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Sal-Peter

WO Silber
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  1. Ich hab sie nicht gefragt, denn ich will mir keinen Drilling kaufen und ich habe auch keinen. Und wenn ich aus irgendeinem Grund "müßte", würde ich ihn auf Alt-Gelb nehmen. Warum sollte ich dann dort anrufen?
  2. Ich wiederhole mich: Frau Sigrid Schuh vom BDS-Bundesvorstand kontaktieren. Sie ist für die Auslegung des Sporthandbuches zuständig.
  3. Frag Frau Sigrid Schuh vom BDS-Vorstand. Sie ist genau dafür zuständig. Kontaktdaten auf der BDS-Homepage.
  4. Beim grünen gehe ich mit (auch grün), aber für Tontauben sind zumindest beim BDS nur reine Flinten ohne gezogene Läufe zulässig. Macht doch, was ihr wollt! @Sammler: Ich schrieb: "mit nicht ausreichendem Training"
  5. Wo ist das Problem? Warum? Der Text ist klar. Handelsübliches Jagdgewehr. Daß man mit einer mehrläufigen Büx auf 100m mit nicht ausreichendem Training eher einen Blumentopf zerschießt als ihn zu gewinnen, mag eventuell sein, ist aber für den Erwerb unerheblich.
  6. BDS L 2.02.3 Technische Spezifikationen für Jagdgewehre (JG) - für die Disziplin mit der Kennziffer 3104 Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Jagdgewehre handelsüblicher Bauart. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,2 mm / .204 bis einschließlich Kaliber 9,3 mm / .366 Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm; einschließlich Optik und Gewehrriemen Abzugswiderstand: beliebig Sicherung: Ein Sicherungssystem muss vorhanden sein. Visierung: Zielfernrohre mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. Das Zielfernrohr muss mittig über dem Lauf liegen, eine seitliche Auslagerung ist nicht erlaubt. Schaft: Abmessungen: siehe nachfolgende Zeichnung, Lochschäfte sind nicht erlaubt. Im Schaft eingelassene Schienen für die Verstellung der Riemenbefestigung dürfen nicht benutzt werden. Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt. Scheibe: BDS-100m-ZF-Scheibe Das Bild drunter zeigt zwar eine einläufige Waffe, ist aber IMHO nur symbolisch.
  7. Und das sollte man den Herren und Damen Politikern ins Gehirn hämmern!
  8. Ich weiß, darum ja auch mein Posting. Man soll eben keine tieferen Ab- und Einsichten des Gesetzgebers im WaffG suchen, wo keine sind.
  9. Verblüffend ist nur, daß eben EINschüssisige Perkussionswaffen, insofern sie nicht unter den freien Erwerb fallen, nicht auch auf Gelbe gehen, sondern nur auf grün.
  10. Nein, da dürfte sich nichts geändert haben. Die Gelbe erlaubt immer noch:
  11. Habs als eBook gefunden, allerdings hat mein Avira Antivir gleich gebellt: .realhomepage.de/members/Kning/index.html Vorsicht - die Seite ist wahrscheinlich virenverseucht!!!
  12. Vom Mindestalter, das man braucht, um ohne Ausnahmegenehmigung eine bestimmte Waffenart bzw. Kaliber schießen zu dürfen. Also für unter 12, wenns um Luftpumpen geht, für unter 14, wenns um Schrot oder KK geht, für unter 18, wenns um "anderes" geht. Du bist doch Jurist!
  13. Ich auch. Wieviel Zuschauer hatte eigentlich die Sendung?
  14. Es fehlt in diesen Fällen meist nicht an der mangelnden Information, sondern eher an den beschränkten Möglichkeiten, diese Informationen auch richtig zu verarbeiten. Bei mir erzeugt eine solche Haltung "Vomitation".
  15. Z.B. Mausergewhre sind für die Ladung mit Ladestreifen eingerichtet. Nun gibt es Mun auf Ladesteifen schon seit weit mehr als 50 Jahren nicht mehr. Ich mach die Streifen zu Hause aus der Schachtel voll und nehm die mit auf den Stand oder zum Wettkampf. Was soll daran verboten sein? Verboten ist, was verboten ist. Erlaubt ist, was nicht verboten ist. Alles klar??? Edit: Ein volles Mag direkt neben der entladenen Waffe kann natürlich den mehr oder weniger berechtigten Anschein erwecken, eine Schußwaffe verbotenerweise zu führen. Dafür (bzw. dagegen) gibt es extra Fächer in der Tasche - oder eine extra Muntasche. Und im Schrank zu Hause darf man Munition lagern, wie man will. Nur nicht direkt bei der Waffe, außer man hat nen Nuller-Safe.
  16. Wer Uralt-Freds exhumiert oder vervollständigt, oder exhumierte oder vervollständigte sich verschafft und wieder nach oben bringt, wird mit warmer Buttermilch nicht unter zwei Litern bestraft.
  17. Blei, Schwefel, Kohle und Salpetersalz - Gott erhalt´s!

  18. Sal-Peter

    Notstand

    Falsch, bzw. nicht ganz richtig. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 StGB). Der rechtswidrige Angriff muss gegenwärtig sein. Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung des § 22 StGB (Versuch). Eine Bedrohungssituation kann ein solcher Angriff sein, der über eine längere Zeit kontinuierlich anhält. Aber ich gebe dir recht, dass es juristisch auch komplett schiefgehen kann, wenn man sich in einer solchen Situation eine illegale Waffe besorgt. Vor Gericht und auf Hoher See...
  19. Softair Concealed Carry Weapon permit - Erlaubnis, verdeckt Softair"waffen" tragen zu dürfen
  20. Für zuverlässige Kinder könnte doch ein S-CCW ausgestellt werden? (*duck und wech*)
  21. Klär mich bitte auf, was dieses Angebot für einen Haken hat. Ich will mir nämlich keinen süssen kleinen Schädling o.ä. auf den PC holen.
  22. Ach, Sach-bine, glaubst du das wirklich? Selbst wenn es so sein sollte, der Richter wird schon gnädig sein. Er hat ja keine legalen, aber erlaubnispflichtigen Waffen, ist also per definitionem harmlos.
  23. Mag ja sein. Aber es kommt ja auch keiner auf die Idee, einem 100 Jahre alten Oldtimer den Motorblock mit Epoxydharz auszugießen, weil er ihn zwar sammeln will, aber keinen Führerschein besitzt.
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