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Sal-Peter

WO Silber
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  1. Bin ich jetzt böse, wenn ich sage, dass ernsthafte Schützen wenigstens das "Kontingent" (2 KW, 3 HA LW) halbwegs ausnutzen?
  2. Richtig. Seit ca. 2 Jahren bestätigen wir die glaubhaft gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und ohne übertriebenes Misstrauen unseren Mitgliedern und Kameraden (m/w/d) gegenüber. Übrigens auch schon vorher mit 12/18.
  3. Du scheinst ebenso nicht verstanden zu haben, was ich erklärt habe. Du prüfst das Schießbuch oder die dir vorgelegten alternativen Nachweise nach dem Schema: - festlegen des zu überprüfenden Zeitraums (12 oder 24 Monate) - durchzählen, ob die Mindestanzahl für KW bzw. LW in den Kalibern, die der Schütze auf seiner WBK (die mind. in Kopie vorgelegt wird!) hat, auch vorliegt - ggf. prüfen, ob der Vermerk "eigene Waffe" irgendwo steht. Dafür braucht man keine extra Spalte. - macht ein, zwei oder drei Kreuzelein an der richtigen Stelle im Formular - Unterschrift und Stempel. - Fertig. Warum sollte jemand, der eine KK-Pistole besitzt, sich extra dauernd eine fremde Vereinshure ausleihen, nur um den Vereinsvorstand in die Breduille zu bringen? Das ist doch einfach unlogisch.
  4. Ein Jahr länger. Siehe z.B. hier.
  5. Das Zauberwort ist hier: "glaubhaft machen". Warum schreien immer alle nach noch mehr Kontrolle???
  6. Siehe
  7. Deine Kenntnis ist lückenhaft. Nicht ganz falsch, aber auch nicht ganz richtig. Du musst EINE der beiden Möglichkeiten (a) ODER (b) mit EINER oder MEHRERER deiner Kurzwaffen und dito mit mit Langwaffen, wenn du eine oder mehrere hast, erfüllen. Es zählen alle auf gelbe und auf grüne WBK erworbene Waffen in ihrer jeweiligen Kategorie mit. Es sollte sichtbar sein, dass es DEINE Waffen sind, also nur Kaliber, die du auch auf der Karte hat. Denn warum soll jemand eine Leihwaffe schießen, wenn er eine eigene im Schrank hat? (Nein, ich will jetzt kein Diskussion zum Thema "Wenn der Topf aber nun ein Loch hat. lieber SalPeter ..."!) Zur Verdeutlichung ein BEISPIEL: KW1 - ein Revolver .357/.38 KW2 - eine Pistole .22 lr. LW1 - ein Mosin-Nagant Repetierer 7,62x57R - auf Gelb LW2 - ein Selbstlader in .22 lr Wir sehen hier, die alleinige Angabe des Kalibers unterscheidet bei den KK-Waffen nicht zwischen "lang" und "kurz". Bisher von verschiedenen mir bekannten Behörden nicht beanstandete Variante des Nachweises: Im letzten 12 Monaten vor Überprüfung: 2 Einträge .22 lr - KW 4 Einträge .38 bzw. .357 - KW 0 Einträge .22 lr LW (Waffe hat vor 3 Jahren gestört und ist immer noch nicht wieder einsatzbereit) 6 Einträge Russki 7,62xBumms - LW (ggf. dazu, sollte die Behörde doch Zweifel haben, ein Dreizeiler: "Hiermit versichere ich, dass ich die in meinem Schießbuch vom ... bis ... dokumentierten Trainings- und Wettkampfschießen mit eigenen auf meine Erlaubniskarten eigetragenen Waffen absolviert habe - Datum, Unterschrift. ) ACHTUNG: Viele Behörden verstehen unter "Termin" separate Tage. Also ich kann NICHT an einem Tag das Bedürfnis für Lang- und Kurzwaffen geltend machen - selbst wenn das nachweislich Bullshit ist, wenn ich z.B. Vormittag eine LM Kurzwaffe und Nachmittags mit der LW ein Match absolviere - aber diese Leute haben i.d.R. eh kein Problem mit den Einträgen. Wer also eine Waffe 3-5 Jahre beim BüMa hat, soll sich einfach eine andere der gleichen Kategorie kaufen, damit kann er den Fortbestand seines Bedürfnisses locker nachweisen. wo ist das Problem (zumindest auf Gelbe)? Alle Angaben aus meiner persönlichen Erfahrung - aber wir wissen ja, es gibt in vielen Kreisen und manchen Ämtern kleine Leute, die meinen, selber Gesetzgeber zu sein.
  8. Es war lt Kalender dran. Fertig.
  9. Ja. Aber es können Krankheit oder andere Lebensumstände die aktuellen Prioritäten verändern, ohne, dass man den Schießsport ganz aufgeben will. Es wird ja auch von keinem Autofahrer Motorradfahrer verlangt, dass er jedes Jahr 10 Jahre lang ab FS Prüfung jeweils 100km fährt und wenn er mehr als 3 Fahrzeuge einer Klasse besitzt lebenslang.
  10. Sal-Peter

    Alte gelbe WBK

    THEORETISCH nicht, praktisch schon. Sollte jemand meinen, dass er das mit einem Gerichtsurteil feststellen lassen kann:0 Der glaubt auch noch an Weihnachtsmann, Osterhase und Gewaltenteilung.
  11. Es steht doch im Gesetzestext relativ genau drin, was man nachweisen muss. 12 bzw. 24 Monate rückwärts ab Termin der Überprüfung bzw. der Bescheinigung der Überprüfung. Wenn z.B. ein Mitglied zu mir kommt und für eine Waffenart reichen die Einträge WEDER für a) noch für b) - aber er hat noch sagen wir mal 14 Tage Zeit, bis die Bescheinigung beim Amt sein muss, gebe ich stets den guten Rat, die noch fehlenden Trainings in der verbleibenden Zeit nachzuholen und mir die Dokumentation zeitnah zukommen zu lassen. Dann wird i.d.R. nur b) bestätigt, aber das geht in Ordnung. Achtung: Mit der Bescheinigung 12/18 hat das ÜBERHAUPT nichts zu tun. Ein Mitglied hat im November des letzten Jahres 12/18 +x sowas von nachgewiesen, um eine neue Waffe zu erwerben, im darauffolgenden Januar d.J. wurde unter Androhung der Einziehung sämtlicher WBKS eine Überprüfung der bestehenden Bedürfnisse (sh. oben) angeordnet. Der Text des Anschreibens war in meinen Augen sehr drohend geschrieben. Nützt nichts. Andere Bedingungen, andere Überprüfung: Für neue Waffen kann man mit Leihwaffen schießen (geht häufig nicht anders), für den Erhalt des Bedürfnisses nur und ausschließlich mit EIGENEN.
  12. Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes (bis 2025 des schießsportlichen Vereins) glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 1. mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben haben oder 2. mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben haben. und 3. besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis für Waffen beider Kategorien zu erbringen.
  13. Eine Repetierarmbrust ist ein durchaus tödliches Werkzeug. Die Bolzen (Pfeile) sind auch bei Energiewerten um 20-50 Joule definitiv wirksam, wesentlich zerstörerischer als ein Bleiprojektil gleicher Energie bei entsprechender Jagdspitze. Und davon zwischen 5 und 20 Bolzen im (Wechsel-)Magazin, innerhalb weniger Sekunden zielgenau verschossen. Das ist kein "Zeug". Auch hat GoGun ein Pressluft-F-Gewehr im Sortiment, das bringt (in Holland) bis zu 1600 Joule, wenn man will. Nicht oft, aber es bringt das, Im Kaliber .68 - möchte ich nicht im Wanst stecken haben,
  14. Weil die Menschen Angst bekommen? Angst frisst Hirn. Nicht umsonst kann GoGun so gut verkaufen.
  15. du denkst in den falschen Dimensionen. Ich als gelernter DDR-Bürger kenne noch den Horror der Genossen vor Waffen im Volk, selbst, wenn es sich um eine LuftPISTOLE handelte - denn die konnte man ja im Parka verstecken (das Luftgewehr nicht, und da brauchte man, um die Jugend wehrtüchtig zu erhalten). Wer als Politiker Dreck am Stecken hat - und das haben fast alle - hat einfach Paranoia, was einen wehrhaften Bürger betrifft. Die haben eine Scheißangst - leider zu Unrecht. Kaum einer will ihnen wirklich ans Leder. Sonst würden sie ja nicht wieder gewählt, obwohl sie nachweislich nur Mist bauen. Genau das macht mich als Lehrer - der auch Gemeinschaftskunde gibt - extrem zornig.
  16. Das wird bald lustig. Jörg Sprave hat von den 42a-kompatiblen Hirschfängern bereits die erste Charge von 1500 Stück sofort verkauft.
  17. Wer stehend im Freien die FFP2-Maske klaglos trug und im Restaurant beim Hinsetzen selbstverständlich abnahm, darf doch wohl verständliche und sinnhafte Regelungen verlangen?
  18. Komisch, der hat keine Anzeige wg. Rechtsbeugung kassiert.
  19. Und der erfindet eigene Gesetze?
  20. Das ja, aber um braver Bürger zu bleiben, muss man hart sein.
  21. Die Frage ist stets, was macht die Waffenbehörde. Da sitzen auch i.d.R. keine Juristen, sondern Verwaltungswirte. So, wie aktuell allen AfD Mitgliedern, deren sie gewahr werden, ohne Einzelfallprüfung die WBK knipsen, so kann ich mir lebhaft vorstellen, was passiert, wenn die Behörden Zugriff auf die Digitale Patientenakte erhalten. Big Brother is watching you!
  22. Bei O-Saft ist das mit Punkt 6 sicher nicht relevant, aber z.B. bereits bei Cola oder Kaffee. Aber es geht beim WaffG (neu) um: Bleiben wir also bitte beim genannten Alkohol und "anderen berauschenden Mitteln" - also dem, was man landläufig unter Drogen, z.B. Cannabis versteht. Das, was danach kommt ("psychisch krank"), sollte jeden LWB davon abhalten, sich de "Elektronische Patientenakte" an die Backe zu nageln, wenn bereits ein Besuch beim Psychologen oder gar Psychiater eine Tatsache darstellen KÖNNTE, die eine entspr. Annahme RECHTFERTIGT. Auch sowas kann ganz schnell in der Akte stehen und ist dann sehr schwer aus der Welt zu schaffen. Ich war lange genug Bürger der demokratischsten Republik, die es jemals auf deutschem Boden gegeben hat, um ein klein wenig durch solche Sachen getriggert zu sein. Alles, was möglich ist, wird auch früher oder später gemacht werden - so wie auf dem Schießstand, wo alles, was aus Schützenperspektive sichtbar ist, früher oder später auch getroffen werden wird. Paranoid sein heißt nicht, dass "sie" nicht hinter dir her sind.
  23. Diagnostische Kriterien nach ICD 10 für die Abhängigkeit von einer Substanz (drei der sechs Punkte müssen über einen Zeitraum von einem Jahr erfüllt sein) 1. Starker Wunsch oder eine Art Zwang eine Substanz zu konsumieren 2. Verminderte Kontrollfähigkeit (bzgl. Beginn, Beendigung und Menge des Substanzkonsums) 3. Körperliches Entzugssyndrom 4. Toleranz (d.h. Dosiserhöhung ist notwendig, um die gewünschte Wirkung zu erreichen) 5. Fortschreitende Vernachlässigung anderer Vergnügungen od. Interessen zugunsten des Substanzkonsums, erhöhter Zeitaufwand, zum Substanzkonsum od. sich von Folgen zu erholen 6. Anhaltender Substanzkonsum trotz Nachweis schädlicher Folgen (körperl.+psychisch) Quelle: Merkblatt: Abhängigkeit und Missbrauch nach ICD-10 Da nur 3 der 6 Kriterien erfüllt sein müssen, ist eine Abhängigkeit (Sucht) relativ schnell erfüllt, wenn man es denn diagnostizieren WILL.
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