber wohl nichts helfen?

Geschrieben

In Antwort auf:

ich habe an die Kreisverwaltung in Ludwigshafen/Rhein per Mail ein Schreiben geschickt


Jetzt bin ich aber baff! Wie hat das OA dir denn auf der Mail den Eingang quitiert? eek2.gif

Habt ihr in Ludwigshafen schon digitale Signaturen? chrisgrinst.gif

bye knight

Geschrieben

Hallo knight,

die freundliche und äußerst kompetente Sachbearbeiterin ist schon seit 1982 an diesem Platz und kennt mich. Du siehst, der Charm machts! rolleyes.gifrolleyes.gifchrisgrinst.gif

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

meine behörde (PP Bielefeld, Waffenrechtsstelle) hat mir in einem persönichen gespräch mitgeteilt, daß nur die munitionsbestände gemeldet werden müssen, für die keine aktuelle erwerbserlaubniss vorliegt

z.B. waffe verkauft, noch restbestände an mun

auf schiessstand erworben???

gefunden etc.

die menge muss nicht eingetragen werden, der vordruck visier wird bei mir akzeptiert

aber surft doch mal durchs netz über metager.de, gebt munitionsanmeldung ein und es wird chaotisch

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo zusammen zu eurer Info!

...

Laut Anweisung vom Innenministerium Stand Mai 03 müsste jedes Kaliber sowie die genaue Menge der Munition angegeben werden.

Die Anweisung wurde mir gezeigt!

...

Ort: Baden Württemberg, LRA Esslingen

...


Hallo,

war gestern bei meinem OA (auch BW) hatte einen selber geschriebenen Brief bei mir (analog WO-Download), ohne Kaliber und Mengen.

Zuerst, "Wir haben da unsere eigenen Vordrucke" (auch ohne Kaliber/Mengen), dann "Ah, Sie haben ja alles wesentliche drin" (§§ und so....) ==> Empfang wurde mir ohne Probleme auf meinem Doppel quitiert, noch ne viertel Stunde Small-Talk, kurz unterbrochen von einer alten Oma die eine KK oder Flobert Büchse abgab. Das wars...

Grüße

Peter

Geschrieben

In Antwort auf:


Laut Anweisung vom Innenministerium Stand Mai 03 müsste jedes Kaliber sowie die genaue Menge der Munition angegeben werden.

Die Anweisung wurde mir gezeigt!


Ja und?

Seit wann steht eine Anweisung eines (Innen-) Ministeriums über dem klar formulierten Text des Gesetzes?

Nicht bange machen lassen - Munitionsart reicht!

Gruß

Michael

Geschrieben

Hallo zusammen,

hatte heute nochmal ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes und Sie auf den Gesetzestext hingewiesen.

Die Antwort war:

Sie müsse sich nach dem ihr übermittelten Schreiben des BMI

halten und besteht hier auf Munitionsart sowie gerundete Stückzahlangabe.

mad1.gif Mir bleibt selbstvertändlich der Rechtsweg offen, nur lohnt sich hierbei der Aufwand.

Vielleicht brauche ich die Rechtsresourcen in einem viel von der Prio her höheren Fall zum WaffG oder WaffVer.

Trotzdem Danke für eure Antworten

Gruß Freebird

Geschrieben

Mach es doch so,

sie soll die den Eingang deines Schreibens bestätigen,

und dir dann mit Rechtsgrundlage eine Aufforderung

zur Nachmeldung der zusätzlich gewünschten Angaben schicken.

Darauf kannst du ja dann reagieren, ich denke es ist jetzt

halt wichtig, dass du wenigstens deine Anmeldung quittiert

bekommst.

Ich muss auch noch hin.

Geschrieben

Hallo beisammen,

sodele, heute hab' ich meine Munitionsmeldung beim Ordnungsamt (BaWü) abgegeben, analog Formular des FWR, also OHNE Kaliber- und Mengenangaben.

Wie erwartet (befürchtet) wurde ich darauf hingewiesen, daß man eigentlich eigene Formulare habe, auf denen auch Kaliber und Mengen eingetragen werden müssen.

Nach meinem Hinweis auf den Gesetzestext hat man meine Meldung angenommen (und auf der Kopie bestätigt), mich jedoch gleichzeitig darauf hingewiesen, daß u.U. in 1 - 2 Monaten ein Schreiben mit der Aufforderung zur Nachmeldung der Kaliber und Mengen kommen könne.

Naja - mal schaun.

Gemeldet ist jetzt erst mal rechtzeitig ....

Gruß

Sigges

Geschrieben

Hi Spa,

weshalb ich Dein Formular nicht direkt übernehmen wollte:

In Antwort auf:

Munition vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.10.2002 (WaffRNeuRegG) berechtigt erworben bzw. erhalten habe


Meiner Meinung nach müsste es heißen: vor Inkraftreten des Waffengesetzes vom 01.04.2003.

MfG Kai

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Wenn's ganz dicke kommt (Besuch von der Behörde deswegen oder aus einem anderen Grund zur Nachschau...) und die wollen die gemeldete Mun sehen, hast Du sie halt seither (gemeldet hast Du ja Deinen Besitz am 01.04.2003!) auf dem Schießstand entsorgt...

Da Du ja keine Kaliber und Mengen gemeldet hast, dürfte diese Begründung vollkommen unproblematisch sein.

Gruß, Ronald

P.S. Nur anschließend solltest Du nicht in die Verlegenheit kommen, dann doch noch welche bei Dir zu "finden".

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