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Sal-Peter

WO Silber
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Alle Inhalte von Sal-Peter

  1. Zum Bleistift: - Kernmaterial - Hohe Durchschlagskraft - Cop-Killer-Munition - Feinstaubbelastung
  2. Und 12,6 ist nicht 12,8 - das weiß ich. Ich komme aus einem Land, das Stadtpläne in ihren Proportionen verändert verkauft hat, damit der böse Klassenfeind sie nicht zum Bombardieren der friedlichen Waffen- und Munitionsfabriken verwenden konnte ... Die Russen- wie die Finnenpatrone laufen beide aus Mosins, mal genauer, mal weniger präzise. Aber sie fliegen.
  3. Könnte es sein, daß das alles (!!!) so ziemlich ein und die gleiche Muni ist? So wie 7,62 x 54R das Gleiche ist wie 7,62 x 53R? Nur eben aus einem anderen Land? Und .38 = .357 vom Durchmesser? Alles Kaliber Halbzoll (.50 = 12,7 mm) Hülsenlänge 45 mm (die .50-70 hat offiziell auch die Hülsenlänge 44,45 mm)
  4. Ein Bundespolitiker (ich sag jetzt nicht welcher, er hat jedenfalls einen Faible für Bierdeckel) hat einmal auf einer von mir besuchten Veranstaltung gesagt, dass man, wenn man in einer Partei sein will, die 100% die eigene Meinung vertritt, auch nur in einer 1-Mann-Partei aktiv sein kann. Die Schützen, ja selbst die Sportschützen unter sich, sind - so erlebe ich das oft - derart inhomogen und dabei intolerant, dass sie dem anderen nicht das Ballistol auf der Waffe gönnen. Da im Kleinen müssen wir sehen, wer unser möglicher Freund und wer unser erklärter Gegner ist. Aber solange olympische Luftikusse und KK-Spezialisten auf der einen Seite und dynamische GK-Schützen auf der anderen Seite sich gegenseitig faule Eier legen ("wer braucht schon eine AK?), sind wir von einer gemeinsamen und schlagkräftigen Interessenvertretung noch meilenweit entfernt. Schon die Indianer vor 200 Jahren wussten das mit dem Zerbrechen einzelner Peile und Bündeln von Pfeilen. Hat ihnen nichts genützt. Da sie das Wissen darum nicht angewendet haben. Sie blieben zersplittert. Wie wir heute. Prost, Feuerwasser! Es lebe das Reservat!
  5. Wenn man folgende Bestimmungen der AWaffV genau und mit Lesekompetenz versucht zu verstehen: kann man nur zu einem Schluß kommen, daß, solange man sich an eine genehmigte Schießsportordnung hält, dies auch mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen tun kann. Es KANN natürlich sein, daß der formulierende Beamte einfach damals im Deutschunterricht nicht aufgepaßt hatte. Zu unserem Nachteil werden solche irren Konstrukte ja auch herangezogen (Wortlaut des Gesetzes, nicht der Wille des Gesetzgebers), siehe Einhandmesserführverbot i.V.m. Multitools.
  6. Erst dann, wenn Zweifel aufgekommen sind ... "Wo kein Kläger, da kein Richter!"
  7. Wir leben - noch - in einem Rechtsstaat. Bei Bedarf Begriff googeln. Ich habe auch sehr große Schwierigkeiten mit der FDP, aber bleiben wir bitte einfach mal fair. > Es sei denn, du willst RRG als künftige Regierung, dann ist alles erlaubt.
  8. Bei der Qualität, die er anbietet, sehr wahrscheinlich: Da muß ich gar nicht messen, da sehe ich mit bloßem Auge, daß da extrem gepfuscht wurde (exzentrische Bohrung etc. pp.). Für so einen Murks würde ich meine Lehrlinge (Förderschüler!!!) rund wie Buslenker machen!
  9. Ein Land, das in Punkto BürgerindenAr**ficken ganz oben auf der Liste steht. Z. B. http://auswandern-nach-norwegen.blogspot.de/2011/06/die-norweger-und-der-alkohol.html
  10. Anders gefragt: Wie sollte eine temporäre Nichtnutzung des Schrankes aktenkundig werden? Wenn ich also - konstruieren wir mal einen Extremfall - genau zum Stichtag mit all meinen Waffen zu einem Wettkampf in Tschechien bin, dann verliere ich die Altbestandsregelung für meine Tresore? Wer so schräg denkt, für den ist ein einziger Psychiater zu wenig. Der braucht von der Sorte ein ganzes Bataillon. Ich zahle ja auch Miete für (m)eine Wohnung, wenn ich im Urlaub bin.
  11. Das ist ausgesprochen bösartig und nicht ganz legal: http://www.lexexakt.de/glossar/mittelbarerbesitz.php Du warst trotzdem Besitzer, wenn auch mittelbarer. In der Vorschrift stet nur was von Besitz, nicht von unmittelbarem Besitz. Das ist nicht kleinlicher als dein SB!
  12. Streichen lassen, dann so darfst du niemals mehr deinen Verein wechseln. Die Gelbe hängt übrigens auch nicht am Verband. Gar nicht. Überhaupt nicht. Nur an der Sportschützeneigenschaft und daß man in EINEM staatlich privilegierten Verband sein muß, die Knarren dürfen aber gern zur Sportordnung eines anderen privilegierten Verbandes passen. (Privileg = staatliche Anerkennung, verbunden mit bestimmten Rechten)
  13. Jetzt mal Hand aufs Herz: Bei wem von euch allen ist es ein echtes Problem, wenigstens 1x im Leben seine Waffenbehörde von innen zu sehen? Das, was wir alle regelmäßig auf uns nehmen, Waffen legal erwerben und auch über längere Zeit besitzen zu dürfen ist doch weit aufwendiger. Man kann jede kleine gefühlte Ungerechtigkeit mit der Härte des Gesetzbuches bekämpfen. Man kann aber auch einfach leben. Dont´t panic!
  14. Bei JEDER Waffe wäre das Sackgang. Da kenne ich kein LRA, das das verlangt. Und nur um das "erste mal" ging es auch dem Threadstarter.
  15. Unsere Sabinen (also mein LRA) wollen dich 1x sehen. Entweder bei der Erstbeantragung oder der Abholung. Ab da geht´s fernmündlich und fernschriftlich. Ja, es ist meines Wissens nach nicht vom Gesetz gedeckt. Verstehen kann ich die SBs trotzdem, Erfurt läßt grüßen. Aber wenn es partout nicht geht, persönlich zu erschienen, kann man nicht telefonisch mit dem SB einen Videoanruf (Skype o.ä.) vereinbaren? Es wird der Tag kommen, da ist man auf den Goodwill der/des SB angewiesen. Und wenn man nur eine Frist um 1 Tag verschlampt hat. (ist mir auch schon passiert: Per Mail zwar rechtzeitig vorinformiert, aber dann verpaßt, das Dokument rechtzeitig per Post zu schicken). Ist einfach eine Frage der Güterabwägung.
  16. Im Falle des Falles (den niemand haben will): 1. Schnauze halten. Dafür gibt es Rechtsanwälte. 2. Guten Rechtsanwalt nehmen. 3. Siehe Punkt 1. Wg. Punkt 2 sollte man schon im Vorfeld eine entsprechende RS-Versicherung abschließen.
  17. Ach... Auch viele sonst unbescholtene Bürger sind wenig bis gar nicht qualifiziert, Nachwuchs in die Welt zu setzen und dann auch noch zu erziehen und tun es trotzdem. Da anzusetzen wäre ggf. wirksamer, als am WaffG rumzupfuschen. Aber wollen wir das wirklich? Wir alle wollen - ich denke, das ist Konzens - keine durchgeknallten Sportschützen, Jäger und sonstige Legalwaffenbesitzer. Daß der/die SB den Aspiranten wenigstens einmal life & in Farbe erleben will, schaft zwar keinen absoluten Schutz, aber ein kleines Maß an zusätzlicher Sicherheit. Nicht viel, aber etwas. Denn: Das kann ich unterschreiben.
  18. file:///C:/Users/Steffen/Downloads/Economy-national.pdf Für Waffen gehts mit 27,50 plus 8,50 also ab 36,- € los. Für eine Munitionslieferung habe ich letztens insgesamt prohibitive Preise bezahlt. Da hätte ich eigentlich auch selbst zum Verkäufer fahren können.
  19. Sal-Peter

    BDS-Shop

    Das wird noch von overnite getoppt.
  20. Auch Anwälte haben ein Recht, Geld verdienen zu dürfen. So oder so. Egal, wie es ausgeht. Ich gönne es ihm/ihr.
  21. WaffG §5 (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, 2. bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie .... Kommt also auch auf den SB an, bei der Liste. Die Beantragung des KWS dürfte hier für Klarheit bei überschaubaren Kosten sorgen.
  22. Ja, das schrieb ich weiter oben. Es ist genau so, wie du geschrieben hast: Was ich nicht verstehe ist, wie diese beiden Aussagen zusammenpassen: Denn wenn einen LW nicht interessieren, gibt es ja noch genügend KW, nicht nur Revolver.
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