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Sal-Peter

WO Silber
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Alle Inhalte von Sal-Peter

  1. BDS L 2.02.3 Technische Spezifikationen für Jagdgewehre (JG) - für die Disziplin mit der Kennziffer 3104 Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Jagdgewehre handelsüblicher Bauart. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,2 mm / .204 bis einschließlich Kaliber 9,3 mm / .366 Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm; einschließlich Optik und Gewehrriemen Abzugswiderstand: beliebig Sicherung: Ein Sicherungssystem muss vorhanden sein. Visierung: Zielfernrohre mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. Das Zielfernrohr muss mittig über dem Lauf liegen, eine seitliche Auslagerung ist nicht erlaubt. Schaft: Abmessungen: siehe nachfolgende Zeichnung, Lochschäfte sind nicht erlaubt. Im Schaft eingelassene Schienen für die Verstellung der Riemenbefestigung dürfen nicht benutzt werden. Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt. Scheibe: BDS-100m-ZF-Scheibe Das Bild drunter zeigt zwar eine einläufige Waffe, ist aber IMHO nur symbolisch.
  2. Und das sollte man den Herren und Damen Politikern ins Gehirn hämmern!
  3. Habs als eBook gefunden, allerdings hat mein Avira Antivir gleich gebellt: .realhomepage.de/members/Kning/index.html Vorsicht - die Seite ist wahrscheinlich virenverseucht!!!
  4. Spitze!
  5. Ich auch. Wieviel Zuschauer hatte eigentlich die Sendung?
  6. Es fehlt in diesen Fällen meist nicht an der mangelnden Information, sondern eher an den beschränkten Möglichkeiten, diese Informationen auch richtig zu verarbeiten. Bei mir erzeugt eine solche Haltung "Vomitation".
  7. Z.B. Mausergewhre sind für die Ladung mit Ladestreifen eingerichtet. Nun gibt es Mun auf Ladesteifen schon seit weit mehr als 50 Jahren nicht mehr. Ich mach die Streifen zu Hause aus der Schachtel voll und nehm die mit auf den Stand oder zum Wettkampf. Was soll daran verboten sein? Verboten ist, was verboten ist. Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Alles klar??? Edit: Ein volles Mag direkt neben der entladenen Waffe kann natürlich den mehr oder weniger berechtigten Anschein erwecken, eine Schußwaffe verbotenerweise zu führen. Dafür (bzw. dagegen) gibt es extra Fächer in der Tasche - oder eine extra Muntasche. Und im Schrank zu Hause darf man Munition lagern, wie man will. Nur nicht direkt bei der Waffe, außer man hat nen Nuller-Safe.
  8. Wer Uralt-Freds exhumiert oder vervollständigt, oder exhumierte oder vervollständigte sich verschafft und wieder nach oben bringt, wird mit warmer Buttermilch nicht unter zwei Litern bestraft.
  9. Blei, Schwefel, Kohle und Salpetersalz - Gott erhalt´s!

  10. Sal-Peter

    Notstand

    Falsch, bzw. nicht ganz richtig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB). Der rechtswidrige Angriff muss gegenwärtig sein. Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung des § 22 StGB (Versuch). Eine Bedrohungssituation kann ein solcher Angriff sein, der über eine längere Zeit kontinuierlich anhält. Aber ich gebe dir recht, dass es juristisch auch komplett schiefgehen kann, wenn man sich in einer solchen Situation eine illegale Waffe besorgt. Vor Gericht und auf Hoher See...
  11. Softair Concealed Carry Weapon permit - Erlaubnis, verdeckt Softair"waffen" tragen zu dürfen
  12. Für zuverlässige Kinder könnte doch ein S-CCW ausgestellt werden? (*duck und wech*)
  13. Klär mich bitte auf, was dieses Angebot für einen Haken hat. Ich will mir nämlich keinen süssen kleinen Schädling o.ä. auf den PC holen.
  14. Ach, Sach-bine, glaubst du das wirklich? Selbst wenn es so sein sollte, der Richter wird schon gnädig sein. Er hat ja keine legalen, aber erlaubnispflichtigen Waffen, ist also per definitionem harmlos.
  15. Mag ja sein. Aber es kommt ja auch keiner auf die Idee, einem 100 Jahre alten Oldtimer den Motorblock mit Epoxydharz auszugießen, weil er ihn zwar sammeln will, aber keinen Führerschein besitzt.
  16. Sal-Peter

    GELBE WBK

    Was machen eigentlich Hochblenden, die von .50 BMG getroffen werden?
  17. Full ack! Die sich diesen Text (S. 39) ausgedacht haben, haben echt nicht mehr alle Tassen im Schrank!
  18. Wie einfach die Welt manchmal sein kann! Aber es stimmt: Mit Schaumpolsterung würde die Tasche ein grosses Volumen einnehmen. So ungepolstert liegt mein Aldi-Beutel schön platzsparend zusammengelegt im Regal und wartet auf seinen zugegeben seltenen Einsatz.
  19. Ja früher, da war alles besser und vor allem länger ... Ein Schwedenmauser M/96 hat nur eine Gesamtlänge von 1,26m - und passt so schon nicht in jeden Waffentresor. Apropos Schaumstoff: Hatten die württembergischen und königlich-britischen Soldaten auch so schicke gepolsterte Taschen für ihre Gewehre? Vom Waffenschrank ins Auto - vom Auto auf den Stand - und wieder retour, da kann ich persönlich bei einer Nottasche auf die Polsterung verzichten. Für alles andere habe ich auch was "richtiges".
  20. Aber um (mal!) einen überlangen Schiessprügel gesetzeskonform zu transportieren, geht die Angeltasche so wie sie ist. Man kann kann sich ja, wenn man sie als dauernde Waffentasche benutzen will, von einem nähkundigen Wesen eine Polsterung einbauen lassen. Macht die Sache aber wieder teurer.
  21. Wenn es die gleiche ist, die auch bei ALDI verkauft wurde, ist da eigentlich keine Polsterung drin. Oder ist die LIDL-Tasche besser?
  22. Wie wäre es, den betreffenden Schützen mal unter vier Augen zur Seite zu nehmen?
  23. Na kommt mal wieder runter, im Text wird mehrfach und ausdrücklich erwähnt, dass es nicht das Messer ist, sondern ein Foto. Wer das nicht liest bzw. versteht, der verdient nun wirklich kein Mitleid. Nein, ich habe mit der Auktion nichts zu tun.
  24. Die spüren ggf. die Härte des Gesetzes. Und wieder ein Fall mehr, der die Statistik (der Legalwaffenbesitzer) versaut.
  25. Nein, der Jäger mit JS darf IMHO sämtlich LANGwaffen-Munition besitzen. KURZwaffenmuni jedoch IMHO nur mit entsprechender Grundwaffe. Frag mich aber bitte nicht, wie das mit Kurzwaffen-Munition ist, die man auch in Langwaffen verschießen kann (z.B. .38 Spl. im Unterhebel-Repetierer) - das wissen die hier vertretenen Jäger besser. (Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/Erbre...hlagung/ade.htm ) sowie: Ausreichend genaue Antwort?
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