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Sal-Peter

WO Silber
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  1. Die Frage ist interessant, in dem Zusammenhang habe ich folgendes Patent gefunden: https://data.epo.org/publication-server/html-document?PN=EP0890814%20EP%200890814&iDocId=4741525
  2. Du weißt schon, wer als "der Präses" der Synode der EKD (zur Zeit ruhend) vorsteht?
  3. Aber, aber! Du Böser, du meinst doch nicht etwa u.a. die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland?
  4. @357: Danke!
  5. Nö. Aber anscheinend haben wir eine ähnliche Meinung von deinem Ex-Chef. Ich finde nur, daß 300 Ocken Bußgeld ganz schön happig sind für ein Werkzeug, das eigentlich da liegt, um Leben zu retten (nämlich den Gurt durchzuschneiden). Ein weiteres Problem habe ich damit, daß man zwar Einhandmesser mit einem "legal reason" theoretisch führen darf, aber nicht immer auf das Verständnis deiner Kollegen und schon gar nicht eines Richters hoffen kann. Derart unbestimmte Rechtsbegriffe öffnen Tür und Tor zur Willkür. Als ehemaliger Inhaber eines blauen Reisepasses bin ich da ein klein wenig empfindlich. Du nicht?
  6. Du erinnerst dich nicht mehr an den filmreifen Auftritt von Tölle? Wo er das Disko-Video in seiner persönlich geschnittenen Version aufgeführt hat? Zu deiner Erinnerung: http://forum.waffen-online.de/index.php?/topic/343445-anhoerung-messerstecherei-video-fragen/
  7. Ganz schön zynisch für eine Regelung, die allein auf dem Lügenmärchen eines Berliner Oberpolizisten beruht!
  8. Fakt ist ja nunmal, daß eine Leihwaffe, die z.B. zu einem sportlichen Wettkampf mitnehme, mir ohne passende Muni herzlich wenig nützt. Der Gesetzgeber hat in §12 WaffG genau definiert, wann und wie man legal eine fremde Waffe leihweise erwerben kann. Und es steht im selben Paragrapen (von mir oben zitiert und unten verlinkt), daß bei Leihe einer Waffe ebenfalls die Munition unter den gleichen Voraussetzungen erworben werden kann. Daß diese nach Benutzung nicht mehr in direkt brauchbarem Zustand ist, liegt in der Natur der Sache. http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__12.html Punkt und aus.
  9. Natürlich kann man Muni mitgeben. Restmuni dann bei Rückgabe des Gewehre zurück. Sh. §12
  10. Folgende Daten sind aus der PKS 2010 - Waffenanzahl je 100.000 Bürger und Straftaten je 100.000 Bürger, sortiert nach Bundesländern. Der Trend ist eindeutig:
  11. Sowas steht immer im Allgemeinen Teil, du hast wahrscheinlich im Langwaffenteil nachgeschaut. Stimmts? BTW: Bei der Waffenkontrolle ist das Magazin natürlich leer!
  12. Ein Blick in das Sporthandbuch erleichtet die Rechtsfindung ungemein:
  13. Mir hat der Händler auch gesagt, daß Störungen bei der HPS bis 1000 Schuß normal wären (extrem enge Passungen) Viel reinigen, ausreichend ölen, nicht fetten. Erst dann wäre die Waffe komplett eingelaufen. Nur meine hat eben nicht gestört. Auch nicht die ersten 1000 Schuß. Ist wohl zu klapprig gefertigt worden.
  14. Auch wenn ich nicht Mausebär bin: Vor einiger Zeit wurde hier eine Excel-Erfassungsmaske für das NWR gepostet, bei der es auch Felder gab, in die erlaubnisfreie Waffen eingetragen werden können. Wisoe, weshalb warum? Keine Ahnung, vielleicht einfach "zukunftssicher" programmiert. Luftpüster werden übrigens heutzutage in Polen auch in die WBK eingetragen.
  15. Drauf können echt nur Briten kommen: http://www.telegraph.co.uk/culture/culture...ondons-ICA.html
  16. Dann nenne mir mal eine auch sportlich genutzte halbautomatische Waffe mit Kühlrippen, die optisch oder technisch auf einer KWKG-Waffe basiert. Mit fällt da nur das Thomson ein, das ist aber aus der Liste raus, zählt also nicht.
  17. Wird hier nicht der "Kleine Anschein" für Sportwaffen (Ausschluß vom Schießsport) und der Anschein für Spielzeuge (verbotenes Führen) durcheinandergebracht?
  18. Dann frage ich mich, wie folgender Halbsatz aus dem §6 AWaffV zu verstehen ist:
  19. Ja, solange du die .223 Rem daraus verschießt bzw. andere Patronen mit entsprechend ausreichender Hülsenlänge.
  20. Die sind am fraglichen Wechselsystem nicht dran: Das ist absolut schade. Ich habe einen Teleskopschaft dran, damit ich den für mich optimal in der Länge einstellen kann. Dann gibts eben kein Wechselsystem.
  21. So, ich habe jetzt das gesamte Urteil quer gelesen (überflogen) - aber es stellt sich mir immer noch die Frage: Was ist, wenn am Lower ein längenverstellbarer Schaft angebracht ist? Das ursprünglich M16 hatte ja einen Festschaft?
  22. Habe auch eine HPS in 9mm. Bislang keine einzige Störung, nicht mal eine verklemmte Hülse während der Einlaufphase! Und super Passungen. Leider kann ich die Präzisionsgarantie nicht ganz umsetzen.
  23. Es geht um mehr "netto" vom "brutto", klar. Aber wichtig ist auch, daß "brutto" ausreichend hoch ausfällt, sonst können die Gebühren noch so niedrig sein. D.h. Werbung hoch dreizehn. Ich wünsche gundoo jedenfalls viel Erfolg und HOFFE, daß es eine echte Konkurrenz zu eGun wird.
  24. Ja und? Bist du so steif? Es ist SchießSPORT! BTW: Habe mich gerade heute mit einem Jäger über Jagdwaffen unterhalten. Und über das, was er als praktisch - für die Jagd - ansieht. Er sagte: Kipplaufwaffen, z.B. Drilling. Repetierer würden bei den Jagden, an denen er teilnimmt, recht wenig bringen. Also warum heißt die BDS-Disziplin "Jagdgewehr", wenn so viele Jagdgewehre kombinierte bzw. Kipplaufwaffen sind - und deiner Meinung nach nur Kammerverschlußbüchsen und Selbstlader zugelassen wären?
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