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Sal-Peter

WO Silber
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Alle Inhalte von Sal-Peter

  1. Sal-Peter

    Tom Marzi ist verstorben

    Von Tom habe ich meine erstes Holster für IPSC gekauft. Er hat uns dieses Forum vermacht. Nil nisi bene de mortuis! Er ruhe jetzt in Frieden - und mein herzliches Beileid allen seinen Angehörigen und Freunden!
  2. Sal-Peter

    Tom Marzi ist verstorben

    RIP
  3. Das dürfte der absolut beste Ratschlag hier sein. Den Schaden hat erstmal der Besitzer der Luxuswaffe. Nennen wir ihn LW. Den Schaden hat maßgeblich der Besitzer des Halbautomaten verursacht, nennen wir ihn HA. Wichtig ist aber hier, ob das "schuldhaft" geschah. Durch bauliche Maßnahmen hätte der Schießstandbetreiber den Schaden verhindern können, nennen wir ihn SB. LW kann also Schadenersatzansprüche an HA stellen. HA kann darauf verweisen, dass a) SB einen Fehler gemacht haben könnte (fehlende Trennwände) und b) dass SB den Schaden durch Liegenlassen der Waffe "billigend in Kauf genommen" hätte (mindestens Teilschuld). SB müßte jetzt nachweisen, dass sein Schießstand den aktuellen Richtlinien voll genügen würde. Und dann würde ein Richter Recht sprechen - und das wird dann richtig interessant. Es wird wahrscheinlich der teuerste Rechtsanwalt gewinnen, dessen Kosten über die RSV aber bestimmt über die BRAGO gedeckelt sind. Am Ende gibt es nur Verlierer. Außer den beteiligten Rechtsanwälten. Darum liebe Leute, schaut immer über den Tellerrand und plant am besten mit ein, dass der Nachbar ein Idiot sein könnte und man vorausschauend Schäden vorbeugen sollte. Vorbeugen ist immer besser, als nach hinten fallen.
  4. Unsere Standabnahme dieses Jahr. Die Vorhänge sind so zu gestalten, dass Hülsen dort nicht reflektiert werden, sondern mehr oder weniger gerade herunterfallen. Begründung war, dass sich eine Frau selbst erschossen hätte, die die eigene heiße Hülse in den Nacken bekam. Das, was ich dazu schriftlich habe, ist die Auflage, dass wir das so auszuführen haben. Vorher hatten wir feste Abweiser, aber nicht so weit hinter der Schützenlinie.
  5. Stände müssen IMHO aktuell Hülsenabweiser haben, die recht weit nach hinten gehen (ca 1 m). Das hätte den Schaden verhindert.
  6. Sei doch nicht so bescheiden!
  7. Herr Sprave zeigt in vielen seiner Videos das Werfen von Armbrustbolzen - aus den unterschiedlichsten den Schusswaffen gleichgestellten Abschussrampen, zu 99% über 7,5 Joule, mit Repetiermechanismus oder sogar anderen Antrieben (z.B. Druckluft). Diese Videos sind frei im Netz verfügbar und dokumentieren für jede polizeiliche oder sonstige Strafverfolgungsbehörde das schändliche Tun des Herrn Jörg Sprave. Bisher ist offensichtlich noch nie etwas passiert - obwohl Herr Sprave ganz bestimmt nicht der Darling der Behörden ist. (OK, für sein Englisch sollte man ihm wirklich mal eine OWI anhängen) Allein aus dieser Tatsache entnehme ich - als juristische Laie - dass es wohl nicht verboten sein kann, was Herr Sprave in seinem Garten (auf deutschen Grund) so tut. Denn es gibt genug Leute, die ihm ans Bein pinkeln wollen. Herr Sprave hat übrigens erst vor Kurzem von seiner waffenrechtlichen Behörde einen gewerblichen Schießstand für erlaubnispflichtige Waffen genehmigt bekommen. Für Armbrüste ungeeignet.
  8. Der Bürger blutet finanziell aus, der Amtmann lacht dazu ins Fäusten. Steven wird auch auf einem Haufen Verluste durch Notverkauf sitzenbleiben. Da sollte es eine Regelung geben. Gibt es nicht diesbezüglich historische Vorbilder?
  9. Dann frage den Ausbilder.
  10. https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/bds_AU.pdf?__blob=publicationFile&v=2
  11. Übrigens aufpassen, dass dann nicht auf dem Zeugnis steht "nur Kleinkaliber" o.ä.!
  12. Das darfst du, aber es ist kein Führen.
  13. Dunkel, sehr dunkel ist deiner Rede Sinn.
  14. Wir schicken unsere Jugendlichen mit 17 Lenzen zur Sachkunde - damit sie beim Erreichen der Volljährigkeit die WBK beantragen können. Vorher sehe ich einfach keinen Sinn darin. Im Training sollten allerdings immer wieder ein paar Sachkundethemen eingestreut werden, dann bleibt auch wenigstens was hängen. Abgesehen davon habe ich den Eindruck, dass die Sachkunde vor 20 Jahren häufig (Ausnahmen bestätigen die Regel) wesentlich ernsthafter und tiefgründiger vermittelt wurde als heute, aber da liegt vielleicht auch nur daran, dass ich ein alter besserwisserischer Sack bin.
  15. Deren Kinder sind Fallobst
  16. Nein. Aber ich glaube jetzt zu verstehen, was du eigentlich meinst.
  17. Entschuldigung, aber solchen Unfug habe ich selten gelesen.
  18. Es scheint nicht um das "Führen" zu gehen, sondern um den "Umgang". Führen ist nur eine Möglichkeit des Umgangs. Und vor allem um den "Tatbestand" der "tatsächlichen Gewalt" über die entsprechenden Waffen und Munition. Und das ist alles U18 auf einen zugelassenen Schießstand begrenzt.
  19. Auch ein Übungsleiter / Trainer wird vom VORSTAND mit seiner Aufgabe betraut. Der Vorstand ist nun mal der BGB-Vorstand, der natürlich gewisse Entscheidungsbefugnisse "nach unten" (z.B. an den Sportwart, der im Erweiterten Vorstand seinen Platz haben könnte) delegieren kann - aber letztendlich verantwortlich (auch im finanziellen Sinne) ist immer der BGB-Vorstand. Im Innenverhältnis kann man so Einiges regeln. Nur man muss es auch sauber regeln.
  20. Es hat klare Züge einer verkorksten Religion.
  21. Das ist kurz und knackig formuliert. Gefällt mir. Was mir hier fehlt: - 1) WELCHE Ausbildung qualifiziert zur vAP (Kriterienkatalog bzw. Positiv- oder Negativliste) - 4) Beauftragung DURCH DEN BGB-VORSTAND - 5) ... durch Anschreiben seines Namens an die auf jedem Stand vorgeschriebene Aufsichtstafel. Dann muss in die Handreichung gar nichts mehr Anderes rein - höchsten im Kommentar im Anhang könntest du die möglichen Konsequenzen bei Nichtbefolgung der Handreichung thematisieren.
  22. Das wird wohl das hüpfende Komma sein: Ein Freistiljurist schreibt Rechtsgeschichte.
  23. Ein typisch deutsches Problem: "Ja, so sind die fucking Regeln!" (Wir Deutsche machen alles Geregelte perfekt, egal, was es kostet - und das seit Jahrhunderten - nur keine Revolutionen, die verkacken wir alle, den deren Regeln haben wir nicht verinnerlicht) Ich finde es nicht gut und schon gar nicht clever, die privaten Waffen im Internet zu zeigen und dann noch in der Nähe von Kindern. dumm gelaufen, sollte man nicht machen. Daraus aber eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und den Zusammenhalt der Gemeinschaft herbei zu phantasieren braucht man schon eine heftige Dröhnung an Gehirnwäsche. Meine ganz persönliche Meinung - die man nicht teilen muss.
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